Was zählt zulässiges Gesamtgewicht oder tatsächliches Gewicht?

  • Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?

    Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab? Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
    danke im vorraus

  • Thema

    Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?

    AutorText

    Für die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren.

    >Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab?

    Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.)

    Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage.

    Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat.

    > Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.

    Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema

    Re: Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?

    AutorText

    >Für die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren.
    >
    >>Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab?
    >
    >Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.)
    >
    >Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage.
    >
    >Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat.
    >
    >
    >> Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
    >
    >Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht.
    un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?

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  • Thema

    Re: Re: Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?

    AutorText

    >un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?

    Nochmal: Die tatsächlichen Verhältnisse sind für die erforderliche Fahrerlaubnis egal. Für dieses Zugfahrzeug brauchst du für Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Klasse BE. Ob Zugfahrzeug und Anhänger dann noch beladen sind, spielt keine Rolle.

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... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web

 Anh�ngelast tats�chliches Gewicht oder zul. Gesamtgewicht, �nh�ngerbef�rderung ja oder nein

08.01.2008, 12:27

Beitrag #1

Neuling

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Hallo,

ich bin neu hier und ich hoffe das ich nicht schon eine beantwortete Frage noch einmal stelle wenn nicht schickt mir ein Link.

Ich habe folgendes Problem.
Ich habe ein Golf mit AHK und m�chte ein Pferdeanh�nger damit ziehen.
Der Golf hat ein zul Gesamtgewicht von 1860 kg eine max zul. Anh�ngelast von 1400kg
Mein Pferdeanh�nger hat ein leergewicht vonn 1000kg und ein max zul. gesamtgewicht von 2000kg

Meine Frage darf ich diesen Anh�nger leer ziehen ja oder nein?

Zus�tzlich hab ihr eine Definition f�r das tats�chliches Gewicht?

Danke schonmal im Vorraus!
andyp

08.01.2008, 12:36

Beitrag #2

Mitglied

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Zitat

Der Golf hat ein zul Gesamtgewicht von 1860 kg eine max zul. Anh�ngelast von 1400kg
Mein Pferdeanh�nger hat ein leergewicht vonn 1000kg und ein max zul. gesamtgewicht von 2000kg

Meine Frage darf ich diesen Anh�nger leer ziehen ja oder nein?

Ja, entsprechende FE vorausgesetzt.

mfg

Stefan

PS: 1000kg Leergewicht sind sehr viel, bist Du das sicher?

Gast_LasiLore_*

08.01.2008, 12:39

Beitrag #3

Guests



Zitat (andyp @ 08.01.2008, 12:27)

Zus�tzlich hab ihr eine Definition f�r das tats�chliches Gewicht?

Danke schonmal im Vorraus!
andyp

???

08.01.2008, 12:52

Beitrag #4

Neuling

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Ja FE klasse CE

Es geht um ein Streitthema mit einem Befreundetem Spediteur der sagt es geht nach den zul Gesamtgewichten wie in der FEV abs F�hrerscheinklassen beschrieben.

Laut FEV Klasse BE geht es ja auch nach den zul Gesamtgewichten und nicht nach der Tats�chlichenanh�ngelast!. Ich bin ja auch der Meinung das es nach dem tats�chlichem Gewicht und nicht nach dem zul. Gesamtgewicht geht aber ich hab noch keine Verordnung gefunden die ich ihm ziegen kann das er mir glaubt!

Zitat (LasiLore @ 08.01.2008, 12:39)

Zitat (andyp @ 08.01.2008, 12:27)

Zus�tzlich hab ihr eine Definition f�r das tats�chliches Gewicht?

Danke schonmal im Vorraus!
andyp

???

Tats�chlich heist doch was er Tats�chlich jetzt in diesem Moment wiegt oder?!

