Wann läuft die Förderung für E Fahrzeuge aus?

E-Auto-Förderung im Überblick

Voraussetzungen für förderfähige E-Autos

Fördermöglichkeiten einfach erklärt

Hier erhalten Sie einen Überblick

Förderung klimafreundlicher Mobilität

E-Mobilität fördert die Lebensqualität in Städten: Bessere Luft, deutlich weniger Feinstaub und geringere Lärmentwicklung. Als Schlüssel zu klimafreundlicher Mobilität sorgen E-Autos für deutlich weniger CO2-Emissionen.

Um den Umstieg auf‘s Elektroauto zu unterstützen, gibt es sowohl bundesweite als auch länderspezifische Förderprogramme. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie von den Förderprogrammen für E-Autos profitieren können.

Umweltbonus und Innovationsprämie

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms wurde im Sommer 2020 beschlossen, den Umweltbonus befristet bis Ende 2025 durch die sogenannte Innovationsprämie zu ersetzen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der staatliche Anteil des bisherigen Bonus verdoppelt wird. Außerdem kann mit der E-Auto-Prämie (2020) auch der Kauf junger Gebrauchtwagen gefördert werden. Der doppelte Umweltbonus gilt für Elektrofahrzeuge, die ab dem 04. Juni 2020 erstzugelassen wurden.

Damit ist für E-Autos eine Förderung von bis zu 9.000 Euro möglich, bei Plug-in-Hybriden sind es bis zu 6.750 Euro. Für Plug-in-Hybride gelten hier die gleichen Regularien wie beim Umweltbonus: Mindestreichweite ab 2022 von 60 km, ab 2025 mindestens 80 km.

Der Umweltbonus ist eine Kaufprämie für Elektroautos des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Mit Hilfe der Bonuszahlung soll der Absatz neuer E-Autos gefördert werden. Der Bonus wird bis Ende 2025 je zur Hälfte durch die Autohersteller und durch den Bund gezahlt.

Wussten Sie schon?

Steuervorteile: Beim Kauf von Elektroautos entfällt die Kfz-Steuer für zehn Jahre, wenn das Auto bis zum 31.12.2020 zugelassen wird. Die Steuerbefreiung gilt auch bei einem Wechsel des Fahrzeughalters: Kaufen Sie beispielsweise ein zwei Jahre altes, gebrauchtes E-Auto, entfällt die Kfz-Steuer für weitere acht Jahre. Nach Ablauf der zehn steuerfreien Jahre zahlen Sie 50 % des üblichen Steuersatzes. Plug-in Hybride sind von diesem Steuervorteil ausgeschlossen.
 

Reine Elektrofahrzeuge

Brennstoffzellenfahrzeuge z.B. Wasserstoffantrieb

Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in Hybride)

Fördervoraussetzungen für Neuwagen

✓ Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Autos stehen.
✓ Der Erwerb des E-Fahrzeugs (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
✓ Für Neuwagen (zugelassen bis zum 04. November 2019): Die Antragstellung muss bis zum 18. August 2020 erfolgt sein.
✓ Für Neuwagen (zugelassen nach dem 04. November 2019): Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragsteller erfolgen.
✓ Das E-Fahrzeug muss im Inland zugelassen sein und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Innovationsprämie: Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Die Fördersätze greifen nur bei einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro.

Fördervoraussetzungen für junge Gebrauchte

✓ Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Autos stehen.
✓ Gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 05. November 2019.
✓ Das E-Auto darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein.
✓ Die maximale Laufleistung darf bei Erwerb 15.000 km nicht überschreiten.
✓ Das Fahrzeug wurde nachweislich noch nicht durch staatliche Mittel gefördert, hat also z. B. bei der Erstzulassung keinen Umweltbonus erhalten.
✓ Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach erneuter Zulassung eingereicht werden.
✓ Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate gehalten werden.
Innovationsprämie: Gilt für Fahrzeuge mit Zweitzulassung ab dem 04. Juni 2020. 

Kombination des Umweltbonus mit anderen Fördermitteln

Seit einer Neuerung der Umweltprämie im November 2020 ist es nun auch möglich, den Bonus mit folgenden Förderprogrammen zu kombinieren:

  • Förderrichtlinie "Elektromobilität" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Förderrichtlinie "Markthochlauf NIP2" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
  • Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Die maximale Förderung für Elektroautos beträgt aktuell 9.000 €. Die Höhe der E-Auto-Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs ab. Außerdem wird bei der Elektroauto-Förderung der BAFA unterschieden, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt.

Welche Autos von welchen Herstellern sind förderfähig?

Es ist genau geregelt, für welche Fahrzeuge Sie die staatliche Förderung für Elektroautos beantragen können. Die Liste aller förderfähigen Fahrzeuge – inkl. Angabe des Nettolistenpreises – können Sie in ihrer aktuellen Version auf der Seite des (BAFA) Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einsehen.

Höhe der Innovationsprämie für Neuwagen

Fahrzeugtyp*Nettolistenpreis BasismodellBundesanteil FörderungHerstelleranteil Förderung

Gesamt

Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug < 40.000 € 6.000 € 3.000 €
9.000 €
Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug > 40.000 - 65.000 € 5.000 € 2.500 € 7.500 €
Plug-In Hybrid < 40.000 € 4.500 € 2.250 € 6.750 €
Plug-In Hybrid > 40.000 - 65.000 € 3.750 € 1.875 € 5.625 €

*Die Höhe der Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges ab.

