Was passiert wenn man sich nicht arbeitssuchend meldet

Hallo, ich bin neu hier, wusste nicht genau, wie ich herausfinde, ob die frage so schon einmal gestellt wurde, aber ich habe sie so nirgends gefunden, also seid mir nicht böse, falls es sie doch schon gibt :-)

Ich bin Anfang Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung mit meiner Ausbildung fertig. Mein Chef übernimmt mich nicht, also habe ich mich schon rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich wenn ich wirklich arbeitslos werde nach der Ausbildung spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit mit meinem Personalausweis in die arbeitsagentur kommen muss und mich arbeitslos melden.

Von den wenigen Stellen, die mir das Arbeitsamt vorgeschlagen hat, habe ich keine bekommen. Ich habe mich aber auch noch selbstständig beworben und somit eine Arbeitsstelle ab dem ´01.08. gefunden. Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt.

Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe?

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann!

Liebe Grüße

Jenny

Was passiert wenn man im letzten Jahr (2014) im April seine Ausbildung abgebrochen hat und bis heute sich nicht als arbeitsuchend gemeldet hat?

Und auch eig. kaum Arbeitslosengeld haben will ?

Was passiert dann wenn man dann im diesem Jahr (2015) zur örtlichen ARGE geht und sich als arbeitsuchend meldet ?

Ist dann ja schon ein Jahr her, dass man sich als Arbeitslos melden sollte.

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Topnutzer im Thema Arbeitslosengeld

"eigentlich" und "kaum"??

Wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst und Dich so finanzieren kannst, brauchst Du Dich auch nicht um Arbeit zu bemühen - naja, zumindest von Amts wegen nicht.

Wenn Du Arbeitslosengelt bekommst (auch kaum = wenig), musst Du Dich an die Regeln halten und Dich bewerben und andere Dir auferlegte Pflichten erfüllen.

Wenn Du Dich arbeitslos beim Jobcenter (so heißt die ARGE inzwischen) melden willst, geh hin mit Deinem Personalausweis und Deinem Kontoauszug, damit Du so schon mal nachweisen kannst, dass Du offenbar mittellos bist. Stell den Antrag und reiche die erforderlichen Unterlagen ein / nach.

Um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden, lies meinen ausführlichen Tipp zum Umgang mit Sozialbehörden und lade Dir die dort genannte Information „Legitmation eines Beistands“ vom elo-forum runter: ►

//www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt

Guten Morgen sheneedshelpp,

Du kannst dich jederzeit arbeitssuchend an- und abmelden das bleibt Dir selbst überlassen und hat keine zeitliche Einschränkung. Es gibt Vermittlungssperren wenn man gegen bestimmte Richtlinien verstößt, aber wenn Du keine Sperre bekommen hast steht einer Neuanmeldung nichts im Weg.

Hoffe dass Dir das weiterhilft.

Soweit ich weiß kannst du normal Geld beantragen ist ja ein Jahr her.

Wärst du nach dem abbrechen hin, hättest du eine dreimonatige Sperre des Geldes bekommen, Sanktionen nennt man das.

Man wird für ca. ein Jahr die Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen. Wir haben Krankenversicherungspflicht und wenn man nicht arbeitssuchend gemeldet ist, übernimmt das Arbeitsamt (oder wie immer der Laden jetzt heißt) die Beiträge nicht.

"Was passiert dann wenn man dann im diesem Jahr (2015) zur örtlichen ARGE geht und sich als arbeitsuchend meldet ? "

Nichts. Sich nicht arbeitslos zu melden (wenn man sowieso keine Hilfe von denen will) hat höchstens nachteile für die rentenversicherung weil dann dort eine lücke auftritt.

Was möchtest Du wissen?

Ist arbeitssuchend melden Pflicht?

Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsver hältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vor her, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen mel den.

Kann man sich arbeitssuchend melden ohne Leistungen zu beziehen?

Die Meldung gilt aber immer nur für drei Monate. Es ist daher notwendig, sich spätestens alle drei Monate bei der Arbeitsagentur wieder als „arbeitslos ohne Leistungsbezug“ zu melden, damit eine lückenlose Arbeitslosigkeit nachgewiesen ist.

Wie ist man krankenversichert wenn man nicht arbeitslos gemeldet ist?

Erhalten Sie weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II, sind Sie trotzdem krankenversichert: Entweder kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Antrag bei der privaten Krankenversicherung – je nachdem, wo Sie zuletzt versichert waren.

Was passiert wenn man kündigt und sich nicht arbeitslos meldet?

Sobald die Kündigung da ist, muss man sich sofort bei der Arbeitsagentur melden. Wer das nicht tut, bekommt später beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Kurz und vereinfacht gesagt: Sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird, ist man verpflichtet, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden.

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