Warum ist der folgetonhorn gleich in deutschland

Sirenensignale sollen möglichst rasch viele Menschen erreichen und so rechtzeitig vor einer Bedrohung warnen. Damit soll gewährleistet sein, dass Sie sich schnell in Sicherheit bringen können. Hat ein 5-malig wiederholtes Signal eine besondere Bedeutung?

Warum ist der folgetonhorn gleich in deutschland
Sirenensignale sollen die Bevölkerung rechtzeitig warnen.

Grundsätzliches zum Gebrauch von Sirenen

  • Meist ist es die Feuerwehr in einem Ort, die wertvolle Zeit nicht ungenutzt verstreichen lassen möchte, und so Gebrauch vom umfangreichen deutschen Warn- und Alarmsystem macht. Die Signale können auch 5-mal erklingen, je nach Bedarf.
  • Die Bevölkerung sowie die Einsatzkräfte werden durch Warnsignale der überall vorhandenen Feuerwehrsirenen in Alarm versetzt. Dies erfolgt mittels des sogenannten SatWaS (Satellitengestütztes Warnsystem). Dies überträgt im Katastrophenfall bundesweit per Satellitenkommunikation Warndurchsagen der Zivilschutzverbindungsstellen und der Bonner Warnzentrale.

Die Folgen und die Bedeutung der Signale

  • Wenn ein Redakteur diese Warndurchsagen erhält, dann ist er aufgefordert, die gerade laufende Sendung zu unterbrechen. So kann er dann sofort den Text über einen Sender schicken.
  • Wenn Sie also ein Sirenensignal hören, dann sollten Sie rasch Ihr Radio- oder Fernsehgerät einschalten, um genauere Infos zu erhalten.
  • Es gibt verschiedene Sirenensignale, die alle eine bestimmte Bedeutung haben. Ein gleich bleibender, drei Minuten andauernder Ton bedeutet, dass eine allgemeine "Warnung" gegeben wird. Dieses Signal soll die Bevölkerung rechtzeitig vor einer herannahenden Gefahr warnen. Dies können Elementarereignisse sein oder auch technische Katastrophen. 
  • Warum ist der folgetonhorn gleich in deutschland

    Sirenenalarme sind eine Möglichkeit, die Bevölkerung zu warnen oder über einen Feuerwehreinsatz zu …

Das 1-, 3- oder 5-malige Signal unterscheiden

  • Die Sirenenprobe ist in der Regel ein einmaliger Dauerton von 15 Sekunden Länge. Der Feueralarm sendet den Ton insgesamt dreimal hintereinander aus.
  • Bei einer generellen Katastrophenwarnung wird ein 3-minütiger Dauerton gesendet und eine Alarmmeldung lässt eine Minute lang einen auf- und abschwellenden Heulton erschallen. 
  • Diese Signale können dann auch beispielsweise mehrmals, so auch 5-mal, ausgeführt werden. Entwarnung wird mit einem einminütigen Dauerton gegeben.

Weiterlesen:

  • Sirene 4 Mal - Wissenswertes zu den Alarmstufen in Deutschland
  • Sirene der Feuerwehr - Erklärung
  • Sirene 3-mal hören - das bedeuten die Signale
  • Wenn die Feuerwehrsirene 4 mal ertönt - eine Erklärung
  • Übersicht: Alles zum Thema Wissen im Alltag

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Warum ist der folgetonhorn gleich in deutschland
2:40

Discussion:

Ausländische Einsatzfahrzeuge in Deutschland

(zu alt für eine Antwort)

Hallo!

Da ich gestern bzw. heute beinahe dazu gekommen wäre, würde mich
interessieren, wie ausländische Einsatzfahrzeuge (im Speziellen ein
österreichischer RTW) bei Einsatzfahren (also mit Blaulicht & Folgetonhorn)
in Deutschland gewertet werden. Sind sie deutschen Einsatzfahrzeugen gleich
gestellt, oder gibt es da bestimmte Einschränkungen, Sonderregelungen o.ä.
Außerdem würde mich interessieren, ob es eine Internet-Seite mit einer
Zusammenfassung gibt, was Einsatzfahrzeuge (nicht) dürfen, oder wie es z.B.
beim Vorrang untereinander ausschaut.

