Was tun wenn man über whatsapp belästigt wird?

Beim Cyberstalking werden soziale Netzwerke und sonstige technische Kommunikationswege genutzt.

Unsichtbar, lautlos und geduldig – so lauert der Jäger im Schatten und visiert sein ahnungsloses Opfer an, das sich ihm in seiner Unwissenheit wie auf dem Präsentierteller darbietet. Zu spät erkennt es die Gefahr und befindet sich bereits in den Fängen des Verfolgers, bevor es sich ins schützende Dickicht retten kann.

Was in der Tierwelt zu den typischen Risiken gehört, ist im menschlichen Alltag in Fällen vom sogenannten Stalking oder im Speziellen als Cyberstalking wiederzufinden. Hier ist die Falle jedoch nicht Patrone, Giftpfeil oder Schleppnetz, vielmehr sind die Fallstricke digitaler Natur.

Wenngleich der Internetjäger keine mörderischen Absichten hegt, stellen auch seine Handlungen Zuwiderhandlungen dar, die durch die Mittel des Strafrechts sanktionierbar sind.

In welcher Form zeigt sich nun aber Stalking im Internet? Wie gehen Stalker bei der Terrorisierung ihrer Opfer vor? Im folgenden Ratgeber erhalten Sie eine Definition für Cyberstalking, Sie erfahren welche Täterprofile des Stalkers existieren und wie Sie sich als Betroffener gegen das im Internet stattfindende Stalking zur Wehr setzen können.

Inhalt

  • FAQ: Cyberstalking
  • Was ist Cyberstalking – Eine Definition
    • Cyberstalking im deutschen Recht
    • Die wachsende Relevanz von Internetstalking
    • Exkurs: Cyber-Mobbing & Cyberstalking
  • Täter und Opfer von Cyberstalking: Merkmale und Selbstschutz
    • Als Opfer aktiv gegen Cyberstalking: Hilfs- und Präventionsmaßnahmen
    • Beweggründe der Cyberstalker
    • Weiterführende Suchanfragen

Wie wird Cyberstalking definiert?

Es handelt sich dabei um eine Form des Stalkings, die online erfolgt. Auch belästigende Anrufe zählen dazu.

Wie wird Cyberstalking bestraft?

Bei Stalking drohen dem Täter aktuell eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Im Juni 2021 wurde aber eine Erhöhung des Strafmaßes auf bis zu 5 Jahren Gefängnis von Bundestag beschlossen. Hier können Sie im Detail nachlesen, wie Cyberstalking in Deutschland strafrechtlich sanktioniert wird.

Wie kann ich gegen Cyberstalking vorgehen?

Einige Schritte, die Sie einleiten sollten, wenn Sie Opfer von Cyberstalking werden, können Sie hier nachlesen.

Was ist Cyberstalking – Eine Definition

Nicht nur durch Auflauern an der Straßenecke oder in Form von unliebsamen Briefen, sondern auch im sogenannten Cyber findet Stalking statt. Per Definition handelt es sich beim Cyberstalking um bedrängende Handlungen, die mittels technischer Kommunikationsmittel, beispielsweise dem Handy, dem Internet oder Mails, eine andere Person massiv unter Druck setzen und ihr das Leben schwer machen.

Das Internet ist dabei ein besonders relevanter Anwendungsbereich, da hier ein schneller Informationsaustausch stattfinden kann und sich Inhalte binnen kürzester Zeit in einem breiten Radius verbreiten lassen.

Nicht zu verwechseln ist Cyberstalking mit Cyberterrorismus. Während ersteres sich gegen Personen wendet, welche Stück für Stück psychisch destabilisiert werden sollen, handelt es sich beim Cyberterrorismus eher um politische Gewaltakte, die einer Ideologie folgen und einer gesamten Gesellschaft Schaden zufügen sollen.

Massiver Telefonterror ist eine Form von Cyberstalking

Das Tückische an dieser Form ist die Anonymität von derartigen Kommunikationswegen wie dem Internet, hinter der sich der Stalker online verstecken kann. Er wirkt aus dem Verborgen mit Hilfe von Konten, die seine Identität verschleiern.

