Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab? Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
danke im vorraus- Thema
Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
AutorTextFür die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren.
>Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab?
Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.)
Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage.
Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat.
> Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht.
Auf den Beitrag antworten
- Thema
Re: Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
AutorText>Für die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren.
>
>>Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab?
>
>Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.)
>
>Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage.
>
>Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat.
>
>
>> Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht.
>
>Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht.
un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?Auf den Beitrag antworten
- Thema
Re: Re: Re: Tatsächliches Gewicht oder zulässiges Gesamtgewicht?
AutorText>un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?
Nochmal: Die tatsächlichen Verhältnisse sind für die erforderliche Fahrerlaubnis egal. Für dieses Zugfahrzeug brauchst du für Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Klasse BE. Ob Zugfahrzeug und Anhänger dann noch beladen sind, spielt keine Rolle.
Auf den Beitrag antworten
... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web |
08.01.2008, 12:27 Beitrag #1 | ||
Neuling Gruppe: Members | Hallo, ich bin neu hier und ich hoffe das ich nicht schon eine beantwortete Frage noch einmal stelle wenn nicht schickt mir ein Link. Ich habe folgendes Problem. Meine Frage darf ich diesen Anh�nger leer ziehen ja oder nein? Zus�tzlich hab ihr eine Definition f�r das tats�chliches Gewicht? Danke schonmal im Vorraus! | |
|
08.01.2008, 12:36 Beitrag #2 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat Der Golf hat ein zul Gesamtgewicht von 1860 kg eine max zul. Anh�ngelast von 1400kg Meine Frage darf ich diesen Anh�nger leer ziehen ja oder nein? Ja, entsprechende FE vorausgesetzt. mfg Stefan PS: 1000kg Leergewicht sind sehr viel, bist Du das sicher? |
Gast_LasiLore_* | 08.01.2008, 12:39 Beitrag #3 |
Guests | Zitat (andyp @ 08.01.2008, 12:27) Zus�tzlich hab ihr eine Definition f�r das tats�chliches Gewicht? Danke schonmal im Vorraus! ??? |
08.01.2008, 12:52 Beitrag #4 | |
Neuling Gruppe: Members | Ja FE klasse CE Es geht um ein Streitthema mit einem Befreundetem Spediteur der sagt es geht nach den zul Gesamtgewichten wie in der FEV abs F�hrerscheinklassen beschrieben. Laut FEV Klasse BE geht es ja auch nach den zul Gesamtgewichten und nicht nach der Tats�chlichenanh�ngelast!. Ich bin ja auch der Meinung das es nach dem tats�chlichem Gewicht und nicht nach dem zul. Gesamtgewicht geht aber ich hab noch keine Verordnung gefunden die ich ihm ziegen kann das er mir glaubt! Zitat (LasiLore @ 08.01.2008, 12:39) Zitat (andyp @ 08.01.2008, 12:27) Zus�tzlich hab ihr eine Definition f�r das tats�chliches Gewicht? Danke schonmal im Vorraus! ??? Tats�chlich heist doch was er Tats�chlich jetzt in diesem Moment wiegt oder?! Der Beitrag wurde von andyp bearbeitet: 08.01.2008, 12:55 |
