Was passiert, wenn ich keine rentenversicherung zahle

Für einige Beschäftigte wie Azubis, geringfügig Beschäftigte und beschäftigte Rentner gibt es Ausnahmen von der Beitragszahlung.

Die Ausnahmen in der Übersicht: 

Auszubildende

Für Azubis müssen Sie auch dann Sozialversicherungsbeiträge abführen, wenn diese kein Entgelt von Ihnen erhalten. 

Geringfügig Beschäftigte

Für geringfügig Beschäftigte brauchen Sie keine Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In der Kranken- und Rentenversicherung sind die Beiträge geringer als bei einer versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Beschäftigung. Sie betragen pauschal 13,0 Prozent für die Krankenversicherung und 15,0 Prozent für die Rentenversicherung.

Beschäftigte Rentner

Auch während des Bezugs einer Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung ist es möglich, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Trotzdem müssen Sie für die beschäftigten Rentner nicht immer in allen Sozialversicherungszweigen Beiträge zahlen. Weitere Informationen erhalten Sie im Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern (PDF, 222 kB)

Freiwillige Ren­ten­ver­si­che­rung

Freiwillige Beiträge für die Rente können sich auszahlen

Was passiert, wenn ich keine rentenversicherung zahle

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Aktualisiert am 24. April 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du früher in den Ruhestand gehen willst, musst Du mit einer kleineren Rente rechnen – es sei denn, Du zahlst vorher mit freiwilligen Sonderzahlungen zusätzlich in die Kasse ein.
  • Als Selbstständiger kannst Du durch freiwillige Beiträge einen Anspruch auf gesetzliche Rente im Alter erwerben.
  • Wenn Du die gesetzliche Mindestversicherungszeit nicht erfüllt hast, kannst Du Dir mit freiwilligen Beiträgen eine lebenslange Rente sichern.

So gehst Du vor

  • Lass Dich bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung kostenfrei beraten, wenn Du künftige Rentenabschläge ausgleichen oder Deine Mindestversicherungszeit auffüllen möchtest.

  • Prüfe als Selbstständiger, ob Du Dich lieber per Antrag pflichtversicherst, freiwillig rentenversicherst oder privat vorsorgst, etwa mit einer privaten Rürup-Rente.

Wenn es um die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) geht, denken viele nur an die Pflichtbeiträge: Wer angestellt ist oder in selbstständigen, besonderen schutzbedürftigen Berufen arbeitet, zahlt diese Beiträge ohnehin in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Nur die wenigsten wissen aber, dass sie auch freiwillig Beiträge zahlen und so ihre Rente aufbessern können.

Wann solltest Du über freiwillige Rentenbeiträge nachdenken?

Nach einem langen Arbeitsleben will niemand jeden Cent umdrehen. Das Leben im Ruhestand will ja ein wenig genossen werden. Deswegen ist eine vernünftige Altersvorsorge auch so wichtig. Ein Baustein können freiwillige Rentenzahlungen sein – in drei Fällen lohnen sie sich ganz besonders:

  1. Du bist angestellt, jenseits der 50 und denkst darüber nach, früher in Ruhestand zu gehen. Eine geringere Rente willst Du jedoch vermeiden.
  2. Du bist selbstständig und sorgst derzeit nicht für das Alter vor. Dann solltest Du Dich um eine Basisabsicherung kümmern: entweder über Beiträge in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung (GRV) oder über eine Rürup-Rente.
  3. Du bist zurzeit nicht gesetzlich rentenversichert, hast aber einige Jahre eingezahlt, studiert, Kinder erzogen oder Verwandte gepflegt und so bereits Rentenpunkte gesammelt. Es fehlen Dir Beitragsjahre, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Damit es mit dem Rentenplus klappt, musst Du meist noch ein paar Dinge beachten.

Was passiert, wenn ich keine rentenversicherung zahle

Hermann-Josef Tenhagen

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Wie funktioniert die Frührente ohne Abschläge?

Gehst Du früher in Rente, als die Regelaltersgrenze vorsieht, bekommst Du weniger Rente. Ausgenommen ist nur, wer mindestens 63 Jahre alt ist und 45 Jahre Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) nachweisen kann. Alle anderen können ab 63 Jahren und mindestens 35 Jahren Wartezeit nur mit Abschlägen früher in Rente gehen. Jeder Monat, den Du früher aufhören möchtest, kostet einen Abschlag von 0,3 Prozent auf die monatliche Rente. Um das zu vermeiden, kannst Du vor dem offiziellen Rentenbeginn Sonderzahlungen leisten. Durch das Inkrafttreten des Flexi-Rentengesetzes am 1. Juli 2017 sind Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr möglich

Wie hoch die Zahlung genau sein muss, steht in einer speziellen Rentenauskunft, die sich von der jährliche Rentenauskunft unterscheidet. Es gilt: Je früher Du in Rente gehen möchtest und je höher Deine Rente ist, desto teurer wird der Ausgleich Deiner Abschläge. Summen im hohen fünfstelligen Bereich können fällig werden.