Danke im Voraus,
Andreas

Post by Andreas Uller
Hallo!
Da ich gestern bzw. heute beinahe dazu gekommen wäre, würde mich
interessieren, wie ausländische Einsatzfahrzeuge (im Speziellen ein
österreichischer RTW) bei Einsatzfahren (also mit Blaulicht & Folgetonhorn)
in Deutschland gewertet werden. Sind sie deutschen Einsatzfahrzeugen gleich
gestellt, oder gibt es da bestimmte Einschränkungen, Sonderregelungen o.ä.
Außerdem würde mich interessieren, ob es eine Internet-Seite mit einer
Zusammenfassung gibt, was Einsatzfahrzeuge (nicht) dürfen, oder wie es z.B.
beim Vorrang untereinander ausschaut.

Hi Andreas,

AFAIK muss Pol. die SoSi abschalten, waehrend RD (sprich RTW, NAW etc.)
damit auch bevorrechtigt sind. Ich meine mal einen NL-RTWmit SoSi im
Kreis Aachen gesehen zu haben. Kann mich aber auch verschaut haben :-)

Cheers,
Goetz

PS: Es gab mal vor einiger Zeit einen Thread mit den Eigenschaften von
militaerischen Fahrzeugen. Ich weiss nicht mehr ob es dort auch mal
allg. angeschnitten wurde.

Post by Goetz R. Schultz
AFAIK muss Pol. die SoSi abschalten, waehrend RD (sprich RTW, NAW etc.)
damit auch bevorrechtigt sind. Ich meine mal einen NL-RTWmit SoSi im
Kreis Aachen gesehen zu haben. Kann mich aber auch verschaut haben :-)

Wie es offiziell (juristisch) geregelt ist, kann ich nicht sagen.

Aber bei uns fahren desoefteren Fahrzeuge des Rettungsdienstes aus
Oesterreich mit Sondersignal durch die Stadt - weil sie von der
Rettungsleitstelle mangels eigenen Fahrzeugen alarmiert worden oder
ein weiterer Notarzt gebracht wird. Im Normalfall bekommen diese
Fahrzeuge einen Lotsen (z.B. ELRD-Fahrzeug, Polizei), bei bekanntem
Einsatzort fahren sie aber auch alleine. Bisher gab es hier noch nie
Probleme, genauso anders herum bei einer Sondersignalfahrt von uns in
Oesterreich.

Auch mit den Wegerechten gibt es hier keine Probleme, die Autofahrer
koennen sowieso nicht auf die schnelle entscheiden, ob es ein
deutsches oder oesterreichisches Fahrzeug ist. Und die Signalanlagen
sind identisch.

Gruss

Ralf

Bei einer Fahrt (Organtransp.) nach NL hat uns an der Grenze eine
Gruppe von 4(!) Polizei-Motorrädern erwartet, die uns den Weg
freigemacht haben :-)

Post by Goetz R. Schultz
Hi Andreas,
AFAIK muss Pol. die SoSi abschalten, waehrend RD (sprich RTW, NAW etc.)
damit auch bevorrechtigt sind. Ich meine mal einen NL-RTWmit SoSi im
Kreis Aachen gesehen zu haben. Kann mich aber auch verschaut haben :-)

Ich glaube nicht, dass die POL die Sosi abschalten muss - ich bilde mir ein
gelesen zu haben, dass innerhalb "Schengenlandes" POL Einheiten auch
hoheitliche Aufgaben auf dem Staatsgebiet eines anderen Schengenlandes bis
in eine Tiefe von xx? Kilometer machen darf.

