Standesamt Stuttgart-Botnang
Standesamt Stuttgart-Bad Cannstatt
Standesamt Stuttgart-Degerloch
Standesamt Stuttgart-Feuerbach
Standesamt und Rentenstelle Stuttgart-Hedelfingen
Standesamt Stuttgart-Möhringen
Standesamt Stuttgart-Mühlhausen
Standesamt Stuttgart-Münster
Standesamt Stuttgart-Obertürkheim
Standesamt Stuttgart-Plieningen-Birkach
Standesamt Stuttgart-Sillenbuch
Standesamt Stuttgart-Stammheim
Standesamt Stuttgart-Untertürkheim
Standesamt Stuttgart-Vaihingen
Standesamt Stuttgart-Wangen
Standesamt Stuttgart-Weilimdorf
Standesamt Stuttgart-Zuffenhausen
Bei dem Standesamt des Geburtsortes erhalten Sie als Nachweis über die Geburt auf Antrag eine Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Gebühr für Rheinland-Pfalz: 12,00 EUR).
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Diese enthält die Angaben über die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, sein Geschlecht, Ort und Tag der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrags sowie die Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes.
Anforderung per E-Mail:
Sie können die Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister) ganz bequem per E-Mail anfordern. Bitte schreiben Sie uns an und teilen Sie uns folgende Angaben mit:
- Name
- ggf. Geburtsname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- aktuelle Wohnanschrift von Ihnen, an die die Urkunde gesendet werden wird
- Zweck
- Art der Urkunde
- Telefonnummer für Rückfragen
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit der Bankverbindung und dem Verwendungszweck, unter dem Sie die Gebühr in Höhe von 12,00 € überweisen. Sobald bei uns ein Zahlungseingang vorliegt, werden wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen die gewünschte Urkunde auf dem Postweg zusenden.
Von welchen Personen kann ich Urkunden oder Auskünfte erhalten?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Sie Urkunden und Auskünfte nur von sich selbst, Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner oder von Verwandten in gerader Linie. Legen Sie deshalb Ihrer Anfrage bitte gegebenenfalls einen Nachweis Ihrer Verwandtschaft bei (z.B. eigene Geburtsurkunde und Geburtsurkunde der Eltern, Großeltern usw.)
Sofern Sie ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde geltend machen (bitte legen Sie einen Nachweis vor), können Sie auch Urkunden von anderen Personen erhalten.
Rechtsgrundlagen
Welche Personen Einsicht in die Personenstandsbücher, Auskünfte sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden verlangen können, ist in § 62 Personenstandsgesetz (PStG) geregelt.
Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Schifferstadt erhalten?
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden erhalten Sie immer bei dem Standesamt, wo sich der Personenstandsfall ereignet hat, also dort wo die betreffende Person geboren wurde, geheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.