Beispiel: Wenn Du eine monatliche Rente von 1.200 Euro erwartest und Dich zwei Jahre früher zur Ruhe setzen möchtest, musst Du einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen (24 x 0,3 Prozent). Deine monatliche Rente verringert sich um ca. 86 Euro. Um das auszugleichen, müsstest Du rund 21.000 Euro zusätzlich einzahlen (Stand: 16. April 2021).

Für wen sich Sonderzahlungen eignen

Sinnvoll sind freiwillige Beiträge, wenn Du erbst oder einen hohen Betrag aus einer Abfindung oder einer Lebensversicherung bekommst. Wann Du einzahlst und ob Du die Summe auf einmal oder in Teilen zahlst, solltest Du gut abwägen.

Leistest Du die Sonderzahlung bereits einige Jahre vor verfrühtem Renteneintritt, sicherst Du Dir Rentenpunkte nach den heute gültigen Berechnungsgrundlagen für die Rente. Das kann sich lohnen, denn: Entwickelt sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren weiter positiv, werden die Renten wahrscheinlich weiter steigen. Du müsstest dann mehr Geld auf den Tisch legen, um Deinen Rentenausgleich zu finanzieren.

Es kann aber auch sinnvoll sein, die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen. Denn die Beiträge zur Ren­ten­ver­si­che­rung kannst Du nur innerhalb bestimmter Grenzen von der Steuer absetzen: Der Höchstbetrag für das Jahr 2020 beträgt 25.046 Euro, für das Jahr 2021 beträgt er 25.787 Euro. Davon setzt das Finanzamt einen festgelegten Prozentsatz (2020: 90 Prozent, 2021: 92 Prozent) an. Lass Dich im Zweifel von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beraten.

Zu welchem Zeit­punkt sich Dein (Netto-)Einmalbeitrag in Form von (Netto-)Rentenzahlungen für Dich rentiert – also tatsächlich ausgezahlt – hat, hängt von Deinem Steuersatz ab. Und zwar während der Erwerbstätigkeit und später als Rentner.

Beispiel: Nehmen wir an, Du zahlst während der Erwerbstätigkeit etwa 35 Prozent Einkommensteuer und während der Rente noch 20 Prozent, dann hat sich Deine Zuzahlung von 21.000 Euro nach gut 17 Jahren gelohnt. Bei einem frühen Tod hätte zumindest ein Hinterbliebener eine höhere Rente, wenn er witwen- beziehungsweise witwerrentenberechtigt ist.

Du kannst trotzdem länger arbeiten

Die Einzahlung verpflichtet nicht dazu, auch wirklich früher in den Ruhestand zu gehen. Du kannst Dich bis zur Rente entscheiden, doch noch bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Ist dies der Fall, wirkt die anfangs als Ausgleichszahlung gedachte Summe wie eine Erhöhung der gesetzlichen Rente. In dem obigen Beispiel steigt die Rente also um 86 Euro pro Monat.

Wer diese Regelung für sich in Anspruch nimmt, sollte bedenken: Deine Rentenansprüche, die durch solche Sonderzahlungen entstehen, tragen in Zukunft immer weniger Beitragszahler. Die Last der Finanzierung dieser Rente trägt also die junge Generation. Ob der Generationenvertrag, der dem gesetzlichen Rentensystem zugrunde liegt, auch in Zukunft hält, lässt sich heute nicht voraussagen.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente für Selbstständige?

Bist Du selbstständig, hast Du verschiedene Möglichkeiten, ein Anrecht auf Zahlungen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung zu erwerben.

Per Gesetz pflichtversichert

Für einige Selbstständige gilt eine Ver­si­che­rungspflicht. Damit fallen diese Berufe unter die allgemeinen Regeln der gesetzlichen Rente. Dazu gehören unter anderem:

  • freiberufliche Lehrer und Erzieher
  • Pflegeberufe, wie Ergotherapeuten, Podologen, Krankenpfleger oder Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Künstler und Publizisten

Handwerker sind auch pflichtversichert, sofern sie in die Handwerksrolle eingetragen und selbstständig sind. Die Ver­si­che­rungspflicht gilt allerdings nur für 18 Jahre. Danach können sich Handwerker befreien lassen.

Solltest Du allerdings mit Deiner Selbstständigkeit oder mehreren Selbstständigkeiten der genannten Branchen zusammen weniger als 450 Euro im Monat verdienen, gilt die Ver­si­che­rungspflicht für Dich nicht.