LG Viktor

Am Sun, 19 Oct 2003 14:13:48 +0200 schrieb "Viktor Zacek"

Post by Viktor Zacek
Ich glaube nicht, dass die POL die Sosi abschalten muss - ich bilde mir ein
gelesen zu haben, dass innerhalb "Schengenlandes" POL Einheiten auch
hoheitliche Aufgaben auf dem Staatsgebiet eines anderen Schengenlandes bis
in eine Tiefe von xx? Kilometer machen darf.

sssso issses.
mfg Christoph Brodesser

--
Christoph Brodesser * Merschkamp 13 * 48356 Nordwalde
e-Mail: ***@onlinehome.de
Telefon/Telefax: 01212 6 BRODESSER

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"Bernhard Nowotny" schrieb...

Post by Bernhard Nowotny
Wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" (Text in der StVO),
dann sehe ich da kein Problem. Es kommt ja in Grenznähe durchaus
immer wieder mal vor, dass Nachbarschaftshilfe geleistet wird.
Das dürfte aber in jedem Fall eine Absprache mit der bzw.
Anforderung durch die zuständigen Rettungsleitstelle voraussetzen.

In meinem Fall war's ein Organtransport von Graz nach Innsbruck, da ist die
schnellste Strecke über Rosenheim. (Die Organe sind dann doch in Salzburg
von den dortigen Kollegen übernommen worden, daher war ich doch nicht "bei
euch".)

Post by Bernhard Nowotny
Insbesondere bedeutet das (als Kurzeinweisung für ausländische
[...]

Vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung!

Post by Bernhard Nowotny
Wie sind eigentlich die entsprechenden österreichischen, französischen
oder niederländischen "Blaulichtverordnungen"?

Hier eine kurze Zusammenfassung für Österreich (StVO §26):

- Blaulicht und/oder Folgetonhorn darf nur verwendet werden bei: "Gefahr im
Verzug" (für Eigentum, Gesundheit oder Leben eines Menschen) und zur
Begleitung von Staatsbesuchen.

- Nur Blaulicht darf außerdem verwendet werden zur Absicherung eines
Unfall-/Einsatzortes und bei einer behördlich vorgeschriebenen
Transportbegleitung (z.B. Schwertransporte).

- Ob nur Blaulicht, nur Folgetonhorn (kommt kaum vor) oder beides verwendet
werden muss, hängt von der Situation ab; man ist aber schon mit einem davon
ein Einsatzfahrzeug.

- Einsatzfahrzeuge sind nicht an die StVO gebunden, so lange sie keine
Personen gefährden oder Sachen beschädigen. Ausnahmen: Bei rotem Licht muss
angehalten werden; Weiterfahrt erst wenn man sich vergewissert hat, dass man
von allen anderen Verkehrsteilnehmern als Einsatzfahrzeug erkannt wurde.
Gegen die Einbahn darf nur gefahren werden wenn der Einsatzort nicht oder
nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann, oder wenn es Ausnahmen für
Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke gibt.

- Andere Verkehrsteilnehmer müssen Einsatzfahrzeugen "Platz machen", dürfen
nicht vor einem Einsatzfahrzeug in eine Kreuzung einfahren (außer um ihm
Platz zu machen) und dürfen nicht unmittelbar hinter Einsatzfahrzeugen
nachfahren. Man hat aber nicht explizit "Vorrang", es sind nur die anderen
zum "Nachrang" verpflichtet.

- Der Vorrang unter Einsatzfahrzeugen: Rettung --> Feuerwehr -->
Polizei/Gendarmerie --> Andere. Der Vorrang zwischen z.B. 2
Polizeifahrzeugen ist nicht geregelt.

- Auch bei ausgeschaltetem Blaulicht gibt es einige Vorteile (§26a): Man
darf Busspuren benutzen, und die Verkehrszeichen "Allgemeines Fahrverbot",
"Einfahrt verboten", "Abbiegen verboten" und "Vorgeschriebene Fahrtrichtung"
gelten nicht, wenn andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke ausgenommen sind.

