Was tun wenn Schuldner nicht auffindbar?

Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass ein Schuldner verschwunden ist, und Gläubiger damit Ansprüche im Gerichtsverfahren nicht durchsetzen können. Der übliche Weg einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt nützt dann nichts, wenn sich der Schuldner nicht ordnungsgemäß ummeldet. Dies ist zwar nach nach dem Melderecht der Bundesländer eine Ordnungswidrigkeit, aber einen säumigen Zahler stört dies natürlich nicht.

Um zumindest ein Urteil erhalten, sieht die Zivilprozessordnung in § 185 Nr. 1 die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung vor, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person, wenn allgemein der Aufenthalt nicht bekannt ist. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang an der zuständigen Gerichtsstelle und gegebenenfalls auch im Bundesanzeiger.

Der Bundesgerichtshof hat jüngst wieder entschieden, dass eine vergebliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt oder beim Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes nicht ausreichend ist, vielmehr muss der Gläubiger alle der Sache nach geeigneten und zumutbaren Nachforschungen anstellen, um den Aufenthalt des Schuldners zu ermitteln. Es muss beispielsweise auch beim letzten Vermieter oder bei Mitbewohnern, bei Verwandten und dem letzten Arbeitgeber nachgefragt werden und dies entsprechend auch dem Gericht dargelegt werden, wenn die öffentliche Zustellung beantragt wird. Ist eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer bekannt, muss über diese Medien nach der neuen Adresse gefragt werden. Bei Ausländern mit früherer Inlandsanschrift muss beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachgefragt werden.

Es erfordert also eine Menge an Vorarbeit, bevor das Gericht eine öffentliche Zustellung beschließen darf. Spezielle Dienstleister können Ihnen in diesem Bereich zumindest die Arbeit abnehmen, die Kosten tragen Sie zunächst als Gläubiger allerdings selbst.

Wenn Sie sich fragen, welchen Sinn die öffentliche Zustellung macht, wenn doch der Schuldner sowieso verschwunden ist, muss darauf hingewiesen werden, dass zum Beispiel bei der Räumung einer Wohnung, die sie vermietet haben, der Zutritt erst gestattet ist, wenn dies gerichtlich entschieden ist, egal ob der Mieter verschwunden ist oder nicht. Außerdem droht bei Forderungen die Verjährung, wenn der Anspruch nicht gerichtlich festgestellt wird. Der Umstand, dass der Schuldner nicht erreichbar ist, hindert den Ablauf der Verjährung nicht. Und immerhin bleibt ja doch die Hoffnung, dass der Schuldner irgendwo wieder auftaucht und Sie dann – bis zu 30 Jahre lang – vollstrecken können.

Immer wieder kommt es vor, dass Forderungen, die bereits zu Recht bestehen, nicht bezahlt werden und der Schuldner leere Versprechen gibt.

Um sich den Forderungen zu entziehen, ist der Säumige plötzlich unbekannt verzogen, spurlos verschwunden und für den Gläubiger nicht mehr erreichbar. Manche säumigen Schuldner setzen sich im Ausland ab oder verschwinden an einen unbekannten Ort im Inland. Deren einziges Ziel hierbei ist: nicht gefunden werden, um der Zahlungspflicht nicht nachkommen zu müssen.

In einer solchen Situation ist des dem Gläubiger nicht möglich gerichtliche noch anwaltliche Dokumente zuzustellen. Dafür ist die zustellfähige Adresse der entsprechenden Person notwendig. Viele Schuldner machen sich diesen Umstand zu Nutzen, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen.

Kann der Gerichtsvollzieher bei der Schuldnersuche helfen?

Ist der Schuldner nicht mehr auffindbar, stell dies für den Gläubiger ein echtes Problem dar, denn ein möglicherweise gerichtlich erwirkter Vollstreckungsbescheid ist ohne den Aufenthaltsort des Schuldners nichts wert.

Forderungen lassen sich nur dann einziehen, wenn der aktuelle Aufenthaltsort des Schuldners bekannt ist. Um die Schulden einzutreiben, sucht der Gerichtsvollzier den Vollsreckungsschuldner an seiner Meldeadresse auf. Ist er hier nicht wohnhaft, ist der Auftrag für den Gerichtsvollzieher in der Regel beendet.

Damit der Gerichtsvollzier weitere Informationen zum Schuldner sucht, ist er ausdrücklich dazu zu beauftragen. Diese Beauftragung des Gerichtsvollziehers ist allerdings nur möglich, wenn ein konkreter Zwangsvollstreckungsauftrag vorliegt (§755 ZPO).

Wird der Gerichtsvollzieher damit beauftragt, stehen ihm weitreichende Befugnisse zur Verfügung. Neben dem Einwohnermeldeamt stehen ihm zum Beispiel

das Ausländerzentralregister,

die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

oder auch das Kraftfahrt-Bundesamt

für Auskünfte zur Verfügung. Mit Hilfe dieser und anderer Stellen stellt der Gerichtsvollzieher fest, ob der Schuldner über Fahrzeuge, Konten oder ähnliche Werte verfügt.

Die Suche durch den Gerichtsvollzieher ist nur mit einem konkreten Zwangsvollstreckungsauftrag möglich und ist kostenpflichtig – unabhängig vom Ergebnis. Im Gerichtsvollzieherkostengesetz ist geregelt, dass der Gerichtsvollzieher für jede seiner Ermittlungstätigkeiten eine Gebühr berechnen darf. Hinzukommen kann eine Auslagenpauschale.

All das ist aber nur machbar, wenn der Gerichtsvollzieher zum Schuldner die zustellfähige Adresse vorliegen hat.

Schuldner verschwunden? Dann bleibt nur die Schuldnersuche!

Um die Zwangsvollstreckung durchzuführen, ist der Schuldner zunächst zu finden. Insbesondere wenn der Gläubiger noch keinen Titel hat und zunächst den Mahnbescheid zustellen lassen möchte. Ist er bei der Suche nach der richtigen Adresse auf sich gestellt.

Über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Instagram gibt es die Option der Schuldnersuche im Internet. Auch eine Suche über das Telefonbuch ist denkbar. Allerdings lassen sich die meisten Zahlungspflichtigen, die nicht gefunden werden wollen, kaum über diese Recherchequellen finden lassen. S

Dem Gläubiger bleibt die Möglichkeit, sich bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt nach der aktuellen Adresse des Säumlings zu erkundigen. Allerdings ist es dazu notwendig zu wissen, in welcher Stadt oder in welchem Ort der Schuldner wohnt, da es kein zentrales Melderegister für ganz Deutschland gibt.

Ist die Person unbekannt verzogen oder ist nur eine alte Wohnanschrift hinterlegt ist, steht der Gläubiger in diesem Moment in einer Sackgasse. In dem Augenblick hilft in den meisten Fällen nur der Einsatz einer Detektei. Die Privatermittler sind darauf spezialisiert, die Person aufzuspüren.

Da Detektive die Adressermittlung gewerbsmäßig betreiben, ist dieser Weg oft weit vielversprechender als sämtliche eigenen Bemühungen des Gläubigers.

Die Schuldnersuche durch einen Detektiv

Ein Detektiv hat andere Möglichkeiten und Wege, um einen verschwundenen Schuldner zu finden. Nicht jede Detektei ist auf diesem Gebiet erfahren. Ist die Detektei im Bereich Adressermittlung spezialisiert, kann sie in vielen Fällen Gläubiger wirksam dabei unterstützen, Personen aufzuspüren, die noch Geld schulden.

Detektive nehmen bei jeder Suche bundesweite Ermittlung vor und haben Erfahrungen mit überregionaler Recherchearbeit. Gute Detekteien bieten eine Schuldnersuche sowohl im In- als auch im Ausland an.

Im Gespräch mit Jochen Meismann von der überregional präsenten A Plus Detektei, die sich seit Jahrzehnten mit der Recherche nach verschwundenen Personen beschäftigt, erklärt dieser, wie Detektive vorgehen.

„Zunächst gilt es einen Status quo zu definieren. Anhand der vorhandenen Daten prüfen wir, welche Ansatzpunkte es gibt.“ so Jochen Meismann. Er verrät, dass sich die ersten Recherchen auf das persönliche Umfeld an der zuletzt bekannten Adresse konzentrieren. Überdies ermitteln die Detektive, ob die Person in einem Arbeitsverhältnis steht.

„Gibt es einen Arbeitgeber, hat der Gläubiger die Möglichkeit, dort zu pfänden. Darum sind unsere Kunden stets daran interessiert, Auskünfte zum Arbeitsplatz eines Schuldners zu erhalten.“

Weil sich manche Personen ins Ausland absetzen, bietet die Detektei eine weltweite Suche über ein internationales Netzwerk an. Unnötige Reisekosten entfallen auf diese Weise.

