Immer am Monatsende?
Gehaltseingang: Wann Ihr Geld auf dem Konto ist
Aktualisiert am 29.08.2017Lesedauer: 2 Min.
Das Gehalt von Angestellten wird in der Regel am Monatsende überwiesen. Doch wann muss der Gehaltseingang spätestens auf Ihrem Konto sichtbar sein? Festgelegt wird der Zeitpunkt des Geldeingangs im Arbeitsvertrag, der für den Arbeitgeber auch verbindlich gilt und pünktlich einzuhalten ist.
Gehaltseingang auf Ihrem Konto
Als Gehaltseingang wird der Zeitpunkt bezeichnet, an dem das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto verbucht wird und Sie darüber verfügen können. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt stets pünktlich und in voller Höhe an Sie auszuzahlen, schließlich haben Sie ja auch Ihre finanziellen Verbindlichkeiten. Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt am Monatsende, in Ausnahmefällen aber auch in der Monatsmitte oder sogar als wöchentliche Auszahlung.
Richtlinien zum Gehaltseingang
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihnen erst Geld zahlen, wenn Sie dafür auch eine Leistung erbracht haben. So gehen Sie zunächst bei jedem neuen Job in Vorleistung, da Sie Ihr Geld erst am Monatsende rückwirkend ausgezahlt bekommen. In Einzelfällen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine abweichende Regelung treffen.
Beachten Sie, dass der Geldeingang je nach Bankunternehmen unterschiedlich lange dauern kann. Meist weist der Arbeitgeber die Zahlung aber so rechtzeitig an, dass Ihnen der Betrag schon zum ersten Tag des Folgemonats zur Verfügung steht. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, findet die Auszahlung schon entsprechend früher statt.
Wenn das Gehalt später kommt
Gerade in Monaten mit vielen Feiertagen, wie zum Beispiel zum Jahreswechsel, kommt es in einigen Unternehmen häufiger zu Verzögerungen. Doch Sie haben ein Recht darauf, dass das Gehalt pünktlich zum Monatsende oder spätestens zum ersten Tag des Folgemonats auf Ihrem Konto ist.
- Gehaltsnachzahlung: Gehaltsnachzahlung – Anspruch auf mehr Geld
- Konto leer?: Was Sie tun können, wenn Sie kein Gehalt bekommen haben
- Gehalt: Lohnabrechnung – Überblick über das Gehalt
- Wochenstart: Montagsblues ade – Motiviert in die neue Arbeitswoche
- In- und Ausland: Wie lange dauert eine Überweisung?
Ist dies nicht der Fall, können Sie sich zu Recht beim Arbeitgeber beschweren und eine pünktlichere Zahlung einfordern. Ist der Arbeitgeber nicht an der Verzögerung schuld, sondern die Bank, kann er dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer/-innen das ihnen gebührende Entgelt (Gehalt/Lohn) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise erhalten beziehungsweise keine Gehalts-/Lohnabrechnung erhalten.
Inhalt einer „ordnungsgemäßen“ Gehalts-/ Lohnabrechnung
Eine "ordnungsgemäße" Gehalts-/Lohnabrechnung liegt dann vor, wenn aus ihr einwandfrei erkennbar sind:
- der Auszahlungsbetrag
- die Zweckwidmung des Auszahlungsbetrages
- vorgenommene Abzüge
Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin muss darüber Klarheit verschafft werden, welche Leistungen der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin berücksichtigt hat.
Enthält beispielsweise eine als solche einwandfrei erkennbare Endabrechnung zwar die Abfertigung, nicht jedoch Beträge für die Ersatzleistung als Abgeltung für den unverbrauchten Urlaub, so ist offensichtlich, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin Leistungen aus diesem Titel nicht gewähren wollte.
Achtung
Ist man der Meinung, dass noch abzugeltender Urlaub offen ist, so muss man diesen rechtzeitig geltend machen um einen allfälligen Verfall zu verhindern.