Der Beitrag wurde von andyp bearbeitet: 08.01.2008, 12:55

08.01.2008, 13:21

Beitrag #5

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Hallo

Du darfst an deinen Golf ein "tats�chliches" Gewicht von 1400Kg anh�ngen.
Wenn der Pferdeanh�nger leer ist, dann hast du "tats�chlich" 1000Kg angeh�ngt.
In diesem Fall d�rftest du noch 400Kg zuladen. - Weil der Golf eben nur 1400Kg (gebremst) ziehen darf! -

Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf!
Also 1860Kg plus 2000Kg, das geht nicht mit BE

Mit CE musst du nur die "tats�chliche" Anh�ngelast, also das was der Anh�nger im Moment wiegt, beachten

08.01.2008, 13:32

Beitrag #6

Neuling

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Hast du da f�r mcih auch eine verordnung oder ein gesetz wo ich das nachlesen und meinem Kumpel beweisen kann?!

08.01.2008, 13:35

Beitrag #7

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Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21)

... Du darfst an deinen Golf ein "tats�chliches" Gewicht von 1400Kg anh�ngen....

"Tats�chlich" darf der Anh�nger sogar noch mehr wiegen.
Guck mal auf das Typenschild Deiner Anh�ngerkupplung und in Deinen Fahrzeugschein. Da steht jeweils was von "St�tzlast".
St�tzlast ist diejenige Last des Anh�ngers, die nicht auf die Anh�nger-Achsren, sondern senkrecht auf die Kupplung dr�ckt.

Wenn Deine zul. St�tzlast z.B. 50 kg betr�gt (ein f�r Pkw g�ngiger Wert), dann darf der Anh�nger - bei entsprechender Lastverteilung - sogar 1450 kg wiegen.
Du musst dann allerdings Dein Pferd bitten, nicht im Anh�nger umherzuwandern und damit die St�tzlast zu ver�ndern.

Doc

--------------------

Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu k�nnen,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu k�nnen.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!

08.01.2008, 13:51

Beitrag #8

Neuling

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Das wird schwer meinen Pferden zu sagen das sie sich nicht bewegen d�rfen.

Ich meine wenn ich zum abdecker fahre dann wird die sache schon etwas einfacher ich nehm ihm einfach etwas arbeit ab und schon sind sie ganz ruhig!

Nein Spa� beiseite, erstmal danke f�r eure ganzen antworten
aber ich hab leider noch nix inner Hand Paragraphen m��ig! Bitte nur ein gesetz oder eine Verordnung ich hab schon selber versucht mir was rauszulesen aber ich kann vor abs�tzen und Querverweisen schon gar nix mehr erkennen

08.01.2008, 14:08

Beitrag #9

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Zitat

StVZO �42 Anh�ngelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anh�ngelast darf bei

  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zul�ssige Gesamtgewicht,
  2. Personenkraftwagen, die gem�� der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Gel�ndefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zul�ssigen Gesamtgewichts,
  3. Lastkraftwagen in Z�gen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zul�ssigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zul�ssig erkl�rten Wert �bersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tats�chliche Gesamtgewicht des Anh�ngers (Achslast zuz�glich St�tzlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anh�ngelast bei Kraftfahrzeugen nach � 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

Die einzige Einschr�nkung die es hinsichtlich des zul�ssigen Gesamtgewichts gibt ist also die Beschr�nkung des Anh�ngers auf 3.5t f�r Pkw.
Ansonsten gilt die gezogene Last.

08.01.2008, 14:20

Neuling

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Also versteh ich das richtig.

Anh�ngelast = Tats�chliches Gewicht!!!!!!!!!!!!!!!!

Danke f�r eure m�hen!

08.01.2008, 15:01

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Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21)

Hallo

Du darfst an deinen Golf ein "tats�chliches" Gewicht von 1400Kg anh�ngen.
Wenn der Pferdeanh�nger leer ist, dann hast du "tats�chlich" 1000Kg angeh�ngt.
In diesem Fall d�rftest du noch 400Kg zuladen. - Weil der Golf eben nur 1400Kg (gebremst) ziehen darf! -

Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf!
Also 1860Kg plus 2000Kg, das geht nicht mit BE

Mit CE musst du nur die "tats�chliche" Anh�ngelast, also das was der Anh�nger im Moment wiegt, beachten

@Hoheneicherstation,
hast du denn jetzt nicht so einiges durcheinandergebracht?

