In den meisten Branchen werden alljährlich Kollektivverträge abgeschlossen, die unter anderem Mindestentgeltvorschriften enthalten. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist daher eine Einstufung in die Lohn- oder Gehaltsordnung notwendig. Die einzelnen Kollektivverträge beinhalten teilweise sehr unterschiedliche branchenspezifische Regelungen. Show Wie gehe ich bei einer Einstufung vor? Erster Schritt ist die Einordnung des Mitarbeiters als Angestellten oder Arbeiter. Danach ist der Arbeitnehmer auf Grund der im anzuwendenden Kollektivvertrag angegebenen Tätigkeitsmerkmale in eine bestimmte Verwendungs- beziehungsweise Beschäftigungsgruppe (in den einzelnen Kollektivverträgen werden verschiedene Bezeichnungen verwendet) einzureihen. Maßgeblich ist die vom Arbeitnehmer tatsächlich auszuübende Tätigkeit. Viele Kollektivverträge enthalten dazu Beispiele, die als zweckmäßiger Behelf für die Praxis gedacht sind. Die Ausbildung des Arbeitnehmers spielt grundsätzlich keine Rolle. Was mache ich bei unterschiedlichen Tätigkeiten? Keine Probleme bereitet die Einstufung, wenn sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers in eine einzige Verwendungsgruppe einordnen lassen. Manchmal kommt es aber vor, dass die Art der Tätigkeit eine Einstufung in unterschiedliche Verwendungsgruppen zulassen würde. In diesem Fall hat die Einstufung nach der zeitlich überwiegenden Verwendung zu erfolgen. Als Beurteilungszeitraum für die Beurteilung des zeitlichen Überwiegens bietet sich nach der Rechtsprechung ein Zeitraum von einem Jahr an. Eine zeitlich nicht überwiegende Tätigkeit kann nur dann für die Einstufung maßgeblich sein, wenn der Mitarbeiter geradezu wegen dieser Tätigkeit angestellt wurde. Welchen Einfluss haben Vordienstzeiten? Viele Kollektivverträge sehen eine Staffelung der Mindestentgelte nach Verwendungsgruppenjahren vor. Dies bedeutet im Regelfall, dass Jahre dann anzurechnen sind, wenn der Dienstnehmer in dieser Zeit mit einer gleichwertigen Tätigkeit der Verwendungsgruppe (oder einer höherwertigen Tätigkeit), die er beim Dienstgeber verrichtet, beschäftigt war. Wenn zur Einstufung in die Gehaltstafel eines Kollektivvertrages auf Berufsjahre im Sinne von „Jahren der praktischen Angestelltentätigkeit“ abgestellt wird, sind regelmäßig sämtliche dem Angestelltengesetz unterliegende Dienstzeiten anzurechnen, unabhängig davon, in welcher Branche diese erworben wurden. Wird dagegen auf die (ununterbrochene) Betriebszugehörigkeit abgestellt, kommt es auf die Dauer des Dienstverhältnisses im konkreten Betrieb an. Abgesehen davon, dass das berufliche „Vorleben“ des Mitarbeiters wohl zwangsläufig bei Bewerbungsgesprächen thematisiert wird, ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner vorvertraglichen Aufklärungspflicht zur Bekanntgabe der anrechenbaren Vordienstzeiten verpflichtet. Falls der Arbeitnehmer nicht von sich aus seine Vordienstzeiten angibt, so gebietet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er den Arbeitnehmer nach Vordienstzeiten fragt. Ist aus dem der Bewerbung beigelegten Lebenslauf ersichtlich, dass der Bewerber über einschlägige Berufserfahrung verfügt, und kam auch im Vorstellungsgespräch die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers zur Sprache, ist der Arbeitgeber bereits in diesem Stadium verpflichtet, den Arbeitnehmer zur Vorlage eines Nachweises seiner Vordienstzeiten durch entsprechende Zeugnisse aufzufordern. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Arbeitgeber führt zur Hemmung einer allfälligen im Kollektivvertrag enthaltenen Verfallsfrist. Expertentipp von Mag. Florian Brutter Die korrekte Einstufung eines Mitarbeiters spielt – nicht nur im Hinblick auf Lohn- und Sozialdumping – eine große Rolle. Es entspricht der herrschenden Lehre und der ständigen Rechtsprechung, dass für die Einstufung in eine bestimmte kollektivvertragliche Entlohnungsgruppe die Art der tatsächlich überwiegend geleisteten Tätigkeit entscheidend ist. Eine sauber formulierte Tätigkeitsbeschreibung im Dienstvertrag ist hier von Vorteil. Dadurch können von Vornherein unnötige Streitigkeiten vermieden werden. Stand: 04.11.2019 Die folgende Gehaltsmitteilung beinhaltet die Daten eines Musterfalles. Sie erhalten die Erläuterungen zu den Bestandteilen dieser beispielhaften Gehaltsmitteilung indem Sie mit der Maus über die für Sie interessanten Bereiche fahren und bei Änderung des Mauszeigers darauf klicken. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsmitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information und Beratung - ZIB (die Telefon-Nr. finden Sie
