Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst). Eine Übersicht der Nebenzusammensetzung finden Sie hier. Show
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Bleiben Sie immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter.Ihre E-Mail Adresse Bitte setzen Sie in diesem Kästchen ein Haken. Ja, ich möchte kostenlos per E-Mail über Angebote der Verivox-Gruppe informiert werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (z. B. per E-Mail an [email protected]). Die allgemeinen Informationen zum Datenschutz können hier eingesehen werden. Jetzt AnmeldenNebenkosten einer Wohnung: Die zweite MieteMieter einer Immobilie müssen zusätzlich zur Kaltmiete monatlich diverse Nebenkosten ihrer Wohnung an den Vermieter zahlen. Dazu gehören unter anderem Wasser- und Heizkosten. Alle Gebühren zusammengerechnet ergeben dann die sogenannte Warmmiete. Der Mietvertrag legt eine monatliche Betriebskosten-Pauschale fest. Die Mieter erhalten jährlich eine Abrechnung aller Nebenkosten. Sie müssen dann entweder Nachzahlungen tätigen oder bekommen zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet. In der jährlichen Einkommensteuererklärung können Mieter bestimmte Nebenkosten von der Steuer absetzen. Was zählt zu den Nebenkosten einer Wohnung?Der Mieter ist nur dann zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet, wenn diese wirksam im Mietvertrag vereinbart wurden. Der Vermieter muss allerdings nicht alle Kosten einzeln aufschlüsseln, es reicht die Nennung des Begriffes „Betriebskosten“. Die gesetzliche Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Nebenkosten der Vermieter abrechnen darf. GrundsteuerDie jeweilige Kommune, in der der Mieter wohnt, erhebt eine Grundsteuer. Im Mietvertrag zählt diese häufig zu den „öffentlichen Lasten des Grundstücks“. WasserkostenDarunter fallen die Kosten für das Wasser, das der Mieter tagtäglich verbraucht, sowie für die Wasseruhr und die Wasseraufbereitungsanlage. AbwasserDer Mieter zahlt Gebühren für die Entsorgung der Abwässer aus dem Gebäude. Viele Kommunen erheben eine gesplittete Abwassergebühr, jeweils für Schmutz- und Niederschlagswasser. Während der Vermieter die Abwasserkosten in der Regel entsprechend des Frischwasserverbrauchs berechnet, orientiert sich die Niederschlagswassergebühr an der bebauten Fläche, auf der das Regenwasser nicht normal in die Erde einsickern kann. Heiz- und WarmwasserkostenHeizkosten rechnet der Vermieter bei zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen gemäß der Heizkostenverordnung ab. Das bedeutet, dass der Vermieter mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig auf die Mieter umlegt. Der restliche Anteil berechnet sich nach der Wohnfläche. Wenn Mieter den Wärmeverbrauch in ihrer Wohnung nicht beeinflussen können, weil es technisch nicht möglich ist, den Verbrauch zu erfassen, oder das Haus beispielsweise eine Solaranlage verwendet, kann der Mieter die Heizkosten je nach Wohnfläche auf die Mieter verteilen. FahrstuhlAuch ein Fahrstuhl im Haus bedeutet Kosten. Mieter müssen für Betriebsstrom, Wartung, Beaufsichtigung, Bedienung, Pflege und Reinigung des Aufzugs aufkommen. Das gilt im Übrigen auch für Mieter, die im Erdgeschoss wohnen. Straßenreinigung und MüllabfuhrDie Stadt stellt dem Vermieter die Kosten für die Straßenreinigung und Müllabfuhr in Rechnung, die dieser wiederum auf die Mieter umlegt. Davon ausgeschlossen sind die Anschaffungskosten für Mülltonnen. Hausreinigung und UngezieferbeseitigungEin Teil der Betriebskostenabrechnung entfällt auf die Reinigungskosten für Treppenhaus, Aufzug oder Waschküche. Auch die Beseitigung von Ratten, Schaben oder anderem Ungeziefer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten. GartenpflegeAuch die Pflege der Grünflächen verursacht Kosten, die ebenfalls in die Betriebskostenabrechnung einfließen. Dies ist aber nur bei laufenden Kosten der Fall. Für eine komplette Erneuerung oder Umgestaltung des Gartens sowie den Kauf von neuen Gartengeräten kommt der Vermieter auf. BeleuchtungDie Stromkosten für die Außenbeleuchtung, das Treppenhaus und andere von den Mietern gemeinsam genutzte Gebäudeteile zählen ebenfalls zu den Nebenkosten. Ein Austausch einer Glühbirne ist allerdings nicht umlegbar, da es sich hierbei um eine notwendige Reparatur handelt, die zur Pflicht des Vermieters gehört. VersicherungenDazu gehören verschiedene Wohngebäudeversicherungen (Feuer, Wasser, Sturm), die Glasversicherung und bestimmte Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug. Antenne und KabelanschlussBei einer Gemeinschaftsantenne fallen Betriebs-, Strom- und Wartungskosten an. Wenn das Haus über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügt, müssen die Mieter außerdem noch die Grundgebühr zahlen, sofern sie nicht einen privaten Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen haben. Sonstige BetriebskostenUnter diesem Punkt führt der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung weitere Kostenpunkte auf. Diese müssen aber ebenfalls im Mietvertrag stehen. Beispiele für sonstige Kosten sind ein Schwimmbad, eine Sauna oder die Wartung der Rauchmelder. Welche Nebenkosten einer Wohnung kann ein Mieter von der Steuer absetzen?Mieter können Lohnkosten für Handwerker sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen. Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Ausgaben für die Gartenpflege, den Hauswart, den Schornsteinfeger, die Hausreinigung und den Winterdienst. Dem Finanzamt genügt in den meisten Fällen die Nebenkostenabrechnung, um die Kosten anzuerkennen. Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.
Welche Nebenkosten kann der Vermieter von mir verlangen?Was zählt eigentlich alles zu Nebenkosten? Nebenkosten entstehen nicht für das Heizen einer Wohnung. Die Wasserversorgung, Entwässerung, Gelder für die Straßenreinigung sowie Müllbeseitigung und Gartenpflege sowie öffentliche Lasten wie die Grundsteuer zählen ebenfalls zu den Nebenkosten.
Was muss Mieter selber zahlen Schweiz?Weit verbreitet ist eine Kostengrenze von CHF 150-250 pro Einzelfall. Rechnungen für Arbeiten, die den kleinen Unterhalt betreffen, sind vom Mieter zu bezahlen. Der Mieter muss Kleinteile auch dann ersetzen, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist.
Kann die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten. Neben der Gebäudeversicherung zählen auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie eine Öltank- und die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.
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