08.01.2008, 13:21 Beitrag #5 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Hallo Du darfst an deinen Golf ein "tats�chliches" Gewicht von 1400Kg anh�ngen. Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht
�berschreiten darf! Mit CE musst du nur die "tats�chliche" Anh�ngelast, also das was der Anh�nger im Moment wiegt, beachten |
08.01.2008, 13:32 Beitrag #6 | |
Neuling Gruppe: Members | Hast du da f�r mcih auch eine verordnung oder ein gesetz wo ich das nachlesen und meinem Kumpel beweisen kann?! |
08.01.2008, 13:35 Beitrag #7 | |
Mitglied Gruppe: Foren-Insider | Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21) ... Du darfst an deinen Golf ein "tats�chliches" Gewicht von 1400Kg anh�ngen.... "Tats�chlich" darf der Anh�nger sogar noch mehr wiegen. Wenn Deine zul. St�tzlast z.B. 50 kg betr�gt (ein f�r Pkw g�ngiger Wert), dann darf der Anh�nger - bei entsprechender Lastverteilung - sogar 1450 kg wiegen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu k�nnen, |
08.01.2008, 13:51 Beitrag #8 | |
Neuling Gruppe: Members | Ich meine wenn ich zum abdecker fahre dann wird die sache schon etwas einfacher ich nehm ihm einfach etwas arbeit ab und schon sind sie ganz ruhig! Nein Spa� beiseite, erstmal danke f�r eure ganzen antworten |
08.01.2008, 14:08 Beitrag #9 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat StVZO �42 Anh�ngelast hinter Kraftfahrzeugen (1) Die gezogene Anh�ngelast darf bei
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zul�ssig erkl�rten Wert �bersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tats�chliche Gesamtgewicht des Anh�ngers (Achslast zuz�glich St�tzlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anh�ngelast bei Kraftfahrzeugen nach � 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. Die einzige Einschr�nkung die es hinsichtlich des zul�ssigen Gesamtgewichts gibt ist also die Beschr�nkung des Anh�ngers auf 3.5t f�r Pkw. |
08.01.2008, 14:20 | |
Neuling Gruppe: Members | Also versteh ich das richtig. Anh�ngelast = Tats�chliches Gewicht!!!!!!!!!!!!!!!! Danke f�r eure m�hen! |
08.01.2008, 15:01 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21) Hallo Du darfst an deinen Golf ein "tats�chliches" Gewicht von 1400Kg anh�ngen. Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf! Mit CE musst du nur die "tats�chliche" Anh�ngelast, also das was der Anh�nger im Moment wiegt, beachten @Hoheneicherstation, -------------------- Es gr��t, wie immer sehr freundlich, Gottes sch�nste Gabe: "Der Schwabe". |
08.01.2008, 18:19 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Hallo @Sapperlott: Wiso?? Lasse mich aber gerne eines besseren belehren! |
08.01.2008, 23:49 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21) Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf! Hallo @Hoheneicherstation, -------------------- Es gr��t, wie immer sehr
freundlich, Gottes sch�nste Gabe: "Der Schwabe". |
08.01.2008, 23:52 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (Sapperlott @ 08.01.2008, 23:49) Du meinst hier doch sicher "B" und nicht "BE" oder? Das hoffe ich doch sehr f�r ihn -------------------- |
09.01.2008, 08:51 | |
Neuling Gruppe: Members | Also ich ziehe Jetzt ein res�mee! Ich muss auf die zul Gesamtmassen achten da ich mit FE klasse B eine zul Gesamtmasse von meinem "zug" insgesamt 3,5 t nicht �bersteigen darf! So jetzt hab ich den anh�nger angeh�ngt und lade ein Pferd � 0,4t auf.
