Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder Ihren Betrieb verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren). Sie haben die Möglichkeit, ihr bisheriges Kennzeichen mitzunehmen. Auf Wunsch kann Ihnen auch wie bisher bei der Umschreibung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ein Stuttgarter Kennzeichen zugeteilt werden. Das gilt auch für Motorräder und Anhänger.
Hinweis: Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich. Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Service-Telefon
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Beachten Sie, dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen, um Ihr Kfz umzumelden.
Im Allgemeinen ist von einer „unverzüglichen Ummeldung“ die Rede. Welche Fristlänge hier tatsächlich gilt, ist also nicht ganz klar. Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem Umzug bei der zuständigen Behörde ummelden, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wer übrigens mit der Kfz-Ummeldung zu lange wartet, riskiert ein empfindliches Bußgeld!
Checkliste: Was brauche ich für die Zulassungsstelle?
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Ummeldung:
- gültiger Personalausweis oder
- gültiger Pass mit der aktuellen Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Nachweise über die erfolgte Durchführung der Hauptuntersuchung beim TÜV, bei der DEKRA oder ähnlichen Institutionen
- gültige Prüfbescheinigung von der letzten Abgasuntersuchung
- die elektronische Versicherungsbestätigung bzw. die eVB-Nummer (Sie erhalten diese bei Ihrer Kfz-Versicherung)
- das SEPA-Mandat für die Ermächtigung des Einzugs der Kfz-Steuer
Weitere hilfreiche Fakten zur Autoummeldung
- Minderjährige müssen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Auch dürfen Kopien der aktuellen Ausweispapiere nicht fehlen.
- Bei der Ummeldung von Geschäftsfahrzeugen kann die Vorlage eines Gewerbescheins oder eines Handels- oder Vereinsregisterauszuges erforderlich sein.
Falls Sie nicht die Zeit oder die Möglichkeit haben, die Fahrzeugummeldung selbst durchzuführen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit dem Prozedere beauftragen.
Ihre Vertretung muss selbstverständlich alle erforderlichen Unterlagen mitbringen und benötigt eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Was kostet die Ummeldung eines Autos?
Die Preise für die Ummeldung eines Fahrzeuges können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Im Schnitt fallen Kosten in Höhe von ca. 30 Euro an.
- Bei einer Ummeldung ohne Halterwechsel beträgt der Preis ca. 26 Euro.
- Eine Ummeldung mit Halterwechsel kostet im Schnitt 29 Euro.
Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage lang gültig und kommen in folgenden Fällen zum Einsatz:
- Bei einer Fahrzeugüberführung. Wenn Sie zum Beispiel ein Gebrauchtwagen erworben haben, der bereits abgemeldet wurde und somit über kein aktuelles Kennzeichen mehr verfügt, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Damit können Sie das Auto abholen und Sie haben Zeit, das Fahrzeug in Ruhe anzumelden und ein neues Kennzeichen zu besorgen.
- Bei einer Probefahrt. Sowohl beim Autokauf von Privat als auch bei einem Händler werden Sie für die Probefahrt mit einem nicht angemeldeten Pkw ein Kurzzeitkennzeichen benötigen.
- Bei Vorführung bei TÜV und DEKRA. Abgemeldete Fahrzeuge, deren TÜV abgelaufen ist, müssen zur Prüfstelle, ehe sie im Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Für die Fahrt zur Prüfstelle können Sie ein 5-Tages-Kennzeichen verwenden.
Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen anmelden wollen, müssen Sie folgende Dokumente bei der Zulassungsstelle vorzeigen:
- Die eVB-Nummer, die Sie beim Abschließen einer Kfz-Versicherung automatisch erhalten
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
- eine Vollmacht, wenn Sie für eine dritte Person das Kennzeichen beantragen wollen
Hinweis: Es ist nicht möglich, ein Fahrzeug an demselben Tag ab- und wieder anzumelden. Sie werden mindestens einen Werktag nach der letzten Abmeldung warten müssen, bis Sie ein Fahrzeug neu anmelden können.
Auto ummelden: wichtige Änderungen
Früher erhielten Fahrzeugeigentümer bei einem Wohnortwechsel in eine andere Stadt ein neues Kennzeichen für Ihren Wagen. Dieses enthielt unter anderem das Kürzel des neuen Kreises oder Wohnortes. Seit 2015 ist diese Regelung nicht mehr verpflichtend. Wenn Sie Ihr Auto nach dem Umzug ummelden möchten, ist es jetzt auf Wunsch möglich, dass Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Nichtsdestotrotz ist die Ummeldung Ihres Fahrzeugs unerlässlich.
Tipp: Heute ist es in immer mehr Städten und Gemeinden möglich, ein Wunschkennzeichen vorab online zu reservieren. Dieser Service ist mit einem gewissen Kostenaufwand verbunden. Rechnen Sie mit etwa 10 bis 20 Euro – je nach Behörde. So stellen Sie sicher, dass kein anderer Fahrzeugeigentümer für die Dauer der Reservierung Ihr favorisiertes Kennzeichen für sich in Anspruch nehmen kann.
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