hier sowie auf der Rückseite der Gehaltsmitteilung) oder die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter, die oder der rechts oben neben dem Adressfeld auf der Gehaltsmitteilung angegeben ist. Die Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung stehen auch als Merkblatt zur Verfügung. Aktenzeichen Sachbearbeiternummer (SachbNr) ...zur Gehaltsmitteilung Gehaltsblatt-Nummer (GehblNr) Kein Druck von / bis Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter ...zur Gehaltsmitteilung Adressfeld (AbrKrs/ Absender) ...zur Gehaltsmitteilung Maschineller Abrechnungsbeginn (masch. Abr.Beginn) Familienstand (FS) ...zur Gehaltsmitteilung Steuerklasse / Konfessionmerkmale (StKl/Konf) leer = keine Konfessionszugehörigkeit Freibetrag SV-Merkmale ...zur Gehaltsmitteilung Adresse des Bezügereferats Tarif / Tarifbezeichn. / B-GR Tar-Grp / Stf
...zur Gehaltsmitteilung BDA Teilzeitzähler (TZ-Zähl) Teilzeitnenner
(TZ-Nenn) ...zur Gehaltsmitteilung Unterbrechung der Bezügezahlung (Unterbr.-Beg/-End) 04 = Elternzeit Arb-Std / -Tag
/ Arbz-V Tarif Höherw. Tätigk. ...zur Gehaltsmitteilung Abrechnungsergebnisse Bruttobezüge, Summe der gesetzlichen Abzüge, Summe der privaten Abzüge, der Auszahlungsbetrag, der Überweisungsbetrag sowie kindergeldrelevante Daten. Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen: Ist bereits im Hinblick auf eine spätere (nach Ruhestandsbeginn durchzuführende) Kürzung ein Versorgungsausgleich erfasst, wird dieser Betrag hier nachrichtlich ausgewiesen. So kann die Entwicklung des künftigen Kürzungsbetrages entsprechend der Besoldungsanpassungen verfolgt werden. FZ Stufe 1 Wenn hier die "Konk Regel 001" aufgeführt ist, steht der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag nach § 35 Abs. 4 NBesG nur zur Hälfte zu. Kinder Sind Kinder bei der Zahlung zu berücksichtigen, werden diese mit Vor- und (sofern vorhanden) abweichendem Nachnamen, Geburtsdatum und verschiedenen Zahlungsdaten im Anschluss an die Abrechnungsergebnisse dargestellt. Die verschlüsselten Zahlungsdaten haben folgende Bedeutungen:
Die Spalten sind senkrecht zu lesen. Erfolgt die Zahlung eines verschlüsselten Bezügebestandteils, so ist dieser darunter durch ein "J" gekennzeichnet. Wird ein Kind als Zählkind berücksichtigt, dann wird der kinderbezogene Bezügebestandteil mit einem "Z" gekennzeichnet. Merkmal "2" = Zahlung zur Hälfte. Weitere Erläuterungen zu möglichen Abkürzungen
...zur Gehaltsmitteilung Vormonat(e) Summen Begriffe und Abkürzungen Kürzung Schichtzulage Der Hinweis, dass die Wechselschicht- / Schichtzulage auf 50 % gekürzt wird, beschreibt die Anrechnungsregelung des § 17 Abs. 6 der Nds. Erschwerniszulagenverordnung. Hiernach wird die Wechselschicht- bzw. die Schichtzulage nur zur Hälfte gewährt, wenn für denselben Zeitraum ein Anspruch auf bestimmte andere Zulagen besteht. Der Betrag wird auf der Gehaltsmitteilung bereits in gekürzter Höhe ausgewiesen. Wie lese ich meine Lohnabrechnung richtig?Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt: Nettolohn = Bruttolohn − Steuern − Sozialabgaben. Netto ist also immer die aus Sicht des Geldempfängers steuerbereinigte Version, während Brutto noch um Steuern und Sozialabgaben bereinigt werden muss.
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Lohnabrechnung?E = Einmalbezug. GB = Gesamtbrutto. H = Hinzurechnungsbetrag. J = Bestandteil des Gesamtbrutto.
Wann kommt man in eine neue Entgeltgruppe?Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die nächste Stufe – in Abhängigkeit von ihrer Leistung – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1. Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2.
Wie ist die Lohnabrechnung aufgebaut?Allgemeine Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Name und Anschrift des Arbeitgebers. Name, Anschrift und Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers. Datum des Beschäftigungsbeginns bzw.
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