Was bedeuten die einzelnen stufen bei der gehaltsberechnung

In den meisten Branchen werden alljährlich Kollektivverträge abgeschlossen, die unter anderem Mindestentgeltvorschriften enthalten. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist daher eine Einstufung in die Lohn- oder Gehaltsordnung notwendig. Die einzelnen Kollektivverträge beinhalten teilweise sehr unterschiedliche branchenspezifische Regelungen.

Wie gehe ich bei einer Einstufung vor?

Erster Schritt ist die Einordnung des Mitarbeiters als Angestellten oder Arbeiter. Danach ist der Arbeitnehmer auf Grund der im anzuwendenden Kollektivvertrag angegebenen Tätigkeitsmerkmale in eine bestimmte Verwendungs- beziehungsweise Beschäftigungsgruppe (in den einzelnen Kollektivverträgen werden verschiedene Bezeichnungen verwendet) einzureihen. Maßgeblich ist die vom Arbeitnehmer tatsächlich auszuübende Tätigkeit. Viele Kollektivverträge enthalten dazu Beispiele, die als zweckmäßiger Behelf für die Praxis gedacht sind. Die Ausbildung des Arbeitnehmers spielt grundsätzlich keine Rolle.

Was mache ich bei unterschiedlichen Tätigkeiten?

Keine Probleme bereitet die Einstufung, wenn sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers in eine einzige Verwendungsgruppe einordnen lassen. Manchmal kommt es aber vor, dass die Art der Tätigkeit eine Einstufung in unterschiedliche Verwendungsgruppen zulassen würde. In diesem Fall hat die Einstufung nach der zeitlich überwiegenden Verwendung zu erfolgen. Als Beurteilungszeitraum für die Beurteilung des zeitlichen Überwiegens bietet sich nach der Rechtsprechung ein Zeitraum von einem Jahr an. Eine zeitlich nicht überwiegende Tätigkeit kann nur dann für die Einstufung maßgeblich sein, wenn der Mitarbeiter geradezu wegen dieser Tätigkeit angestellt wurde.

Welchen Einfluss haben Vordienstzeiten?

Viele Kollektivverträge sehen eine Staffelung der Mindestentgelte nach Verwendungsgruppenjahren vor. Dies bedeutet im Regelfall, dass Jahre dann anzurechnen sind, wenn der Dienstnehmer in dieser Zeit mit einer gleichwertigen Tätigkeit der Verwendungsgruppe (oder einer höherwertigen Tätigkeit), die er beim Dienstgeber verrichtet, beschäftigt war. Wenn zur Einstufung in die Gehaltstafel eines Kollektivvertrages auf Berufsjahre im Sinne von „Jahren der praktischen Angestelltentätigkeit“ abgestellt wird, sind regelmäßig sämtliche dem Angestelltengesetz unterliegende Dienstzeiten anzurechnen, unabhängig davon, in welcher Branche diese erworben wurden. Wird dagegen auf die (ununterbrochene) Betriebszugehörigkeit abgestellt, kommt es auf die Dauer des Dienstverhältnisses im konkreten Betrieb an. Abgesehen davon, dass das berufliche „Vorleben“ des Mitarbeiters wohl zwangsläufig bei Bewerbungsgesprächen thematisiert wird, ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner vorvertraglichen Aufklärungspflicht zur Bekanntgabe der anrechenbaren Vordienstzeiten verpflichtet. Falls der Arbeitnehmer nicht von sich aus seine Vordienstzeiten angibt, so gebietet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er den Arbeitnehmer nach Vordienstzeiten fragt. Ist aus dem der Bewerbung beigelegten Lebenslauf ersichtlich, dass der Bewerber über einschlägige Berufserfahrung verfügt, und kam auch im Vorstellungsgespräch die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers zur Sprache, ist der Arbeitgeber bereits in diesem Stadium verpflichtet, den Arbeitnehmer zur Vorlage eines Nachweises seiner Vordienstzeiten durch entsprechende Zeugnisse aufzufordern. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Arbeitgeber führt zur Hemmung einer allfälligen im Kollektivvertrag enthaltenen Verfallsfrist.