Und das ganze mit der Anh�ngelast steht in �42 der StVZO Super alles klar. Aber ich muss nat�rlich sagen das das ganze super undurchsichtig ist mit Hier zGG da tGG dann mnoch FE klasse wieder zGG usw |
09.01.2008, 09:26 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51) (Golf 1,86t zGG+ Anh�nger 2t zGG= 3,86t) Darf ich also mit klasse B nicht fahren Richtig. Erschwerend kommt bei Klasse B noch hinzu, da� die zul�ssige Gesamtmasse des Anh�ngers maximal so hoch sein darf wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51) H�tte ich jetzt klasse BE oder mehr w�re das ganze von der FE klasse her kein Problem. Richtig Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51) Super alles klar. Aber ich muss nat�rlich sagen das das ganze super undurchsichtig ist mit Hier zGG da tGG dann mnoch FE klasse wieder zGG usw Ganz einfach ist es nicht, da hast du schon Recht. -------------------- |
09.01.2008, 10:45 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Sapperlott @ 09.01.2008, 00:49) Zitat (Hoheneicherstation @ 08.01.2008, 13:21) Das Problem bei FE-Klasse BE besteht in der Vorschrift dass das "zul�ssige" Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination die Grenze von 3,5to nicht �berschreiten darf! Hallo @Hoheneicherstation, Hallo Na Klar! Man sollte dochvor dem einschalten des Mundwerks zuerst das Denkwerk einschalten |
09.01.2008, 12:51 | |
Mitglied Gruppe: Members | Hallo, hier wurde entgegen sonstigen Beitr�gen komischerweise viel Durcheinander und Fehlerhaftes geschrieben. Nochmal zusammenfassend: Golf zul. GG 1860kg Anh�nger zul. GG 2000kg Rein vom F�hrerschein her betrachtet ergibt sich dann: F�r die Auswahl der passenden F�hrerscheinklasse z�hlen immer nur die Leergewichte oder zul. Gesamtgewichte, nie die tats�chlichen Gewichte, daher spielt es auch f�r die Ermittlung der n�tigen F�hrerscheinklasse keine Rolle, ob der Anh�nger leer, halbvoll oder voll ist. Ansonsten gilt unter Beachtung der zul�ssigen Lasten mit diesem besagtem Anh�nger: Das zul. Gesamtgewicht des Anh�ngers darf eben mit diesem Zugfahrzeug nicht ausgenutzt werden. Du darfst ihn nur bis zu einem tats�chlichen Gewicht von 1475kg anh�ngen. Den oben zitierten �42 der StVZO kannst du gleich wieder aus deinem Ged�chtnis streichen, der verwirrt nur und bringt hier gar nix. Der genannte Paragraph zeigt nur die maximal �berhaupt m�glichen Anh�ngelasten auf, die aber meist durch die Fahrzeughersteller noch eingeschr�nkt sind. Der f�r dich zul�ssige Wert steht in den Fahrzeugpapieren, den hast du ja schon genannt: 1400kg. Gru�, |
09.01.2008, 12:57 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (MichaelW @ 09.01.2008, 12:51) Golf Leergewicht keine Angabe (ich geh jetzt mal der Einfachheit halber von 1400kg aus Was aber ziemlich hoch angesetzt ist
Zitat (jensl669 @ 31.12.2007, 15:50) Zitat (lutschi @ 31.12.2007, 15:33) k�nnten hinter einem normalen Golf (ist der wirklich so schwer?) Leergewicht zwischen 1153kg (1,4l, 59kW) und 1538kg (3,2l V6 4Motion DSG, 184kW) -------------------- |
09.01.2008, 13:54 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (MichaelW @ 09.01.2008, 12:51) Hallo, Alles Fehlerhafte wurde doch schon gekl�rt. Wir sind zu keinem anderen Ergebnis gekommen als du, nur dass du eine St�tzlast von 75 kg annimmst. -------------------- |
09.01.2008, 13:55 | |
