Welche Vorteile hat man mit Pflegestufe 1?

  • Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 gab es die Unterteilung nach Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen.
  • Zum Jahr 2017 wurde der Begriff Pflegestufe durch die Pflegegrade ersetzt.
  • Um die niedrigste Pflegestufe 1 zu erhalten, musste beim Pflegebedürftigen eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen.
  • Im Detail wurde eine pflege- und hilfebedürftige Person in die niedrigste Pflegestufe eingestuft, wenn sie täglich sowohl mindestens einmal Hilfe bei einigen Verrichtungen aus dem Bereich "Körperpflege, Ernährung und Mobilität" benötigte als auch durchschnittlich jeweils 45 Minuten Hilfe in den Bereichen der Grundpflege und Hauswirtschaft.

Welche Vorteile hat man mit Pflegestufe 1?

Seit Einführung der Pflegeversicherung gab es die Unterteilung nach Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen. Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gab es zum 1. Januar 2017 den Wechsel von der Pflegestufe zum Pflegegrad. Anerkannte Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 wurden in Pflegegrad 2 überführt. Statt der Überprüfung von Hilfe und Unterstützung bei Verrichtungen auf Minutenbasis wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit beurteilt. So müssen mindestens 27 Punkte im Pflegegrad Punktesystem erreicht werden.

Um die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 zu erhalten, muss ein Pflegebedürftiger

  • mindestens einmal täglich Hilfe bei Verrichtungen aus dem Bereich “Körperpflege, Ernährung, Mobilität” und
  • durchschnittlich am Tag mindestens 45 Minuten Hilfe im Bereich der Grundpflege und mindestens 45 Minuten Hilfe im Bereich der Hauswirtschaft benötigen.

Viele pflegende Angehörige leisten körperlich und zeitlich mehr, als sie denken. Damit Sie einen besseren Überblick über den tatsächlichen zeitlichen Umfang erhalten, empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. In diesem führen Sie genau auf, wie oft und wie lange Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen. Händigen Sie dem Pflegegutachter das Pflegetagebuch bei der Begutachtung aus und behalten Sie eine Kopie für sich.

Durchschnittlicher Hilfebedarf pro Tag Zeitaufwand insgesamt...bei der Grundpflege.... und davon bei der Grundpflege
Pflegestufe 1 - erhebliche Pflegebedürftige mindestens 90 Min. täglich

Grundpflege: mind. 45 Minuten und Häusliche Versorgung: mind. 45 Min.

Es ist als Laie nicht leicht einzuschätzen, wie hoch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ist. Um sich aber dennoch im Vorfeld der so wichtigen Begutachtung durch den MDK einen Eindruck zu verschaffen, welche Pflegestufe oder Pflegegrad vorliegen kann, empfehlen wir unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Dabei wird Punkt für Punkt abgefragt, wie hoch der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit in den sechs Bereichen ist, die der MDK Gutachter ebenfalls überprüft. Das Ergebnis kann jedoch nur als erste Tendenz dienen. Grund hierfür ist die komplizierte Einstufung in selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig. Empfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen. Diese Experten beschäftigen sich täglich mit dem Thema und können verlässlich eine Auskunft geben.

Je nach Ergebnis der Einstufung in eine der vier Pflegestufen fällt der Leistungsanspruch für das Pflegegeld, die ambulante oder stationäre Pflegesachleistung aus. Dabei gilt es immer zu berücksichtigen, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt oder nicht. Wenn Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 sowohl von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, gibt es die Möglichkeit die verschiedenen Pflegestufe 1 Leistungen zu kombinieren. Nachfolgend finden Sie im Detail eine Übersicht der verschiedenen Leistungsansprüche, die der Antragsteller nutzen kann.

Etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen 1 werden durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem stationären Pflegeheim versorgt und betreut. Mit Pflegestufe 1 hat der Pflegebedürftige bei eingeschränkter Alltagskompetenz 689 Euro für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Wird er in einem Pflegeheim betreut, stehen ihm mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 1.330 Euro zur Verfügung. Da die Kosten des Pflegeheims diesen Betrag deutlich übersteigen, muss er für den Rest der Kosten privat aufkommen.

Leistungsanspruch Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegesachleistung ambulanter Pflegedienst 468 Euro 689 Euro
Pflegesachleistung Pflegeheim 1.064 Euro 
Teilstationäre Versorgung 468 Euro 689 Euro

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen 1 werden in ihrer Häuslichkeit und werden in der Regel durch Angehörige wie zum Beispiel Sohn, Tochter, Schwiegersohn oder Schwiegertochter oder dem Ehepartner versorgt. In diesem Fall hat der anerkannte Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld als Leistung von der Pflegekasse. Dabei gilt, je höher der Pflegegrad ist, desto höher fällt das Pflegegeld aus. 

Wenn die Versorgung und Pflege durch Angehörige oder Bekannte und ohne Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst stattfindet, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld bei Pflegestufe 1 beträgt 244 Euro pro Monat, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz (=Demenz) anerkannt wurde, bekommt er 316 Euro. Dieses Geld kann der Pflegebedürftige an die Pflegeperson weitergeben und somit seinen Dank ausdrücken.

Leistungsanspruch Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegegeld 244 Euro 316 Euro

Fällt die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 versorgt und pflegt, aus, gibt es die Möglichkeit Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Bei der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse und Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 474 Euro im Monat. Auch die Kosten der notwendigen Ersatzpflege bei einer Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse und Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr.

