Was bedeuten blaue säcke in der wiese

Doch was bedeutet "vor dem Haus" rechtlich gesehen? Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, wo und wann Sie Ihren Sperrmüll abstellen dürfen. Während die eine Gemeinde das Abstellen an der Straße erlaubt, ist es bei der anderen nur auf dem Gehweg erlaubt. Informieren Sie sich vor der Entsorgung über die Details in Ihrer Gemeinde oder dem Ordnungsamt – auch über den Zeitraum, wann der Müll nach draußen darf. Auf die Straße gestellt werden darf der Müll laut StVO nicht. Es handelt sich sonst um eine Ordnungswidrigkeit wegen Verkehrsgefährdung.

Die meisten Menschen in Deutschland platzieren ihren Sperrmüll bereits einen oder zwei Tage vor dem Termin an Ort und Stelle. Dabei darf der Müll fast überall erst am Tag der Abholung um 6 Uhr morgens hinaus geräumt werden, frühestens jedoch am Vortag ab 20 Uhr.

Sperrmüllkosten: Wie teuer ist Sperrmüll?

Nicht in jeder Stadt oder Gemeinde ist Sperrmüll entsorgen kostenlos. In einigen Orten gibt es feste Termine, an denen die Gegenstände kostenfrei abgeholt werden. Wenn Sie als Anwohner außerhalb dieses Termins Sperrmüll anmelden, müssen Sie in der Regel zahlen.

In anderen Städten müssen Sie den Sperrmüll immer selbst anmelden. Aber auch hier gibt es Unterschiede: Manche Kommunen entsorgen Ihren Sperrmüll einmal pro Jahr umsonst, andere verlangen eine Gebühr. Abgerechnet wird meist nach Menge, wobei die Kosten je nach Gemeinde und Entsorgungsunternehmen variieren. Die Entsorgungskosten der erste Kubikmeter Sperrmüll liegen zwischen 30 und 50 Euro. Jeder weitere Kubikmeter kostet im Schnitt fünf Euro. Für Container werden im Schnitt 220 bis 1.000 Euro in Rechnung gestellt.

Sperrmüll- und Entrümpelungskosten dürfen laut Deutschen Mieterbund im Rahmen der Betriebskostenabrechnung allen Mietern auferlegt werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 137/09) entstehe Sperrmüll regelmäßig – wenn auch in unterschiedlicher Höhe und Frequenz. Die Kosten würden demnach unter Müllbeseitigung fallen. Bis zu diesem Urteil konnten Sperrmüll- und Entrümpelungskosten nur dann als Betriebskosten abgerechnet werden, wenn der Vermieter für eine geregelte Abfuhr sorgt und den Mietern einen Platz anbietet, wo sie ihren Sperrmüll lagern können.

Kosten für die Straßenreinigung und Müllbeseitigung darf der Vermieter gemäß Betriebskostenverordnung (§ 2 Ziffer 8 BetrKV) dagegen umlegen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fällt darunter auch Sperrmüll, den Mieter unberechtigt auf Gemeinschaftsflächen abstellen (Aktenzeichen: VIII ZR 137/09).

Wie viel Sperrmüll ist erlaubt?

Auch die Menge des Sperrmülls ist begrenzt und je nach Ort unterschiedlich geregelt. So ist in manchen Gemeinden die Rede von "haushaltsübliche Mengen", anderswo darf nicht mehr als eine Zimmereinrichtung abgestellt werden. Einige Gemeinden betrachten nur bewegliche Gegenstände als Sperrmüll. Erkundigen Sie sich vorab, welche Gegenstände Sie als Sperrmüll herausstellen dürfen. Auch müssen die Gegenstände gut erreichbar sein, damit sie leicht abgeholt werden können.

Alternativen zur Entsorgung vor dem Haus

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde am besten auch direkt über Alternativen zur klassischen Sperrmüllentsorgung. Vielerorts gibt es speziell für den Sperrmüll eingerichtete Sammelplätze, sodass Anwohner nicht Straßen und Gehwege zustellen müssen. Weitere Alternativen bieten Recycling- oder Wertstoffhöfe. Vorteilhaft ist hier die kostenlose Entsorgung. Der Nachteil ist, dass Sie Ihren Sperrmüll selbst hinbringen müssen.

Im Kaufpreis für den offiziellen Kehrichtsack ist die Sackgebühr inbegriffen. Hier das Beispiel Basel.

Die Sackgebühr (oder Kehrichtsackgebühr) ist eine Abgabe zur verursachergerechten Finanzierung der Entsorgung des Abfalls. Sie wird meist beim Kauf der speziell gefärbten Kehrichtsäcke eingezogen, es kommen jedoch auch Abfall-Klebemarken zum Einsatz, welche auf neutrale Säcke geklebt werden können. Die Kehrichtsackgebühr deckt die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Entsorgung (in der Regel Verbrennung) der im Kehrichtsack enthaltenen Abfälle. Die Abgabe ergänzt die den Liegenschaftenbesitzern auferlegten und via Nebenkosten den Mietern überwälzte Grundgebühr, die die Kosten für die Separatsammlungen abdeckt. Die Sackgebühr wurde 1975 erstmals in der Schweiz in der Stadt St. Gallen und einigen Nachbargemeinden eingeführt. Seither wird sie in allen deutschsprachigen Gemeinden der Schweiz (die letzte war Killwangen ab anfangs 2017) und der Mehrheit der Gemeinden in der lateinischen Schweiz angewandt.[1]

Ziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Sackgebühr ist eine verursachergerechte Abfallgebühr, die die Kosten für die Entsorgung direkt sichtbar macht und dadurch einen starken Anreiz für die Vermeidung von Abfällen und die Wiederverwertung von rezyklierbaren Gütern bietet. An Orten mit Sackgebühr werden deutlich mehr wiederverwertbare Abfälle (Glas, Weissblech, Aluminium, PET, PE-Milchflaschen, Papier, Zeitungen, Karton, Öl, Kleider, Schuhe, Batterien, Leuchtkörper, PCs, Haushaltsgeräte etc.) gesammelt als in anderen.[2] Wer seine Abfälle getrennt entsorgt, vermindert die Menge des kostenpflichtig zu verbrennenden Haushaltkehrichts, spart Geld und ermöglicht eine sinnvolle Wiederverwertung mit geringst möglichem Aufwand – das Metall zum Beispiel muss dann nicht in der Verbrennungsanlage aufwändig zurückgewonnen werden.

Einzug der Gebühr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sackgebühren für die Abfälle aus Haushaltungen werden je nach Gemeinde auf verschiedene Weise eingezogen:

  1. Spezielle Kehrichtsäcke mit bereits im Kaufpreis enthaltener volumenbezogener (17, 35, 60 oder 110 Liter) Sackgebühr
  2. Gebührenmarken ebenfalls mit bereits im Kaufpreis enthaltener volumenbezogener (17, 35, 60 oder 110 Liter) Sackgebühr für Kehrichtsäcke
  3. Wägesystem am Sammelfahrzeug und Einzug der Gebühr beim Haushalt anhand des Gewichtes der Säcke

Der Abfall aus Betrieben wird in den meisten Fällen am Sammelfahrzeug gewogen und die Gebühr bezogen auf das Gewicht dem Betrieb verrechnet.

Grundlage für die Sackgebühr ist das Umweltschutzgesetz des Bundes, das 1985 in Kraft trat.

Gebührensäcke und -marken sind in Lebensmittelgeschäften der Wohngemeinde erhältlich; Marken oft auch bei der Gemeindeverwaltung.

Zwischen den Gemeinden gibt es grosse Preisdifferenzen.[3]

Negative Auswirkungen und Gegenmassnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Einführung konnte beobachtet werden, dass Leute ihre Haushaltabfälle in Papierkörben in öffentlichen Parks etc. deponieren. Üblicherweise wird solches „wildes Entsorgen“ geahndet, wobei die sogenannte „Güselpolizei“ anhand der Überreste die Übeltäter gelegentlich überführen kann. Übertretungen werden nach gültiger (kommunaler) Abfallverordnung verschieden gebüsst.

Zwingendes Bundesrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nicht alle Gemeinden in der Schweiz führten die Gebühr – wie schlussendlich vom Bundesgericht verordnet[4] – selbständig ein; manche wurden von ihren Kantonen gezwungen,[5] andere versuchten noch 2013, die Einführung der Gebühr hinauszuschieben.[6] Im Kanton Tessin wurde am 21. Mai 2017 in einer Volksabstimmung ein Referendum gegen die flächendeckende Einführung der Kehrichtsackgebühr abgelehnt. Einzig der Kanton Genf hat die Sackgebühr bis heute nicht eingeführt.[7]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In grenznahe Deutschland haben einige Regionen ebenfalls eine Sackgebühr eingeführt.[8][9]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Sackabfuhr (Hamburg)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Blick: Föderalismus am Strassenrand: Die Schweiz und ihre Gebührensäcke. (blick.ch [abgerufen am 14. August 2018]).
  2. BUWAL: Die Sackgebühr aus Sicht der Bevölkerung und der Gemeinden, 2003.
  3. //www.aargauerzeitung.ch/aargau/fricktal/sackgebuehren-zwischen-den-gemeinden-gibt-es-grosse-preisdifferenzen-129181945
  4. Bundesgerichtsentscheid im 2011 zur Sackgebühr
  5. Kanton St.Gallen handelte für seine Gemeinden
  6. Bemerkenswerte Begründungen zum Widerstand gegen die Sackgebühr
  7. Zeno Zoccatelli, Samuel Jaberg: Wenn Schweizer ihren Müll jenseits der Grenze entsorgen. In: swissinfo.ch. 26. April 2018, abgerufen am 28. April 2019.
  8. //www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/Restmuell-wird-2020-teurer-Grundgebuehr-und-Leerungen-der-Muelltonnen-kosten-kuenftig-mehr;art372586,10378977
  9. //www.buesingen.de/ceasy/resource/?id=1971&download=1

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