Als Gläubiger profitiert man von der Erfahrung und dem Durchhaltevermögen der Detektive, um endlich an sein Geld zu kommen. Denn eine Schuldnersuche kostet in den meisten Fällen nicht nur viele Nerven, sondern auch viel Zeit.

Neben der Recherche am PC führen die Detektive bei der Adressermittlung auch klassische Recherchearbeit bei den Stellen vor Ort durch. Die Professionalität gewährleistet hierbei, dass sich die Detektive nicht durch falsche Spuren des Schuldners täuschen lassen.

Einige Schuldner lassen sich tückische Tricks und Ablenkungsmanöver einfallen, um in keinem Fall gefunden zu werden und sich somit der Zwangsvollstreckung erfolgreich zu entziehen. Hier ist viel Erfahrung auf dem Gebiet der Recherchearbeit gefragt.

Die Vorteile der Schuldnersuche durch einen Detektiv auf einen Blick:

  • kostengünstig
  • keine Täuschung durch Ablenkungsmanöver des Schuldners
  • überregionale Recherchearbeit
  • bundesweite Ermittlungen sowie Ermittlungen im Ausland sind möglich
  • Erfahrung und Professionalität
  • Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Schuldner

Erstattung der Detektivkosten durch den Schuldner

Die Suche nach einem säumigen Schuldner durch einen Detektiv ist nicht kostenfrei. Je nach Aufwand, Rechercheumfang und Dauer der Suche, fallen dabei unterschiedliche Kosten an. Abhängig von der Höhe der Forderung kann sich die Investition jedoch lohnen.

Für den Gläubiger ist es gut zu wissen, dass generell die Möglichkeit besteht, die Kosten für die Suche durch den Detektiv dem säumigen Schuldner aufzubürden. Das ist dann der Fall, wenn sich dieser zuvor der Vollstreckung entzogen hat.

Die wesentlichste Voraussetzung für eine solche Erstattung ist zunächst, dass die Detektivarbeit erfolgreich war und der Schuldner gefunden werden konnte. Darüber hinaus muss die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Notwendigkeit der Ermittlung gegeben war. Ein Gläubiger darf keine einfacheren und kostengünstigeren Wege zur Verfügung gehabt haben wie etwa die Anfrage beim Einwohnermeldeamt.

Das Gericht muss über die Kostenerstattung immer im Einzelfall entscheiden. Nach §91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist festgeschrieben, dass eine Kostenübernahme denkbar ist. Unter anderem ist in diesem Paragraphen geregelt, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat. Hierzu zählen auch die Kosten, die zu der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.

Im Fall eines verschwundenen Schuldners, ist es notwendig, dass dieser zunächst aufgespürt werden muss, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Wenn der Schuldner demnach nur durch den Detektiv aufgefunden werden kann, stehen die Chancen gut, dass der säumige Zahler auch die angefallenen Detektivkosten übernehmen muss.

Was tun wenn Schuldner unbekannt verzogen?

Bei privaten Schuldnern, welche unbekannt verzogen sind, kann eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen. Bei solchen Anfragen ist, wie auch bei den gewerblichen Anfragen im Gewerbeamt, eine Gebühr zu entrichten.

Wie kann man jemanden finden der unbekannt verzogen ist?

Du kannst Dich an das Einwohnermeldeamt (letzte Adresse) wenden. Wenn Du Glück hast, dann bekommst Du dort eine Auskunft. Ein Privatdetektiv könnte auch helfen. Oder, Du meldest die Person bei der Polizei als vermisst.

Wie komme ich an die Bankverbindung eines Schuldners?

Zu Informationen von Kontoverbindungen des Schuldners kommt man über:.
den Briefkopf..
frühere Überweisungen des Schuldners..
geschickte Anfragen beim Schuldnerbetrieb oder bei der Bank..
Wichtig: in eine mögliche Kontoverbindung kann auch auf Verdacht und ohne Angaben einer Kontonummer gepfändet werden..

Wie treibt man private Schulden ein?

Wie können Gläubiger die Schulden eintreiben? Private Schulden können in Deutschland im gerichtlichen Mahnverfahren oder durch eine Klage geltend gemacht und danach im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.