- Das alles gilt explizit auch für ausländische Fahrzeuge.

Wen der genaue Text interessiert: Auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
bei Kurztitel "stvo" und Pragraph "26" eingeben.

MfG,
Andreas

Post by Andreas Uller
"Bernhard Nowotny" schrieb...

Post by Bernhard Nowotny
Wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" (Text in der StVO),
dann sehe ich da kein Problem. Es kommt ja in Grenznähe durchaus
immer wieder mal vor, dass Nachbarschaftshilfe geleistet wird.
Das dürfte aber in jedem Fall eine Absprache mit der bzw.
Anforderung durch die zuständigen Rettungsleitstelle voraussetzen.

In meinem Fall war's ein Organtransport von Graz nach Innsbruck, da
ist die schnellste Strecke über Rosenheim. (Die Organe sind dann
doch in Salzburg von den dortigen Kollegen übernommen worden, daher
war ich doch nicht "bei euch".)

Das ist natürlich insofern interessant, als dass die deutsche
Leitstelle davon erstmal gar nicht betroffen war. Ich denke aber,
dass es keinerlei Probleme gegeben hätte, vor allem, wenn
vorher kurz die entsprechende deutsche Rettungsleitstelle
(hier: Rosenheim) informiert worden wäre.
[...]

Post by Andreas Uller
- Ob nur Blaulicht, nur Folgetonhorn (kommt kaum vor) oder beides

"Nur Folgetonhorn" ist in D gar nicht zugelassen. Das muss sogar
elektrisch so geschalten werden, dass es ohne Blaulicht gar
nicht funktioniert.

Post by Andreas Uller
- Einsatzfahrzeuge sind nicht an die StVO gebunden, so lange sie
keine Personen gefährden oder Sachen beschädigen. Ausnahmen: Bei
rotem Licht muss angehalten werden; Weiterfahrt erst wenn man sich
vergewissert hat, dass man von allen anderen Verkehrsteilnehmern
als Einsatzfahrzeug erkannt wurde.
Gegen die Einbahn darf nur gefahren werden wenn der Einsatzort nicht
oder nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann, oder wenn es
Ausnahmen für Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke gibt.

So detailliert ist das in D nicht. Es empfiehlt sich zwar, das
auch so zu machen (um die Schuldfrage im Schadensfall etwas
abzumildern), aber es ist nicht generell vorgeschrieben.
Wenn's kracht, dann liegt die Schuld jedenfalls erstmal beim
Fahrer des Wegerechtsfahrzeuges, das sollte man also im eigenen
Interesse vermeiden...

Post by Andreas Uller
- Andere Verkehrsteilnehmer

[...]

Post by Andreas Uller
dürfen nicht unmittelbar hinter Einsatzfahrzeugen
nachfahren.

Das ist in D auch nicht so detailliert geregelt. Hier
dürften sogar Wegerechtsfahrzeuge _überholt_ werden, solange
diese trotzdem "freie Bahn" haben. Macht zB. auf Autobahnen
durchaus Sinn - ist allerdings natürlich mit Vorsicht zu
geniessen, da kann man als Autofahrer schnell in ungemütliche
Situationen kommen.

Selbst wenn ein Privat-PKW unmittelbar dem RTW durch die Gasse
folgt, die andere Verkehrsteilnehmer freimachen, ist das nicht
unbedingt ein Vergehen. Vorausgesetzt, die StVO wird dabei
ansonsten eingehalten. Es ist natürlich kein schöner Stil,
bei einem Unfall wird er da einiges zu erklären haben...

Post by Andreas Uller
- Der Vorrang unter Einsatzfahrzeugen: Rettung --> Feuerwehr -->
Polizei/Gendarmerie --> Andere. Der Vorrang zwischen z.B. 2
Polizeifahrzeugen ist nicht geregelt.

Interessant!