Mitglied Gruppe: Members | Hallo, Zitat Was aber ziemlich hoch angesetzt ist Wird etwas hoch sein, wobei dann der Golf immer noch 460kg Zuladung h�tte. Weniger als 1300kg leer wiegt der bestimmt nicht bei dem zul. GG. Aber daher hab ich ja auch geschrieben: Zitat Golf Leergewicht keine Angabe (ich geh jetzt mal der Einfachheit halber von 1400kg aus, bitte in den Fahrzeugpapieren nachschauen, wie der Wert tats�chlich ist. �ndert aber f�r den im Thread angesprochenen Anh�nger nichts, f�r den braucht man in jedem Fall FS-Klasse BE. Gru�, |
10.01.2008, 07:04 | |
Neuling Gruppe: Members | Also um euch noch mehr daten zu geben. Golf 5 gti 190kw Der ganze ausl�ser f�r diesen Beitrag war auch folgende Geschichte: Fahrer kommt zum Anh�nger riesenteil aber LKW kleinere Mittelklasse Zum Gl�ck Anh�nger Leer und passt noch zur Anh�ngelast. Nun Stehen wir beide da wie max inner Sonne weil keiner von uns die rechtliche grundlage sprich � kennt. �42 ist Grunds�tzlich nicht schlecht aber so richtig klar ist mir das auch noch nicht nach dem lesen des � |
10.01.2008, 07:25 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Die Antwort hattest du ja schon bekommen. Du ben�tigst f�r diese Fahrzeugkombination die Klasse BE, die du ja hast. Rechtsgrundlage hierf�r ist der � 6 Abs. 1 FeV. Wie bereits erw�hnt, im Fahrerlaubnisrecht ist ausschlie�lich die zGM (zGG) von Bedeutung, den Begriff tats�chliche Gesamtmasse wirst du dort nicht finden. Was die zul�ssige Anh�ngelast betrifft, die wird vom Fahrzeughersteller vorgegeben, der sich hier nach den Bau- und Betriebsvorschriften u. a. dem � 42 StVZO zu richten hat. -------------------- |
10.01.2008, 12:26 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat [/u]me='andyp' date='10.01.2008, 08:04' post='1056536709'] Zum Gl�ck Anh�nger Leer und passt noch zur Anh�ngelast. Spediteur sagt "Darfst du nicht Fahren" weil wegen �berchreitung des zGG des anh�ngers zur anh�ngelast, weil Anh�ngelast gleich zGG des Anh�ngers! Ich sage "Ja darfst du fahren aber nix beladen damit du nicht �ber die anh�ngelast kommst" weil anh�ngelast gleich Tats�chliches Gewicht. Hallo @andyp: Du hast Recht! Gewicht des Anh�ngers! |
10.01.2008, 13:23 | |
Mitglied Gruppe: Members | Hallo, Zitat Leer 1403kg Zitat Was aber ziemlich hoch angesetzt ist Aber wie man sieht, doch schon recht gut lag (nur 3kg daneben)... Zitat Spediteur sagt "Darfst du nicht Fahren" weil wegen �berchreitung des zGG des anh�ngers zur anh�ngelast, weil Anh�ngelast gleich zGG des Anh�ngers! Das ist falsch. Zitat Ich sage "Ja darfst du fahren aber nix beladen damit du nicht �ber die anh�ngelast kommst" weil anh�ngelast gleich Tats�chliches Gewicht. Das ist richtig. Wozu Paragraphen? Was du anh�ngen darfst, steht in den Fahrzeugpapieren (zul�ssige Anh�ngelast). Alleine schon die Begriffsdefinition an sich sagt, dass es sich nur um das tats�chlich existierende Gewicht des Anh�ngers handeln kann. Der �42 StVZO sagt dar�ber erst
mal gar nix aus, nur wie viel bestenfalls zul�ssig ist. Ist aber f�r den Ottonormalverbraucher absolut ohne Belang, denn in den Fahrzeugpapieren steht, was wirklich (auch unter Beachtung dieses ��) f�r das Fahrzeug zul�ssig ist. Gru�, |
10.01.2008, 13:58 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (MichaelW @ 10.01.2008, 14:23) .... Sonst kann ich auch mit dem �� kommen, der das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht f�r Fahrzeuge auf 40t festlegt, das hei�t aber noch nicht, dass mein Auto auch 40t wiegen darf. .... Hallo @MichaelW: Das ist dann auch schon wieder eine "Glaubensfrage": maximal zul�ssiges Gesamtgewicht oder m � g l i c h e s zul�ssiges Gesamtgewicht? Ich glaube dass ein 4-Achsiges Fahrzeug - egal ob beladen oder leer -mit einem zGG von 32to einen leeren 3- Achs Anh�nger ziehen darf. Das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht liegt dann aber bei 56 Tonnen! |