Leistungsanspruch Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkte Alltagskompetenz
Kurzzeitpflege 1.612 Euro
Verhinderungspflege 366 Euro 474 Euro

Mit teilstationärer Versorgung meint man spezielle Formen der Tagespflege und Nachtpflege. Diese sind besonders zur Entlastung der Angehörigen gedacht und versorgen den Pflegebedürftigen tagsüber oder während der Nacht. In der Regel werden Fahrdienste für den Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ebenfalls angeboten. Die Höhe der Sachleistung beträgt bei Pflegestufe 1 468 Euro pro Monat ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, 689 Euro mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Leistungsanspruch Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkte Alltagskompetenz
Tagespflege & Nachtpflege 468 Euro 689 Euro 

Damit Sie als Pflegeperson ihres pflegebedürftigen Angehörigen, z.B. Mutter, Oma, Vater oder Opa, auch Zeit für sich haben können, gibt es sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote, die über die Betreuungsleistungen von der Pflegekasse bezahlt wurden. Je nach Alltagskompetenz liegt das Budget pro Jahr bei 1.248 bis 2.496 Euro.

Leistungsanspruch Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkte Alltagskompetenz
Betreuungsleistungen 1.248 Euro 1.248 Euro / 2.496 Euro 

Pflegebedürftige, von von Eltern, Geschwistern oder Kindern, in ihrer Häuslichkeit versorgt werden, haben darüber hinaus noch Ansprüche auf Unterstützungsmaßnahmen, die der Pflegeperson den Alltag erleichtern sollen. So haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die vierwöchentlich direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden können. Ebenso können Sie das Bad umbauen oder einen Treppenlift für den Weg von Wohnzimmer ins Schlafzimmer einbauen lassen.

Leistungsanspruch Leistungshöhe pro Monat

kostenlose Pflegehilfsmittel

40 €

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen*

4.000 €

* bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen

Sie möchten die Pflegestufe 1 beantragen? Oder beziehen Sie schon Pflegestufe 1 und Sie möchten eine Höherstufung prüfen? Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

1. Formlosen Antrag anfordern bzw. herunterladen

2. Antrag ausfüllen und vom Antragsteller unterschreiben lassen

Tipp: Unabhängige Experten hinzuziehen und professionelle Dokumentation dem Antrag hinzulegen

3. Antrag zur Pflegekasse schicken

4. MDK-Begutachtung gut vorbereiten und meistern

5. Pflegegutachten unabhängig überprüfen lassen

6. Ansprüche optimieren


Wir arbeiten mit unabhängigen Pflegeberatern zusammen. Diese setzen sich ausschließlich für Ihren Vorteil ein. 

Wussten Sie, dass mehr als 50 % aller Anträge Pflegekassen fälschlicherweise abgelehnt werden? Damit Ihre Ansprüche auch nach Ablehnung gewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, verlieren Sie wertvolle Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch einlegen: professionell, kostengünstig weil erfolgsbasiert und schnell. 

In den vergangenen Jahren lehnten Pflegekassen jeden 3. Antrag auf Pflegestufe ab. Häufig liegt die Ablehnung an formellen Gründen, die der Antragsteller nicht wusste, nicht beachtet oder falsch gemacht hat. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen, sich einen unabhängigen Pflegeberater an die Seite zu holen. 

Die Begründung des Widerspruchs zu Pflegestufe 1 ist sehr wichtig. Zunächst können Sie formlos Widerspruch einlegen, dass Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung und des Pflegegutachtens nicht einverstanden sind. Im Anschluss gilt es einen professionellen Widerspruch einzulegen, aus dem die genauen Gründe hervorgehen. Ziehen Sie dafür einen unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu. Dieser kennt sich mit dem Aufbau, den Formulierungen und der Begründung des professionellen Widerspruchs im Detail aus.

Gerne lassen wir Ihnen einen Widerspruch Pflegestufe 1 Musterbriefe zukommen. Prinzipiell raten wir hiervon jedoch ab, da es einer professionellen und pflegefachlichen Begründung bedarf, warum die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Pflegekasse Ihrer Meinung nach falsch ist. Den Widerspruch Musterbrief können Sie jedoch für den formlosen Widerspruch nehmen, den Sie unmittelbar nach Ablehnung des Pflegegrads per Einschreiben bei der Pflegekasse einlegen sollten. 

Nach Erhalt des Widerspruchs zu Pflegestufe 1 prüft die Pflegekasse den Sachverhalt intern. Dazu wird die Empfehlung des MDKs hervorgeholt, auf dessen Grundlage die Pflegekasse die Pflegestufe 1 abgelehnt hat. Ist der Widerspruch professionell und vor allem nachvollziehbar pflegefachlich begründet, erfolgt im besten Fall ein positiver Bescheid nach Aktenprüfung. Ist die Pflegekasse trotz guter Begründung nicht überzeugt die Pflegestufe 1 anzuerkennen, kommt es zu einer weiteren Prüfung beim Pflegebedürftigen vor Ort. Spätestens hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen zu lassen. 

Erfolgreich Pflegegrad beantragen 

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. 


Was kann ich bei Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen?

Pflegegrad 1 Leistungen Es werden weder ambulante Geldleistungen noch Pflegesachleistungen gewährt. Dennoch hat der betroffene Personenkreis Anspruch auf den zweckgebundenen ambulanten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat der von der Pflegeversicherung ausbezahlt wird ((§45b SGB XI).

Wer bekommt die 125 Euro bei Pflegegrad 1?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Wer bekommt das Geld bei Pflegestufe 1?

Pflegestufe zu Pflegegrad: Pflegegelder Neueinstufung.

Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im Haushalt, die von einem Dienstleister erbracht werden. Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 erhalten finanzielle Unterstützung. Voraussetzung für die Erstattung durch die Pflegekasse ist, dass Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.