Welche Reifen darf ich fahren ohne Eintragung

Mit der Auswahl der Automarke starten

Nutzen Sie unseren Reifenkonfigurator für die richtige Auswahl der Reifen. Hierzu brauchen Sie die Reifengröße, die Sie auf Ihrem Fahrzeug montieren müssen nicht zu wissen. Ebenfalls brauchen Sie die von dem Hersteller homologierten Reifengröße nicht zu suchen. Um die perfekten Reifen auswählen zu können – geben Sie bitte Ihre Fahrzeugmarke, Modell, Bautyp, Baujahr und den Motortyp, wir geben Ihnen dann die Reifengröße und die Alternativen an. Die meisten Fahrzeughersteller homologieren für ein Fahrzeugtyp mehrere Felgen, daraus folgt – ebenso mehrere Reifengrößen. Nach dem Eintragen von Informationen können Sie sehen, welche Alternativgrößen Sie ohne weitere Probleme benutzen können, ohne Risiko auf Sicherheitsverlust oder verlust von Eigenschaften des Reifens. Nachdem Sie diese Daten eingetragen haben, können Sie jetzt die Reifen nach dem Produzenten oder dem Preis suchen. Die Hersteller werden in drei Klassen untergeteilt – Premium, Mittel und Budget, dass hilft Ihnen bei der Auswahl. Indem Sie den Tragfähigkeitsindex und den Geschwindigkeitsindex eingeben, erhalten Sie ausgewählte Reifen, die zu Ihren Daten passen. Dank unserem Konfigurator erhalten Sie die richtige Reifengröße für Ihr Fahrzeug, dies versichert Ihnen Sicherheit auf den Straßen. Sie brauchen kein Wissen über Reifen zu haben, uns reichen die korrekten Fahrzeugdaten, so erhalten Sie eine Auswahl an passenden Reifen für Ihr Fahrzeug.

Wer andere Reifen, als im Fahrzeugschein vermerkt, montieren will, muss diese im Fahrzeugschein eintragen lassen. So haben Sie es sicher in der Fahrschule gelernt. Aber das stimmt mit dem neuen Fahrzeugschein nicht immer, eigentlich fast nie.

Welche Reifen darf ich fahren ohne Eintragung
Nicht alle Größen stehen im Fahrzeugschein. © GTÜ / Pixelio

So sind Reifen im Fahrzeugschein vermerkt

Sie müssen klar unterscheiden, ob Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder einen anderen Fahrzeugschein haben, denn es gibt da große Unterschiede, ob Sie andere Reifen verwenden dürfen.

  • Wenn Sie einen alten Fahrzeugschein haben, dann sind dort alle Reifen vermerkt, die Sie fahren dürfen. Andere Reifengrößen sind nicht erlaubt. Unter Umständen können Sie bestimmte Reifen nachträglich eintragen lassen.
  • Haben Sie einen neuen Fahrzeugschein, dann ist dort nur eine Reifengröße eingetragen, diese muss nicht mit den Reifen übereinstimmen, die Sie tatsächlich montiert haben. Selbst bei einem Neuwagen kann es sein, dass andere Reifen montiert sind, als die, die im Schein stehen. Sofern die Reifen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfasst sind, brauchen Sie diese auch nicht eintragen zu lassen.
  • Ausschlaggebend für die zugelassene Reifengröße ist beim neuen Fahrzeugschein also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Diese sollten Sie bei der Auslieferung des Wagens bekommen haben. Liegt Ihnen diese nicht vor, dann fordern Sie eine beim Händler oder beim Hersteller an.

