Meine Freundin ist verzweifelt. Vor 13 Jahren hat sie die Prüfungen zur Arzthelferin 3x nicht bestanden. Sie putzt im Moment in einer Arztpraxis und hat dort jetzt angeboten bekommen die Ausbildung zu wiederholen, aber die Ärztekammer hat jetzt schriftlich erklärt dass meine Freundin die Ausbildung NICHT mehr wiederholen darf. Ist das wirklich so? Es ist 13 Jahre her.. seitdem hat sie und ihr Leben sich sehr geändert. Sie hat 2 Kinder und will diese Ausbildung unbedingt !! Damals War diese blöde Prüfungsangst das Problem. Aber deshalb einem die Ausbildung zu verwehren kann doch nicht rechtens sein. Sie ist so unendlich traurig ! Ich hoffe ihr könnt mir bzw. Meiner Freundin helfen!
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Appelmus
Topnutzer im Thema Ausbildung
13.03.2016, 00:26
Die Wiederholung von Prüfungen ist im BBiG (Berufbildungsgesetz) klar geregelt: § 37 Abschlussprüfung Außerdem gibt es bestehende Prüfungsordnungen. Es bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich ein anderes Berufsbild herauszusuchen. Es ist rechtens und sie wird nichts dagegen machen können.
(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen
durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens
zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich
auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der
Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.
Woher ich das weiß:Beruf – tägliche Arbeit im Beruf
judgehotfudge
Community-Experte
Ausbildung
13.03.2016, 00:11
Hallo RinaHappyMami, schau doch mal im Grundgesetz nach, vielleicht findest Du da ja ein Grundrecht auf beliebig häufige Wiederholung einer Ausbildungsprüfung. Wenn ja, dann kannst Du ja die Ärztekammer vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen. ^^
freiheitsdurst
28.05.2021, 15:17
man kann an noch 1 viertes mal eine externe prüfung machen, nach 2 jahren arbeitserfahrung und man muss aber eben alles selber bezahlen aber das ist wirklich die letzte option soweit ich weiß!! viel glück!
sozialtusi
Topnutzer im Thema Ausbildung
13.03.2016, 12:16
Sie kann die Ausbildung nicht noch einmal machen. Aber um in einem Beruf zu arbeiten, muss man die Prüfung nicht unbedingt bestanden haben. Ich weiß, dass es im Handwerk so ist. Im medizinischen Bereich kann man da mal nachfragen.
uni61182
13.03.2016, 00:02
das ist richtig. nach dem dritten durchfallen durch die prüfung bist du lebenslang für diese Ausbildung gesperrt und musst eine neue Ausbildung machen!
6 Kommentare 6
RinaHappyMami
Fragesteller
13.03.2016, 00:04Echt? Aber wieso? Ich mein, dass man sie nicht sofort wiederholen darf ist klar, aber nach 13 Jahren? Sie hatte nur diese blöde Prüfungsangst :(
0
uni61182 13.03.2016, 00:05
prüfungsordnung der IHK. eine Ausbildungsprüfung kann 2 mal wiederholt werden. danach geht die IHK von einer Nichteignung für den jeweiligen Beruf aus.
0 2
RinaHappyMami
Fragesteller
13.03.2016, 00:08@uni61182 Gibt es da wirklich keine Möglichkeit?
0
Appelmus 13.03.2016, 00:27
@uni61182 Die IHK hat in diesem Falle nichts damit zu tun. Die zuständige Kammer ist die Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Der Sachverhalt bleibt jedoch auch hier identisch.
0
uni61182 13.03.2016, 00:11
ohne es versuchen Einzuklagen wohl nicht. was wohl geht ist eine ähnliche Ausbildung machen und sich Teile anerkennen zu lassen, wobei ich da auch nach 13 Jahren recht schwarz sehe. Eine Verkürzung einer Neuausbildung auf 2 Jahre müsste aber drin sein. Was anderes wird zu 99% nicht gehen.
0
uni61182 13.03.2016, 00:28
ach ja stimmt. ist ja die LAK in dem fall. Die Prüfungsordnung dürfte aber nahezu identisch aussehen
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