Was ist der unterschied zwischen mutterschaftsgeld und mutterschaftslohn

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Finanzielle Sicherheit
für werdende Mütter

Damit Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft konzentrieren können: Das Mutterschaftsgeld sorgt für finanzielle Sicherheit rund um die Geburt Ihres Kinds. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Mutterschaftsgeld für Sie zusammengefasst.

Sie haben Fragen zum Bearbeitungsstatus Ihres Antrags auf Mutterschaftsgeld? 
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, welche Unterlagen für die Auszahlung Ihres Mutterschaftsgelds noch fehlen. Den aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit einsehen. Außerdem finden Sie im BARMER Kompass weitere hilfreiche Informationen zum Thema „Mutterschaftsgeld“.

Auf einen Blick

In diesem Bereich stellen wir Ihnen alles Wissenswerte zum Antrag auf Mutterschaftsgeld vor. Zusätzliche Informationen finden Sie weiter unten in den FAQ zum Mutterschaftsgeld – Ihre Fragen und unsere Antworten.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse, die Sie während Ihres Mutterschutzes erhalten. Als Arbeitnehmerin richtet sich die Höhe des Mutterschaftsgelds nach Ihrem durchschnittlichen Gehalt in den letzten drei Monaten. Neben dem Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse erhalten Arbeitnehmerinnen in der Regel auch einen Zuschuss durch Ihren Arbeitgeber.

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Als Arbeitnehmerin erhalten Sie von uns bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Den Differenzbetrag zu Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt zahlt Ihnen in der Regel Ihr Arbeitgeber 

Beispiel: Ihr Nettogehalt lag durchschnittlich vor dem Mutterschutz bei 1.500 Euro pro Monat. Dies entspricht einem täglichen Nettogehalt von 50 Euro. Während Sie sich im Mutterschutz befinden, erhalten Sie dieses Geld weiterhin, aufgeteilt in 13 Euro von der Barmer und 37 Euro als Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber.

Wie stelle ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld?

Beantragen Sie die Leistung ganz einfach über den Online-Antrag oder in der Barmer-App. So erreicht uns der Antrag ohne Verzögerung digital und wir können ihn sofort bearbeiten. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Antrag als PDF herunter zu laden und per Post an die Barmer zu senden.

Damit wir die erste Zahlung überweisen können, benötigen wir eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Kinds. Frühestens mit Beginn des Mutterschutzes zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld aus.

Für die zweite Überweisung brauchen wir eine Geburtsbescheinigung, also die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Kinds aus dem Krankenhaus. Sobald Ihr Arbeitgeber uns zusätzlich Ihre Gehaltsdaten übermittelt hat, zahlen wir das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum nach der Geburt.

Alle Informationen können Sie uns ganz einfach digital über den Antrag auf Mutterschaftsgeld in der Barmer-App oder im Bereich Meine Barmer zukommen lassen. 

Behalten Sie den Überblick für die Zeit vor und nach der Geburt – mit vielen Tipps und unserer Checkliste für schwangere Frauen

Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld direkt in der Barmer-App

Als Nutzerin des Bereichs Meine Barmer können Sie mit der Barmer-App viele unserer Services ganz einfach von unterwegs nutzen. Zum Beispiel:

  • Stellen Sie Anträge auf Kinderkrankengeld oder versichern Sie Ihre Familie mit
  • Übermitteln Sie die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Babys
  • Senden Sie uns die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis
  • Fordern Sie bequem Versicherungsnachweise an

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Für üblicherweise 99 Tage rund um die Geburt wird im Mutterschutz Mutterschaftsgeld gezahlt.

FAQ zum Mutterschaftsgeld – Ihre Fragen und unsere Antworten

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Wann kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Sie können das Mutterschaftsgeld beantragen, sobald Ihnen die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin vorliegt. Wir zahlen das Mutterschaftsgeld dann frühestens mit Beginn des Mutterschutzes aus. 

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Wenn Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, zahlt die Barmer das Mutterschaftsgeld aus.

Wo kann ich den Bearbeitungsstatus meines Antrags auf Mutterschaftsgeld einsehen?

Im Barmer Kompass erhalten Sie jederzeit transparente Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Mutterschaftsgeld und zum Zeitpunkt, wann und in welcher Höhe Ihr Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde.

Der Kompass ist Bestandteil Ihres persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer sowie der Barmer-App.

Für wie viele Tage erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Während Sie im Mutterschutz sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Üblicherweise erhalten Sie im Mutterschutz Geld für 99 Tage: sechs Wochen (42 Tage) vor der Geburt, am Entbindungstag (ein Tag) und acht Wochen (56 Tage) nach der Geburt.

Bei Mehrlingen, Frühgeborenen oder einer Behinderung des Kinds verlängert sich der Zeitraum, in dem Sie Mutterschaftsgeld erhalten. In diesem Fall haben Sie nach der Geburt einen zwölfwöchigen Mutterschutz (84 Tage), also für insgesamt 127 Tage Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Was passiert, wenn mein Kind früher oder später kommt als gedacht?

Auch wenn Ihr Kind früher zur Welt kommt als berechnet, haben Sie Anspruch auf den vollen Mutterschutz und damit auch auf die Auszahlung unserer Leistung. Der „fehlende“ Zeitraum der Schwangerschaft wird einfach an den Zahlungszeitraum hinten angehängt.