So kann beim Cyberstalking beispielsweise Facebook für rechtswidrige Zwecke missbraucht werden, indem falsche Profile angelegt und verleumderische Inhalte, die den Betreffenden diskreditieren, verbreitet werden. Weitere Handlungsweisen, die online von einem Stalker betrieben werden, sind unter anderem:

  • Überwachung und Manipulation mittels Spyware
  • Veröffentlichung von Lügen, intimen Daten/Bildern oder Verleumdungen auf Homepages, Blogs, Newsgroups, in Foren oder per Email
  • sexuelle Belästigung oder offensive Kontaktaufnahme durch Mails, Instant Messages (z.B. WhatsApp), Telefonanrufe oder andere Kommunikationsgeräte
  • Warenbestellungen unter dem Namen des Opfers
  • Identitätendiebstahl, Anmeldung des Opfers bei Kontaktbörsen
  • Begehung von Straftaten im Internet unter dem Namen des Betreffenden

Ein Stalker findet im Internet vielfältige Wege, um sein Cyberstalking zu betreiben und einer anderen Person gravierend zu schaden. Dabei wird weniger die körperliche Unversehrtheit, zum Beispiel durch eine Körperverletzung, beeinträchtigt als vielmehr die Psyche.

Durch die Veröffentlichung intimer Mitteilungen zum Sexualleben, der finanziellen oder familiären Situation sowie zu Charakterzügen erleidet der Betroffene einen erheblichen Reputationsverlust. Im Ernstfall kann dieser gar seinen Arbeitsplatz verlieren, wenn falsche Inhalte verbreitet werden, welche sich auf das Berufsverhältnis auswirken.

Eine große Gefahr geht zudem von kriminellen Unterstellungen oder der Ankündigung eines Amoklaufes unter dem Namen des Opfers aus. Auch die Verbreitung privater oder manipulierter Fotos, insbesondere Nacktbilder, stellt einen immensen Eingriff in die Intimsphäre des Opfers dar. Nicht immer beziehen sich diese Belästigungen nur auf die Person selbst. Teilweise sind auch Familienangehörige oder Menschen aus dem Bekanntenkreis vom Stalking betroffen. Per Email werden diese dann beispielsweise kontaktiert und bedrängt.

Social Phishing, also das Erheischen von sozialen Daten, ist eine weitere Methode, derer sich Stalker im Internet bedienen. Hier werden beispielsweise Login-Informationen anhand gefälschter Emails ausgekundschaftet, welche dann wiederum im Zuge des Identitätendiebstahls und der Erstellung sogenannter Fake-Accounts genutzt werden.

Cyberstalking im deutschen Recht

Cyberstalking ist in § 238 des Strafgesetzbuches geregelt.

Auf die zunehmend durch Internet und Co. gewährten Möglichkeiten, eine andere Person derart zu peinigen, reagierte der Gesetzgeber 2007. Denn am 31. März des Jahres trat § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft.

Dieser Paragraph definiert die Nachstellung, also das Stalking, als Straftat, die je nach Begehungsform eine Geldstrafeoder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich zieht. Im Zusammenhang mit dem Cyberstalking sind die Absätze 2 und 3 entscheidend, weil diese die Verwendung von Telekommunikation beinhalten. Hiernach sind folgende Fälle strafbar:

  • erfolgte oder versuchte Kontaktaufnahme durch Telekommunikations- oder sonstige Mittel der Kommunikation (Abs. 1)
  • Bestellung von Waren/Dienstleistungen unter missbräuchlicher Verwendung der personenbezogenen Daten

Oftmals geht Cyberstalking zudem mit weiteren Delikten einher, die in diesem Rahmen verwirklicht werden. In Frage kommen unter anderem Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 BGB, Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Computerbetrug (§ 263 a StGB).

Im Falle der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos kommt § 201 a StGB zum Tragen, der der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt. Grundlage der Strafbarkeit ist § 22 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG). Hierin werden private Bildnisse vor der unbefugten Veröffentlichung durch andere geschützt.

