Wann tritt die pflegereform 2022 in kraft

Eigentlich war sie für den 01.07.2021 geplant, nun verschiebt sich die angekündigte Pflegereform 2021 voraussichtlich auf den 01.01.2022. Mit der Reform will die Gesetzgebung die Bezahlung von Pflegekräften verbessern und pflegende Angehörige finanziell unterstützen. Dazu definiert die Reform u. a. Maßnahmen in Bereichen der stationären und ambulanten Pflege sowie in der Verhinderungspflege. Was kommt künftig auf Pflegekräfte und Pflegebedürftige zu?

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ändert sich in der Pflege 2022?
  2. Gesetz zur neuen Pflegereform
  3. Wann tritt die Pflegereform 2022 in Kraft?
  4. Kritik von Politik und Gewerkschaften

Was ändert sich in der Pflege 2022?

Ursprünglich sollte die Pflegereform im Juli als „Pflegereform 2021“ zu großen Teilen in Kraft treten. Hierfür hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im November 2020 ein sog. „Eckpunktepapier“ veröffentlicht. Das Papier benannte Bereiche, die neu strukturiert werden sollten, um die Versorgungsqualität in Deutschland zu erhöhen.

Die wichtigsten Eckpunkte des alten Dokuments waren:

  • + 5 % mehr Pflegegeld
  • + 5 % mehr Pflegesachleistungen
  • + 5 % mehr Leistungen für die Tagespflege

Allerdings hat das Bundeskabinett zusammen mit dem Bundestag noch im Juni 2021 einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen Großteil der zuvor festgelegten Maßnahmen nicht mehr enthält. So wird das Pflegegeld 2022 nicht erhöht, genauso wie die Tagespflege. Nur die Leistungsbeträge zur häuslichen Pflege sollen zum Jahr 2022 steigen.

Welche weiteren Änderungen tatsächlich für die Pflege beschlossen wurden, zeigt der folgende Abschnitt.

Neuerungen für Pflegekräfte

Im Rahmen der Pflegereform 2022 hat die Bundesregierung folgende Änderungen für die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften beschlossen:

Änderung Erläuterung
Tariflöhne für Pflegekräfte

Pflegeeinrichtungen werden nur noch zur Versorgung zugelassen und können mit der Pflegeversicherung abrechnen, wenn das Gehalt ihrer Angestellten dem geltenden Tarifrecht entspricht. Diese Forderung bewirken ggf. Änderungen im Vertragsrecht.

→ Die Regelung gibt ab dem 01.09.2022.

bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege

Rechtliche Grundlage für diesen Beschluss ist das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG). Es beinhaltet ein Finanzierungsprogramm für 20.000 weitere Hilfskräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Hierfür gibt der Gesetzgeber einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel vor.

mehr Verantwortung für Pflegeberufe

Die Pflegereform 2022 sieht vor, dass Pflegekräfte künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständig Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen dürfen.

Außerdem soll die Reform das Modell der Kurzzeitpflege auch in Krankenhäusern ermöglichen.

Durch diese Maßnahmen soll die Pflegereform die bereits angestellten Arbeitskräfte in der Pflegebranche unterstützen und gleichzeitig zusätzliche Pflegekräfte für die Gesundheitsbranche gewinnen.

Stationäre Pflege: Zuschläge für Eigenanteile von Heimbewohnern

Daneben will die Pflegereform 2022 pflegebedürftige Menschen in stationärer Pflege entlasten. Hierfür begrenzt sie den pflegebedingten Eigenanteil von Heimbewohnern (Heimkosten) in vollstationärer Pflege. Befindet sich eine pflegebedürftige Person über einen längeren Zeitraum in einer stationären Pflegeeinrichtung, können die Pflegekassen einen Teil des Eigenanteils der Personen übernehmen.