Post by Andreas Uller
Man darf Busspuren benutzen, und die Verkehrszeichen "Allgemeines
Fahrverbot", "Einfahrt verboten", "Abbiegen verboten" und
"Vorgeschriebene Fahrtrichtung" gelten nicht, wenn andere
Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke ausgenommen sind.

Das ist dann vergleichbar mit den deutschen "Sonderrechten"
nach §35 StVO, die ja auch ohne Blaulicht/Horn gelten. Allerdings
eben nur, wenn die Voraussetzungen ("Menschenleben retten...")
vorliegen.

Sonderrechte sind in D auch nicht an Fahrzeuge gebunden, die
mit Blaulicht und Horn ausgerüstet sind. Die gelten ggf. auch
für Fahrzeuge der Strassenreinigung (Befahren von Gehwegen)
etc. Die entsprechenden Teile habe ich rausgeschnitten.
Zum Nachlesen:
http://www.bg-dvr.de/asp/dms.asp?url=/medien/fakten/stvo/inhalt.htm
und http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm (StV-Zulassungsordnung,
siehe dort §52(3) und §55(3), regelt die Zulassung von Blaulicht
und Einsatzhorn im Detail).

Post by Andreas Uller
- Das alles gilt explizit auch für ausländische Fahrzeuge.

Wo steht das? In der österr. StVO habe ich dazu nichts gefunden.
Ergibt sich das allein aus der Gleichung Blaulicht = Einsatzfahrzeug?

Servus,

Bernhard

"Bernhard Nowotny" schrieb...

Post by Bernhard Nowotny
[...]

Post by Andreas Uller
- Ob nur Blaulicht, nur Folgetonhorn (kommt kaum vor) oder beides

"Nur Folgetonhorn" ist in D gar nicht zugelassen. Das muss sogar
elektrisch so geschalten werden, dass es ohne Blaulicht gar
nicht funktioniert.

Ist so weit ich das bisher gesehen habe bei uns auch so üblich, aber es
könnte ja sein, dass die Blaulichter alle defekt sind...

Post by Bernhard Nowotny

Post by Andreas Uller
Man darf Busspuren benutzen, und die Verkehrszeichen "Allgemeines
Fahrverbot", "Einfahrt verboten", "Abbiegen verboten" und
"Vorgeschriebene Fahrtrichtung" gelten nicht, wenn andere
Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke ausgenommen sind.

Das ist dann vergleichbar mit den deutschen "Sonderrechten"
nach §35 StVO, die ja auch ohne Blaulicht/Horn gelten. Allerdings
eben nur, wenn die Voraussetzungen ("Menschenleben retten...")
vorliegen.

Bei uns gilt das allgemein, also z.B. auch beim Einrücken oder auf der Fahrt
zum Mittagessen...

Post by Bernhard Nowotny
Sonderrechte sind in D auch nicht an Fahrzeuge gebunden, die
mit Blaulicht und Horn ausgerüstet sind. Die gelten ggf. auch
für Fahrzeuge der Strassenreinigung (Befahren von Gehwegen)
etc. Die entsprechenden Teile habe ich rausgeschnitten.
http://www.bg-dvr.de/asp/dms.asp?url=/medien/fakten/stvo/inhalt.htm
und http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm (StV-Zulassungsordnung,
siehe dort §52(3) und §55(3), regelt die Zulassung von Blaulicht
und Einsatzhorn im Detail).

Die StVZO heißt bei uns übrigens KFG (Kraftfahrzeuggesetz), darin wird z.B.
im §20 geregelt, wer ein Blaulicht und Folgetonhorn führen darf.

Post by Bernhard Nowotny

Post by Andreas Uller
- Das alles gilt explizit auch für ausländische Fahrzeuge.

Wo steht das? In der österr. StVO habe ich dazu nichts gefunden.
Ergibt sich das allein aus der Gleichung Blaulicht = Einsatzfahrzeug?

