Was ist der Unterschied zwischen einem Realschulabschluss und einem erweiterten Realschulabschluss?

Ein Realschulabschluss berechtigt unter bestimmten Bedingungen dazu, auf ein Gymnasium zu wechseln. Nötig ist dafür meist ein bestimmter Notendurchschnitt, der in manchen Bundesländern auch "erweiterter Realschulabschluss" genannt wird. Ein solcher lässt sich auch noch nachholen.

Für einen erweiterten Realschulabschluss ist ein bestimmter Notenschnitt erforderlich. © Dr._Klaus-Uwe_Gerhardt / Pixelio

Der Realschulabschluss in den einzelnen Bundesländern

Realschulen als eigenständige Schulform existieren in vielen Bundesländern nicht mehr, einen mittleren Bildungsabschluss, der je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen trägt, beispielsweise Realschulabschluss oder Sekundarabschluss I, können Schüler jedoch in allen Bundesländern erwerben.

  • Während es in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern und Baden-Württemberg, nach wie vor ein dreigliedriges Schulsystem mit Hauptschulen - in Bayern heißen sie seit einiger Zeit Mittelschulen - Realschulen und Gymnasien gibt, wurden in manchen Bundesländern Haupt- und Realschulen zusammengelegt oder es existieren Gesamtschulen.
  • Auch an diesen Schulen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Namen tragen, sind jedoch unterschiedliche Abschlüsse möglich, da sich die zusammengelegten Schulen nach den ersten zwei oder drei Jahren meist in einen Haupt- und einen Realschulzweig gliedern, wobei die Bezeichnungen wiederum unterschiedlich sind, beziehungsweise die Gesamtschulen ohnehin alle drei Abschlüsse ermöglichen.
  • Wer einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann in allen Bundesländern auf ein Gymnasium überwechseln, wenn er sich entschieden hat, das Abitur zu machen. Voraussetzung dafür ist jedoch in aller Regel ein bestimmter Notendurchschnitt. Während es für diesen Notendurchschnitt in fast allen Bundesländern keine eigene Bezeichnung gibt, wird er in einigen wenigen Bundesländern, beispielsweise Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, als erweiterter Sekundarabschluss I oder erweiterter Realschulabschluss bezeichnet. Dort wird also zwischen dem normalen Sekundarabschluss I beziehungsweise Realschulabschluss und dem erweiterten Abschluss, der einen besseren Notenschnitt voraussetzt, unterschieden.

Erweiterter Abschluss: Nachholen ist möglich

Den erweiterten Realschulabschluss nachzuholen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ein erweiterter Realschulabschluss wird von zahlreichen Schülern angestrebt, da dieser eine …

  • Am einfachsten können Sie den Realschulabschluss oder den erweiterten Realschulabschluss ablegen, wenn Sie sich bereits in der neunten Klasse dazu entscheiden, ein weiteres Jahr zur Schule zu gehen. Wichtig ist dafür ein bestimmter Notenschnitt, mit dem Sie nach der neunten Klasse von der Hauptschule auf die Realschule, oder vom Hauptschulzweig Ihrer Schule auf den Zweig für den mittleren Bildungsabschluss wechseln können. Wenn Sie dann im Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses einen bestimmten Notendurchschnitt erreichen, haben Sie in jenen Bundesländern, in denen es den erweiterten Realschulabschluss gibt, diesen automatisch erreicht und bekommen dafür ein entsprechendes Zeugnis.
  • Eine andere Möglichkeit, den erweiterten Realschulabschluss nachzuholen, haben Sie, wenn Sie neben der Ausbildung die Abendrealschule besuchen. Für die Ausbildung und zugleich für einen guten Schulabschluss zu lernen ist zwar anstrengend, aber grundsätzlich möglich.   
  • Haben Sie die zehnte Klasse der Realschule absolviert, aber den erforderlichen Durchschnitt für den erweiterten Abschluss nicht erreicht, können Sie sich an Ihrer Schule erkundigen, ob es möglich ist, dass Sie das Schuljahr wiederholen, um im zweiten Jahr den erweiterten Realschulabschluss nachzuholen. Manche Schulen genehmigen die Wiederholung des Schuljahres unter bestimmten Bedingungen.
  • Manchmal ist es auch möglich, dass Sie den erweiterten Realschulabschluss an berufsbildenden Schulen nachholen, so beispielsweise an der Berufsfachschule Metalltechnik in Göttingen. Informieren Sie sich dazu bei einer Schulberatung in Ihrer Nähe oder direkt bei den infrage kommenden Berufsfachschulen.

Ein paar Möglichkeiten gibt es also, wenn Sie den erweiterten Realschulabschluss nachholen wollen.

Weiterlesen:

  • Erweiterter Realschulabschluss - so erhalten Sie ihn
  • Realschulabschluss - Voraussetzungen erfüllen
  • Notendurchschnitt für mittlere Reife - Informatives
  • Erweiterter Hauptschulabschluss - so erreichen Sie ihn
  • Übersicht: Alles zum Thema Realschule

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Wie heißt ein erweiterter Realschulabschluss?

der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Welche Noten braucht man für den erweiterten Realschulabschluss Niedersachsen?

Der erweiterte Sekundarabschluss I Durchschnittlich die Note 3 (befriedigend) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen hast. Durchschnittlich die Note 3 (befriedigend) in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache hast.

Welchen Abschluss hat man nach der 10 Klasse Gymnasium in Niedersachsen?

Den erweiterten Sekundarabschluss I können Schüler in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an einem Gymnasium, einer Realschule oder an einer Hauptschule nach Vollendung der Sekundarstufe I, das heißt nach der 10. Klasse, erreichen, wenn ihre Leistungen ausreichend sind.

Welche Noten für erweiterten Realschulabschluss Sachsen Anhalt?

einen Notendurchschnitt von mindestens 2,3 in den Kernfächern bei jeweils mindestens ausreichenden Leistungen und 2. einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern bei höchstens zwei mangelhaften Leistungen und im Übrigen jeweils mindes- tens ausreichenden Leistungen.

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