Was brauche ich für die einreise nach kroatien

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COVID-19-Hinweis

Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

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Fakten & Zahlen

HauptstadtZagrebFläche56.542 km²Einwohner4,2 Mio.Kfz-KennzeichenHRStromspannungkein Reisestecker erforderlichZeitGanzjährig kein Zeitunterschied zu ÖsterreichMaße & GewichteMetrisches System wie in ÖsterreichTelefonvorwahl+385SpracheKroatischWährung1 € = 7.5370 HRKEU-LandKroatien ist Mitglied der Europäischen UnionNachbarländer

Bosnien & Herzegowina

Montenegro

Serbien

Slowenien

Ungarn

Was brauche ich für die einreise nach kroatien

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

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Vor der Reise

Personaldokumente

COVID-19-Hinweis

Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Reisedokumente

Reisepass oder Personalausweis erforderlich.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at.

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.

Kinder

Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich.

Vollmacht für alleinreisende Minderjährige

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Personen mit anderer Staatsbürgerschaft diese Einverständniserklärung verlangen kann. Laut kroatischem Konsulat in Wien benötigen Sie, wenn Sie die nachstehende Vorlage für eine Vollmacht verwenden (plus Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person), keine notarielle Beglaubigung.

Achtung: Eine Einverständniserklärung der obsorgeberechtigten Person(en) ist u.a. bei Klassenfahrten oder bei Reisen, welche durch einen Reiseveranstalter organisiert wurden, nicht notwendig.

Downloads

Vollmacht für allein reisende Kinder (Kroatisch).pdf Vollmacht für allein reisende Kinder (Englisch).pdf

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Kraftfahrzeugdokumente

  • Österreichischer Führerschein
  • Zulassungsschein
  • Benützungsbewilligung, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)

Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher IVK - Internationale Versicherungskarte sowohl für Zugfahrzeug als auch für Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.

Gut zu wissen: Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette verreist wird.

Reisegepäck

Einreise

Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:

Tabakwaren (ab 17 Jahren)Zigaretten800 Stk.Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g)400 Stk.Zigarren200 Stk.Rauchtabak1 kgAlkoholika (ab 17 Jahren)Spirituosen10 landere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol20 lWein (davon max. 60 l Schaumwein)90 lBier110 l

Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein. Wird über ein Nicht-EU-Land eingereist, gelten andere Bestimmungen.
Mehr Infos: https://carina.gov.hr

Einfuhr von Booten
Es ist nicht möglich, ein Boot ohne dem Beisein des dokumentierten Besitzers nach Kroatien einzuführen.
Mehr Infos: Revierinformationen Kroatien

Rückreise nach Österreich

Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten. Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden benötigt.

Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reise-Info „Praktische Reisehinweise“, welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseservice/zoll

Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Gut zu wissen: Das Sammeln naturgeschützter Muscheln ist verboten und kann hohe Strafen zur Folge haben.

Sicherheitslage

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).

COVID-19-Hinweis

Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

  • Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
  • Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen. Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

Corona-Reiseinfos

Informationen zu covidbedingten Reisebestimmungen, Nachweispflichten etc. finden Sie

  • für Europa unter www.oeamtc.at/urlaubsservice
  • für Außereuropa beim Außenministerium oder im IATA Travel Centre
  • für die Wiedereinreise nach Österreich unter www.oeamtc.at/urlaubsservice

ÖAMTC Tipp

Weitere Tipps und Infos finden Sie im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

Downloads

Info-PDF: Krankheit und Unfall im Ausland

Hunde & Katzen

EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Mehr Infos: www.ages.at

Die Einreise mit Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull, ist verboten, wenn sie nicht im Zuchtregister gelistet sind. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische Kynologenverband. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für Kampfhunde auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten.
Mehr Infos: https://poljoprivreda.gov.hr, http://croatia.hr

Klima & Reisezeit

Beste Reisezeit

Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September. 