--------------------

Es gr��t, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes sch�nste Gabe: "Der Schwabe".

08.01.2008, 18:19

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Hallo

@Sapperlott:

Wiso?? Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

08.01.2008, 23:49

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Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21)

Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf!
Also 1860Kg plus 2000Kg, das geht nicht mit BE

Hallo @Hoheneicherstation,
Du meinst hier doch sicher "B" und nicht "BE" oder?
mfG
Sapperlott

--------------------

Es gr��t, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

Gottes sch�nste Gabe: "Der Schwabe".

08.01.2008, 23:52

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Zitat (Sapperlott @ 08.01.2008, 23:49)

Du meinst hier doch sicher "B" und nicht "BE" oder?

Das hoffe ich doch sehr f�r ihn

--------------------

09.01.2008, 08:51

Neuling

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Also ich ziehe Jetzt ein res�mee!

Ich muss auf die zul Gesamtmassen achten da ich mit FE klasse B eine zul Gesamtmasse von meinem "zug" insgesamt 3,5 t nicht �bersteigen darf!
(Golf 1,86t zGG+ Anh�nger 2t zGG= 3,86t) Darf ich also mit klasse B nicht fahren
H�tte ich jetzt klasse BE oder mehr w�re das ganze von der FE klasse her kein Problem.

So jetzt hab ich den anh�nger angeh�ngt und lade ein Pferd � 0,4t auf.
(Golf tGG 1,45t+ Anh�nger anh�ngelast 1,35t= 2,8t Tats�chlichesgewicht)
Das darf ich auch fahren.
Sollte ich noch ein 2. Pferd ben�tigen muss darf ich es nicht aufladen weil ich dann die Anh�ngelast meines Golfes �berschreite (1,4t)

Und das ganze mit der Anh�ngelast steht in �42 der StVZO

Super alles klar. Aber ich muss nat�rlich sagen das das ganze super undurchsichtig ist mit Hier zGG da tGG dann mnoch FE klasse wieder zGG usw

09.01.2008, 09:26

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Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51)

(Golf 1,86t zGG+ Anh�nger 2t zGG= 3,86t) Darf ich also mit klasse B nicht fahren

Richtig. Erschwerend kommt bei Klasse B noch hinzu, da� die zul�ssige Gesamtmasse des Anh�ngers maximal so hoch sein darf wie die Leermasse des Zugfahrzeugs.

Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51)

H�tte ich jetzt klasse BE oder mehr w�re das ganze von der FE klasse her kein Problem.

Richtig

Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51)

Super alles klar. Aber ich muss nat�rlich sagen das das ganze super undurchsichtig ist mit Hier zGG da tGG dann mnoch FE klasse wieder zGG usw

Ganz einfach ist es nicht, da hast du schon Recht.

--------------------

09.01.2008, 10:45

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Zitat (Sapperlott @ 09.01.2008, 00:49)

Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21)

Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf!
Also 1860Kg plus 2000Kg, das geht nicht mit BE

Hallo @Hoheneicherstation,
Du meinst hier doch sicher "B" und nicht "BE" oder?
mfG
Sapperlott

Hallo

Na Klar!

Man sollte

doch

vor dem einschalten des Mundwerks zuerst das Denkwerk einschalten

09.01.2008, 12:51

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Hallo,

hier wurde entgegen sonstigen Beitr�gen komischerweise viel Durcheinander und Fehlerhaftes geschrieben.

