Allgemeine InformationenHinweisWer einen Personalausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Show
Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig . Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich). Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen. AchtungSollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde. Detaillierte Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw. Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher finden sich im Kapitel "Ausstellung eines Personalausweises – Auslandsösterreicher" ebenfalls auf oesterreich.gv.at. VoraussetzungenVoraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Zuständige StelleDie Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden. Antragstellung bei der GemeindeEbenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde. VerfahrensablaufDer Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden. Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend. Kosten61,50 Euro Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen). Zusätzliche InformationenWeiterführende LinksLänderspezifische Reiseinformationen (→ BMEIA) Rechtsgrundlagen
Zum FormularBei der Antragstellung ist kein Formular notwendig, die Passbehörde/Gemeinde nimmt eine Niederschrift auf. Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres Was kostet ein Personalausweis 2022?Personalausweis: 62 Euro. Personalausweis für Kinder (2 bis 15 Jahre): 27 Euro.
Was brauche ich um meinen Ausweis zu verlängern?Was braucht man, um den Personalausweis zu verlängern?. alter Personalausweis.. aktuelles, biometrisches Passbild.. Reisepass, falls Sie vorher keinen Personalausweis besessen haben oder Sie Ihren Personalausweis verloren haben.. bei Verlust oder Diebstahl benötigen Sie die Verlustmeldung der Polizei.. Wo kann ich in Hamburg einen neuen Personalausweis beantragen?Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jedes Hamburger Kundenzentrum. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.
Wie lange darf man ohne gültigen Ausweis?Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.
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