Wirst Du als Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber zum ersten Mal versicherungspflichtig, kannst Du Dich in der Existenzgründungsphase für maximal drei Jahre von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Diesen Antrag musst Du innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsaufnahme stellen. Eine befristete Befreiung ist auch bei einer zweiten Existenzgründung für weitere drei Jahre möglich. 

Ver­si­che­rungspflicht als Selbstständiger beantragen

Bist Du selbstständig, erfüllst aber die Kriterien zur Pflichtversicherung nicht, kannst Du Dich dennoch pflichtversichern. Das nennt man Ver­si­che­rungspflicht auf Antrag. Diesen musst Du innerhalb von fünf Jahren nach Beginn Deiner Selbstständigkeit stellen. Willst Du direkt ab Beginn Deiner Selbstständigkeit pflichtversichert sein, hast Du allerdings nur drei Monate für den Antrag Zeit. Der Regelbeitrag ist einheitlich und beträgt im Jahr 2021 pro Monat 611,94 Euro (West) oder 579,39 Euro (Ost). Als Existenzgründer kannst Du in den ersten drei Jahren Deiner Selbstständigkeit auch den halben Regelbeitrag zahlen.

Es ist auch möglich, statt des Regelbeitrags einkommensabhängige Beiträge zu zahlen. Dafür musst Du Dein Einkommen mit einem Einkommensteuerbescheid nachweisen. Der Beitrag beträgt dabei 18,6 Prozent Deines monatlichen Einkommens. Die Mindestgrenze liegt bei 83,70 Euro, die Höchstgrenze bei 1.320,60 Euro (Stand: 2021). 

Aber Achtung: Die beantragte Pflichtversicherung kannst Du nicht kündigen. Sie läuft, so lange Du selbstständig bist. Lass Dich daher unbedingt bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beraten, ob eine Pflichtversicherung sinnvoll ist. Der Vorteil gegenüber freiwilligen Beiträgen ist, dass nach fünf Jahren Ver­si­che­rungszeit neben dem Hinterbliebenenschutz auch Anspruch auf Er­werbs­min­de­rungs­ren­te besteht. Wer sich auf Antrag pflichtversichert, ist außerdem bei einer Riester-Rente zulagenberechtigt.

Freiwillig versichert als Selbstständiger

Recht flexibel bist Du als Selbstständiger, wenn Du dich freiwillig rentenversicherst. Dann kannst Du die Höhe Deines Beitrags selbst festlegen. Zudem kannst Du die Zahlungen jederzeit unterbrechen oder die freiwillige Ver­si­che­rung beenden. Es gelten die gleichen Grenzen wie bei den Pflichtversicherten auf Antrag: Der Monatsbeitrag darf höchstens bei 1.320,60 Euro liegen und muss mindestens 83,70 Euro betragen (Stand: 2021).

Es sind bis zu zwölf Einzahlungen pro Jahr möglich – Anzahl und Höhe dürfen variieren. Bis zum 31. März des Folgejahres ist es möglich, Beiträge nachzuzahlen.

Wie hoch später die Altersrente ausfällt, hängt von Höhe und Anzahl der gezahlten Beiträge ab. Wenn Du Dich freiwillig versichern möchtest, musst Du nur das entsprechende Formular der Ren­ten­ver­si­che­rung ausfüllen. Berechtigt sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Deutschland leben. Außerdem dürfen sich alle deutschen Staatsangehörigen freiwillig versichern, die im Ausland leben.

Wenn Du Beiträge für mindestens fünf Jahre freiwillig einzahlst, sicherst Du Dir einen Anspruch auf Altersrente und Hinterbliebenenschutz. Ältere Jahrgänge haben außerdem den Vorteil, dass sie gegen Erwerbsminderung versichert sind, sofern sie zwei Bedingungen erfüllen: Sie müssen bereits vor 1984 mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und seit 1984 jeden Monat entweder eingezahlt haben oder auf anderem Wege in der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung versichert gewesen sein, zum Beispiel durch Erziehungszeiten.

So stark steigt die Rente

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie oft und wie viel Du einzahlst. Wer ein Jahr lang jeden Monat den aktuellen Mindestbeitrag von 83,70 Euro an die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt, bekommt dafür 4,44 Euro monatlich mehr Rente. Der Höchstbeitrag von 1.320,60 Euro bringt im Alter etwa 70,12 Euro (Stand: 2021).

Wie können sich Nicht-Versicherte Rente sichern?

Falls Du nur kurz oder gar nicht in die Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hast, kannst Du Dir mit freiwilligen Beiträgen eine Rente im Alter sichern. Denn für Zahlungen aus der gesetzlichen Rente brauchst Du eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.

Sofern Du Kinder erziehst oder Angehörige pflegst, bekommst Du dafür Ver­si­che­rungszeit angerechnet. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rechnet die Ren­ten­ver­si­che­rung Dir pauschal zwei Jahre an, für Kinder ab 1992 gibt es drei Jahre gutgeschrieben. Auch die Pflegezeit von Angehörigen zählt als Ver­si­che­rungszeit.