Ich wollte jetzt nach dem Paragraphen suchen, hab ihn aber nicht gefunden -
vielleicht hab ich da auch was verwechselt. Jedenfalls steht nirgendwo, dass
die StVO nur für inländische Fahrzeuge gilt. Und ja: Blaulicht und/oder
Folgetonhorn = Einsatzfahrzeug (unabhängig davon, ob die Verwendung der
Signale zu Recht geschieht)

MfG,
Andreas

Hallo,

Post by Andreas Uller
Ist so weit ich das bisher gesehen habe bei uns auch so üblich, aber es
könnte ja sein, dass die Blaulichter alle defekt sind...

Dann geht zumindest bei den moderneren Anlagen auch das Horn aus, ich
glaube das ist sogar so vorgeschrieben.

mfg
Björn Schrader

Post by Andreas Uller

Post by Bernhard Nowotny
"Nur Folgetonhorn" ist in D gar nicht zugelassen. Das muss sogar
elektrisch so geschalten werden, dass es ohne Blaulicht gar
nicht funktioniert.

Ist so weit ich das bisher gesehen habe bei uns auch so üblich, aber es
könnte ja sein, dass die Blaulichter alle defekt sind...

de jure wärs zulässig eine Schaltung für Blaulicht und eine für das
Folgetonhorn einzubauen.
de facto wirds niemand tun - weil kaum ein FzgHersteller die vorhandenen
Steuerungen umbauen wird.

Post by Andreas Uller
Die StVZO heißt bei uns übrigens KFG (Kraftfahrzeuggesetz), darin wird z.B.
im §20 geregelt, wer ein Blaulicht und Folgetonhorn führen darf.

Sorry das ist falsch

Im KFG §20 wird das Folgetonhorn nicht erwähnt, da es im §20 um Scheinwefer,
Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke geht.
StVO heisst auch bei uns StVO dzt. 20te Novelle
KFG heisst auch bei uns KFG dzt. 18 Novelle

LG Viktor

Post by Viktor Zacek
Im KFG §20 wird das Folgetonhorn nicht erwähnt, da es im §20 um Scheinwefer,
Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke geht.
StVO heisst auch bei uns StVO dzt. 20te Novelle
KFG heisst auch bei uns KFG dzt. 18 Novelle

in österreich (auch wenns nicht so im gesetz steht, aber wie jeder
weiss, macht die judizierung der gesetze viel aus) gilt blaulicht
und/oder folgeton. soweit ich weiss, kommt das nur der folgeton auch
gilt aus der zeit, wo es noch keine brauchbaren
"kojak"-magnet-blaulichter gab und die StaPo (Staatspolizei, ähnlich dem
deutschen Verfassungsschutz) auch einsatzeichen geben können (und wenn
sie nicht im einsatz sind, nicht gleich als solche erkannt werden).

Post by Bernhard Nowotny

Post by Andreas Uller
- Das alles gilt explizit auch für ausländische Fahrzeuge.

Wo steht das? In der österr. StVO habe ich dazu nichts gefunden.
Ergibt sich das allein aus der Gleichung Blaulicht = Einsatzfahrzeug?

Korrekt.

Das Fahrzeug muss mit beidem (Blaulicht UND Folgetonhorn) ausgestattet sein.

Ob ich nur Folgetonhorn verwende oder nur Blaulicht verwende - darüber gibt
die StVO nichts her.
Nur eine Menge Urteile - die bei der Verwendung von nur Blaulicht dem Lenker
einiges an Problemen beschert hat.

LG Viktor

Post by Andreas Uller
- Nur Blaulicht darf außerdem verwendet werden zur Absicherung eines
Unfall-/Einsatzortes und bei einer behördlich vorgeschriebenen
Transportbegleitung (z.B. Schwertransporte).

Nein es heisst nicht nur (dies würde implizieren dass ansonst Blaulicht nur
mit Verwendung von Folgetonhorn möglich ist) Das Korrekte Zitat lautet:

Die Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht dürfen aus Gründen der
Verkehrssicherheit auch am Orts der Hilfeleistung oder des sonstigen
Einsatzes oder bei einer behördlich .....

