Was passiert wenn mein stromanbieter pleite geht

Ich bekomme ein Schreiben vom Grundversorger, dass ich von ihm beliefert werde. Was soll ich jetzt tun?

Es kann aus verschiedenen Gründen passieren, dass Ihr Gas- oder Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann. Zum Beispiel, wenn er die Energienetze nicht mehr nutzen darf, weil der Netzbetreiber den Vertrag beendet hat. Der Netzbetreiber informiert Sie dann darüber, dass Sie vom Grundversorger (meistens den Stadtwerken) beliefert werden. Das nennt man in diesem Fall Ersatzversorgung. Über Ihren Verbrauch erhalten Sie vom Grundversorger eine Rechnung.

Folgendes ist zu tun:

  1. Einzugsermächtigung gegenüber dem bisherigen Anbieter schriftlich widerrufen bzw. Dauerauftrag bei Ihrer Bank kündigen.
  2. Ganz wichtig: Den Zählerstand selbst ablesen und dem Netzbetreiber und Grundversorger mitteilen.
  3. Beginn der Ersatzversorgung vom Grundversorger schriftlich bestätigen lassen.
  4. Wenn Ersatzversorgung feststeht, vorsorglich den Vertrag mit dem insolventen Lieferanten kündigen sowie diesem den aktuellen Zählerstand mitteilen. Dieser Musterbrief hilft Ihnen bei der Kündigung.
  5. Den Stromanbieter wechseln, denn die Ersatzversorgung ist teurer und kann jederzeit durch Sie beendet werden.

Ich werde weiter vom insolventen Unternehmen beliefert - muss ich trotz Insolvenz zahlen?

Für den laufenden Energieverbrauch müssen Sie die Abschläge weiter zahlen. Aber: Spätestens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfen Sie nicht mehr an den insolventen Anbieter zahlen. Teils ordnen Gerichte das auch schon für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung an. Kündigen Sie Daueraufträge und widerrufen Sie Einzugsermächtigungen gegenüber dem insolventen Lieferanten. Zahlen Sie nur an das vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter angegebene Konto.

Kann ich den Vertrag wegen der Insolvenz kündigen?

Der Vertrag mit dem insolventen Unternehmen besteht weiter, es gilt die vertragliche Kündigungsfrist aus den AGB des Unternehmens. Die Insolvenz als solche gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Nur wenn der Anbieter dauerhaft keine Energie mehr liefern kann, ist nach Auffassung der Verbraucherzentralen eine fristlose Kündigung möglich.

Ich bekomme noch Guthaben aus einer Rechnung. Was kann ich verlangen?

In einem Insolvenzverfahren können Sie nicht mehr wie gewohnt Zahlungen vom Unternehmen verlangen und Rechnungsguthaben anmahnen. Stattdessen müssen Sie Ihre Forderungen im Verfahren gesondert anmelden. Diese werden dann in eine so genannte Insolvenztabelle eingetragen.

Sie können Ihre Forderung (in diesem Fall also des Guthabens) erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Der Insolvenzverwalter prüft dann, ob die Forderung berechtigt ist. Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – in der Regel nach mehreren Jahren – erhalten Sie gegebenenfalls einen Teil der Forderung zurück. Das nennt man "Quote". Die Quote fällt regelmäßig gering aus. Sie müssen damit rechnen, dass Sie nur weniger als fünf Prozent der Summe bekommen, die der Energieanbieter Ihnen schuldet.

Bis wann Sie Forderungen anmelden können, erfahren Sie aus dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts. In der Regel geben Unternehmen oder Insolvenzverwalter es auch auf ihren Webseiten bekannt. Die Frist zur Forderungsanmeldung müssen Sie zwar nicht zwingend einhalten. Allerdings wird für spätere Anmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro fällig. Das sollten Sie gerade bei niedrigen Forderungen bedenken. Die Anmeldung hat keine bestimmte Form, der Insolvenzverwalter stellt aber meistens ein Formular bereit.

Kann ich Guthaben mit laufenden Abschlägen verrechnen?

Haben Sie bereits eine Rechnung, aus der sich ein fälliges Guthaben ergibt, können Sie nach Auffassung der Verbraucherzentralen das Guthaben gegen die laufenden Abschläge verrechnen.

Das heißt: Sie können die Abschlagszahlung verringern, bis der Guthabenbetrag erreicht ist. Gleichzeitig müssen Sie dem Unternehmen bzw. Insolvenzverwalter gegenüber erklären, dass Sie die Guthaben "aufrechnen". Die Aufrechnung erklären Sie am besten schriftlich mit Nachweis.

Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass die Abschläge später vom Insolvenzverwalter eingefordert werden. Sie sollten die Verrechnung aber versuchen. Denn Ihre einzige andere Möglichkeit ist, das Guthaben als Forderung in der Insolvenztabelle anzumelden – mit geringen Auszahlungsquoten.

Erwarten Sie noch eine Jahresrechnung mit Guthaben von ihrem Anbieter, prüfen Sie, ob bereits mehr als sechs Wochen seit dem Ende des Abrechnungszeitraums vergangen sind. Erfahrungswerte zeigen, dass einige Anbieter in finanzieller Schieflage solche Abrechnungen herauszögert haben, um nichts auszahlen zu müssen. Ist die Sechs-Wochen-Frist überschritten, können sie die laufenden Abschläge auf jeden Fall einbehalten, bis Sie eine Abrechnung bekommen.

Lassen Sie sich zu diesen Fragen im Zweifel von Ihrer Verbraucherzentrale rechtlich beraten.

Was kann ich tun, wenn der Verwalter in Bezug auf meinen Vertrag "Nichterfüllung" wählt?

Bei laufenden Verträgen hat der Insolvenzverwalter das Recht zu entscheiden, wie es weitergeht. Wenn er sich für die Fortführung eines Vertrages entscheidet, heißt das "Erfüllungswahl". Entscheidet er sich dagegen, nennt man das "Nichterfüllungswahl". Das bedeutet, dass der Vertrag abgewickelt wird. Dann müssen Sie sich ab dem vom Insolvenzverwalter angegebenen Datum um einen neuen Energieversorger kümmern.

Bis ein neuer Vertrag mit einem Energieanbieter geschlossen ist, werden Sie vom Grundversorger beliefert.

Ob der Vertrag durch eine Nichterfüllungswahl automatisch endet, ist unter Juristen umstritten. Sicherheitshalber sollten Sie in einem solchen Fall selbst die fristlose Kündigung schriftlich und mit entsprechender Begründung erklären. Ab der Nichterfüllungswahl werden die gegenseitigen Forderungen verrechnet. Sie erhalten eine Abrechnung.

Wenn zu Ihren Gunsten ein Guthaben verbleibt, müssen Sie es zur Insolvenztabelle anmelden.

Wenn nach der Abrechnung eine Forderung des Insolvenzverwalters verbleibt, müssen Sie die geforderte Summe zahlen.

Schlussrechnungen prüfen

Im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens sendet Ihnen der Insolvenzverwalter, unabhängig davon, ob das Unternehmen weiter liefert oder nicht, eine (Schluss-)Abrechnung. Prüfen Sie die Rechnung sorgfältig. Ihre Verbraucherzentrale unterstützt Sie auf Wunsch auch hierbei.

Ist die Nachforderung korrekt, müssen Sie an den Insolvenzverwalter zahlen. Sie können auch prüfen, ob Sie gegen diese Nachforderung mit Guthaben oder Boni aus alten Jahresrechnungen aufrechnen können. Ergibt sich dagegen ein Abrechnungsguthaben zu Ihren Gunsten, können Sie dieses zur Insolvenztabelle anmelden.

Was passiert wenn man keinen neuen Stromanbieter hat?

Sollte Ihr Anbieter die Belieferung stoppen, übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Es erfolgt keine Versorgungsunterbrechung. Es fließt also immer Energie. Der sogenannte Grundversorger ist immer das Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kunden:innen beliefert.

Sollte man jetzt Stromanbieter wechseln?

Wer eine Preiserhöhung erhält, sollte prüfen, wie viel Ersparnis durch einen Wechsel möglich wäre. Trotz Preiserhöhung kann es sein, dass ein Anbieterwechsel nicht lohnt. Auch der Grundversorgungstarif kann aktuell eine Option sein – das hängt von Ihrem Wohnort ab.

Kann Strom Guthaben gepfändet werden?

Denn einem Schuldner ist es jederzeit möglich,Strom- und Gaslieferungsverträge zu kündigen und sich einengünstigeren Anbieter zu suchen. Daher können sich durchausRückerstattungsansprüche des Schuldners ergeben, die beiVertragsbeendigung keiner weiteren Verrechnung unterliegen und deshalbsofort pfändbar sind.

Was müssen Stromio Kunden jetzt tun?

Was können Kunden tun, wenn der Energieanbieter die Belieferung einstellt?.
Wechseln Sie den Energieanbieter. ... .
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag. ... .
Widerrufen Sie Einzugsermächtigungen. ... .
Lesen Sie Ihren Zählerstand ab. ... .
Fordern Sie Ihr Guthaben zurück..