§ 238 StGB sollte in erster Linie dem Opferschutz dienen, was jedoch im Laufe der Zeit aufgrund der Formulierungsweise immer wieder kritisch hinterfragt wurde. So wird der Tatbestand nur dann erfüllt, wenn die Lebensführung des Opfers durch das Täterhandeln schwerwiegend beeinträchtigt wird. Demnach wird die Strafbarkeit davon abhängig gemacht, wie der Betroffene auf die bedrängenden Akte reagiert, anstatt den Täter zu fokussieren.

2016 hat Justizminister Heiko Maas dem Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der diesen Mangel beheben soll. Hiernach liegt als strafbegründendes Tatbestandsmerkmal nicht mehr eine Beeinträchtigung des Opfers vor. Stattdessen ist die Rechtswidrigkeit gegeben, wenn der Täter einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, dass daraus eine schwerwiegende Lebensbeeinträchtigung folgen kann.

Es soll künftig folglich genügen, dass die Tat objektiv dazu geeignet ist, dem Betroffenen in seiner Lebensführung zu schaden. Auch wenn sich dieser nicht derartig von dem online stattfindenden Stalking unterdrücken lässt, dass es sein Leben ändert, kann so eine Strafverfolgung dennoch gewährleistet werden.

Am 24.06.2021 hat der Bundestag eine weitere Verschärfung des Strafmaßes für Stalking beschlossen. So soll künftig Cyberstalking ausdrücklich unter Strafe stehen und in besonders schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.

Die wachsende Relevanz von Internetstalking

Beim Cyberstalking werden Internet und Co. als Waffen genutzt, um Dritte zu belästigen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden 2015 fast 20.000 Fälle von Stalking registriert. Dabei handelt es sich sowohl um reale Bedrängungsformen als auch um technisierte Schikane. Letztere gewinnt in der heutigen zunehmend digitalisierten Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Dieser Rückschluss lässt sich zumindest mit einem Blick auf die Statistik zur Internetkriminalität ziehen.

Zwischen 2002 und 2013 nahmen die in diesem Sektor polizeilich erfassten Fälle nahezu stetig zu. Auch wenn die Zahlen seit 2014 sinken, ist nach wie vor ein hohes Niveau vorhanden (2015: 45.793 Fälle). Beachtlich ist dabei insbesondere die Tatsache, dass die Hälfte aller, unter der Bezeichnung der Internetkriminalität geführte, Delikte dem Cyberstalking zuzurechnen sind. Bei mehr als einem Drittel der Opfer kommt ein ehemaliger Partner als Tatverdächtiger in Frage. Rache und Liebesfanatismus scheinen daher als Motive nicht untypisch zu sein.

Die Beziehung von Opfer und Täter bzw. deren Bekanntschaft spiegelt sich in der Aufklärungsquote wider. Diese beträgt knapp 90 Prozent und somit gehört Cyberstalking zu denjenigen Tatbeständen, bei denen sich Tatverdächtige erstaunlich gut ermitteln lassen.

Den Leidensdruck der betroffenen Opfer vermag dies jedoch kaum zu schmälern.

Exkurs: Cyber-Mobbing & Cyberstalking

Aufgrund der ähnelnden Begrifflichkeit werden Cyberstalking und –Mobbing gerne synonym gebraucht. Doch handelt es sich wirklich um das gleiche Phänomen?

Die Forschung verwendet beide Begriffe uneinheitlich. Teilweise werden Unterschiede verneint, teilweise wird Cyberstalking als Erscheinungsform vom Cyber-Mobbing genannt. Letzteres bezeichnet die Belästigung von Dritten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationsmedien. Es werden somit verleumderische oder beleidigende Inhalte über eine Person verbreitet und ihr dadurch Schaden zugefügt.

Cyber-Mobbing ist zudem vornehmlich im schulischen Umfeld bzw. unter Jugendlichen und Kindern anzutreffen. Entsprechende Studien beziehen sich daher vornehmlich auf 12- bis 20-Jährige.

2011 wurden beispielsweise laut einer Umfrage 18 Prozent der Jugendlichen in Deutschland online oder via Handy bedroht oder beleidigt. 2014 gaben bereits 38 Prozent der Jugendlichen an, Opfer von Cyber-Mobbing zu kennen.