Beispiel: Angenommen, Ihr Kind kommt drei Tage früher als berechnet auf die Welt. Dann erweitern wir die Zahlung nach der Geburt um eben diese drei Tage. Aus den üblichen 56 Tagen Mutterschutz nach der Geburt werden also 59 Tage.

Kommt ihr Kind hingegen später auf die Welt, verlängert sich der Mutterschutz vor der Geburt. Auch dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, Ihr Kind kommt drei Tage später als berechnet auf die Welt. In diesem Fall erweitert sich der Mutterschutz vor der Geburt um drei Tage (also von 42 auf 45 Tage). Der Mutterschutz nach der Geburt bleibt unverändert bestehen (üblicherweise 56 Tage).

Wie wird mein Mutterschaftsgeld gezahlt?

Sie erhalten das Geld direkt auf Ihr Konto. Insgesamt gibt es zwei Überweisungen – eine vor und eine nach der Geburt. 

Kann ich das Mutterschaftsgeld auch als einmalige Zahlung erhalten?

Ja, das ist möglich: Wenn Sie vor der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld beantragt und erhalten haben, bekommen Sie nach der Geburt den Gesamtbetrag für beide Zeiträume ausgezahlt. 

Wie viel Zuschuss erhalte ich von meinem Arbeitgeber?

Ihr Arbeitgeber trägt in der Regel den Differenzbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld der BARMER (in Höhe von maximal 13 Euro pro Tag) und Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt in den letzten drei Monaten. Den Zuschuss zahlt Ihr Arbeitgeber direkt an Sie als Arbeitnehmerin aus.

Wie berechnet der Arbeitgeber den Zuschuss?

Ihr Arbeitgeber berechnet den Zuschuss zu Ihrem Mutterschaftsgeld auf Basis des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts. Das heißt, er teilt Ihre Nettogehälter der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes durch 90 Tage. Der Zuschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt und dem Mutterschaftsgeld der Barmer.

Welche Berufsgruppen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und erhalten während des Mutterschutzes weiter ihre Bezüge.

Habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Ja, Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld gilt auch während der Elternzeit. Wenn Sie in Elternzeit sind, erhalten Sie als Arbeitnehmerin von Ihrer Krankenkasse bis zu 13 Euro täglich. Ihr Arbeitgeber bezahlt aber keinen Zuschuss zu Ihrem Nettogehalt, wenn sich bei Ihnen Elternzeit und neuer Mutterschutz überschneiden. Ausnahme: Sie beenden Ihre Elternzeit vorzeitig. Fragen hierzu kann Ihnen am besten Ihr Arbeitgeber beantworten.

Erhalte ich Mutterschaftsgeld, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?

Sofern Sie Arbeitslosengeld I beziehen, erhalten Sie von uns Mutterschaftsgeld. Wenn Sie hingegen Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV beziehen, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Ausnahme: Sie arbeiten nebenbei. 

Mehr Informationen zum Thema Mutterschaftsgeld und Arbeitslosigkeit.

Wann erhalte ich Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds?

Es gibt einige Konstellationen, in denen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds erhalten. Das trifft beispielsweise zu, wenn sie selbstständig tätig sind und bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben.
Für Details zu unterschiedlichen Berufsgruppen oder Lebenssituationen werfen Sie einen Blick auf den Bereich „Informationen zu unterschiedlichen Lebenssituationen“.

Erhalten auch familienversicherte Frauen Mutterschaftsgeld, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben?

Nein, in diesem Fall erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse.
Allerdings haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in maximaler Höhe von 210 Euro.

Wann bekomme ich die Bescheinigung für das Elterngeld?

Um Elterngeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung von uns. Diese erhalten Sie von uns mit der Post, sobald uns die Geburtsurkunde oder der Geburtsnachweis Ihres Kinds vorliegt.


Übrigens: Wenn Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten Sie die sogenannte Negativbescheinigung für die Elterngeldstelle ebenfalls von uns. Bitte nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit uns auf.

Wichtig: Für den vollen Anspruch auf Elterngeld müssen Sie den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kinds bei der Elterngeldstelle einreichen.

Leistungen und Versicherung für werdende Eltern: in unserem Video erklärt

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Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen? Mit der Barmer-App geht das ganz einfach und digital. Und wussten Sie, dass Sie die Familienversicherung für Ihr Kind in Ruhe vor der Geburt beantragen können? Dies erklären wir Ihnen in unserem Video. Und nicht nur das: Wir zeigen Ihnen außerdem unsere Leistungen und Angebote für werdende Eltern. Ein Audiotranskript des Sprechertexts gibt es zum Download als PDF.

Ist Mutterschaftsgeld gleich Mutterschutzgeld?

Mutterschaftsgeld (fälschlicherweise auch umgangssprachlich Mutterschutzgeld genannt) der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind berufstätig. Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (eine Familienversicherung reicht nicht aus).

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2022?

Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag.

Wie lange muss der Arbeitgeber Mutterschaftsgeld zahlen?

Wie lange müssen Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen? Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.

Wer zahlt die Differenz zum Mutterschaftsgeld?

Die Differenz, also 47 Euro übernimmt Ihr Arbeitgeber. Da es sich um Mutterschaftsgeld handelt, gibt es keine weiteren Abzüge. Folgende Zahlungen werden bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses nicht berücksichtigt: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

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