LG Viktor

"Viktor Zacek" schrieb...

Post by Viktor Zacek

Post by Andreas Uller
- Nur Blaulicht darf außerdem verwendet werden zur Absicherung eines
Unfall-/Einsatzortes und bei einer behördlich vorgeschriebenen
Transportbegleitung (z.B. Schwertransporte).

Nein es heisst nicht nur (dies würde implizieren dass ansonst Blaulicht nur

"Nur" sollte heißen, dass das Folgetonhorn dafür nicht verwendet werden
darf.

Andreas

Hi Bernhard,

Post by Bernhard Nowotny
- Ein Vorrang unter den Wegerechtsfahrzeugen ist _nicht_ definiert!
Vorsicht: die Polizei ist bewaffnet... :)

Zwickmühle: einerseits gehen die Zeichen von Polizeibeamten den
Vorschriften der StVO vor, andererseits könnte es sein, dass
Wegerechtsfahrzeuge von dieser Vorschrift befreit sind, weil sie ja von
den Vorschriften dieser Vorschrift befreit sind. Oder so...

Dirk

Post by Bernhard Nowotny
NATO-Truppen haben ebenfalls ausdrücklich Sonderrecht gem. §35(5).

Ja, hier in Köln fährt so ein merkwürdiger RTW (eher ein LKW mit großem
Kastenaufbau) der belgischen Truppen rum, der hat auf einer blauen
Leuchtbake oben drauf noch eine farblose (!) RKL, die wohl als
Suchscheinwerfer dient. Wie sich dessen SoSi anhört weiß ich allerdings
nicht - ist ja auch fraglich, ob deutsche Autofahrer auf manche merkwürdige
Signale überhaupt reagieren. Da gibt es ja teilweise "Sirenen" (solche
"Kojak-UiUiUi-Dinger") die eher an eine Auto-Alarmanlage denken lassen.

Viele Grüße,

Frank

Post by Frank Hucklenbroich
Ja, hier in Köln fährt so ein merkwürdiger RTW (eher ein LKW mit großem
Kastenaufbau) der belgischen Truppen rum, der hat auf einer blauen
Leuchtbake oben drauf noch eine farblose (!) RKL, die wohl als
Suchscheinwerfer dient. Wie sich dessen SoSi anhört weiß ich allerdings
nicht - ist ja auch fraglich, ob deutsche Autofahrer auf manche merkwürdige
Signale überhaupt reagieren. Da gibt es ja teilweise "Sirenen" (solche
"Kojak-UiUiUi-Dinger") die eher an eine Auto-Alarmanlage denken lassen.

Durch Kojak und die anderen amerikanischen Spielfilme sind diese Töne
wohl durchaus bekannt und die Leute werden (denke ich) auch Platz machen
wenn hinter ihnen ein Auto mit geblitze und Sirene steht.

Gruss Nikos

--
Man soll keine Dummheit zweimal begehen,
die Auswahl ist schließlich groß genug.

http://www.kreuzretter.net http://www.drk-hemer.de

Post by Nikos Killas

Post by Frank Hucklenbroich
Ja, hier in Köln fährt so ein merkwürdiger RTW (eher ein LKW mit großem
Kastenaufbau) der belgischen Truppen rum, der hat auf einer blauen
Leuchtbake oben drauf noch eine farblose (!) RKL, die wohl als
Suchscheinwerfer dient. Wie sich dessen SoSi anhört weiß ich allerdings
nicht - ist ja auch fraglich, ob deutsche Autofahrer auf manche merkwürdige
Signale überhaupt reagieren. Da gibt es ja teilweise "Sirenen" (solche
"Kojak-UiUiUi-Dinger") die eher an eine Auto-Alarmanlage denken lassen.