Was brauche ich für die einreise nach kroatien

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Mietwagen

                           

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Downloads

Mietwagen Checkliste Buchung Mietwagen Checkliste Übernahme

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Versicherungen

Kfz-Versicherung

Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).

Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine IVK - Internationale Versicherungskarte verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher IVK -Internationale Versicherungskarte für Zugfahrzeug als auch Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Was brauche ich für die einreise nach kroatien

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

ÖAMTC Reisebüro

Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.

Anreise

Mit dem Auto

Von Österreich aus kann Kroatien über Slowenien erreicht werden. Von Wien aus ist man in Zagreb in unter vier Stunden, nach Dubrovnik braucht man mindestens zehneinhalb Stunden.

Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Mit dem Flugzeug

Flughäfen

Die vier größten Flughäfen des Landes sind:

  • Flughafen Zagreb
  • Flughafen Dubrovnik
  • Flughafen Split
  • Flughafen Zadar

Flüge finden und buchen

Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen

Inlandsflüge

Von Zagreb gibt es täglich bis mehrmals täglich u.a. Flüge nach Dubrovnik, Pula, Split und Zadar.

Mit der Fähre

Fährfahrten nach Kroatien können von Italien und Slowenien aus angetreten werden.

Bekannte und regelmäßig verkehrende Fähren sind:

  • Jadrolinija
  • G & V Line
  • Bura Line

Häufige Fährfahrten

  • Ancona (Italien) - Zadar: 9 Stunden
  • Ancona (Italien) - Stari Grad, Split: 11 Stunden 15 Minuten
  • Bari (Italien) - Dubrovnik: 11 Stunden
  • Piran (Slowenien) - Porec: 50 Minuten

Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen

Fähren im Inland

Ausgezeichnete Fährverbindungen bestehen entlang der ganzen Adriaküste von Rijeka bis Dubrovnik. Zwischen dem Festland und den Inseln als auch zwischen den Inseln selbst verkehren regelmäßig Schiffe.

Mehr Infos: www.croatiaferries.com

Mit der Bahn

Mit der Bahn ist Kroatien über Slowenien oder Ungarn zu erreichen (Dauer mindestens sechseinhalb Stunden).

Mehr Infos: www.oebb.at

Mit dem Bus

Flixbus bietet zahlreiche Busverbindungen nach Kroatien an. Angeboten werden nicht nur die größeren Städte, sondern auch beliebte Urlaubsdestinationen entlang der Küste, für die es oftmals sogar direkte Verbindungen gibt (Dauer zwischen fünf und 16 Stunden).

Mehr Infos: www.flixbus.at

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahn

Die Bahn wurde in Kroatien lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.

Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik. Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse ist für die nächsten Jahre geplant.

 

Bus

Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor. 

In den Städten

Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.

Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.

 

Schiff & Fähren

Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.

Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.

 

Grenzübergänge

COVID-19-Hinweis

Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Grenzübergänge zwischen Kroatien nach Slowenien (und umgekehrt) für den internationalen Grenzverkehr geöffnet sind. Das Überschreiten der Grenze an nicht erlaubten Grenzübergängen oder an der grünen Grenze kann zu empfindlichen Strafen seitens der slowenischen Polizei führen.

EU-Bürger dürfen weiterhin bei der Rückreise von Kroatien nach Slowenien neben den internationalen Grenzübergängen auch die lokalen Grenzübergänge (Übersichtskarte) verwenden. Eine Liste aller Grenzübergänge findet sich hier.

Beachten Sie bitte auch unbedingt die Öffnungszeiten der Grenzübergänge. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Überschreiten der Grenze nicht gestattet.

