Was ist der unterschied lohnsteuerjahresausgleich und einkommensteuer

Gibt es überhaupt einen und wenn ja, worin besteht dieser?

Wer sieht heutzutage schon noch durch bei all dem Steuer-Wirrwarr? Logisch, Anwälte, Finanzbeamte und Lohnsteuervereine. Mit ganz viel Glück vielleicht noch der ein oder andere Poltiker. Das war es dann aber in der Regel auch schon wieder.

Oder kann jemand auf Anhieb sagen, was es mit der Abgeltungsteuer auf sich hat? Was genau ist nochmal der Progressionsvorbehalt und was zum Henker gehört nochmal alles zu den außergewöhnlichen Belastungen? Fragen über Fragen, die sich jedes Jahr aufs Neue vor allem Pflichtveranlagte stellen. Apropos: Was war eine Pflichtveranlagung gleich nochmal?

Wo Unwissenheit herrscht, gibt es oftmals auch viele Gerüchte. Einer versucht den anderen in hitzigen Debatten mit Halbwissen zu übertrumpfen. Wirklich schlauer ist danach selten jemand. In diesem Zusammenhang werden auch wir nicht selten gefragt, was sich hinter den oftmals kryptischen Termini der Steuerwelt verbirgt. Unter den Topfavoriten: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Einkommensteuer und der Lohnsteuer?

Was ist der unterschied lohnsteuerjahresausgleich und einkommensteuer

Lohnsteuer und Einkommensteuer

Vergleicht man mehrere Steuerzahler miteinander, die gleich viel verdienen, fällt auf, dass ihre jeweilige Steuerlast unterschiedlich hoch ausfällt. Dafür gibt es natürlich mehrere Ursachen.

Zu den wichtigsten Kriterien gehört zum Beispiel die Steuerklasse, die sich am Familienstand und der Anzahl der Kinder orientiert. Hinzu kommen eventuelle weitere Nebeneinkünfte aus Vermietungen, Verpachtungen, Dividenen usw. Auch die Einnahmen des Ehepartners spielen eine besondere Rolle. Der Fiskus berücksichtigt zudem sämtiche Ausgaben, die zum Erhalt der Arbeitskraft aufgebracht werden müssen. Zu guter Letzt gibt es noch Posten wie Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten und vieles mehr, was wiederum Einfluss auf die Steuerlast haben kann.

Besteuerung von Arbeitskräften

Bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist es ein weiter Weg. Davon bekommen wir direkt allerdings nur wenig mit. Das betrifft vor allem Arbeitstätige in einem Angestelltenverhältnis.

Arbeitgeber sehen anhand der elektronischen Lohnsteuerkarte, wie hoch die zu entrichtende Lohnsteuer seines Mitarbeiters ist. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der hinterlegten Steuerklasse.

Im Folgejahr, in der Regel spätestens bis zum 28.02., erhält jeder Angestellte dann seinen Lohnsteuerbescheid. Dieser enthält unter anderem Informationen über:

  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • geldwerte Leistungen des Arbeitgebers
  • Jahresbruttogehalt
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • geleistete Lohnsteuer seitens des Arbeitgebers (+ Soli)

Im Anschluss daran haben Steuerzahler die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Manche sind dazu verpflichtet, andere wiederum können sich freiwillig dazu entscheiden.

Eine für alle

Die Einkommensteuer trifft auf alle zu. Egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmer. Die Bemessung des zu versteuernden Einkommens und der fällige Steuersatz sind identisch. Allerdings gibt es von Steuerzahler zu Steuerzahler mitunter erhebliche Unterschiede. Neben Arbeitseinkommen können noch weitere Einnahmen aus verschiedenen Kombinationen erzielt werden.

Kombinationsbeispiele für einen Angestellten mit Zusatz-Einnahmen aus:

  • Gewerbebetrieb
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung
  • Verpachtung
  • Selbstständige Tätigkeit

Einkommensteuer

Angestellte können dank der monatlichen Abführung sämtlicher Steuerarten mit einem festen Gehalt bzw. festen Einnahmen rechnen, die keinen allzu großen Schwankungen unterliegen. Sofern allerdings andere Einkünfte verzeichnet werden, ist die Höhe der Einnahmen oft nicht vorhersehbar. Wie hoch die Einkommensteuer letzt ausfällt, wird mit der Steuererklärung ermittelt. Unternehmen müssen zudem eine Gewinnermittlung ans Finanzamt schicken. Nur so kann die Höhe der Einkommensteuer berechnet werden.

Alles in allem handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar.

Zusammenfassung

  • Einkommensteuer ist keine Konstante
  • Steuerlast kann unterschiedlich hoch ausfallen
  • verschiedene Kriterien, die die Steuerlast beeinflussen
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Familienstand
  • Kinderzahl
  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Lohnsteuer ist Unterform der Einkommensteuer

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Wann Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuererklärung?

Früher hieß die freiwillige Steuererklärung Lohnsteuerjahresausgleich. Egal, ob ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben muss oder dies freiwillig macht: Es handelt sich dabei immer um eine Einkommensteuererklärung. Tatsächlich gibt es auch heute noch einen Lohnsteuerjahresausgleich.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es aber zusätzliche Absetzbeträge, besondere Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen für die Besteuerung bestimmter "Sonstiger Bezüge".

Ist Steuererklärung das gleiche wie Einkommensteuererklärung?

Ganz gleich, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, oder diese freiwillig abgeben, es handelt sich immer um eine Einkommensteuererklärung.

Wann muss ich Einkommensteuer bezahlen?

Bis zu 19.488 Euro pro Jahr müssen Eheleute ihr Einkommen nicht versteuern. Das ist der doppelte steuerliche Grundfreibetrag. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Der geringste Steuersatz ist 14 % und steigt mit dem Einkommen.