10.01.2008, 14:35 | |
Mitglied Gruppe: Members | Hallo, Zitat Ich glaube dass ein 4-Achsiges Fahrzeug - egal ob beladen oder leer -mit einem zGG von 32to einen leeren 3- Achs Anh�nger ziehen darf. Darum ging es jetzt nicht. Es ging eher darum, dass im �42 ja maximale Anh�ngelasten festgelegt sind. Der gemeine Autofahrer braucht aber danach nicht zu schauen, denn der Wert in seinen Fahrzeugpapieren ist der, der f�r ihn ausschlaggebend ist. Und der ist immer kleiner oder gleich dem, was in �42 vorgegeben ist. Also nutzt mir der �42 nix, wenn ich wissen will, was ich hinter mein Auto h�ngen darf. Gru�, |
10.01.2008, 15:32 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (Hoheneicherstation @ 10.01.2008, 13:58) Ich glaube dass ein 4-Achsiges Fahrzeug - egal ob beladen oder leer -mit einem zGG von 32to einen leeren 3- Achs Anh�nger ziehen darf. Das maximal m�gliche zul�ssige Gesamtgewicht liegt dann aber bei 56 Tonnen! Nein es liegt bei 40t, EDIT: Jaja, ist ja gut: denn laut StVZO �34 (6) und (7) liegt das zul�ssige Gesamtgewicht dann automatisch bei 40t, wenn die zul�ssigen Gesamtgewicht zusammenaddiert die 40t �berschreiten. Zitat (MichaelW @ 10.01.2008, 14:35) Darum ging es jetzt nicht. Es ging eher darum, dass im �42 ja maximale Anh�ngelasten festgelegt sind. Der gemeine Autofahrer braucht aber danach nicht zu schauen, denn der Wert in seinen Fahrzeugpapieren ist der, der f�r ihn ausschlaggebend ist. Und der ist immer kleiner oder gleich dem, was in �42 vorgegeben ist. Also nutzt mir der �42 nix, wenn ich wissen will, was ich hinter mein Auto h�ngen darf. Der �42 nutzt dir insofern, dass dort best�tigt wird, dass es um die "gezogene Anh�ngelast" und nicht um das zul�ssige Gesamtgewicht des Anh�ngers geht. |
10.01.2008, 15:54 | |
Mitglied Gruppe: Foren-Insider | Hallo, Andyp, Zitat (andyp @ 09.01.2008, 08:51) So jetzt hab ich den anh�nger angeh�ngt und lade ein Pferd � 0,4t auf. nur so als kleine Zwischenbemerkung: Redest Du von einem Pferd, oder einem Pony, wenn Du von 400 kg ausgehst? Die meisten Pferde haben ein Gewicht von ca. 500 kg (Lebendgewicht) und mehr. Selbst Haflinger kommen in der Regel �ber die 400 kg - Marke. Viele Gr��e, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie �ber dich, dann bek�mpfen sie dich und dann gewinnst du. Mahatma Gandhi |
10.01.2008, 18:31 | |
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator | Zitat (andyp @ 10.01.2008, 07:04) anh�nger doppelachse weniger als 1m auseinander (hab geh�rt das das bei den FE klassen auch relevant ist Nur f�r Inhaber der alten Klasse 3 Zitat (andyp @ 10.01.2008, 07:04) bzw zum letzten Jahreswechsel wieder ge�ndert wurde N�, da hat sich nichts ge�ndert. Zitat (MichaelW @ 10.01.2008, 13:23) (nur 3kg daneben)... Ich nehm alles zur�ck -------------------- |
10.01.2008, 19:27 | |
Mitglied Gruppe: Members 1000+ | Zitat (andyp @ 10.01.2008, 07:04) [...] Golf 5 gti 190kw [...] Hey, die sind aber nicht original -------------------- |
11.01.2008, 07:08 | |
Neuling Gruppe: Members | Moin, also f�r Nucki: f�r nachteule: Ich finde Grunds�tzlich nur schade das nicht wie z.B. StVO �21 abs. 2 steht ganz klar drin Personenbef. auf der Ladefl�che von Anh�ngern ist Verboten! Ok sp�ter wird das ganze aufgehoben. Aber naja Gesetze sind einfach und verst�ndlich geschrieben, Schweine k�nne fliegen und die Welt ist eine Scheibe. |
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder: