19.07.2016, 00:00 Uhr - Wenn sich das Finanzamt mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung endlos Zeit lässt, können Sie Untätigkeitseinspruch einlegen. Das sollten Sie sich aber gut überlegen. Sobald das Finanzamt
alle Unterlagen und Informationen von Ihnen hat, dauert es in der Regel fünf bis acht Wochen, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten. Dauert es länger, können Sie beim Finanzamt nachfragen, wann Sie ungefähr mit der Bearbeitung rechnen können. Da das Finanzamt die Steuererklärungen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, kann es insbesondere Ende
Mai / Anfang Juni zu Engpässen und Verzögerungen kommen. Eine bestimme Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen bearbeiten muss, gibt es nicht. Aber: Beliebig lange darf sich das Finanzamt auch nicht Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass sich etwas tut, kommt ein
Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein. Folgenden Musterbrief können Sie dafür verwenden: Untätigkeitseinspruch Steuer-Identifikationsnummer: [Identifikationsnummer] Sehr geehrte Damen
und Herren, bereits am [Abgabedatum] habe ich meine Steuererklärung für [Jahr] bei Ihnen eingereicht. Ich habe bereits mehrfach angemahnt, die Steuererklärung zu bearbeiten. Seit Abgabe der Erklärung sind nunmehr [Anzahl] Monate vergangen, ohne dass die Erklärung bearbeitet wurde. Auch wurde mir bisher kein zureichender Grund mitgeteilt, weshalb die Bearbeitung unterblieben ist. Mit freundlichen Grüßen Bevor Sie einen Untätigkeitseinspruch einlegen, sollten Sie vorher bei Ihrem Finanzamt nachhaken und die Bearbeitung der Steuererklärung anmahnen. Erst wenn auch dann nichts passiert, sollten Sie den Untätigkeitseinspruch in Erwägung ziehen. Er sollte immer das letzte Mittel sein, um
beim Finanzamt etwas zu bewegen. Zudem stehen die Chancen gut, dass Ihre Steuererklärung nach einem Untätigkeitseinspruch besonders genau geprüft wird. Auch das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Einspruch bedenken.
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Weitere News zum Thema Kann man bei Steuererklärung etwas nachreichen?Unterlagen kannst du nicht mehr nur per Post, sondern auch online nachreichen – über die Funktion „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ (früher „Nachdigal“-Funktion) in ELSTER. „Nachdigal“ steht für „Nachreichung digitaler Anlagen“. Die Belegnachreichung wird von allen Finanzämtern akzeptiert.
Kann man eine Steuererklärung korrigieren?Hast du den Steuerbescheid noch nicht erhalten, ist die Korrektur unkompliziert: Du kontaktierst ohne Umschweife deine*n Sachbearbeiter*in beim Finanzamt, damit dieser die Bearbeitung deiner Steuererklärung unterbrechen oder bis zum Eingang deiner Korrektur aufschieben kann.
Wie lange kann ich eine Steuererklärung korrigieren?Die Steuererklärung 2019 haben Sie im Jahr 2020 beim Finanzamt eingereicht. Folge: Sie haben tatsächlich noch bis Ende 2024 Zeit, um beim Finanzamt Ihre Änderung durchzuboxen (Beginn der Frist 1.1.2021 + 4 Jahre = 31.12.2024).
Was passiert wenn man Belege nicht nachweisen kann?Zwar fordert das Finanzamt immer weniger Belege bei der Abgabe der Steuererklärung – und das sollen bald noch weniger werden. Aber: Sie müssen diese Belege auf Anforderung des Finanzamtes vorweisen können. Und alles, was Sie dann nicht nachweisen können, wird gestrichen – und Ihre Steuerlast steigt an.
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