Wann hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

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Erstellt: 18.12.2022, 15:42 Uhr

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Wann hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wer krankgeschrieben ist, bekommt trotzdem Geld von seinem Arbeitgeber. Aber wie lange geht die Lohnfortzahlung? © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Wenn Mitarbeiter krank werden, zahlt der Arbeitgeber weiterhin ihr Gehalt. Doch wie lange dauert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Und was passiert danach?

Egal ob Grippe, ein gebrochenes Bein oder eine schwere, langwierige Erkrankung: Krank werden kann jeder. Berufstätige lassen sich in so einem Fall vom Arzt krankschreiben und erhalten daraufhin ihr reguläres Gehalt weiter. Doch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist zeitlich begrenzt. 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - was bedeutet das überhaupt?

Berufstätige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das heißt, sie bekommen auch für die Tage, an denen sie krankgeschrieben sind, ihr reguläres Gehalt (evtl. Zuschläge für Sonn-, Feiertage oder Nachtschichten müssen ebenso berücksichtigt werden). Dies wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gesetzlich geregelt. Hierbei gibt es jedoch einige Details zu beachten.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - wie lange zahlt der Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren kranken Mitarbeitern bis zur Dauer von sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Diese Dauer gilt in der Regel für jede neue Krankheit neu – unabhängig davon, ob Sie zwischendurch gearbeitet haben. 

Brechen Sie sich etwa ein Bein, wofür Sie krankgeschrieben werden, und erkranken dann an ihrem ersten Arbeitstag an einer Grippe, wofür Sie der Arzt erneut krankschreibt, stehen ihnen nochmals sechs Wochen Lohnfortzahlung zu. 

Anders sieht es aus, wenn Sie noch während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit erkranken. Dann verlängert sich die Lohnfortzahlung nicht.

Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig, haben Sie leider keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – hier müssen Sie nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. Liegen jedoch mindestens sechs Monate zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit, zahlt der Arbeitgeber erneut für bis zu sechs Wochen den vollen Lohn.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet die Lohnfortzahlung mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber jedoch seinem Mitarbeiter wegen seiner Arbeitsunfähigkeit oder kündigt der Arbeitnehmer aus Gründen, die der Arbeitgeber zu verantworten hat, muss die Lohnfortzahlung weiterhin erfolgen – auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher endet.

Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Damit kranke Mitarbeiter weiterhin Lohn von ihrem Arbeitgeber bekommen, muss sich der Arbeitnehmer zunächst einmal bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Spätestens nach dem dritten Krankheitstag (bei manchen Arbeitgebern auch früher) müssen sie dem Unternehmen dann eine Krankschreibung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), vom Arzt vorlegen. Den Grund für die Arbeitsunfähigkeit muss ein Arbeitnehmer nicht erfahren, sei es bei physischen oder auch psychischen Erkrankungen. Übrigens: Ab Januar ist Arbeitgeber bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Holschuld – diese können sie elektronisch bei der Krankenkasse anfragen.

Die sechswöchige Frist für die Lohnfortzahlung beginnt mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, auch wenn diese während der Arbeitszeit anfängt. Wird der Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn krank, zählt dieser Tag mit.

Auch bei einer Kur bzw. Reha haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, solange

  • die Kur bzw. Reha medizinisch notwendig ist und
  • ein Sozialversicherungsträger die Kur bzw. Reha genehmigt hat.

Wichtig für die Lohnfortzahlung ist generell, dass der Arbeitnehmer unverschuldet krank geworden ist. Das gilt übrigens auch für

  • Schwangerschaftsabbrüche, die nicht rechtswidrig sind, 
  • Sterilisationen, die nicht rechtswidrig sind, sowie 
  • Sportunfälle. 

Selbst Unfälle bei verletzungsanfälligen Sportarten wie Bergsteigen, Boxen oder Skifahren zählen in der Regel als unverschuldet, solange die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. 

In Tarifverträgen können auch weitere Regelungen getroffen werden, die über den gesetzlichen Anspruch hinaus gehen.

Lesen Sie auch: Krankmeldung: So melden Sie sich richtig krank.

Wann muss ich auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten?

So haben etwa Arbeitnehmer erst einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie mindestens vier Wochen lang ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren. Wer eine Stelle gerade erst angetreten hat und krank ausfällt, bekommt aber in der Regel von der Krankenkasse Krankengeld.

Wer seine Krankheit selbst verschuldet hat, verwirkt seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie

  • betrunken Auto gefahren sind und einen Unfall verursacht haben,
  • bei einer selbst provozierten Schlägerei zu Schaden gekommen sind oder
  • einem gefährlichen Nebenjob nachgehen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung auch bei einem Minijob?

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wer also einem Minijob bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und dabei krank wird, bekommt ebenfalls seinen vollen Lohn, wenn er krankgeschrieben ist.

Wie geht es nach der Lohnfortzahlung weiter?

Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben, übernimmt die Krankenkasse die finanzielle Unterstützung des Mitarbeiters. Sie zahlt Krankengeld, das jedoch niedriger als das bisherige Gehalt ist. Alles zum Thema Krankengeld erfahren Sie hier. 

Auch interessant: Krankschreibung: Drei Irrtümer, die leider immer noch kursieren.

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Von Andrea Stettner

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Wann habe ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten? Der Arbeitgeber muss dann keine Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit oder seinen Unfall selbst verschuldet hat, etwa durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ob das zutrifft, entscheidet die Rechtssprechung im Einzelfall.

Wann kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Dem Arbeitgeber steht das Recht zu, in bestimmten Fällen die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern. Dies ist dann der Fall, wenn: der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, schuldhaft nicht nachkommt.

Kann Lohnfortzahlung vertraglich ausgeschlossen werden?

Bei Kuren und Heilverfahren zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung für sechs Wochen. Dieser Anspruch kann arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sein?

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmende, wenn sie arbeitsunfähig und schon seit mindestens 4 Wochen in dem Betrieb beschäftigt sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss dem Betrieb gemeldet werden. Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung beträgt 6 Wochen.