Nochmal zusammenfassend:

Golf zul. GG 1860kg
Golf zul. Anh�ngelast 1400kg
Golf Leergewicht keine Angabe (ich geh jetzt mal der Einfachheit halber von 1400kg aus, bitte in den Fahrzeugpapieren nachschauen, wie der Wert tats�chlich ist.
Golf St�tzlast keine Angabe (ich geh mal von 75kg aus, bitte nachschauen, wie der tats�chliche Wert ist)

Anh�nger zul. GG 2000kg
Anh�nger leer 1000kg

Rein vom F�hrerschein her betrachtet ergibt sich dann:
Golf alleine: Klasse B
Golf mit Anh�nger mit max. 1400kg zul. GG (max. Leergewicht des Golf, bitte nachpr�fen, s.o.): Klasse B
Golf mit Anh�nger mit mehr als 1400kg zul. GG: Klasse BE (hier also der Fall)

F�r die Auswahl der passenden F�hrerscheinklasse z�hlen immer nur die Leergewichte oder zul. Gesamtgewichte, nie die tats�chlichen Gewichte, daher spielt es auch f�r die Ermittlung der n�tigen F�hrerscheinklasse keine Rolle, ob der Anh�nger leer, halbvoll oder voll ist.

Ansonsten gilt unter Beachtung der zul�ssigen Lasten mit diesem besagtem Anh�nger:
Der Anh�nger darf max. 1400kg + zul. St�tzlast (75kg) wiegen, wenn er hinter dem besagten Golf angeh�ngt werden soll, also verbleibt unter Ausnutzung der St�tzlast eine Zuladung im Anh�nger von 475kg.

Das zul. Gesamtgewicht des Anh�ngers darf eben mit diesem Zugfahrzeug nicht ausgenutzt werden. Du darfst ihn nur bis zu einem tats�chlichen Gewicht von 1475kg anh�ngen. Den oben zitierten �42 der StVZO kannst du gleich wieder aus deinem Ged�chtnis streichen, der verwirrt nur und bringt hier gar nix. Der genannte Paragraph zeigt nur die maximal �berhaupt m�glichen Anh�ngelasten auf, die aber meist durch die Fahrzeughersteller noch eingeschr�nkt sind. Der f�r dich zul�ssige Wert steht in den Fahrzeugpapieren, den hast du ja schon genannt: 1400kg.

Gru�,
Michael

09.01.2008, 12:57

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Zitat (MichaelW @ 09.01.2008, 12:51)

Golf Leergewicht keine Angabe (ich geh jetzt mal der Einfachheit halber von 1400kg aus

Was aber ziemlich hoch angesetzt ist
Mal aus einem anderen Thread:

Zitat (jensl669 @ 31.12.2007, 15:50)

Zitat (lutschi @ 31.12.2007, 15:33)

k�nnten hinter einem normalen Golf (ist der wirklich so schwer?)

Leergewicht zwischen 1153kg (1,4l, 59kW) und 1538kg (3,2l V6 4Motion DSG, 184kW)
Also d�rfte man bei den meisten Motorisierungen BE ben�tigen um einen Anh�nger mit 1400kg zgM legal zu ziehen

--------------------

09.01.2008, 13:54

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Zitat (MichaelW @ 09.01.2008, 12:51)

Hallo,
hier wurde entgegen sonstigen Beitr�gen komischerweise viel Durcheinander und Fehlerhaftes geschrieben.

Alles Fehlerhafte wurde doch schon gekl�rt.

Wir sind zu keinem anderen Ergebnis gekommen als du, nur dass du eine St�tzlast von 75 kg annimmst.

--------------------

09.01.2008, 13:55

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Hallo,

Zitat

Was aber ziemlich hoch angesetzt ist

Wird etwas hoch sein, wobei dann der Golf immer noch 460kg Zuladung h�tte. Weniger als 1300kg leer wiegt der bestimmt nicht bei dem zul. GG. Aber daher hab ich ja auch geschrieben:

Zitat

Golf Leergewicht keine Angabe (ich geh jetzt mal der Einfachheit halber von 1400kg aus, bitte in den Fahrzeugpapieren nachschauen, wie der Wert tats�chlich ist.

�ndert aber f�r den im Thread angesprochenen Anh�nger nichts, f�r den braucht man in jedem Fall FS-Klasse BE.

