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Aktives und passives Wahlrechtkluge2022-01-21T07:38:51+01:00 X Seite 'Grundsätze des Wahlrechts' teilen
Die Grundsätze des Wahlrechts in Österreich sind im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt. Ihnen haben die Wahlgesetze zu den verschiedenen demokratischen Institutionen in Bund und Ländern zu folgen. GrundsätzeDas allgemeine WahlrechtAlle österreichischen StaatsbürgerInnen haben das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht), sobald sie das Wahlalter erreicht haben: unabhängig von Geschlecht, Klasse, Besitz, Bildung, Religionszugehörigkeit etc. Einziger Ausschlussgrund vom Wahlrecht: eine gerichtliche Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren (in bestimmten Fällen: mehr als ein Jahr). Das Gericht muss dazu aber eine ausdrückliche Das gleiche WahlrechtAlle WählerInnen haben mit ihrer Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis. Niemand darf etwa auf Grund höherer Steuerleistung oder mehrerer Wohnsitze über mehrere Stimmen verfügen. Das unmittelbare WahlrechtAlle Wahlberechtigten können die Abgeordneten zum Nationalrat direkt und ohne Umweg wählen. Ein Wahlmännersystem wie in den USA ist damit ausgeschlossen. Das persönliche WahlrechtDie WählerInnen geben ihre Stimme persönlich vor einer Wahlbehörde oder vor einem mit der Abwicklung der Wahl betrauten Staatsorgan ab. Bei der Briefwahl muss der/die BürgerIn eidesstattlich erklären, dass er/sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Niemand darf eine stellvertretende Person zur Wahl schicken. Das geheime WahlrechtWer wen wählt, geht niemanden etwas an. Das geheime Wahlrecht garantiert, dass WählerInnen ihre Stimme unbeobachtet abgeben können. Angekreuzt wird in abgeschirmten Wahlzellen, danach kommt der Stimmzettel in einem unbeschrifteten Kuvert in die Wahlurne. So ist die Wahlentscheidung Einzelner bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr nachvollziehbar. Das freie WahlrechtDie WählerInnen dürfen völlig frei entscheiden und sollen keinesfalls durch Zwang oder Druck in ihrer Wahl beeinträchtigt werden. Entsprechende Bestimmungen im Strafgesetzbuch sollen diesen Grundsatz absichern. Das freie Wahlrecht hängt eng mit dem geheimen Wahlrecht zusammen. Das VerhältniswahlrechtDas Verhältniswahlrecht garantiert, dass die wahlwerbenden Parteien entsprechend ihrem bei der letzten Wahl erzielten Stimmenanteil vertreten sind. Damit sich der für die einzelnen Parteien erzielte Stimmenanteil in der Mandatsverteilung widerspiegelt, gilt ein kompliziertes und auf drei Ebenen aufgeteiltes Verfahren zur Zählung und Aufteilung der abgegebenen Stimmen (Ermittlungsverfahren). Das Verhältniswahlrecht steht im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht. Was ist aktives und passives Wahlrecht Betriebsrat?Von den mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar sein, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann. Die Wählbarkeit wird auch als passives Wahlrecht bezeichnet. Welche Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt werden können, ergibt sich aus § 8 BetrVG.
Was ist das passive Wahlrecht Betriebsrat?Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kandidat zur Wahl des Betriebsrats aufstellen zu lassen. Alle Beschäftigten, die mindestens sechs Monate im Betrieb sind, können für das Amt des Betriebsrats kandidieren.
Wann verliert man sein passives Wahlrecht?Nach § 45 Abs. 1 StGB verliert zwar, wer durch Strafurteil wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, also die Wählbarkeit, nicht aber das (aktive) Wahlrecht.
Was ist das aktive Wahlrecht Betriebsrat?Das aktive Wahlrecht zur Betriebsratswahl beschreibt die Fähigkeit eines Arbeitnehmers, seine Stimme zur Wahl abzugeben. Es wird auch als Wahlberechtigung bezeichnet.
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