Internationale Grenzübergänge zu Slowenien:

Grenzübergang (Slowenien)Gegenseite (Kroatien)BenutzungsumfangSečovlje (Sicciole)PlovanijaInternationale GrenzeDragonja (Dragogna)KaštelInternationale GrenzeSočergaPožaneInternationale GrenzePodgorjeJeloviceInternationale GrenzeStarodPasjakInternationale GrenzeJelšaneRupaInternationale GrenzeBabnoPoljePrezidInternationale GrenzePetrinaBrod na KupiInternationale GrenzeVinicaPribanjciInternationale GrenzeMetlikaJurovski brodInternationale GrenzeObrežjeBreganaInternationale GrenzeSlovenska vasBregana naseljeInternationale GrenzeRigonceHarmicaInternationale GrenzeOršjeMihanovićInternationale GrenzeBistrica ob SotliRazvorInternationale GrenzeImenoMiljanaInternationale GrenzeRogatecHum na SutliInternationale GrenzeDobovecLupinjakInternationale GrenzeGruškovjeMaceljInternationale GrenzeZavrčDubrava KrižovljanskaInternationale GrenzeOrmožOtok VirjeInternationale GrenzeSredišče ob DraviTrnovecInternationale GrenzeGibinaBukovjeInternationale GrenzePetišovciMursko središćeInternationale Grenze

Andere Grenzübergänge:

Grenze zu UngarnGrenze zu Bosnien-HerzegowinaGorican - LetenyeZupanjaGola - BerzenceSlavonski BrodTerezino Polje - BarcsStara GradiskaDonji Miholjac - DravaszabolcsMaljevacGrenze zu SerbienJasenovacBajakovo - Batrovci (M1, E70)Hrvatska KostajnicaGrenze zu MontenegroLicko Petrovo SeloKarasovici (Debeli Brijeg)Kamensko Vinjani Donji Metkovic

Vor Ort

Wetter

Klima

Klima Zagreb, Kroatien

Weitere Orte in Kroatien

  • Split/Marjan

JÄNFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZTemperatur1.8°2.9°6.5°13°16.1°18.5°23.8°20.4°17.4°11.6°6°3.3°max. Temperatur2.8°5.8°6.8°14.4°16.3°19.5°26.2°20.5°19.3°13.1°6.6°4.1°min. Temperatur0.3°2.8°6.2°11.6°15.9°17.5°21.2°20.3°15.5°10.1°5.4°2°Sonnenstunden1.752.914.115.456.867.418.67.856.144.32.211.55Regentage78881010797788Temperaturmax. Temperaturmin. TemperaturSonnenstundenRegentageJÄN1.8°2.8°0.3°1.757FEB2.9°5.8°2.8°2.918MÄR6.5°6.8°6.2°4.118APR13°14.4°11.6°5.458MAI16.1°16.3°15.9°6.8610JUN18.5°19.5°17.5°7.4110JUL23.8°26.2°21.2°8.67AUG20.4°20.5°20.3°7.859SEP17.4°19.3°15.5°6.147OKT11.6°13.1°10.1°4.37NOV6°6.6°5.4°2.218DEZ3.3°4.1°2°1.558

Temperatur max. Temperatur min. Temperatur Sonnenstunden Regentage

TABELLE DIAGRAMM

Maut & Vignette

Autobahnen sind für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
Gut zu wissen: In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr/hr

Fahrzeugkategorien

KategorieBeschreibungKategorie 1AMotorräder (auch mit Beiwagen), Trikes und QuadsKategorie 1Fahrzeuge mit 2 Achsen, bis 3,5 t und unter 1,90 m HöheKategorie 2
  • Fahrzeuge (bis 3,5 t und unter 1,90 m Höhe) mit 2 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von Achszahl)
  • Fahrzeuge (bis 3,5 t und über 1,90 m Höhe) mit 2 Achsen
Kategorie 3
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 oder 3 Achsen
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 Achsen und mit einachsigem Anhänger
  • Fahrzeuge (bis 3,5 t und über 1,90 m Höhe) mit 2 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von Achszahl)
Kategorie 4
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) ab 4 Achsen
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 Achsen und mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 3 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von der Anzahl der Achsen)

Bezahlung

Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes vorzuweisen ist. Die Maut kann bar, mit Kredit- oder mit Bankomatkarte bezahlt werden. Bei Bezahlung in Euro kann das Rückgeld in der Landeswährung erfolgen, daher kleine Scheine bzw. Münzen mitnehmen. Euromünzen werden in Stückelungen von 50 Cent, 1 und 2 Euro zur Bezahlung akzeptiert.

