Was passiert wenn man arbeitslos wird

Arbeitslos - was nun?

Wer arbeitslos wird, kann Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Sobald man erfährt, dass das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis enden soll, muss man sich arbeitsuchend melden, spätestens jedoch am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.

Seit Januar 2020 erhalten mehr Beschäftigte Versicherungsschutz: Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man im Regelfall innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Wie Sie Arbeitenlosengeld beantragen, erfahren Sie Schritt für Schritt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 Prozent, für Arbeitslose ohne Kind 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kann man das voraussichtliche Arbeitslosengeld berechnen.

Wie lange erhält man Arbeitslosengeld?

Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung. Auch auf das Lebensalter kommt es an.

Wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld. Wer älter ist, kann länger Arbeitslosengeld beziehen, vorausgesetzt, er war in den letzten fünf Jahren zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.

Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, haben unter besonderen Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Für sie beträgt die Anwartschaftszeit sechs Monate.

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Kann ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist er insolvent. Stehen noch Lohnzahlungen aus, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Sie zahlt das Insolvenzgeld einmalig für die drei letzten Monate vor Eintreten der Insolvenz, die Höhe entspricht in der Regel der des Nettoverdienstes. Für Besserverdienende gelten Obergrenzen.

Wie gelangt man in ein neues Beschäftigungsverhältnis?

Die Arbeitsagenturen sind erste Ansprechpartner für die Vermittlung von Arbeitsplätzen. Sie bieten Berufsberatung an und informieren über Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Arbeitssuchende erhalten hier Informationen aus erster Hand - auch per App.

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur telefonisch oder online zu erreichen. Persönliche Gespräche vor Ort sind in dringenden Fällen jedoch möglich. Jobcenter und Arbeitsagenturen vereinbaren dann mit ihren Kunden einen Termin.

Was passiert nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes?

Wer nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, bekommt Arbeitslosengeld II (ALG II), landläufig "Hartz IV" genannt. Auch geringfügig Beschäftigte können ALG II erhalten, wenn ihr Verdienst und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das ALG II ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Die Leistungen sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Erste Anlaufstelle ist die Grundsicherungsstelle vor Ort. Diese können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit ausfindig machen.

Dies ist ein Beitrag aus dem Ratgeber "Gute Arbeit“. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Arbeitswelt - zu Themen wie Kurzarbeit, Elternzeit oder Ausbildung in der Pflege - finden Sie hier.

Corona-Pandemie: Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Folgen der Pandemie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzufedern. Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie hier.

Dienstag, 9. Juni 2020

Wie lange gibt es Ar­beits­lo­sen­geld 1?

Um Ar­beits­lo­sen­geld zu bekommen, musst Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Und zwar umgehend, nachdem Du erfahren hast, dass Du Deine Arbeit verlierst. Melde Dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Das geht am einfachsten online oder telefonisch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4 555500.

Erfährst Du von Deinem Jobverlust weniger als drei Monate vorher, musst Du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Du riskierst ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche bei Deinem Ar­beits­lo­sen­geld.

Nach Deinem letzten Arbeitstag musst Du Dich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG 1 beantragen. Die Behörde prüft Deinen Antrag und bescheinigt Dir, wieviel Geld Du bekommst und wie lange. Mit dem Ar­beits­lo­sen­geld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst Du die Höhe Deines Ar­beits­lo­sen­gelds vorab ausrechnen.

Bezugsdauer Ar­beits­lo­sen­geld

Wie lange Dir Ar­beits­lo­sen­geld 1 gezahlt wird, hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Wie lange Du vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt warst und
  2. in welchem Alter Du arbeitslos wirst (§ 147 SGB III). 

Warst Du innerhalb der sogenannten Rahmenfrist zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt, hast Du die Anwartschaftszeit erfüllt. Die meisten Arbeitnehmer sind pflichtversichert mit Ausnahme von Minijobbern. Die haben keinen Anspruch auf ALG 1, wenn sie arbeitslos werden. Seit 1. Januar 2020 beläuft sich die Rahmenfrist auf 30 Monate.

Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Ar­beits­lo­sen­geld gezahlt. Die zwölf Monate musst Du nicht zusammenhängend gearbeitet haben, mehrere Beschäftigungen kannst Du zusammenrechnen.

Hast Du innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, kann sich Dein Anspruch auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld – danach ist Schluss.

