Es gibt jetzt besondere Corona-Regeln für die Überlastungs-Stufe
Viele Corona-Regeln werden jetzt
gelockert.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen wieder mehr Dinge machen.
Aber wenn
die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
Dann
gibt es wieder strengere Corona-Regeln.
Das bedeutet:
Die Menschen dürfen dann nicht mehr so viele Dinge machen.
Die Corona-Regeln für Gaststätten und Hotels
In Sachsen gelten jetzt diese Corona-Regeln:
•
Gaststätten dürfen bis 22:00 Uhr offen sein.
• In den
Innen-Räumen von Gaststätten gilt die
2-G-Plus-Regel.
• In den
Außen-Bereichen von Gaststätten gilt die
2-G-Regel.
•
Bars bleiben geschlossen.
Das bedeutet: Kein Mensch darf dort
hin-gehen.
• Wenn Menschen in Hotels
oder in
Ferien-Wohnungen
über-nachten wollen:
Dann müssen sie sich
an die 2-G-Plus-Regel halten.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Gaststätten dürfen nur noch bis 20:00 Uhr offen sein.
• Hotels und Ferien-Wohnungen bleiben geschlossen.
• Alle anderen Corona-Regeln bleiben gleich.
Die Corona-Regeln für kulturelle Einrichtungen
Das sind die Corona-Regeln:
• Viele kulturelle Einrichtungen dürfen offen bleiben.
• In Kinos und Theatern gilt die 2-G-Plus-Regel.
• Es dürfen nicht zu viele Menschen
zur gleichen Zeit in die Kinos und Theater gehen.
• In
Museen und
Gedenkstätten gilt die 2-G-Regel.
• In
Bibliotheken gilt die
3-G-Regel.
• In den Außen-Bereichen von
Zoos und
botanischen Gärten
gilt
auch die 3-G-Regel.
• Clubs und
Diskos müssen geschlossen bleiben.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf
der Überlastungs-Stufe sind:
• Kinos und Theater müssen geschlossen bleiben.
• Alle anderen Corona-Regeln bleiben gleich.
Die Corona-Regeln für Sport
Das sind die Corona-Regeln:
• Die Außen-Bereiche von
Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
Die
Menschen müssen sich dort an die 2-G-Regel halten.
• Auch die Innen-Bereiche von Sport-Anlagen dürfen offen bleiben.
Das sind zum Beispiel
Fitness-Studios.
Dort müssen die
Menschen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
• Auch
Sport-Veranstaltungen dürfen wieder gemacht
werden.
Das sind zum Beispiel Fußball-Spiele.
• Bei Sport-Veranstaltungen dürfen auch
Zuschauer dabei sein.
Sie
müssen sich aber an die 2-G-Plus-Regel halten.
Und es dürfen nicht so viele Zuschauer
zur gleichen Zeit bei den Sport-Veranstaltungen sein.
Wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Dann müssen alle Sport-Anlagen zu-gemacht werden.
• Und es darf keine Sport-Veranstaltungen geben.
Die Corona-Regeln für Versammlungen
Wenn
Menschen zu einer Versammlung gehen wollen,
dann gelten diese
Corona-Regeln:
• Bei 1 Versammlung dürfen 1 tausend Menschen sein.
Es dürfen aber nicht mehr als 1 tausend Menschen dort hin-kommen.
• Die Versammlung darf sich von einem Ort
zu einem anderen Ort bewegen.
Das bedeutet zum Beispiel:
Die Menschen dürfen
bei einer
Demonstration durch die Stadt laufen.
Wenn die
Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Dann dürfen nur noch 200 Menschen bei 1 Versammlung sein.
• Und die Versammlung muss an 1 Ort bleiben.
Die Corona-Regeln für Dienst-Leistungen
Das sind die Corona-Regeln für verschiedene
Dienst-Leistungen:
•
Reise-Bürosdürfen zum Beispiel offen bleiben.
Die
Menschen müssen sich dort aber an die 2-G-Regel halten.
• In Schwimm-Bädern und
Saunengilt die 2-G-Plus-Regel.
• In Tanz-Schulen
und in Kunst-Schulengilt die 2-G-Regel.
•
Kosmetik-Studiosund
Tattoo-Studiosdürfen offen sein.
Dort
gilt die 2-G-Regel.
• Und die Menschen können auch zum Frisör gehen.
Dort gilt die 3-G-Regel.
Diese Corona-Regeln gelten,
wenn die Kranken-Häuser auf der Überlastungs-Stufe sind:
• Viele Dienst-Leistungen müssen geschlossen bleiben.
• Aber Kosmetik-Studios und Tattoo-Studios dürfen offen sein.
Dort gilt die 2-G-Regel.
•
Und die Menschen können auch weiter zum Frisör gehen.
Dort gilt die 3-G-Regel.