Höhe der Innovationsprämie für Gebrauchtwagen

Fahrzeugtyp*Nettolistenpreis BasismodellBundesanteil FörderungHerstelleranteil Förderung

Gesamt

Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug > 40.000 - 65.000 € 5.000 € 2.500 € 7.500 €
Plug-In Hybrid > 40.000 - 65.000 € 3.750 € 1.875 € 5.625 €

*Die Höhe der Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges ab.

Höhe der Innovationsprämie für Leasingfahrzeuge

Seit dem 16. November 2020 gelten gestaffelte Fördersätze für geleaste Elektroautos, die von der jeweiligen Leasingdauer abhängen. Die Kaufprämie setzt sich zusammen aus dem Herstelleranteil und dem - in diesem Fall bis zum 31.12.2021 befristeten - verdoppelten Bundesanteil.

Fahrzeugtyp*Nettolistenpreis BasismodellLeasingdauerBundesanteil FörderungHerstelleranteil Förderung

Gesamt

Elektroauto/ Brennstoffzellenfahrzeug < 40.000 € 6 - 11 Monate 1.500,00 € 750,00 € 2.250,00 €
    12 - 23 Monate 3.000,00 € 1.500,00 € 4.500,00 €
    > 23 Monate 6.000,00 € 3.000,00 € 9.000,00 €
  > 40.000 € 6 - 11 Monate 1.250,00 € 625,00 € 1.875,00 €
    12 - 23 Monate 2.500,00 € 1.250,00 € 3.750,00 €
    > 23 Monate 5.000,00 € 2.500,00 € 7.500,00 €
Plug-In Hybrid < 40.000 € 6 - 11 Monate 1.125,00 € 562,50 € 1.687,50 €
    12 - 23 Monate 2.250,00 € 1.125,00 € 3.375,00 €
    > 23 Monate 4.500,00 € 2.250,00 € 6.750,00 €
  > 40.000 € 6 - 11 Monate 937,50 € 468,75 € 1.406,25 €
    12 - 23 Monate 1.875,00 € 937,50 € 2.812,50 €
    > 23 Monate 3.750,00 € 1.875,00 € 5.625,00 €

*Die Höhe der Prämie hängt von der Antriebsart und dem Nettolistenpreis des Fahrzeuges ab.

  1. Förderfähiges Elektroauto kaufen und zulassen
  2. Antrag auf Förderung beim BAFA stellen und Zulassungsbescheinigung einreichen
  3. Antragsprüfung durch das BAFA

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid sowie die Auszahlung des Bundesanteils des Umweltbonus.

Kauf eines E-Fahrzeugs

  • die Rechnung des E-Autos
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • das Formular “Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben”
  • bei Zweitzulassung (junge Gebrauchte):
    • Nachweis über den Nettolistenpreis des Neuwagens (Neufahrzeug-Rechnung, Neufahrzeug-Konfiguration mit identischer Ausstattung oder entsprechendes Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand)
    • das Formular “Nachweispaket von Gebrauchtwagen”

Leasing eines E-Fahrzeugs

  • den Leasingvertrag des Elektrofahrzeugs
  • ein Beleg über die verbindliche Bestellung
  • die Kalkulation der Leasingrate
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • das Formular “Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben”
  • im Falle einer Zweitzulassung (junge Gebrauchte):
    • Nachweis über den Nettolistenpreis des Neuwagens (Neufahrzeug-Rechnung, Neufahrzeug-Konfiguration mit identischer Ausstattung oder entsprechendes Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand)
    • das Formular “Nachweispaket von Gebrauchtwagen”

Gibt es regionale Unterschiede bei der E-Auto-Förderung?

Ja, es gibt regionale Unterschiede bei der E-Auto-Förderung. Der Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie werden zwar bundesweit nach identischen Voraussetzungen ausgezahlt. Aber in den einzelnen Bundesländern bzw. Kommunen gibt es zusätzlich verschiedene Förderungen für Elektromobilität für Privatpersonen, z. B. in Form von Zuschüssen beim Kauf und der Installation einer privaten Ladestation.

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Wie lange läuft das E-Auto-Förderprogramm des Staats?

Das aktuelle E-Auto-Förderprogramm – die Innovationsprämie – des Staats läuft bis Ende 2021. Hintergrund: Der bisherige Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, der bis Ende 2025 beschlossen ist, wurde im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets durch die Innovationsprämie abgelöst. Die Antragstellung für das Förderprogramm ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich.

Ausnahme

: Für Neuwagen, die bis zum 4. November 2019 erstzugelassen wurden, war die Antragstellung nur bis zum 18. August 2020 möglich.

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Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2023? Ab Januar 2023 soll der staatliche Anteil der Förderungen rein elektrischer Autos mit Nettolistenpreis von bis 40.000 Euro von aktuell 6.000 Euro auf 4.500 Euro reduziert werden.

Wie lange gibt es den Umweltbonus für E

Die aktuelle Förderung soll bis zum 31.12.2022 unverändert erhalten bleiben. Ab dem 1.1.2023 sollen die Fördersätze reduziert und Plug-In-Hybride nicht mehr förderfähig sein. Ab dem 1.9.2023 sollen voraussichtlich nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sein.

Wie hoch ist der Umweltbonus 2023?

Fahrzeuge unter 40.000 € Nettolistenpreis erhalten 4.500 € vom Staat. Fahrzeuge von 40.000 € bis 65.000 € Nettolistenpreis erhalten 3.000 € vom Staat. ab 1.9.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

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