Electronic Toll Collection (ETC)
Das ETC ermöglicht die bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren. Der Transponder kostet 122 Kuna, ist wiederaufladbar und gilt zeitlich unbefristet. Erhältlich ist der Transponder über die Autobahngesellschaft HAC und an einigen Mautstationen. Die Verwendung des ETC bringt einen Preisvorteil von etwa 20 %. Das ETC System wird an nachfolgenden Strecken akzeptiert:

  • A1 Zagreb - Split - Dubrovnik
  • A3 Bregana - Zagreb - Lipovac
  • A4 Zagreb - Goričan  
  • A5 Beli Manastir - Osijek - Bosnien & Herzegowina
  • A6 Rijeka - Zagreb
  • A7 Rupa - Križišće
  • A10 Ploče - Grenze Bosnien & Herzegowina
  • A11 Zagreb - Sisak
  • D425 Ploče - Karamatići

Mehr Infos: HAK - Interaktive Karte, HAK - Mautgebühren in Kroatien, HAC - Kroatische Autobahnen

Tunnel & Brücken

Tunnel UckaKategorieGebührenKat.1a18 HRKKat.130 HRKKat.246 HRKKat.390 HRK

Gut zu wissen: Für die Brücken Krk und Mirna sowie den Tunnel Sveti Ilija gibt es keine separate Maut, es wird die Strecke je nach Autobahnauf- und abfahrt berechnet. Am 26. Juli wurde die neue Pelješac-Brücke (mautfrei) eröffnet, die die Bucht von Mali Ston überbrückt und somit Dubrovnik mit dem Rest Kroatiens unter Umgehung der EU-Außengrenze mit Bosnien-Herzegowina verbindet.

Mehr Infos: www.hak.hr, www.bina-istra.com

Fährverbindungen
Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr.

ÖAMTC Touristik-Tipp
Berechnen Sie Ihre Mautkosten vor der Reise mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) oder holen Sie sich eine Routenplanung beim ÖAMTC Stützpunkt.

Verkehrsbestimmungen

Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert

FahrzeugaußerortsSchnellstraßeAutobahnMotorrad, Pkw,
Wohnmobil bis 3,5t90 km/h110 km/h130 km/hPkw mit Anhänger,
Wohnmobil über 3,5t80 km/h80 km/h90 km/h

Achtung: Für Fahrer unter 25 Jahren gelten außerorts max. 80 km/h, auf Schnellstraßen max. 100 km/h und auf Autobahnen max. 120 km/h.

Gut zu wissen: Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bis zur nächsten Kreuzung, anschließend wieder die oben angeführten Höchstgeschwindigkeiten.

Kindersicherung

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
  • Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Babyschalen am Beifahrersitz sind nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist.
  • Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt.

Licht am Tag

Ist vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) auf allen Straßen vorgeschrieben. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

PkwMotorradVerbandszeugErsatzlampenset*Warndreieck (2 für Gespanne) Ersatzlampenset* Warnweste Reservereifen oder Reparaturset/-spray 

* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LEDs oder ähnlichen Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Die Gebühren können bar am Parkautomaten oder per SMS bezahlt werden. 
  • Grundsätzlich sollten alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch bei Bezahlung über das Mobiltelefon. Im Zweifelsfall kann so der Zahlungszeitpunkt und die Bezahlung der Parkgebühr nachgewiesen werden (siehe ÖAMTC Touristik Tipp).

Parken in Zagreb
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt.
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

ÖAMTC Rechts-Tipp

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche ÖAMTC Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Es werden Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren gefordert. Betroffene sollten sich an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung

Promillegrenze

0,5 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.

