Die einflussreiche Stellung der katholischen Kirche, die in den letzten Jahren der Weimarer Republik vielfach als Kritikerin des Nationalsozialismus aufgetreten war, sollte so geschwächt werden. Ein weiteres bestimmendes Motiv war, die internationale Isolierung Deutschlands nach der Machtübernahme zu durchbrechen. Als internationales Abkommen trug das Konkordat zur Reputation des NS-Regimes im Ausland bei und war damit ein wichtiger erster Erfolg der nationalsozialistischen Außenpolitik. Der Vatikan erhoffte sich von dem Konkordat einen gewissen Schutz der katholischen Kirche vor der Gleichschaltung und rechtfertigte seinen Schritt außerdem mit dem eindeutigen Antibolschewismus des NS-Regimes.
Das Konkordat wurde am 20. Juli 1933 in Rom unterzeichnet und mit seiner Ratifizierung am 10. September rechtskräftig. In ihm sicherte das Deutsche Reich der katholischen Kirche in Deutschland innere Autonomie und die ungehinderte Verbreitung ihrer Schriften zu. Es garantierte die Freiheit des Bekenntnisses und seine öffentliche Ausübung. Außerdem stellte es das Eigentum der Kirche und die katholischen Bekenntnisschulen unter Schutz. Das Konkordat schloss jedoch für alle katholischen Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien oder die Tätigkeit für Parteien aus. Kirchliche Organisationen mussten sich auf religiöse, kulturelle und karitative Aufgaben beschränken. Die Bayerische Volkspartei (BVP) und die Zentrumspartei, die Stützen des politischen Katholizismus in der Weimarer Republik, hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits selbst aufgelöst, um dem drohenden Verbot zuvorzukommen.