1. Anspruchsdauer für Arbeitslose unter 50 Jahren

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III (Stand: April 2022)

Wer 50 Jahre oder älter ist und länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Ar­beits­lo­sen­geld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Deine Anspruchsdauer entsprechend Deinem Alter und der Dauer Deiner Beschäftigung kannst Du der Tabelle entnehmen:

2. Anspruchsdauer für Arbeitslose über 50 Jahren

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III (Stand: April 2022)

Beispiel 1: Agnes, 52 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Sie kann 15 Monate Ar­beits­lo­sen­geld beziehen.

Beispiel 2: Bernhard, 57 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung insgesamt 38 Monate beschäftigt. Er hat einen Anspruch auf 18 Monate Ar­beits­lo­sen­geld.

Beispiel 3: Christiane, 58 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 20 Monate beschäftigt. Sie hat einen Anspruch auf zehn Monate Ar­beits­lo­sen­geld. Denn wer weniger als 30 Monate gearbeitet hat, für den gilt die 1. Tabelle für unter 50-Jährige weiter oben.

Zeit­punkt für den Antrag clever wählen

In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, den Antrag auf ALG 1 etwas verzögert zu stellen. Stehst Du zu Beginn der Arbeitslosigkeit zum Beispiel kurz vor Deinem 58. Geburtstag, solltest Du den Antrag erst nach Deinem Geburtstag stellen. Du kannst dann 24 Monate Ar­beits­lo­sen­geld beziehen. Stellst Du den Antrag noch vor Deinem 58. Geburtstag, bekommst Du nur 18 Monate lang Ar­beits­lo­sen­geld.

Von verkürzten Anwartschaften profitieren

Selbst wenn Du in den letzten 30 Monaten weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld (§ 142 Abs. 2 SGB III). Diese verkürzte Anwartschaftszeit kann erfüllt sein, wenn

  1. Du in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens sechs Monate in Ver­si­che­rungs­pflicht­ver­hält­niss­en gestanden hast und
  2. es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von vornherein auf nicht mehr als 14 Wochen befristet waren, sowie
  3. Dein Bruttoarbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten das 1,5-fache der Bezugsgröße von derzeit 39.480 Euro in den alten Bundesländern und 37.800 Euro in den neuen Bundesländern nicht überstiegen hat. Du darfst also nicht mehr als 59.220 Euro in den alten beziehungsweise 56.700 Euro in den neuen Bundesländern verdient haben (§ 18 SGB IV, Stand: April 2022).

Die Regelung zur kurzen Anwartschaftszeit soll vor allem Beschäftigte im Kulturbereich absichern, Schauspieler oder Musiker, die nur kurzfristige Engagements haben. Davon profitieren aber auch andere Personen wie Aushilfen und Saisonarbeitskräfte, die kurzfristig beschäftigt werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Erfüllst Du die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Du Ar­beits­lo­sen­geld erhalten kannst, davon abhängig, wie lange Du in den letzten 30 Monaten insgesamt beschäftigt warst (§ 147 Abs. 3 SGB III). Die Anspruchsdauer ergibt sich aus dieser Tabelle:

3. Anspruchsdauer bei verkürzter Anwartschaft

Quelle: § 147 Abs. 3 SGB III (Stand: April 2022)

Was steht mir zu wenn ich arbeitslos bin?

60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Dieser Betrag erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/ Lebenspartner mindestens ein Kind (im Sinne des Einkommenssteuergesetzes) haben.

Wie lange arbeitslos sein ist ok?

Durchschnittlich 7,6 Monate ohne Job gestehen deutsche Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen Arbeitssuchenden zu und liegen damit im internationalen Trend. Weltweit gehen die Finanzmanager von einer Karenzzeit von 7,1 Monaten aus, bis zu der eine neue Stelle angetreten werden muss.

Ist es schlimm sich arbeitslos zu melden?

Egal ob selbst gekündigt oder gekündigt worden – wer seine Arbeit verliert, sollte im eigenen Interesse den Gang zur Arbeitsagentur antreten und sich arbeitslos melden. Sonst droht die Agentur nicht nur für den Fall einer grundlosen Eigenkündigung mit einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes.

Welche Pflichten hat man wenn man arbeitslos ist?

Wer arbeitslos ist, ist verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das heißt, er kann nicht erst einmal drei Monate Urlaub machen und dann mit der Arbeitssuche beginnen. Zudem ist der Arbeitslose verpflichtet, sich aktiv um einen neuen Job zu bemühen.

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