Beim Cyberstalking kommt unter anderem Spionagesoftware zum Einsatz.

Dies zeigt, welche Brisanz dieses Thema auf dem Schulhof, im Klassen- und Kinderzimmer hat und deutet zugleich auf die Altersstrukturen hin, die so beim Cyberstalking zumindest nicht charakteristisch sind.

Ein weiterer Unterschied, der sich zum Cyberstalking finden lässt, ist ein Gefühl der Bedrohung auf Seiten des Betroffenen. Weniger als reine Schikane genutzt, versetzt das Cyberstalking die Opfer in Angst und Schrecken. Trotz dieser Abweichungen ist eine klare Unterscheidung der beiden Begriffe schwer möglich, da sich diese Belästigungsformen durchaus überlappen können.

Täter und Opfer von Cyberstalking: Merkmale und Selbstschutz

Beim Cyberstalking ist zumeist die Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht unerheblich. Immerhin kennen sich beide Personengruppen oftmals, was zwar einerseits die Identifizierung der Täter erleichtert, dessen Handlungsspielraum aufgrund intimer Kenntnisse über die betreffende Person jedoch andererseits erweitert.

Während fremde Täter zunächst umfangreich und über einen gewissen Zeitraum prekäre Daten sammeln müssen, verfügen ehemalige oder aktuelle Partner bereits über Hintergrundwissen, das dazu missbraucht werden kann, den Betreffenden unter Druck zu setzen. Unter Umständen ist der Täter gar im Besitz empfindlicher Inhalte, wie Passwörtern oder Login-Daten, was für einen Identitätenklau ebenso genutzt werden kann wie für eine Erpressung.

Was können Betroffene präventiv und reaktiv tun, um sich gegen Fälle von Cyberstalking zu wehren? Welche verschiedenen Tätertypen und –motivationen existieren, die einen Menschen derartige kriminelle Gefilde beschreiten lassen?

Als Opfer aktiv gegen Cyberstalking: Hilfs- und Präventionsmaßnahmen

Wenn zum wiederholten Mal eine unbestellte Postsendung geliefert wird oder im persönlichen digitalen Postfach mehrfach täglich eine neue belästigende Mail eintrifft, kann Stalking die Ursache sein. Bei einem solchen Verdacht gibt es verschiedene Maßnahmen, die Betroffene zu ihrer Sicherheit ergreifen können. Priorität hat zunächst einmal, künftige Attacken auszuschließen und dem Täter sein Cyberstalking zu erschweren.

Werden ihm die Zugriffswege abgeschnitten, muss er sich andere Möglichkeiten schaffen, auf das Opfer einzuwirken. Dabei kann es geschehen, dass er unfreiwillig seine Identität preisgibt und damit die Grundlage für eine Anzeige wegen Nachstellung oder auch Nötigung (§ 240 StGB) schafft.

Ermittlung des Täters

Daten- und Kennwortschutz sind das A und O im Kampf gegen Cyberstalking.

Auch wenn Cyberstalker oftmals sehr geschickt vorgehen, lassen sich manche Spuren nur schwer verwischen. Genau an diesem Punkt sollten Betroffene von Cyberstalking ansetzen.

Einen wichtigen Hinweis zur Ermittlung der Identität des Täters ist die von diesem genutzte IP-Adresse. Dabei handelt es sich um die Zahlenkombination, die einem jeden Gerät individuell vom Provider, also dem Anbieter des Internet-Anschlusses, zugeteilt wird und Rückschlüsse darüber erlaubt, welcher Rechner zu welchem Zeitpunkt auf einer bestimmten Seite gesurft hat.

Aufgrund des in Deutschland aktuell geltenden Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung dürfen derartige Informationen jedoch nur maximal zehn Wochen gespeichert werden.

Eine IP-Adresse kann im Normalfall durch verschiedene Tools herausgefunden werden. Sie lässt sich dann einem Provider zuordnen, der wiederum auf Grundlage einer richterlichen Anordnung zur Mitteilung des Nutzers, welcher die IP-Adresse genutzt hat, angefordert werden kann. Auf diesem Weg lässt sich der Täter ausfindig machen, wenn er seine IP-Adresse nicht maskiert hat. Derartige Verschleierungstechniken erlauben es nicht nur, bei IP- sondern auch bei Email-Adressen die Anonymität zu wahren. Gelingt es nicht, herauszufinden, wer der Täter ist, kann eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden.

Verhalten bei falschen Warensendungen

Eine Belästigung durch Versenden nicht bestellter Warenlieferungen ist ein typisches Anzeichen von Cyberstalking. Existiert kein Kaufvertrag, ist auch dann keine Rechnung für unbestellte Produkte zu begleichen, wenn das Unternehmen nicht darüber informieren wird, dass die Ware nicht vom Adressaten bestellt wurde. Nur eine ausdrückliche Annahme des Vertragsangebotes, welches indirekt durch die Warensendung erfolgt, geht mit der Pflicht einher, den Rechnungsbetrag zu zahlen.

Niemand ist verpflichtet, nachzuweisen, dass es sich um unbestellte Ware ohne Kaufvertrag handelt. Im Zweifel obliegt es dem Unternehmen zu beweisen, dass ein Vertragsschluss vorhanden war.

Am sichersten ist es jedoch, die Annahme von vornherein zu verweigern, und auch die Nachbarn darüber zu informieren, keine an das Opfer adressierte Post anzunehmen. Es sollte der Absender der Lieferung kontaktiert und diesem mitgeteilt werden, dass es sich um einen Fall von Cyberstalking handelt. Außerdem ist es sinnvoll, die eigene Adresse für weitere Bestellungen sperren zu lassen.

Unterbindung telefonischer Belästigung durch Dritte

Beim Cyberstalking können durch falsche Inserate manipulierte Anrufer der Ermittlung des Täters dienen.

Eine weitere Methode vom Cyberstalking ist das Schalten von Anzeigen unter Veröffentlichung der Telefonnummer des Opfers. In der Folge erhält das Opfer so vermehrt Anrufe von Dritten, die sich auf das Inserat beziehen.

Sinnvoll ist es dann, sich von den Anrufern erklären zu lassen, wo die Anzeige geschaltet wurde. Dies ermöglicht die Kontaktaufnahme mit dem veröffentlichenden Medium und die anschließende Löschung des Eintrags. Unter Umständen kann dort um die Weiterleitung von Name und IP-Adresse des Täters an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft gebeten werden.

Agieren bei verleumderischen Posts auf Blogs oder Homepages

Hasskommentare auf Facebook können ebenso als Cyberstalking zu Tage treten, wie extra erstellte Homepages unter dem Namen des Opfers. Derartige Posts auf Facebook sollten gemeldet und deren Löschung veranlasst werden. Eventuell ist so auch die IP-Adresse an die Polizei zu vermitteln. Bei anderen Homepages sollten Provider und IP-Adresse – im Ernstfall mit Hilfe von Computerspezialisten – ausfindig gemacht werden.

Der Betreiber einer deutschen Seite lässt sich auf der Homepage von DENIC ermitteln. Diese Genossenschaft betreibt ein zentrales Register sämtlicher „.de“-Domains.

Entweder lässt sich so der Täter vom Cyberstalking selbst herausfinden, da er die Seite komplett betreut, oder es kann Kontakt mit dem Verantwortlichen aufgenommen werden, der die Inhalte des Täters veröffentlicht hat. Unter Setzung einer angemessenen Frist ist der Betreiber zur Beseitigung der verunglimpfenden Beiträge aufzufordern. Außerdem kann dieser möglicherweise den Autor der Posts oder dessen IP-Adresse benennen.

Vorgehen bei Cyberstalking via Email

Die schnellste Maßnahme ist die Erstellung eines neuen Accounts. Das alte Postfach sollte jedoch nicht gelöscht werden, sondern kann gegebenenfalls der Polizei im Rahmen der Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise lässt sich die Zugriffsweite des Stalkers ermitteln. Hat dieser beispielsweise Spionagesoftware auf dem Rechner des Opfers installiert oder Überwachungshardware versteckt am Gerät angebracht, wird er seine Attacken auch auf dem neuen Account fortsetzen.