Eintragen von anderen Reifengrößen

  • Grundsätzlich dürfen Sie nur Reifen auf Ihrem Auto verwenden, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug vermerkt sind. Wenn Sie also eine andere Reifengröße, als im Fahrzeugschein angegeben, fahren wollen, schauen Sie in die CoC, vielleicht können Sie den Wunschreifen ohne Probleme fahren. Sie brauchen diesen nicht eintragen zu lassen.
  • Welche Reifen darf ich fahren ohne Eintragung

    Seit 2005 erhalten Sie bei einer Fahrzeugzulassung anstelle des Fahrzeugscheines und des …

  • Haben Sie einen alten Fahrzeugschein und wollen Sie dort eine technische Änderung eintragen lassen, bekommen Sie in der Regel einen neuen. Somit gelten alle Reifengrößen, die in der CoC erlaubt sind, auch in diesem Fall.
  • Wenn Sie Reifen fahren wollen, die in der CoC nicht eingetragen sind, sollten Sie sich beim Hersteller erkundigen. Es könnte sein, dass diese Reifen zwischenzeitlich für Ihr Fahrzeug zugelassen worden sind und in der neuesten CoC für Ihr Fahrzeug vorhanden sind. Dann brauchen Sie nur diese Bescheinigung, Sie müssen die anderen Reifen nicht eintragen lassen.
  • Unwahrscheinlich, aber unter Umständen möglich ist es, dass Sie völlig andere Reifen über eine Einzelzulassung fahren dürfen. In dem Fall brauchen Sie entsprechende Nachweise des Reifenherstellers, ob die Reifen für Ihr Fahrzeug getestet sind, eine Bescheinigung des Herstellers über die Zulassung der Reifen bzw. ein besonderes Gutachten. Welche Papiere im Einzelnen erforderlich sind, kann Ihnen nur der zuständige Prüfingenieur sagen. Sobald Sie von diesem eine Bescheinigung haben, trägt die Zulassungsstelle Ihnen die Änderungen ein. Aber es ist unwahrscheinlich, dass Sie Reifen, die nicht in der CoC erwähnt sind, zugelassen bekommen.

Sie müssen also auf die CoC achten, wenn Sie andere Reifen, als die im Fahrzeugschein vermerkten, fahren wollen und müssen in der Regel nichts eintragen lassen.

Weiterlesen:

  • Reifengröße im Fahrzeugschein - welche Abweichungen erlaubt sind
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung - Hilfreiches
  • Die Einpresstiefe im Fahrzeugschein nachsehen? - Wissenswertes zur Einpresstiefe von Felgen
  • Zulässige Reifengrößen - darauf sollten Autofahrer beim Kauf von Reifen achten
  • Übersicht: Alles zum Thema Verkehrsrecht

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Welche Reifen sind eintragungsfrei?

Felgen mit einer ABE ohne A01 sind in Deutschland eintragungsfrei und dürfen ohne Nachtrag in die Fahrzeugpapiere verbaut werden. Die ABE gibt Auskunft über eventuelle Auflagen, die du im Zuge des Anbaus erfüllen musst, und ist bei felgenoutlet jederzeit auf der Produktseite einsehbar.

Kann ich andere Reifen fahren als im Fahrzeugschein?

Grundsätzlich dürfen Sie nur Reifen auf Ihrem Auto verwenden, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug vermerkt sind. Wenn Sie also eine andere Reifengröße, als im Fahrzeugschein angegeben, fahren wollen, schauen Sie in die CoC, vielleicht können Sie den Wunschreifen ohne Probleme fahren.

Warum stehen nicht alle Reifengrößen im KFZ Schein?

Einzelabnahme Sind die Reifen nicht im Fahrzeugschein und auch nicht in den CoC-Papieren vermerkt, dann muss ein Experte ein Gutachten über die Verkehrssicherheit des Reifens erstellen. So ein „Ausnahmetatbestand“, der in Ziffer 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt wird, ist immer kostenpflichtig.

Wie viel darf die Reifengröße abweichen?

Die Abweichung des Abrollumfangs kann eine Toleranz von bis zu 1,5 Prozent mehr oder 2,5 Prozent weniger vorweisen. Auch das Geschwindigkeitssymbol sollte gleich oder höherwertig sein, muss aber mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges berücksichtigen.