Hast Du also beispielsweise nach 1992 zwei Kinder bekommen und aufgezogen, erhältst Du allein dadurch sechs Ver­si­che­rungsjahre auf Deinem Rentenkonto und erfüllst die Mindestversicherungszeit. Dementsprechend bekommst Du also eine lebenslange Rente der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung. Diese sechs Jahre entsprechen ungefähr 200 Euro Rente pro Monat.

Hast Du allerdings nur drei Ver­si­che­rungsjahre auf deinem Rentenkonto (weil Du zum Beispiel nach 1992 ein Kind erzogen hast), fehlen noch zwei Jahre für die Mindestversicherungszeit. Diese Lücke kannst Du mit freiwilligen Beiträgen auffüllen, damit Du eine Rente bekommst.

Achtung: Ver­si­che­rungsjahre für Kindererziehung bekommt immer nur ein Elternteil gutgeschrieben – nämlich der, der das Kind überwiegend erzieht beziehungsweise erzogen hat. Erziehen beide, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Möchte der Vater die Ver­si­che­rungszeit gutgeschrieben bekommen, benötigt die Ren­ten­ver­si­che­rung eine gemeinsame Erklärung.

Tipp: Wenn Du ein Kind erziehst, bekommt das die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung in der Regel nicht mit. Daher ist es empfehlenswert, dies selbst zu melden. Mit einer sogenannten Kontenklärung kannst Du zudem sicherstellen, dass all Deine Ver­si­che­rungszeiten richtig erfasst wurden.

Gesetzliche versus private Rente: Was ist besser?

Grundsätzlich gilt: Ob Du zusätzlich in die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlst oder doch lieber auf private Altersvorsorge setzt, hängt vor allem von Deinen persönlichen Überzeugungen ab. Was sich finanziell für Dich mehr lohnt, ist nicht vorhersehbar. Vor allem die Entwicklung der gesetzlichen Renten lässt sich kaum voraussagen. Frage Dich daher vor allem: Welchem System schenkst Du mehr Vertrauen?

Die gesetzliche Rente funktioniert über ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Rentenhöhen davon abhängen, wie viel die Beitragszahler in das System einzahlen. Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung ist von politischen Entscheidungen stärker abhängig als eine private Altersvorsorge. Zum Beispiel ist das Rentenalter gesetzlich vorgeschrieben und kann in den kommenden Jahren weiter steigen. Außerdem ist die gesetzliche Absicherung abhängig von der demografischen Entwicklung. Wenn weniger Beitragszahler für einen Rentner aufkommen, steigt die Rente automatisch weniger stark.

Wer pflichtversichert in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung ist, hat allerdings den Vorteil, dass er Anspruch auf eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te hat, außerdem auf Reha-Leistungen und lebenslangen Schutz der Hinterbliebenen durch Witwenrente oder Waisenrente. 

Für eine private Vorsorge, zum Beispiel eine Riester- oder Rürup-Rente, zahlst Du dagegen eigene Beiträge ein; sie ist kapitalgedeckt. Die Konditionen sind im Vertrag festgelegt. Je nachdem, welchen Vertrag Du wählst, kann der Anbieter (meist eine Ver­si­che­rung) Dein Geld am Aktienmarkt anlegen. Mit dem richtigen – günstigen – Vertrag hast Du die Chance auf etwas höhere Sparrenditen. Du bindest Dich allerdings Dein Leben lang an ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Alternativ kannst Du auch unabhängig von Ver­si­che­rungen selbst über günstige Aktien-Indexfonds (ETFs) für das Alter vorsorgen. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit, um sich eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rente zu sichern. Denn die Höhe der gesetzlichen Rente wird aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um Deinen Lebensstandard aus dem Berufsleben im Alter zu halten.

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Ist man verpflichtet Rentenversicherung zu zahlen?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus.

Wie hoch ist die Rente wenn man nie gearbeitet hat?

Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 831 Euro.

Kann man keine Rentenversicherung zahlen?

Die gesetzliche Rentenversicherung zu kündigen, ist nicht möglich. Wie die Worte „gesetzliche Rentenversicherung“ schon erahnen lassen, ist diese Form der Altersvorsorge automatisch per Gesetz zugesichert und vom Staat festgelegt.

Wie viel Rente bekommt man nach 5 Jahren Arbeit?

Dieser beträgt seit dem 01.07.2018 32,03 EUR. Daraus ergibt sich ein monatlicher Rentenbetrag in Höhe von 69,08 EUR (wenn keine Rentenabschläge berücksichtigt werden). Das bedeutet, Sie hätten 69,08 EUR mehr Rente, wenn Sie 5 weitere Jahre gearbeitet hätten.