Gru�,
Michael

10.01.2008, 07:04

Neuling

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Also um euch noch mehr daten zu geben.

Golf 5 gti 190kw
Leer 1403kg
zGG 1860kg
St�tzlast nicht eingetragen
anh�ngelast 1400kg gebr
anh�ngelast 700kg ungebr
FE klasse CE
anh�nger doppelachse weniger als 1m auseinander (hab geh�rt das das bei den FE klassen auch relevant ist bzw zum letzten Jahreswechsel wieder ge�ndert wurde)
Leer 1000kg
zGG 2000kg

Der ganze ausl�ser f�r diesen Beitrag war auch folgende Geschichte:
Ein Spediteur bekommt ein Auftrag Anh�nger von Punkt a nach b zu bef�rdern.

Fahrer kommt zum Anh�nger riesenteil aber LKW kleinere Mittelklasse

Zum Gl�ck Anh�nger Leer und passt noch zur Anh�ngelast.
Spediteur sagt "Darfst du nicht Fahren" weil wegen �berchreitung des zGG des anh�ngers zur anh�ngelast, weil Anh�ngelast gleich zGG des Anh�ngers!
Ich sage "Ja darfst du fahren aber nix beladen damit du nicht �ber die anh�ngelast kommst" weil anh�ngelast gleich Tats�chliches Gewicht.

Nun Stehen wir beide da wie max inner Sonne weil keiner von uns die rechtliche grundlage sprich � kennt.

�42 ist Grunds�tzlich nicht schlecht aber so richtig klar ist mir das auch noch nicht nach dem lesen des �

10.01.2008, 07:25

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Die Antwort hattest du ja schon bekommen. Du ben�tigst f�r diese Fahrzeugkombination die Klasse BE, die du ja hast. Rechtsgrundlage hierf�r ist der � 6 Abs. 1 FeV. Wie bereits erw�hnt, im Fahrerlaubnisrecht ist ausschlie�lich die zGM (zGG) von Bedeutung, den Begriff tats�chliche Gesamtmasse wirst du dort nicht finden.

Was die zul�ssige Anh�ngelast betrifft, die wird vom Fahrzeughersteller vorgegeben, der sich hier nach den Bau- und Betriebsvorschriften u. a. dem � 42 StVZO zu richten hat.

--------------------

10.01.2008, 12:26

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Zitat

[/u]me='andyp' date='10.01.2008, 08:04' post='1056536709']

Zum Gl�ck Anh�nger Leer und passt noch zur Anh�ngelast.

Spediteur sagt "Darfst du nicht Fahren" weil wegen �berchreitung des zGG des anh�ngers zur anh�ngelast, weil Anh�ngelast gleich zGG des Anh�ngers!

Ich sage "Ja darfst du fahren aber nix beladen damit du nicht �ber die anh�ngelast kommst" weil anh�ngelast gleich Tats�chliches Gewicht.

Hallo

@andyp:

Du hast Recht!
Einen ausreichenden F�hrerschein vorausgesetzt, den du ja hast, gilt bei der eingetragenen zul�ssigen Anh�ngelast das

tats�chliche

Gewicht des Anh�ngers!
Es gibt 3-Achsige Anh�nger mit Kugelkopf- Anh�ngekupplung die haben ein zGG von �ber 3to, solange die leer nicht mehr als 1400 Kg wiegen, die darfst du (unbeladen) auch anh�ngen und ziehen!

10.01.2008, 13:23

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Hallo,

Zitat

Leer 1403kg

Zitat

Was aber ziemlich hoch angesetzt ist

Aber wie man sieht, doch schon recht gut lag (nur 3kg daneben)...

Zitat

Spediteur sagt "Darfst du nicht Fahren" weil wegen �berchreitung des zGG des anh�ngers zur anh�ngelast, weil Anh�ngelast gleich zGG des Anh�ngers!

Das ist falsch.

Zitat

Ich sage "Ja darfst du fahren aber nix beladen damit du nicht �ber die anh�ngelast kommst" weil anh�ngelast gleich Tats�chliches Gewicht.