Grundsätzliche Verhaltensregeln zur Abwehr und Prävention

Auch Frauen überwachen die Internetaktivitäten anderer im Rahmen von Cyberstalking.

Datenschutzist das A und O, um sich gegen Cyberstalking zu schützen. Ein kritischer und bewusster Umgang mit persönlichen, sensiblen Daten kann die Angriffsfläche für Täter erheblich reduzieren. Denn Cyberstalker wissen etwaige Sichterheitslücken schnell aufzuspüren und zu missbrauchen.

Folgende Vorkehrungen lassen sich sowohl präventiv als auch reaktiv treffen:

  • von Computern und Programmen immer ausloggen
  • Kennwortschutz für die Benutzeroberfläche und den Bildschirmschoner einrichten
  • Passwörter nicht an Dritte weitergeben und regelmäßig ändern
  • Online-Suche nach eigenem Namen und denen von Familienmitgliedern, um verleumderische Inhalte aufzuspüren
  • Privatsphäre-Einstellungen beschränken
  • mit Kindern/Familienmitgliedern über Cyberstalking sprechen
  • Firewall und Virensoftware nutzen

Beleidigende oder diskreditierende Mails, Posts oder Homepages sollten stets als Screenshot oder auf andere Weise gespeichert werden, da sie als Beweisgrundlage dienen. Es ist zudem ratsam, bei einem Verdacht auf Cyberstalking frühzeitig die Polizei zu informieren. Diese kann aufgrund ihrer Ermittlungsbefugnisse und mit Hilfe von speziell ausgebildeten Experten, eine schnelle Aufklärung des Falls erzielen.

Auch die Konsultation von einem Anwalt ist zu empfehlen. Dieser kann Opfer insbesondere unterstützen, wenn nach Täterermittlung straf- oder zivilrechtliche Sanktionen folgen sollen. Neben einer Anzeige wegen Betrug, Kreditkartenfälschung oder Nachstellung gewährt auch das ZivilrechtMöglichkeiten, gegen Cyberstalking vorzugehen. In Frage kommen hier zum Beispiel Fälle der Abmahnung, der Unterlassungsklage, der einstweiligen Verfügung oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Gut zu wissen: Der „Weiße Ring“ ist eine bundesweit agierende Organisation, die Kriminalitätsopfer kostenlos unterstützt und beim Cyberstalking Hilfe bietet. Dort finden sich Experten, die Betroffene beraten und hinsichtlich weiterer Hilfsangebote informieren.

Beweggründe der Cyberstalker

Charakteristisch für Formen von Cyberstalking im Web oder per Telefon ist ein gewisses Näheverhältnis zwischen Opfer und Täter. Laut PKS 2015 liegt knapp 42 Prozent der Fälle eine Partnerschaft zu Grunde. Es sind dementsprechend vorrangig subjektive Motive, die den Täter zu seinem Handeln bewegen. In Frage kommen beispielsweise (unerwiderte) Liebe, Rache, Hass oder verletzter Stolz. Auch eine psychische Störung oder das Unvermögen, Konflikte angemessen zu kompensieren, kommen als Ursache und Beweggrund in Frage.

Es ist immer hilfreich, die Polizei zu kontaktieren, wenn ein Verdacht auf Cyberstalking vorliegt.

Neben derartig personenbezogen, psychisch fundierten Erklärungsmodellen, lässt sich vereinzelt auch ein geschäftlicher Hintergrund feststellen. So kann Cyberstalking zum Einsatz kommen, um Konkurrenten zu schaden.

Auch wenn Stalking grundsätzlich kein geschlechtsspezifisches Phänomen ist, es also weibliche wie auch männliche Stalker und Stalking-Opfer gibt, haben verschiedene Studien (z.B.: Deborah Hellmann, 2014) festgestellt, dass in der überwiegenden Mehrheit Männer als Täter in Erscheinung treten und Frauen vornehmlich die Opferposition einnehmen. Vor diesem Hintergrund existiert eine gewisse Typologie, die bestimmte Täterprofile erkennen lässt und somit aufzeigt, welche psychologisch bedingten Ursachen zu Cyberstalking führen können.

