In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität. Beachten Sie
die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Coronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus
«Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die Vorschriften ändern laufend. Für die aktuell gültigen Vorschriften in Spanien, beachten Sie die Informationen der zuständigen spanischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die Botschaft von Spanien in
Bern. Auskunft über die
Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen. Das Land ist stabil. In den grossen Städten kann es aber zu Demonstrationen kommen, die vereinzelt von Ausschreitungen begleitet sein können. Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und
Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Die spanischen Behörden haben wiederholt auf das Risiko von Terroranschlägen hingewiesen. Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete
einschränken. Katalonien: Es kommt immer wieder zu Streiks und Demonstrationen, die von gewaltsamen Ausschreitungen begleitet sein können. Besonders betroffen sind die Städte Barcelona, Tarragona, Girona und Lleida. Es muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Ceuta und Melilla: In den zwei spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika ist die Lage an den Grenzzonen wegen des Immigrationsstroms aus Afrika relativ gespannt. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten. Taschen- und Entreissdiebstähle sind in allen Touristenorten häufig, allen voran in Madrid
(Centro, Plaza Mayor, Sol) und Barcelona (Stadtteile Barceloneta, Las Ramblas, El Raval, Barrio Gotico, Sagrada Familia, Born). Trickdiebstähle in Bars und Diskotheken besonders häufig, wie auch in der Untergrundbahn und am Strand. Manchmal treten die Diebe in Gruppen auf und bedrohen ihre Opfer. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen: Beachten Sie die Empfehlungen der spanischen Polizei. Mehrere Städte, zum Beispiel Barcelona und Madrid, haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einer Plakette zugelassen sind. Die Umweltplaketten werden durch die
Dirección General de Tráfico (DGT) resp. die lokalen Provinzverkehrsbehörden für in Spanien registrierte Fahrzeuge ausgestellt. In Barcelona gelten von Montag bis Freitag zusätzliche Einschränkungen für Motorfahrzeuge. In Madrid gelten zusätzliche Einschränkungen an Tagen mit hoher Luftverschmutzung. Das Strassennetz ist
gut ausgebaut. Ein Teil der Autobahnen ist gebührenpflichtig (autopistas). Es gibt in den grossen Städten viele Fahrradunfälle. Lassen Sie auf dem Velo Vorsicht walten,
besonders wenn Sie in grossen Gruppen unterwegs sind. Öffentlicher Verkehr: Spanien verfügt über ein gut ausgebautes Bahn- und Busnetz. Auch die kleineren Städte und Dörfer werden durch Buslinien bedient. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,3 Promille für Personen, die einen Car
oder Lastwagen fahren oder die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Menge und Art der Drogen mit Bussen und/oder Haftstrafen geahndet. Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Ratschläge des spanischen
Zivilschutzes: Die Kanarischen Inseln liegen in einem Erdbebengebiet und zählen mehrere Vulkane. Auch auf dem Festland kommen Erdbeben gelegentlich vor. Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B.
Absperrungen um die Vulkane, Evakuationsbefehle. Auf den Balearen können spezifische Luftdruckschwankungen tsunami-artige Flutwellen auslösen (Rissagas).
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Informationen und Anweisungen der lokalen Behörden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe
ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Madrid oder das Generalkonsulat in Barcelona. Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte
vorgewiesen werden. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und
Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Sie sind verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte vorzeigen, können Sie für zusätzliche Abklärungen auf den Polizeiposten gebeten werden. Allgemeine Notrufnummer: 112 Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA
wenden. Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie
informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc. |