Wann muss die Lohnabrechnung ausgestellt werden?
Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin muss spätestens mit der jeweiligen monatlichen Lohnzahlung eine monatliche Lohnabrechnung erhalten.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (= Endabrechnung) auszufolgen. Die Fälligkeit der Abrechnung ist grundsätzlich der Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wann muss das Gehalt/der Lohn ausbezahlt werden?
- Bei Angestellten hat die Zahlung des laufenden Gehalts gesetzlich in 2 annähernd gleichen Teilen am 15. und Letzten eines jeden Monats zu erfolgen. Üblicherweise wird aber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahlung für den Schluss eines jeden Kalendermonats zu vereinbaren.
- Arbeiter/-innen haben das Entgelt bei stundenweiser Entlohnung am Schluss jeder Kalenderwoche, bei einer nach Monaten bemessenen Entlohnung beziehungsweise bei "Diensten höherer Art" am Ende eines jeden Kalendermonats zu erhalten.
Tipp
Bei Arbeitern/-innen ist jedoch zulässig, durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag einen anderen Fälligkeitszeitpunkt zu vereinbaren. Da dies sehr häufig der Fall ist, ist es ratsam, im anzuwendenden Kollektivvertrag beziehungsweise im Arbeitsvertrag nachzuschauen.
Zahlungsverzug durch Arbeitgeber/-in
Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen
liegt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kein Verschulden am Zahlungsverzug, sind nur Zinsen in der Höhe von 4 Prozent pro Jahr zu bezahlen.
Laufendes und aliquotes Entgelt
- Laufendes Entgelt
Der Lohn beziehungsweise das Gehalt wird auf Abrechnungen oft als laufendes Entgelt bezeichnet. - Aliquotes Entgelt
Scheidet man während des Monats aus, wird der Lohn/das Gehalt bei monatlicher Abrechnung in der Praxis aliquot nach der Anzahl der im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses zurückgelegten Kalendertage berechnet; wobei meist pauschal jedes Kalendermonat mit 30 Kalendertagen gerechnet wird.Beispiel:
Frau Huber hat ein Monatsgehalt von 1.000 Euro. Das Arbeitsverhältnis endet am 16. April. Für den Monat April erhält sie somit folgendes laufendes Entgelt für 16 Tage:
: x
| Monatsgehalt Kalendertage pro Kalendermonat Anzahl der im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses zurückgelegten Kalendertage ___________________________________________ Aliquotes Entgelt | 1.000 Euro 30 16 __________ |
Abfertigung, Überstunden, Urlaubsanspruch/- geld, Weihnachtsgeld
Welche Ansprüche Sie haben lesen Sie dazu in folgenden Artikeln:
- Abfertigung
>> Abfertigung ALT
>> Abfertigung NEU - Überstunden
>> Überstunden - Urlaub
>> Urlaubsanspruch
>> Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld
>> Weihnachtsgeld
Offene Ansprüche rechtzeitig einfordern!
Bei Erhalt einer "ordnungsgemäßen" Gehalts-/Lohnabrechnung ist die rechtzeitige Kontrolle der Gehalts-/Lohnzahlung notwendig, um fehlendes Entgelt erfolgreich einfordern zu können.
Achtung
Oft finden sich in den Arbeitsverträgen oder Kollektivverträgen Verfallsbestimmungen, wonach offene Ansprüche innerhalb weniger Wochen oder Monate gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin geltend gemacht oder sogar eingeklagt werden müssen.
Sofern darin nicht ohnedies eine schriftliche Geltendmachung gefordert wird, ist es ratsam, offene Ansprüche immer schriftlich - möglichst mittels eines eingeschriebenen Briefes - geltend zu machen. So ist im Streitfall auch ein Nachweis möglich.
Innerhalb von 3 Jahren müssen aber sämtliche offenen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, da sie sonst verjähren!