Das ist richtig.

Wozu Paragraphen? Was du anh�ngen darfst, steht in den Fahrzeugpapieren (zul�ssige Anh�ngelast). Alleine schon die Begriffsdefinition an sich sagt, dass es sich nur um das tats�chlich existierende Gewicht des Anh�ngers handeln kann.

Der �42 StVZO sagt dar�ber erst mal gar nix aus, nur wie viel bestenfalls zul�ssig ist. Ist aber f�r den Ottonormalverbraucher absolut ohne Belang, denn in den Fahrzeugpapieren steht, was wirklich (auch unter Beachtung dieses ��) f�r das Fahrzeug zul�ssig ist.
Sonst kann ich auch mit dem �� kommen, der das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht f�r Fahrzeuge auf 40t festlegt, das hei�t aber noch nicht, dass mein Auto auch 40t wiegen darf. F�r mich gilt dann immer noch, was in den Fahrzeugpapieren steht.

Gru�,
Michael

10.01.2008, 13:58

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Zitat (MichaelW @ 10.01.2008, 14:23)

.... Sonst kann ich auch mit dem �� kommen, der das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht f�r Fahrzeuge auf 40t festlegt, das hei�t aber noch nicht, dass mein Auto auch 40t wiegen darf. ....

Hallo

@MichaelW:

Das ist dann auch schon wieder eine "Glaubensfrage": maximal zul�ssiges Gesamtgewicht oder m � g l i c h e s zul�ssiges Gesamtgewicht?

Ich glaube dass ein 4-Achsiges Fahrzeug - egal ob beladen oder leer -mit einem zGG von 32to einen leeren 3- Achs Anh�nger ziehen darf.
(Bei einhaltung der zul�ssigen Fahrzeugl�nge und der max 40to)

Das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht liegt dann aber bei 56 Tonnen!

10.01.2008, 14:35

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Hallo,

Zitat

Ich glaube dass ein 4-Achsiges Fahrzeug - egal ob beladen oder leer -mit einem zGG von 32to einen leeren 3- Achs Anh�nger ziehen darf.
(Bei einhaltung der zul�ssigen Fahrzeugl�nge und der max 40to)

Darum ging es jetzt nicht. Es ging eher darum, dass im �42 ja maximale Anh�ngelasten festgelegt sind. Der gemeine Autofahrer braucht aber danach nicht zu schauen, denn der Wert in seinen Fahrzeugpapieren ist der, der f�r ihn ausschlaggebend ist. Und der ist immer kleiner oder gleich dem, was in �42 vorgegeben ist. Also nutzt mir der �42 nix, wenn ich wissen will, was ich hinter mein Auto h�ngen darf.

Gru�,
Michael

10.01.2008, 15:32

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Zitat (Hoheneicherstation @ 10.01.2008, 13:58)

Ich glaube dass ein 4-Achsiges Fahrzeug - egal ob beladen oder leer -mit einem zGG von 32to einen leeren 3- Achs Anh�nger ziehen darf.
(Bei einhaltung der zul�ssigen Fahrzeugl�nge und der max 40to)

Das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht liegt dann aber bei 56 Tonnen!

Nein es liegt bei 40t,

EDIT: Jaja, ist ja gut:

denn laut StVZO �34 (6) und (7) liegt das zul�ssige Gesamtgewicht dann automatisch bei 40t, wenn die zul�ssigen Gesamtgewicht zusammenaddiert die 40t �berschreiten.

Zitat (MichaelW @ 10.01.2008, 14:35)

Darum ging es jetzt nicht. Es ging eher darum, dass im �42 ja maximale Anh�ngelasten festgelegt sind. Der gemeine Autofahrer braucht aber danach nicht zu schauen, denn der Wert in seinen Fahrzeugpapieren ist der, der f�r ihn ausschlaggebend ist. Und der ist immer kleiner oder gleich dem, was in �42 vorgegeben ist. Also nutzt mir der �42 nix, wenn ich wissen will, was ich hinter mein Auto h�ngen darf.