Welche Tätertypen existieren beim Cyberstalking?

Ein australisches Forscherteam, bestehend aus Paul E. Mullen, Michele Pathé und Rosemary Purcell, veröffentlichte im Jahr 2000 eine Publikation, die eine derartige Klassifizierung unterschiedlicher Tätertypen präsentierte. Nach diesen Erkenntnissen kommen für Stalker – sowohl diejenigen, die im Netz aktiv werden als, auch Täter, welche direkt die körperliche Nähe einer Person suchen – fünf verschiedene Kategorien in Frage.

  • Der Zurückgewiesene

Laut der Erhebung der Australier ist diese Gruppierung die größte. Es handelt sich meist um Ex-Partner, die aus Wut oder dem dringenden Bedürfnis, sich dem anderen wieder anzunähern, tätig werden.

Hierzu zählen auch Stalker, die eine Provokation des Opfers wahrzunehmen meinen und dadurch eine Kränkung ihres narzisstischen Ichs empfinden. Durch die Maßnahmen des Cyberstalkings soll dieser Ehrverlust kompensiert werden.

  • Der Beziehungssuchende

Der Stalker handelt in dem Fall aus der irrigen Annahme heraus, er hätte eine Beziehung zu der betreffenden Person, die er sich als Partner, Freund oder Elternfigur wünscht.

Die abweisenden Aussagen des idealisierten Opfers werden fehlinterpretiert bzw. in die eigene fehlgeleitete Wahrnehmungsschablone gepresst. Der Beziehungssuchende pflegt zumeist einen zurückgezogenen Lebensstil und sieht in sich einen Verehrer.

  • Der Attackierende

Bei den Tätern von Cyberstalking handelt es sich oftmals um ehemalige Partner der Opfer.

fast ausnahmslos um Männer

Vorbereitungshandlung auf einem Gewaltakt

Letztere sind mehrheitlich sexueller Natur, beispielsweise in Form sexuellen Missbrauchs.Die Betroffenen bemerken die Beobachtung und Manipulation durch den Attackierenden zumeist nicht und wähnen sich lange Zeit in Sicherheit. Der Täter ist oftmals ein Einzelgänger, der Schwierigkeiten mit sozialer Interaktion und Integration hat.

  • Der Eifersüchtige

Das Opfer wird dem Eifersüchtigen zur Projektionsfläche eines vermeintlichen Unrechts, welches er erleiden musste. Es soll durch das Cyberstalking eine Umwandlung von unfreiwillig erfahrener Ohnmacht in selbst herbeigeführte Macht stattfinden.

Es geht dem Stalker gerade darum, in der von ihm auserkorenen Person Gefühle der Angst und der Verzweiflung auszulösen. Der Täter meint, durch seine Taten gerechte Vergeltung für das, was er selbst ertragen musste, zu verüben.

  • Der Krankhafte

In diese Kategorie fallen insbesondere Personen mit einer psychopathischen Persönlichkeitsstruktur. Eine paranoide Störung ist nicht selten zu diagnostizieren. Das Opfer wird in diesen Fällen als Jagdobjekt bzw. –trophäe stilisiert, an dem der Krankhafte seine Dominanz ausüben kann.

(69 Bewertungen, Durchschnitt: 4,61 von 5)
Loading...

Was kann ich tun wenn mich jemand belästigt?

Fühlen Sie sich von einer oder mehreren Personen bedroht oder belästigt, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online oder in unseren Polizeidienststellen vor Ort tun. Nach der Erstattung einer Strafanzeige bekommen Sie eine Anzeigenbestätigung, welche Sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen.

Was sagen bei Belästigung?

Sagen Sie der Person, die Sie verfolgt oder belästigt ganz klar: Lass mich in Ruhe! Ruf mich nicht an! Schreib mir keine Nachrichten!

Was versteht man unter Belästigung?

Unter Belästigung wird eine spezielle Form diskriminierender Benachteiligung verstanden, bei der eine Person durch unerwünschte Verhaltensweisen aufgrund eines schützenswerten Merkmales in ihrer Würde verletzt und ein von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung gekennzeichnetes Umfeld ...

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte