Warum ruft mich die Krankenkasse an?

Das Vorgehen der Krankenkasse ist mir bestens bekannt, bereits 2 Mal hatte ich das Vergnügen, dass durch den MDK nach Aktenlage entschieden wurde, dass ich arbeitsfähig sei, beide Male bei einer psyschichen Erkrankung. Im Okt. 2020 hatte ich einen Unfall, durch den ich mir eine komplizierte Sprungelenk Fraktur, Wadenbein bruch und Bänderriss zugezogen habe. Auch in diesem Fall kam der 1.Anruf im Dez. 2020, der nächste im Feb. 2021 und vor 3 Wochen erhielt ich erneut ein „Schmierblatt“ des MDK (kann man nur so bezeichnen, 1/2 DINA4 Seite) auf der ich max. 5 Fragen beantworten sollte, die sich aber nicht nach meinem Befinden erkundigen, sondern nur darauf zielen, von mir einen Termin zu erfahren, an dem ich wieder arbeitsfähig bin.

Nun könnte man denken, dass es sich in dem Fall zb um eine Krankenkasse handelt, die generell nicht gut ist und keinen guten Ruf genießt, jedoch weit gefehlt. In diesem Fall ist es die TK, eine der in Deutschland angeblich besten gesetzlichen Krankenkassen

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Hauck sagt:

9. November 2022 um 14:34 Uhr

Kann ich nur bestätigen, mir geht es mit der gleichen Kasse genauso. Hatte auch eine Fraktur mit Bänderriss und wie sich etwas später herausstellte auch noch eine Verletzung am Knie. Kasse schickte mir dauernd Briefe, in denen ich mitteilen sollte, wie lange ich noch krank bin. Wenn der Arzt das schon nicht weis, wie soll ich das wissen? Hatte eine solche Erkrankung ja auch das erste Mal. Dann kam Brief mit der Überschrift „Die Zahlung Ihres Krankengeldes endet“. In der Sie mir mitteilen, dass der MDK der Meinung ist, dass ich ab Tag x wieder arbeiten gehen kann und bis dahin Krankengeld bezahlt wird. Vormal, würde ich sagen, ist dies kein Bescheid! Oder? Beiläufig wird auch in diesem Brief aufgefordert mitzuteilen, warum man noch nicht arbeiten kann. Dann kommt Anruf, in dem man aufgefordert wird, Widerspruch einzulegen. Obwohl ich keinen (meiner Meinung nach) bekommen habe. Da keine Rechtsbehelfsbelehrung usw. dabei war. Kennt sich da jemand aus?

Manche Krankenkassen bedrängen offenbar Versicherte, die Krankengeld erhalten, mit Kontrollanrufen, um herauszufinden, ob die Versicherten auch tatsächlich krank sind. Dabei fordern sie die Mitglieder auch auf, sensible Informationen am Telefon preiszugeben. Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert nun, dass die Krankenversicherten keine solche Daten am Telefon preisgeben müssen.

Manche Krankenkassen rufen Krankentagegeld-Empfänger an und setzen sie unter Druck, kritisiert aktuell die Verbraucherzentrale Hamburg.Alexas_Fotos@Pixabay.com

Inhaltsverzeichnis

  • Krankenkasse: Krankengeld-Empfänger beklagen teils aggressive Kontrollanrufe
  • ...auch Sozialverbände klagen über strittige Krankengeld-Streichungen

Die Verbraucherzentrale Hamburg erhält mehr Beschwerden von Krankengeld-Empfängern, die scheinbare Kontrollanrufe von Krankenkassen erhalten. Dabei würden die Mitarbeiter teils aggressiv auftreten und unter Verweis auf Mitwirkungspflichten die Herausgabe sensibler Infos verlangen, berichten die Hansestädter in einem Pressetext. Die Versicherten würden beklagen, teils regelrecht in die Mangel genommen worden zu sein.

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Zur Herausgabe sensibler Informationen am Telefon nicht verpflichtet

Hintergrund ist, dass die Kassen den Langzeit-Erkrankten einen Teil des Einkommens als Krankengeld weiterzahlen müssen: in der Regel ab der sechsten Krankheitswoche. 70 Prozent des Bruttogehalts bis höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens muss der Versicherer dann übernehmen. Hierfür müssen die Betroffenen der Krankenkasse und dem Arbeitgeber lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Für die Krankenkassen sind diese Zahlungen äußerst kostspielig: Je länger der Patient krank ist. Maximal 78 Wochen bzw. 546 Kalendertage müssen sie Teile des Lohnes ersetzen. Allein im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland rund 13,1 Milliarden Euro für Krankengeld ausgegeben, so berichtet br.de mit Berufung auf Zahlen des GKV-Spitzenverbandes. Die Kosten steigen seit Jahren, auch wegen zunehmender psychischer Krankheiten und steigender Löhne. Noch 2014 bezifferte sich das Krankengeld „nur“ auf 10,6 Milliarden Euro.

So besteht der Verdacht, dass die Krankenkassen die Betroffenen um das Krankengeld bringen wollen — mit juristischen Tricks und Feinheiten. Die Versicherten haben eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“. Sind zum Beispiel Daten lückenhaft, müssen sie Informationen übermitteln, die dazu benötigt werden, den Krankengeld-Anspruch zu prüfen. Allerdings sind die Auskunftspflichten in der Krankenversicherung durch einen Paragraphen des Sozialgesetzbuches (§ 275 SGB V) stark eingeschränkt. Nur der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) darf Gutachten erstellen, ob der Patient noch krank ist.

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Nicht zur telefonischen Auskunft verpflichtet

Hier werden die Erkrankten von den Krankenkassen unter Druck gesetzt, wie nun die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet: etwa durch besagte Kontrollanrufe, in denen auf die Mitwirkungspflicht verwiesen wird. „Am Telefon sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet! Und schon gar nicht müssen Sie für Ihre Kasse telefonisch erreichbar sein. Wir raten Betroffenen daher, der Krankenkasse mitzuteilen, dass man alle notwendigen Fragen gerne schriftlich beantwortet“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.

...auch Sozialverbände klagen über strittige Krankengeld-Streichungen

Die Verbraucherzentrale ist mit ihrer Kritik nicht allein. In den letzten Jahren kritisierten auch wiederholt Sozialverbände wie der VdK und der SoVD, dass die Krankenkassen mit zweifelhaften Methoden den Patienten das Krankengeld streitig machen wollen.

So seien zum Beispiel Fälle bekannt, in denen die Krankenkassen Patientinnen und Patienten das Geld mit Verweis auf bestimmte Urteile strichen: Urteile freilich, die mit dem eigentlichen Krankengeld-Anspruch nichts zu tun haben. Der Bayrische Rundfunk nennt den Fall eines Bauarbeiters, der in seinem Job wegen Wirbelsäule-Schäden krankgeschrieben war und von seiner Krankenkasse aufgefordert wurde, sich eine neue Arbeit zu suchen: er könne ja zwischenzeitlich körperlich weniger anstrengende Tätigkeiten verrichten.

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Rat, Arbeitslosengeld zu beantragen

Der Sozialverband Schleswig-Holstein (SoVD) berichtet wiederum von Fällen, in denen arbeitsunfähig attestierte Arbeitnehmer aufgefordert wurden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nicht uneigennützig, denn dann muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die entsprechende Rente zahlen: Die Kassenanbieter sind fein raus. Ein solcher Schritt sei nur dann zu empfehlen, wenn sich abzeichne, dass man tatsächlich nicht mehr in den Job zurückkehren könne, schreibt der Sozialverband. Zudem sollen die Betroffenen bedenken, dass die Erwerbsminderungsrente in der Regel deutlich niedriger ausfalle als das Krankengeld.

Noch perfider sei die bereits beobachtete Praxis, wenn Mitarbeiter der Krankenkasse empfehlen: "Jetzt sind Sie schon so lange krank. Wollen Sie nicht Arbeitslosengeld beantragen?". Im Grunde würden die Kassen damit die Betroffenen zur Kündigung ihres Jobs drängen: Wozu sie überhaupt nicht berechtigt sind, warnt der Sozialverband. Paradox sei dieses Vorgehen auch deshalb, weil die Arbeitsagenturen nur Personen betreuen, die vermittelbar und arbeitsfähig sind. Die freiwillige Kündigung kann zudem dazu führen, dass man den Anspruch auf ALG I verliert.

Verbraucherzentrale rät zu schriftlichem Fragebogen - und Beschwerde

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen dazu, den Krankenversicherer aufzufordern, Fragen schriftlich per Selbstauskunftsbogen zu stellen. Auch dann sollten nur Fragen nach harten Fakten beantwortet werden: Zum Beispiel, liegt Arbeitsunfähigkeit vor? Wie lange schon? Ist abzusehen, wann sie beendet ist? Die Krankenkasse dürfe aber beispielsweise keine Fragen zur persönlichen Situation der Patienten, ihren Urlaubsplänen, ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber oder familiären Umfeld stellen: Das sei Tabu.

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Und wenn der Versicherer weiter Druck ausübt? "Meldet sich Ihre Kasse weiterhin telefonisch bei Ihnen, obwohl Sie darum gebeten hatten, nur schriftlich kontaktiert zu werden, reichen Sie eine Beschwerde ein", schreiben die Hansestädter. "Hierfür fertigen Sie am besten ein Anrufprotokoll an, das Sie gemeinsam mit dem Namen des Mitarbeiters, den Sie am Telefon hatten, an Ihre Krankenkasse schicken". Helfe das auch nicht, könne man sich beim Bundesversicherungsamt und Bundesdatenschutzbeauftragten über die Kasse beschweren.

Von Mirko Wenig

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  • Krankenkasse: Krankengeld-Empfänger beklagen teils aggressive Kontrollanrufe
  • ...auch Sozialverbände klagen über strittige Krankengeld-Streichungen

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Warum will mich die Krankenkasse anrufen?

Darf mich die Kasse anrufen? Ihre Krankenkasse darf die Informationen ausschließlich schriftlich – digital oder per Brief – von Ihnen einholen. Nur wenn Sie einer telefonischen Erhebung schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben, kommt auch ein Telefonat in Frage.

Was darf die Krankenkasse mich fragen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen. Denn das kann Folgen haben.

Was prüft die Krankenkasse bei Krankengeld?

Die ersten sechs Wochen zahlt ihr Chef weiter. In den restlichen vier Wochen gibt es Krankengeld von der Kasse. Diese prüft zunächst, welcher Betrag niedriger ist: 70 Prozent vom Bruttolohn oder 90 Prozent vom Nettogehalt. Hier ist der Nettowert mit rund 60 Euro pro Tag geringer als der Bruttobetrag mit rund 70 Euro.

Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?

aa) Nach § 69 Abs. 4 SGB X sind die Krankenkassen befugt, einem Arbeitgeber mitzuteilen, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auf derselben Krankheit beruht. Die Übermittlung von Diagnosedaten an den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

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