Der �42 nutzt dir insofern, dass dort best�tigt wird, dass es um die "gezogene Anh�ngelast" und nicht um das zul�ssige Gesamtgewicht des Anh�ngers geht.

10.01.2008, 15:54

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Hallo, Andyp,

Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51)

So jetzt hab ich den anh�nger angeh�ngt und lade ein Pferd � 0,4t auf.

nur so als kleine Zwischenbemerkung:

Redest Du von einem Pferd, oder einem Pony, wenn Du von 400 kg ausgehst?

Die meisten Pferde haben ein Gewicht von ca. 500 kg (Lebendgewicht) und mehr.

Selbst Haflinger kommen in der Regel �ber die 400 kg - Marke.

Viele Gr��e,

Nachteule

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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie �ber dich, dann bek�mpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

10.01.2008, 18:31

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Zitat (andyp @ 10.01.2008, 07:04)

anh�nger doppelachse weniger als 1m auseinander (hab geh�rt das das bei den FE klassen auch relevant ist

Nur f�r Inhaber der alten Klasse 3

Zitat (andyp @ 10.01.2008, 07:04)

bzw zum letzten Jahreswechsel wieder ge�ndert wurde

N�, da hat sich nichts ge�ndert.

Zitat (MichaelW @ 10.01.2008, 13:23)

(nur 3kg daneben)...

Ich nehm alles zur�ck

--------------------

10.01.2008, 19:27

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Zitat (andyp @ 10.01.2008, 07:04)

[...] Golf 5 gti 190kw [...]

Hey, die sind aber nicht original

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11.01.2008, 07:08

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Moin,

also f�r Nucki:
Ja naja ich hatte mir gedacht es k�nnte doch ein verkehrshindernis sein wenn ich mit Org. Leistung 2 Pferde ziehen will da hab ich noch etwas aufger�stet! Ich will nur das beste f�r den Verkehr!

f�r nachteule:
Ich sag mal so, ich habe die Pferde mal meinem bsp angepasst ich hatte nicht die genauen Gewichte f�r den Anh�nger dabei also um es dann gut rechnen zu k�nnen hab ich die Pferde mal kurz abspecken lassen. Sie waren eh zu dick!
Apropos Pferd oder Pony. In der Wurst schmecken sie eh alle gleich.

Ich finde Grunds�tzlich nur schade das nicht wie z.B. StVO �21 abs. 2 steht ganz klar drin Personenbef. auf der Ladefl�che von Anh�ngern ist Verboten!

Ok sp�ter wird das ganze aufgehoben.
Warum kann man das in diesem Fall nicht auch so Gesetzlich schreiben.
Unter anh�ngelast wird das tats�chliche Anh�ngegewicht verstanden.
Punkt ende aus. So w�re das ganze klar und einfach!

Aber naja Gesetze sind einfach und verst�ndlich geschrieben, Schweine k�nne fliegen und die Welt ist eine Scheibe.

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Was gilt beim Anhänger das tatsächliche Gewicht?

Mit dem Begriff Anhängerlast oder Anhängelast ist stets das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint, nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht. Aber Achtung: Es zählt das Gewicht des kompletten Anhängers, also Achslast plus Stützlast. Und es gelten immer die in den Papieren des Zugfahrzeugs eingetragenen Werte.

Was zählt Leergewicht oder Gesamtgewicht?

Das Gesamtgewicht eines Autos setzt sich aus dem Leergewicht zuzüglich der erlaubten Zuladung zusammen. Die Angabe zum maximal zulässigen Gesamtgewicht Ihres Autos finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 11. Im alten Fahrzeugschein steht diese Angabe unter der Ziffer 15.

Was versteht man unter zulässiges Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs bzw. einer Fahrzeugkombination setzt sich aus dem Leergewicht und der maximal erlaubten Zuladung zusammen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen, darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden.

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