Expertentipp von Mag. Florian Brutter
Abteilung Arbeits- und Sozialrecht in der Tiroler Wirtschaftskammer 

Die korrekte Einstufung eines Mitarbeiters spielt – nicht nur im Hinblick auf Lohn- und Sozialdumping – eine große Rolle. Es entspricht der herrschenden Lehre und der ständigen Rechtsprechung, dass für die Einstufung in eine bestimmte kollektivvertragliche Entlohnungsgruppe die Art der tatsächlich überwiegend geleisteten Tätigkeit entscheidend ist. Eine sauber formulierte Tätigkeitsbeschreibung im Dienstvertrag ist hier von Vorteil. Dadurch können von Vornherein unnötige Streitigkeiten vermieden werden.

Stand: 04.11.2019

Die folgende Gehaltsmitteilung beinhaltet die Daten eines Musterfalles. Sie erhalten die Erläuterungen zu den Bestandteilen dieser beispielhaften Gehaltsmitteilung indem Sie mit der Maus über die für Sie interessanten Bereiche fahren und bei Änderung des Mauszeigers darauf klicken.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsmitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information und Beratung - ZIB (die Telefon-Nr. finden Sie hier sowie auf der Rückseite der Gehaltsmitteilung) oder die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter, die oder der rechts oben neben dem Adressfeld auf der Gehaltsmitteilung angegeben ist.

Die Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung stehen auch als Merkblatt zur Verfügung.

Aktenzeichen
Das Aktenzeichen besteht aus drei Zahlenfolgen, die mit Bindestrichen getrennt sind. Auf die vierstellige Kundennummer folgt die zweistellige Nummer des Abrechnungskreises. Zuletzt ist die sechsstellige Personalnummer mit der Prüfziffer angegeben. Das vollständige Aktenzeichen ist bei jedem Schriftwechsel sowie bei Telefonaten anzugeben.

Sachbearbeiternummer (SachbNr)
Die hier angegebene Verschlüsselung ist die Nummer der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des für Sie zuständigen Sachbearbeiters.

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Gehaltsblatt-Nummer (GehblNr)
informiert Sie über die Anzahl der im Kalenderjahr bereits gefertigten Gehaltsmitteilungen.

Kein Druck von / bis
Es wird nicht in jedem Monat eine Gehaltsmitteilung gedruckt, sondern nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat etwas verändert hat. In diesen Feldern wird angezeigt, in welchen Monaten keine Gehaltsmitteilung produziert wurde.

Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter
Hier sind die Daten der für Sie zuständigen Bezügesachbearbeiterin oder des für Sie zuständigen Sachbearbeiters abgedruckt.
Nach Abgabe der Kindergeldzahlung an die Arbeitsagentur zum 01.12.2020 erscheint hier übergangsweise die Telefonnummer der Hotline der Arbeitsagentur.

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Adressfeld (AbrKrs/ Absender)
Der Versand der Gehaltsmitteilungen erfolgt grundsätzlich auf dem Dienstweg; nur in besonderen Einzelfällen ist hier die Privatanschrift eingetragen. Als Absender ist Ihre Bezügestelle aufgeführt. Die vollständige Anschrift entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihrer Gehaltsmitteilung.

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Maschineller Abrechnungsbeginn (masch. Abr.Beginn)
Hierbei handelt es sich um das Datum, seit dem Ihre Bezüge nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren berechnet wurden. Es steht in keinem Zusammenhang mit Ihrem Diensteintritt und hat auch keinerlei Auswirkung auf Jubiläumsdienstzeiten oder Stufe.

Familienstand (FS)
L = ledig
V = verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
P = eingetragene Lebenspartnerschaft
G = geschieden oder eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben
W = verwitwet oder eingetragener Lebenspartner verstorben

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Steuerklasse / Konfessionmerkmale (StKl/Konf)
Hier werden die über ELStAM gemeldeten Steuermerkmale dargestellt.
Konfessionsmerkmale: (A = Arbeitnehmer / E = Ehegatte)

leer = keine Konfessionszugehörigkeit
ev = evangelisch-lutherisch
rk = katholisch
ak = altkatholisch
5 = evangelisch-reformiert
9 = pauschal zu versteuern

Freibetrag
Hier sind die Steuerfreibeträge eingetragen, die über ELStAM gemeldet wurden.

SV-Merkmale
Hier werden Merkmale zur Sozialversicherung angezeigt. Es bedeuten:
0 = keine Pflicht; 1 = Pflicht
Die Merkmale stehen für:
KV = Krankenversicherung; RV = Rentenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung
GZ und MfB sind bei Besoldung nicht relevant.

