Entwässerung**
Die Entwässerungsgebühren umfassen die Gebühr für die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie für die Beseitigung von Fäkalwasser und Fäkalschlamm.
Schmutzwasser
Für die Schmutzwasserentsorgung berechnen wir ebenfalls eine Grund- und eine Mengengebühr. Die Mengengebühr beträgt seit 1. Januar 2022 2,155 Euro pro Kubikmeter.
Niederschlagswasser
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 1. Januar 2022 1,809 Euro pro Quadratmeter (m²) entwässerte Grundfläche und Jahr. Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Bei der Umsetzung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist eine anteilige oder sogar vollständige Befreiung von der Niederschlagswassergebühr möglich.
Fäkalwasser
Für die Entsorgung von Fäkalwasser aus Sammelgruben berechnen wir seit 1. Januar 2022 2,045 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Spedition.
Fäkalschlamm
Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen kostet seit 1. Januar 2022 11,361 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Spedition.
**Die Entwässerungsgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.
Preise für Trinkwasser (ab 01.01.2019)
Grundpreise und Wasserpreise:
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Mengenpreis pro bezogenen m³ Trinkwasser und einem Grundpreis. Der Grundpreis wird je Hausanschluss und Monat auf der Basis der Wasserzählergrößen berechnet
Der Preis pro m³ Trinkwasser beträgt:
- netto 0,95 €/m³
- brutto 1,02 €/m³ (inkl. 7 % MwSt.)
Der Grundpreis beträgt monatlich (zzgl. 7 % MwSt.) bei einem Wasserzähler der Größe bis
QN 2,5 bzw. Q3 4 m³/h | 7,00 € |
QN 6 bzw. Q3 10 m³/h | 16,80 € |
QN 10 bzw. Q3 16m³/h | 28,00 € |
QN 15 bzw. Q3 25 m³/h | 42,00 € |
QN 40 bzw. Q3 63 m³/h | 88,00 € |
QN 60 bzw. Q3 100 m³/h | 138,00 € |
Der monatliche Grundpreis für einen Anschluss ohne Wasserzähler beträgt 7,00 € (netto) 7,49 € (brutto).
Wasserpreise (ab 01.01.2019)
je Anschluss | 0,95 €/m3 | 1,02 €/m3 |
für öffentliche Schwimmbäder Bedingung ist, dass die Erstfüllung außerhalb der Spitzenzeiten nach Absprache mit dem Verband erfolgt | 0,74 €/m3 | 0,79 €/m3 |
für Weideanschlüsse von Abnehmern, die einen grundpreispflichtigen Haupt- anschluss haben | 0,95 €/m3 | 1,02 €/m3 |
für Wasserlieferungen, die keinem grundpreispflichtigen Anschluss zuzurechnen sind | 1,51 €/m3 | 1,62 €/m3 |
Pressemitteilung 244/2016
Stuttgart, 25. August 2016
Baden‑Württemberg: Fast flächendeckend wird eine gesplittete Abwassergebühr erhoben
Der durchschnittliche Trink- und Abwasserpreis in Baden‑Württemberg läuft sich nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes seit Jahresbeginn auf zusammen rund vier Euro je Kubikmeter (m³). Das Wasser aus dem Hahn einschließlich des Abwassers kostet damit im Land rund 0,4 Cent je Liter. Wird diesem Durchschnittspreis ein Mineralwasser aus dem mittleren Preissegment gegenübergestellt, liegen Trink- und Abwasser grob bei rund einem Hundertstel des Preises für Mineralwasser. Dabei gibt es eine große Spanne der Trink- und Abwasserpreise von Gemeinden. Sie reichen von 8,20 Euro je Kubikmeter (Euro/m³) in der Gemeinde Beuron mit dem höchsten Preis bis 1,82 Euro/m³ in der Gemeinde Ummendorf mit dem niedrigsten Preis.
Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, ist der Trinkwasserpreis mit durchschnittlich 2,11 Euro/m³ etwas höher als der ebenfalls nach der verbrauchten Trinkwassermenge abgerechnete durchschnittliche Abwasserpreis mit 1,94 Euro/m³. Hinzu kommt in fast allen Gemeinden des Landes ein verbrauchsunabhängiger Grundpreis in Höhe von durchschnittlich 3,37 Euro/Monat für die von den Wasserversorgungsunternehmen bereitgehaltene Infrastruktur und die Nutzung des Hauswasserzählers. Eine Abwassergrundgebühr wird dagegen deutlich seltener erhoben.
Im Land wurden mittlerweile fast flächendeckend getrennte Abwassergebühren für das Schmutzwasser und das in die Kanalisation gelangende Niederschlagswasser eingeführt. 1069 von insgesamt 1101 baden‑württembergischen Gemeinden erheben diese sogenannte gesplittete Abwassergebühr, bei der eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von durchschnittlich 46 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche anfällt. Die verbleibenden 32 Gemeinden erheben eine Einheitsgebühr, bei der Schmutzwasser und Niederschlagswasser nicht getrennt in Rechnung gestellt werden.