Was wenn paket nicht ankommt

Wir zeigen dir, was zu tun ist, wenn dein Paket einfach nicht ankommt oder es ausgeliefert wurde, aber du keine Benachrichtigung im Briefkasten hast.

Was wenn paket nicht ankommt

Pakete bei unbekannten Nachbarn, fehlende Benachrichtigungskarten und Päckchen, die auf dem Heimweg von der Uni vor der Haustür vorgefunden werden. Die Paket- und Postzustellung von DHL, Hermes oder DPD sorgt immer wieder für Unmut bei Studierenden. Acht Millionen Pakete werden jeden Tag in Deutschland verschickt, die Tendenz ist steigend. Da ist es verständlich, dass die Lieferboten immer die schnellste Variante zur Abgabe wählen. Doch was ist dabei eigentlich erlaubt?

Beim Nachbarn ja, vor der Tür nein

So ziemlich jeder Student kennt das Problem. Nach der Vorlesung kommt man nach Hause und findet im Briefkasten eine Benachrichtigungskarte des Paketboten. Das bestellte Buch für die Vorbereitung auf die nächste Prüfung wurde beim Nachbarn abgegeben, der im Moment nicht zu erreichen ist. Dürfen die Boten das? Ja, rechtlich gesehen können Lieferungen beim Nachbarn abgegeben werden, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird. Der Bote könnte das Paket sogar bei einem Nachbarn in der Nebenstraße abliefern. Gesetzlich gibt es keine Einschränkung, wie weit der Ersatzempfänger weg wohnen darf. So darf der Zusteller auch die nächste Paketstation oder das Postamt wählen, ganz egal wie weit es von deiner Wohnung entfernt ist.

Wer keine Ersatzzustellung wünscht, muss das dem Zustelldienst mitteilen. Ohne Zustimmung darf der Bote das Paket mit der wichtigen Studienliteratur auch nicht einfach vor die Tür legen. Macht er dies ohne Zustimmung und die Lieferung geht verloren, haftet er für den Schaden. Die Haftungssumme ist dabei jedoch begrenzt und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich hoch.

Haftung für verlorenes Paket

Du brauchst wichtige Bücher für dein Referat, die Klausur oder die Hausarbeit? Dann ist es besonders ärgerlich, wenn das Paket verloren geht.

Grundsätzlich haftet man als Empfänger erst für die Ware, wenn sie in den eigenen Machtbereich übergegangen ist. Wurde das Paket bei einem unbekannten Nachbarn abgeliefert oder ist dieser nicht erreichbar, so muss man als Empfänger auch nicht haften.

Bei verschollenen oder nicht erreichbaren Paketen muss stets der Versender kontaktiert werden. Ist das lang ersehnte Skript für die Masterarbeit nicht angekommen, muss der Versender den Transportdienstleister kontaktieren. Er hat einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen. Gegenüber dem Empfänger ist das Unternehmen nicht aussagepflichtig.

Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn das bestellte Buch auf dem Versandweg verschwindet. Einzig der Versender kann dann einen Nachforschungsauftrag stellen. War der Versand unversichert, haften die Transportdienstleister jedoch nicht, der Händler muss Ersatz versenden.

Rückversand und Beschädigungen

Als Empfänger ist man verpflichtet, die Lieferung bei Annahme auf Beschädigungen zu prüfen. Spätere Reklamationen sind aber auch noch möglich. Wurde die Ware bei einem Händler gekauft, muss dieser kontaktiert werden. Für schlecht verpackte Ware haftet nämlich kein Versandunternehmen, sondern nur der Händler selbst.

Für Bestellungen im Internet gilt ein Widerrufsrecht. Die bestellte Ware für das Studium kann problemlos zurückgeschickt werden. Große Online Shops, v.a. aus dem Segment Mode, wie z.B. Zalando, About You oder Otto übernehmen oft die Kosten für den Rückversand, das gehört für viele mittlerweile zum Service. Aber: wenn ein Händler den Rückversand nicht übernehmen möchte, ist er dabei im Recht. Bei einem Widerruf bei Nichtgefallen muss der Besteller die Ware dann auf seine Kosten zurückschicken. Dabei empfiehlt es sich, einen versicherten Versand zu wählen. Geht die Ware unterwegs verloren, haftet man sonst selbst für den Verlust.

Anders sieht es aus, wenn die bestellte Literatur beschädigt ist. Dann muss der Versender einen Rückversand übernehmen. In den meisten Fällen stellen sie dazu ein Retourenlabel aus, die Bestellung muss dann lediglich bei einem Versandunternehmen nachweislich abgeliefert werden. Der Einlieferungsbeleg ist aufzubewahren bis der Händler den Empfang bestätigt.

TIPP: Alternativ findest du natürlich auch viele Zusammenfassungen der Bücher sowie Mitschriften und Skripte hier auf Uniturm.de. Diese vereinfachen dir die Vorbereitung auf deine Prüfungen oder können dir einen ersten Überblick über das Thema für die Hausarbeit geben.

Bildquelle: Vielen Dank an Mariamichelle für das Bild (©Mariamichelle/www.pixabay.de)

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30. Mai 2018, 13:50 Uhr

Wenn ein Paket nicht angekommen ist, ärgert sich der Empfänger verständlicherweise. Hat das Paket nicht nur Verspätung, sondern trifft gar nicht mehr ein, kann eine Sendungsverfolgung eventuell ans Licht bringen, wo genau es verloren gegangen ist. Dies ist jedoch nur bei versichertem Versand möglich.

Ärger beim Online-Shopping? Wir schützen deine Rechte als Kunde. >>

Paket nicht ange­kom­men: Wer muss nachforschen?

Wenn der Empfänger vermutet, dass sein Paket verloren gegangen ist, sollte er sich zunächst mit dem Absender in Verbindung setzen. Dort kann er sich erkundigen, wann und wie genau dieser die Sendung verschickt hat. Anschließend gibt es bei versicherten Sendungen die Möglichkeit, einen Nachforschungsauftrag zu stellen und so eine Sendungsverfolgung einzuleiten. Diese beginnt meist erst nach einigen Tagen, da es häufig vorkommt, dass das Paket inzwischen doch noch beim Empfänger eintrifft.

Doch wer muss die Sendungsverfolgung veranlassen – Absender oder Empfänger? Bei einigen Paketdienstleistern kann nur der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen, da dieser ihr Vertragspartner ist. Andere Paketdienste ermöglichen es auch dem Empfänger, in Sachen Sendungsverfolgung aktiv zu werden.

Der Online-Händler schaltet auf stur und stellt keinen Nachforschungsauftrag, obwohl das Paket nicht angekommen ist? Dann sind auch Empfänger gemäß § 421 Handelsgesetzbuch (HGB) berechtigt, gegebenenfalls Ansprüche gegen den Paketdienst geltend zu machen.

Ver­si­cher­tes Paket verloren: Wer haftet?

Wenn eine versicherte Sendung verloren gegangen ist und sich auch durch die Sendungsverfolgung nicht auffinden lässt, kann der Absender den Warenwert beim Transportdienstleister einfordern. Dies ist jedoch nicht in unbegrenzter Höhe möglich, sondern in der Regel zum Beispiel auf 500 Euro begrenzt. Näheres regeln die AGB der einzelnen Dienstleister. Um den Warenwert belegen zu können, sollte der Absender sämtliche Unterlagen – zum Beispiel den Kassenbon – aufbewahren, bis das Paket angekommen ist.

Handelt es sich um einen gewerblichen Verkauf, etwa eine Bestellung in einem Online-Shop, musst du als Empfänger für die verlorenen Waren nicht zahlen oder kannst gegebenenfalls das Geld zurückverlangen. Das Transportrisiko trägt der Händler.

Andere Regeln gelten bei einem Online-Privatverkauf. Hier trägt der Empfänger das Risiko und kann sein Geld nicht zurückfordern, wenn der private Verkäufer belegen kann, dass er die Sendung abgeschickt hat.

Was wenn paket nicht ankommt

@alphaspirit, Fotolia

Unver­si­cher­te Sendung: Wer haftet bei Verlust?

Wertvolle Waren sollten immer versichert versenden werden, denn bei unversichertem Versand ist eine Sendungsverfolgung nicht möglich. Wenn ein Päckchen oder eine unversicherte Briefsendung verloren geht, hat der Empfänger in der Regel Pech und der Paketdienst muss nicht haften – es sei denn, es können ihm Fehler oder Versäumnisse nachgewiesen werden.

So hatte 2013 eine Kundin der Post als Klägerin Erfolg vor dem Amtsgericht München. Ihre unversichert abgeschickte Sendung war verloren gegangen, wofür der Dienstleister gemäß seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht haften wollte. Die Kundin führte an, dass sie nicht genügend darüber informiert worden sei. Das Gericht gab ihr Recht und bestätigte, dass ein Preisaushang mit Verweis auf die AGB im Kleingedruckten als Kundeninformation nicht ausreiche (AZ 262 C 22888/12).

Paket kommt verspätet an: Wider­rufs­recht greift noch

Nach einer Online-Bestellung scheint das Paket zunächst verloren, kommt aber später doch noch an? Dann kannst du dein gesetzliches Widerrufsrecht nutzen, sofern du die Waren nicht mehr brauchst – etwa, wenn es ein Geburtstagsgeschenk sein sollte, für das du längst Ersatz besorgt hast. Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt ab dem Zeitpunkt der Zustellung. Es genügt, wenn du dem Händler schriftlich erklärst, dass du vom Kauf zurücktrittst, und die Sendung dann zurückschickst.

Paket nach Zustel­lung verloren: Wann haften Zusteller oder Nachbarn?

Was wenn paket nicht ankommt

Das Paket wurde nachweislich abgeschickt und laut Versanddienstleister auch zugestellt, aber trotzdem ist es weg? Dieser Fall ist besonders ärgerlich. Vielleicht kann der Empfänger aber – zum Beispiel mit Hilfe von Zeugen – beweisen, dass der Zusteller das Paket fahrlässig einfach vor die Tür gelegt hat, nachdem er niemanden angetroffen hat. Dann muss der Paketdienst haften. Mehr zum Thema liest du im Streitlotse-Ratgeber "Paketdienste: Was ist erlaubt und was nicht?"

Wenn ein Nachbar das Paket annimmt und es dann beschädigt wird oder verloren geht, haftet der Nachbar, wenn er sich fahrlässig verhalten hat. Auch er darf das Paket nicht einfach vor die Wohnungstür stellen und damit das Risiko eingehen, dass es gestohlen wird. Er muss es stattdessen dem Empfänger übergeben.

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.