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Adresse des Bezügereferats
Hier wird die Adresse des Referats angegeben, bei dem die Sachbearbeitung für Ihre Bezügeberechnung erfolgt.

Tarif / Tarifbezeichn. / B-GR
Die "Tarifbezeichnung" gibt an, nach welcher niedersächsischen Besoldungsordnung die Bezüge berechnet werden. "Tarif" und "B-GR" sind technische Schlüssel hierzu.

Tar-Grp / Stf
Hier wird Ihre Besoldungsgruppe, die Laufbahngruppe, die dazugehörige Einstiegsamt (Tar-Grp) und die Erfahrungsstufe dargestellt. Diese Merkmale bestimmen die Höhe Ihres Grundgehalts oder vergleichbarer Zahlungen. Die Bezeichnung "Reg" ist ohne Belang.

Alte Laufbahngruppe Neue Laufbahnstruktur Beispiel
Einfacher Dienst Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt A4 1-1
Mittlerer Dienst Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt A8 1-2
Gehobener Dienst Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt A10 2-1
Höherer Dienst Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt A14 2-2

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BDA
Der Beginn der Erfahrungszeit (früher: das Besoldungsdienstalter) wird benötigt, um die Erfahrungsstufe zu ermitteln. In Besoldungsordnungen oder -gruppen ohne Stufen bleibt dieses ohne Auswirkungen.

Teilzeitzähler (TZ-Zähl)
Stellt Ihre persönliche wöchentliche Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung bzw. die Kürzung Ihrer Bezüge aus sonstigen Gründen dar (z. B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden).

Teilzeitnenner (TZ-Nenn)
Regelmäßige Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung (z. B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden).

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Unterbrechung der Bezügezahlung (Unterbr.-Beg/-End)
Enthält die tagegenaue Unterbrechung (Beginn und Ende) sowie den verschlüsselten Unterbrechungsgrund (Grd.):

04 = Elternzeit
05/07 = unbezahlter Urlaub
12 = Pflege des Kindes
13 = Mitgliedschaft in einem Parlament
18 = Kurzzeitpflege
19 = Pflegezeit

Arb-Std / -Tag / Arbz-V
ist die Anzahl und Verteilung der Arbeitstage und -stunden pro Woche. Zurzeit ist eine pauschale Angabe vorgesteuert.

Tarif Höherw. Tätigk.
Falls Aufgaben eines höherwertigen Amtes wahrgenommen werden, sind hier insbesondere die Dauer und die Besoldungsgruppe des höherwertigen Amtes dargestellt. Das Ergebnis der Zulage für die Wahrnehmung des höherwertigen Amtes wird bei den Bezügebestandteilen als "Pers.Zul.HWT" aufgeführt.

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Abrechnungsergebnisse
In diesem Bereich werden die einzelnen Bezügebestandteile des jeweiligen Abrechnungsmonats ausgewiesen. U. a. werden dargestellt:

Bruttobezüge, Summe der gesetzlichen Abzüge, Summe der privaten Abzüge, der Auszahlungsbetrag, der Überweisungsbetrag sowie kindergeldrelevante Daten.

Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen:
Stelle 1
J = Bezügebestandteil fließt in Summe Gesamtbrutto ein
N = bruttounwirksam
Stelle 2
L = Teil des steuerpflichtigen Brutto
E = Teil der sonstigen Bezüge
N = unwirksam
Stelle 3 (bei beamteten Personen meistens unwesentlich)
L = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto ein
E = Bezügebestandteil fließt in die Summe KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ ein
N = unwirksam

Ist bereits im Hinblick auf eine spätere (nach Ruhestandsbeginn durchzuführende) Kürzung ein Versorgungsausgleich erfasst, wird dieser Betrag hier nachrichtlich ausgewiesen. So kann die Entwicklung des künftigen Kürzungsbetrages entsprechend der Besoldungsanpassungen verfolgt werden.

FZ Stufe 1

Wenn hier die "Konk Regel 001" aufgeführt ist, steht der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag nach § 35 Abs. 4 NBesG nur zur Hälfte zu.

Kinder

Sind Kinder bei der Zahlung zu berücksichtigen, werden diese mit Vor- und (sofern vorhanden) abweichendem Nachnamen, Geburtsdatum und verschiedenen Zahlungsdaten im Anschluss an die Abrechnungsergebnisse dargestellt. Die verschlüsselten Zahlungsdaten haben folgende Bedeutungen:

  • OF = Familienzuschlag für das betreffende Kind
  • ZW = Sonderbetrag in der Sonderzuwendung
  • G-Bis = Gilt bis einschließlich (Monat und Jahr)
  • (SZ, FK, KG, SB, VW sind nicht relevant)

Die Spalten sind senkrecht zu lesen. Erfolgt die Zahlung eines verschlüsselten Bezügebestandteils, so ist dieser darunter durch ein "J" gekennzeichnet. Wird ein Kind als Zählkind berücksichtigt, dann wird der kinderbezogene Bezügebestandteil mit einem "Z" gekennzeichnet. Merkmal "2" = Zahlung zur Hälfte.

Weitere Erläuterungen zu möglichen Abkürzungen

  • FZ Stufe 1 = Verheiratetenanteil im Familienzuschlag
  • FZ-Kind-Bestand = Kinderanteil im Familienzuschlag
  • Allg.Stellenzul = allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 27 zur BBesO A
  • stpfl = steuerpflichtig
  • stfr = steuerfrei
  • Brt = Brutto
  • VL-Zulage = Vermögenswirksame Leistungen des Dienstherrn
  • SB = Sonstiger Bezug nach § 39b EStG (z. B. Sonderzahlung)
  • NZ = Nachzahlung
  • Überl.Zul = Überleitungszulage
  • MV = Mitversteuerung der von anderer Stelle gezahlten Nettobezüge Lohnsteuer
  • Vw-Leistung = Vermögenswirksame Anlage
  • ges. Abz. = gesetzliche Abzüge
  • DrEM = Verschlüsselung des Überweisungsweges für bestimmte Abzüge (Drittempfänger)
  • Pfändung-gew. = gewöhnliche Pfändung
  • Pfändung-Unterh.= Unterhaltspfändung
  • Zuwendung Grdbe = Jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld Grundbezug)
  • Zuwendung Kindb = Jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld Kinderbestandteil)

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Vormonat(e)
In der Spalte "Vormonate" sind sämtliche Rückforderungen und Nachzahlungen ab Beginn der Abrechnung mit KIDICAP dargestellt. Auf einem besonderen Erläuterungsblatt wird jeder Monat einzeln nachgewiesen, sofern nicht nur der Vormonat betroffen ist.

Summen
In der Spalte "Summen" erscheinen die vom Beginn des Jahres (bzw. Beginn der Bezügezahlung) an fortgeschriebenen Beträge, die für die Zwecke der Steuerberechnung benötigt werden.

Begriffe und Abkürzungen
die hier nicht erläutert werden, sind selbsterklärend oder nur für interne Zwecke von Bedeutung.

Kürzung Schichtzulage

Der Hinweis, dass die Wechselschicht- / Schichtzulage auf 50 % gekürzt wird, beschreibt die Anrechnungsregelung des § 17 Abs. 6 der Nds. Erschwerniszulagenverordnung. Hiernach wird die Wechselschicht- bzw. die Schichtzulage nur zur Hälfte gewährt, wenn für denselben Zeitraum ein Anspruch auf bestimmte andere Zulagen besteht. Der Betrag wird auf der Gehaltsmitteilung bereits in gekürzter Höhe ausgewiesen.

Wie lese ich meine Lohnabrechnung richtig?

Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt: Nettolohn = Bruttolohn − Steuern − Sozialabgaben. Netto ist also immer die aus Sicht des Geldempfängers steuerbereinigte Version, während Brutto noch um Steuern und Sozialabgaben bereinigt werden muss.

Was bedeuten die Abkürzungen auf der Lohnabrechnung?

E = Einmalbezug. GB = Gesamtbrutto. H = Hinzurechnungsbetrag. J = Bestandteil des Gesamtbrutto.

Wann kommt man in eine neue Entgeltgruppe?

Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die nächste Stufe – in Abhängigkeit von ihrer Leistung – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1. Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2.

Wie ist die Lohnabrechnung aufgebaut?

Allgemeine Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer Name und Anschrift des Arbeitgebers. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers. Datum des Beschäftigungsbeginns bzw.