Welche genaue Entlastung den Pflegebedürftigen zusteht, zeigt diese Übersicht:

Dauer der vollstationären Pflege Entlastung durch die Pflegereform 2022*
mehr als ein Monat 45,55 Euro 5 %
mehr als zwölf Monate 227,75 Euro 25 %
mehr als 24 Monate 409,95 Euro 45 %
mehr als 36 Monate 637,70 Euro 70 %

*Die Werte beziehen sich auf einen bundesdurchschnittlichen Eigenanteil von 911 Euro.

In seiner vorherigen Version wollte die Reform die Eigenanteile der stationären Pflege auf höchstens 700 Euro monatlich begrenzen – für maximal drei Jahre. Danach sollte der Eigenanteil komplett entfallen.

Verhinderungspflege und Entlastungsbudget

Um die rechtlichen Vorgaben zur Verhinderungspflege aus dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) zeitgemäß anzupassen, hatte die Pflegereform 2021 ein einheitliches Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege geplant.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf von Juni 2021 wurden diese Vorhaben jedoch nicht weiter umgesetzt. Lediglich der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege soll um 10 % angehoben werden.

Höhere Leistungen in der ambulanten Pflege

Für die ambulante Pflege plant die Pflegereform 2022, den finanziellen Wert der Pflegesachleistungen um 5 % anzuheben. Verglichen mit den bisherigen Leistungen ergeben sich folgende Veränderungen:

Pflegegrad Leistung bis zum 31.12.2021 Leistungen bis zum 01.01.2022
1 keine Leistungen keine Leistungen
2 689 Euro 724 Euro
3 1.298 Euro 1.363 Euro
4 1.612 Euro 1.693 Euro
5 1.995 Euro 2.095 Euro

Wird das Pflegegeld 2022 erhöht?

Nein, zwar sollte das Pflegegeld ab dem 01.07.2021 um 5 % erhöht werden. Allerdings wird es mit der neuen Pflegereform 2022 keine Anhebung des Pflegegelds geben.

Mehr Geld für die Pflegeverischerung

Ein weiterer Bestandteil der Pflegereform von 2021: Es gibt mehr Geld für die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland. Hierfür bietet der Bund ab dem Jahr 2022 einen jährlichen pauschalen Zuschuss von 1 Mrd. Euro. Zusätzlich erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte. Damit erhält die Pflegeversicherung weitere 400 Mio. Euro pro Jahr.

Wann tritt die pflegereform 2022 in kraft
Im Rahmen der Pflegereform 2022 sollen die Pflegeversicherungen mehr Geld erhalten. Das wirkt sich auf die Beitragszuschläge aus.
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Gesetz zur neuen Pflegereform

Rechtliche Grundlage für die Pflegereform 2022 ist das Gesundheitsversorgungsgesetz (GWG). Der dazugehörige finale Gesetzentwurf wurde am 02.06.2021 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht und am 11.06.2021 vom Bundestag verabschiedet.

In seiner vorherigen Fassung sollte das Gesetz drei Bereiche umfassen: 

  • häusliche Pflege
  • stationäre Pflege
  • Bezahlung der Pflegekräfte

Allerdings wurden in der finalen Fassung viele geplante Reformvorhaben nicht umgesetzt, etwa eine Erhöhung des Pflegegelds oder das einheitliche Entlastungsbudget für die Verhinderungspflege. Stattdessen werden z. B. Pflegesachleistungen erst Anfang des Jahres 2022 erhöht.

Wann tritt die Pflegereform 2022 in Kraft?

Während die Pflegereform ursprünglich in Teilen bereits am 01.07.2021 in Kraft treten sollte, hat sich das Datum letztlich auf den 01.01.2022 verschoben. Erst dann wird ein Großteil der geplanten Maßnahmen rechtskräftig. Den entsprechenden Gesetzesentwurf haben Bundeskabinett und Bundestag im Juni 2021 bestimmt.

