Was ist eine beglaubigte abschrift aus dem geburtenregister

Standesamt Stuttgart-Botnang

Standesamt Stuttgart-Bad Cannstatt

Standesamt Stuttgart-Degerloch

Standesamt Stuttgart-Feuerbach

Standesamt und Rentenstelle Stuttgart-Hedelfingen

Standesamt Stuttgart-Möhringen

Standesamt Stuttgart-Mühlhausen

Standesamt Stuttgart-Münster

Standesamt Stuttgart-Obertürkheim

Standesamt Stuttgart-Plieningen-Birkach

Standesamt Stuttgart-Sillenbuch

Standesamt Stuttgart-Stammheim

Standesamt Stuttgart-Untertürkheim

Standesamt Stuttgart-Vaihingen

Standesamt Stuttgart-Wangen

Standesamt Stuttgart-Weilimdorf

Standesamt Stuttgart-Zuffenhausen

Bei dem Standesamt des Geburtsortes erhalten Sie als Nachweis über die Geburt auf Antrag eine Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Gebühr für Rheinland-Pfalz: 12,00 EUR).

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Diese enthält die Angaben über die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, sein Geschlecht, Ort und Tag der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrags sowie die Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes.

Anforderung per E-Mail:

Sie können die Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister) ganz bequem per E-Mail anfordern. Bitte schreiben Sie uns an und teilen Sie uns folgende Angaben mit:

  • Name
  • ggf. Geburtsname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Wohnanschrift von Ihnen, an die die Urkunde gesendet werden wird
  • Zweck
  • Art der Urkunde
  • Telefonnummer für Rückfragen

Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Bankverbindung und dem Verwendungszweck, unter dem Sie die Gebühr in Höhe von 12,00 € überweisen. Sobald bei uns ein Zahlungseingang vorliegt, werden wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen die gewünschte Urkunde auf dem Postweg zusenden.

Von welchen Personen kann ich Urkunden oder Auskünfte erhalten?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Sie Urkunden und Auskünfte nur von sich selbst, Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner oder von Verwandten in gerader Linie. Legen Sie deshalb Ihrer Anfrage bitte gegebenenfalls einen Nachweis Ihrer Verwandtschaft bei (z.B. eigene Geburtsurkunde und Geburtsurkunde der Eltern, Großeltern usw.)

Sofern Sie ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde geltend machen (bitte legen Sie einen Nachweis vor), können Sie auch Urkunden von anderen Personen erhalten.

Rechtsgrundlagen

Welche Personen Einsicht in die Personenstandsbücher, Auskünfte sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden verlangen können, ist in § 62 Personenstandsgesetz (PStG) geregelt.

Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Schifferstadt erhalten?

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden erhalten Sie immer bei dem Standesamt, wo sich der Personenstandsfall ereignet hat, also dort wo die betreffende Person geboren wurde, geheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.

Was ist eine Geburtenabschrift?

Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich. So wie die Geburtsurkunde ist der Registerauszug Geburt (früher: "Abschrift aus dem Geburtenbuch") als Teilauszug aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) als Nachweis der Geburt vor den Behörden zu verwenden.

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Hamburg?

Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt).

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München?

Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abstammungsurkunde und einer Geburtsurkunde?

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.

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