Radfahrer

Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. April besteht auf einigen Strecken (z.B. in den Regionen Lika und Gorski Kotar) eine generelle Winterausrüstungspflicht. Alternativ zur Verwendung von 4 Winterreifen, können auch Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) in Kombination mit Schneeketten (bei Bedarf auf Antriebsrädern montiert) verwendet werden. Bei Schneefall oder Glatteis gilt die Winterausrüstungspflicht unabhängig vom Zeitraum für alle Regionen des Landes.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
  • Rettungsgasse: Bei Stau oder stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse zu bilden. Die Regelung ist gleich wie in Österreich.
  • Kolonnen von mehr als 3 Fahrzeugen hintereinander dürfen nicht überholt werden.
  • Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden. Mehr Info
  • Ein Kraftfahrzeug, das mit einer gelenkig abnehmbaren Anhängevorrichtung zum Ziehen eines Anhängers (EURO-Haken) ausgestattet ist, darf nicht mit angebauter Anhängevorrichtung am Verkehr teilnehmen, wenn es keinen Anhänger zieht. Tipp: Um eine Strafe zu vermeiden, die Anhängerkupplung abmontieren, wenn sie nicht gebraucht wird.

App-Tipp
Die App Verkehrsinfo in Kroatien - HAK liefert Infos zur Verkehrslage in deutscher Sprache, zu aktuellen Kraftstoffpreisen sowie Verkehrsprognosen (für iOS und Android).

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die  ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Feiertage

  • 1. Jänner 2022: Neujahr
  • 6. Jänner 2022: Epiphaniasfest
  • 17. April 2022: Ostersonntag
  • 1. Mai 2022: Tag der Arbeit
  • 16. Juni 2022: Fronleichnam
  • 22. Juni 2022: Tag des antifaschistischen Widerstandes
  • 25. Juni 2022: Tag des Staates
  • 5. August 2022: Tag des Sieges und Thanksgiving in der Heimat
  • 8. Oktober 2022: Unabhängigkeitstag
  • 1. November 2022: Allerheiligen
  • 25. Dezember 2022: Weihnachten

Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.

Geld & Zahlungsmittel

Währung

Kuna (HRK) / 1 HRK = 100 Lipa
1 Euro = ca. 7,5 HRK
Kroatien erhält mit 1. Jänner 2023 den Euro als neue Landeswährung. Das vom kroatischen Parlament beschlossene Gesetz sieht vor, dass Preisauszeichnungen im Land bereits ab 5. September 2022 in beiden Währungen (Kuna und Euro) erfolgen müssen.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung aus EU-Staaten. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Sparen mit der Clubkarte

Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.

Kraftstoff

Tankstellen sind in der Regel von 7 - 20 Uhr (im Sommer oft 22 Uhr) geöffnet, in großen Städten und an Fremdenverkehrsstraßen rund um die Uhr. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten. 

Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Notfall

    

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 193 oder 112
  • Polizei: 192 oder 112
  • Rettung: 194 oder 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Downloads

Kroatien Was tun bei Unfall.pdf KROATISCH_Unfallbericht.pdf

Sitten & Gebräuche

Religion

86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.

Sitten & Gebräuche

Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.

Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.

Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.

Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.

Sehenswertes

ÖAMTC Reise-Infoset

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.

Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset

Straßennetz

Gutes, noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz, für welches eine Maut zu entrichten ist. Die Autobahn A3 von der slowenischen bis zur serbischen Grenze ist durchgehend befahrbar. Ebenfalls besteht eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen Zagreb - Zadar - Split. In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr

Gut zu wissen:

Aufgrund von Minengefahr ist bei Fahrten im Landesinneren darauf zu achten, die Straßen nicht zu verlassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Minenwarnschilder oftmals durch Unwetter zerstört wurden und als solche nicht zu erkennen sind oder gänzlich fehlen. Grundstücke mit verlassenen Häusern sollten nicht betreten werden.
Mehr Infos: www.hac.hr

Fährverbindungen:

Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr

Aktuelle Verkehrsinfos

Webseiten

  • Infos zu Baustellen, Staus & Verkehrsbehinderungen, Wartezeiten bei Grenzübergängen sowie Verkehrskameras in Slowenien im ÖAMTC Routenplaner
  • Informationen zur Verkehrslage, Staus und Baustellen: HAK
  • Verkehrsflussdaten, Kameras und weitere POIs in einer interaktiven Karte 
  • Informationen zu Straßenzustand und Baustellen bei BINA istra

Mobile Apps

Verkehrsinfo in Kroatien - HAK
Detaillierte Verkehrsinformationen in deutscher Sprache

  • Google Play 
  • iTunes App Store

Radiostationen

Von 15. Juni bis 15. September sendet der kroatische Rundfunk HR 2 Verkehrsinformationen in Deutsch, Englisch und Italienisch zu jeder vollen und halben Stunde. Außerordentliche Informationen zwischen den geplanten Infoblöcken werden in englischer Sprache gesendet.

  • 98.5 MHz für Nordwest Kroatien und Dubrovniker Küstengebiet
  • 105.3 MHz Istrien 
  • 96.1 MHz Split
  • 98.0 Küstengebiet Makarska
  • 93.3 MHz Gorski Kotar

Tipp: Nach Wahl des Radiosenders RDS am Autoradio aktivieren, so werden eingehende Verkehrsnachrichten auch bei der Wiedergabe anderer Musikquellen (CD oder MP3) durchgestellt.

HR Glas Hrvatske
Sendet mittels Satellit und Internet täglich um 20.00 Uhr Nachrichten in Deutsch.
Mehr Infos: stimmekroatiens.hrt.hr

Telefon

Vorwahl

nach Kroatien: +385 (+ Ortskennzahl ohne "0")
nach Österreich: +43 (+ Ortskennzahl ohne "0")

Mobiltelefone

Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Wichtige Kontakte

Botschaften

Kroatische Botschaft in Österreich
Rennweg 3
1030 Wien
Tel. +43 1 485 95 24
E-Mail: [email protected]
Internet: mvep.gov.hr/at/de

Österreichische Botschaft in Kroatien
Radnicka cesta 80, 9. Stock (Zagreb Tower)
HR-10000 Zagreb
Tel. +385 1 488 10 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmeia.gv.at/oeb-agram
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate finden Sie beim BMEIA.

Partnerclub des ÖAMTC

Hrvatski Auto-Klub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44
HR-10010 Zagreb
Tel. +385 72 777 777 (Verkehrsauskunft innerhalb Kroatiens)
Tel. +385 1 46 40 800 (Verkehrsauskunft für Anrufe außerhalb Kroatiens, Sprachen Deutsch, Englisch und Italienisch, rund um die Uhr erreichbar)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hak.hr

Tourismusvertretung

Kroatische Zentrale für Tourismus
Internet: www.croatia.hr/de-DE

Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Die Informationen genießen urheberrechtlichen Schutz und dürfen nicht vervielfältigt werden.

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Was brauche ich für die Einreise von Österreich nach Kroatien?

Einreise & Ausreise.
Visumpflicht: Nein..
Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis..
Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. ... .
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert..

Was brauche ich von Deutschland nach Kroatien?

Einreisevorschriften für Kroatien Wenn Sie mit dem Auto nach Kroatien fahren, genügt der deutsche Führerschein. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Um die Grenze passieren zu dürfen, brauchen Sie als Deutscher oder EU-Bürger einen gültigen Personalausweis.

Was braucht man für den Kroatien Urlaub?

Freimengen innerhalb der EU.

Warum Passkontrolle Kroatien?

Weil das Land an der Adria kein Mitglied des Schengener Abkommens ist, werden an der slowenisch-kroatischen Grenze laut ADAC strenge Passkontrollen durchgeführt - auch für Kinder. Wer kein gültiges Dokument vorweisen kann, wird abgewiesen, betont der Autoclub.