Allerdings wird auch die Pflegereform 2022 nicht alle Probleme im Gesundheitswesen und der Pflege vollumfänglich lösen können. Schon das Pflegestärkungsgesetz hat mit seiner Einführung im Jahr 2015 gezeigt, dass sich mit einer einzigen Reform nicht alle Probleme in der Pflege lösen lassen. Bereits damals hatte die Bundesregierung das SGB XI geändert.

Vielmehr verdeutlicht das Pflegestärkungsgesetz die Grenzen der neuen Pflegereform: Der Ausbau und die Verbesserung der Pflege sind ein fortlaufender Prozess, den die Pflegekräfte und Pflegedienste kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen anpassen müssen.

Damit Pflegeeinrichtungen und Fachkräfte wissen, wie sie die aktuellen Änderungen in der Reformgesetzgebung fachgerecht umsetzen, gibt es das „Praxishandbuch Pflegestärkungsgesetz“. Es enthält sofort einsetzbare Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Arbeitshilfen, um ein passendes Leistungsangebot zu erstellen.

Außerdem bietet die AKADEMIE HERKERT passende Online-Veranstaltungen  an in den Bereichen Pflege und Zahnmedizin. Mit den Online-Kurz-Schulungen und E-Learnings bleiben Beschäftige in Arzt- und Zahnarztpraxen stets auf dem aktuellen Stand, etwa zum Arbeits- und Hygieneschutz oder zum Thema Datenschutz und Schweigepflicht.

Kritik von Politik und Gewerkschaften

Die geplanten Maßnahmen der Pflegereform 2022 wurden bereits stark kritisiert – von Sozialverbänden, Gewerkschaftern, Pflegebetreibern und der Opposition. Letztere lehnte das Gesetz dahinter sogar ganz ab. So bemängelt z. B. Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen), dass die geplanten Zuschläge für Pflegebedürftige Verarmungsprobleme nicht lösen würden. Nicole Westig (FDP) nennt die Pflegereform 2022 eine „Mogelpackung“, die nicht solide gegenfinanziert und verfassungsrechtlich fragwürdig sei. Die AfD kritisiert zu viel Bürokratisierung und bewertete die geplante Gehaltszahlung der Pflegekräfte nach Tarifvertrag als nicht notwendig.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt vor einer Überforderung trotz neuer Reform. Vorstand Eugen Brysch meint: „Die finanzielle Situation der 900.000 Heimbewohner in stationärer Pflege wird sich im ersten Jahr nicht verbessern“. Hierzu kritisiert Brysch, dass eine generelle Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung durch die Reform zurückgestellt worden sei.

Zur geplanten Gehaltsanpassung für Pflegekräfte nach Tarifvertrag weißt die Gewerkschaft ver.di auf eine mögliche Enttäuschung der Pflegekräfte hin. Vorsitzender Frank Werneke bemängelt, dass es im Gesetz keinen Mechanismus gebe, der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Anbietern ausschließe, die auch weiterhin keine fairen Löhne zahlen wollen.

Quellen: „Praxishandbuch Pflegestärkungsgesetz“, bundesgesundheitsministerium.de, aerzteblatt.de

Wird das Pflegegeld ab 2022 erhöht?

Pflegegeld wird nicht erhöht Für das Pflegegeld ist 2022 keine Erhöhung vorgesehen.

Wann greift die neue Pflegereform?

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Seit dem 1. Januar 2022 sind nun alle Regelungen in Kraft. Erfahren Sie hier die wichtigsten Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Was ändert sich für pflegende Angehörige 2022?

Die Erhöhung der Pflegesachleistungen beträgt 5 %. Für Pflegegrad 3 bedeutete das z. B., dass einem pflegebedürftigen Menschen ab sofort 1.363 Euro statt wie bisher 1.298 Euro zustehen. Diese Erhöhung betrifft allerdings nicht das Pflegegeld.

Wird das Pflegegeld 2023 erhöht?

Turnusmäßig wäre die Verhandlung 2023 vorgesehen. 2021 hat die Große Koalition die Verhandlungen jedoch vorgezogen und dabei eine Erhöhung des Pflegegeldes bis 2025 ausgeschlossen.