Durch Kojak und die anderen amerikanischen Spielfilme sind diese Töne
wohl durchaus bekannt und die Leute werden (denke ich) auch Platz machen
wenn hinter ihnen ein Auto mit geblitze und Sirene steht.
Gruss Nikos

Sie machen sogar eher Platz, als wenn ein deutsches Horn ertönt.
Bei uns um die Ecke ist eine Kaserne der englischen Militärpolizei, welche
des öfteren mit Einsatzzeichen ausrückt. Auch der RTW? von der ST. Johns
Ambulance hat nur die englischen Tonfolgesignale, er kommt damit aber sehr
gut durch die Stadt.

Gruß Heinrich

Post by Bernhard Nowotny
- Ein Vorrang unter den Wegerechtsfahrzeugen ist _nicht_ definiert!
Vorsicht: die Polizei ist bewaffnet... :)

in .at ist der Vorrang der Einsatzfahrzeuge untereinander geregelt.
StVO §26 (4) Beim Zusammentreffen von Einsatzfahrzeugen haben der Reihe nach
den Vorrang:

1) Rettungsfahrzeuge
2) Fahrzeuge der Feuerwehr
3) Fahrzeuge des Sicherheitsdienste
4) Sonstige Einsatzfahrzeuge

Wobei wenn von rechts ein Löschzug der FW herangerauscht kommt - bleibe ich
mit dem NAW schon lieber einmal stehen als meinen Vorrang auf Biegen und
brechen durchzusetzen.

Völlig rechtsfrei ist das Zusammentreffen von zwei gleichberechtigten
Einsatzfahrzeugen. Hier empfiehlt sich - sich einfach zu verhalten als wären
beide keine Einsatzfahrzeuge und die Vorrangregeln für "normale" Fahrzeuge
gelten zu lassen.

Post by Bernhard Nowotny
Blaulicht + Horn = Wegerecht. Ohne Ermessensspielraum für betroffene
Autofahrer.

Achtung wenn ich Euch Automäßig nach .at verirrt - Wegerechte in at =
Blaulicht auch ohne Folgetonhorn.

Post by Bernhard Nowotny
Wie sind eigentlich die entsprechenden österreichischen, französischen
oder niederländischen "Blaulichtverordnungen"?

Für .at Schwer zusammenzufassen - da bei praktisch jedem §en dabei steht ob
es eine Ausnahme für Einsatzfahrzeuge oder deren Lenker gibt.

LG Viktor

Loading...

Haben Polizei und Feuerwehr unterschiedliche martinshörner?

verwenden für ihre Einsatzfahrzeuge jeweils unterschiedliche Tonfolgen: Polizei (Tatüü-Tatütatütatüü), Rettung („Tüütaa Tüütaa“) und Feuerwehr („Tatüü Tatüü“). Diese Tonfolgen haben sich eingebürgert, es gibt jedoch keine gesetzlich geregelten, vorgegebenen Tonfolgen für diese Einsatzkräfte.

Haben Krankenwagen unterschiedliche Sirenen?

Was viele nicht wissen – die Sirene erzeugt zwei unterschiedliche Geräusche: Jeder Rettungswagen des Malteser Hilfsdiensts verfügt über ein normales Martinshorn und über ein spezielles Presslufthorn, das jeweils Signaltöne einer vorgegebenen Grundfrequenz wiedergibt (dies ist nach DIN 14610 genormt).

Was bedeutet Folgetonhorn?

[1] in der Bundesrepublik gebräuchlicher Ausdruck für das Folgetonhorn, eine akustische Warnvorrichtung an den Fahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr und anderen Hilfskräften. Herkunft: vom Unternehmen Deutsche Signal-Instrumenten-Fabrik Max B. Martin, eines Herstellers von Kompressor-Tonfolgeanlagen, belegt seit dem 20 ...

Welche Töne hat das Martinshorn?

Das Martinshorn wird in unterschiedlichen Tonfolgen in die Welt geliefert: Cis und Gis für die Schweiz, A – H für Belgien, Fis – H für die Niederlande. Das deutsche „Tatütata“ dauert drei Sekunden, anderswo länger.