Wer bekommt die Energiepauschale von 300 Euro?

Die Energiepreispauschale unterliegt der Einkommenssteuer. Beschäftigte mit hohem Steuersatz bekommen damit von den 300 Euro weniger raus als Erwerbstätige mit geringerem Einkommen. Ohne Abzüge kommt die Sonderzahlung denen zugute, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. 2022 sind das 10.347 Euro.

Ein Alleinstehender in Steuerklasse 1 und einem Jahresgehalt von 72.000 Euro – und damit dem Spitzensteuersatz unterliegend – kann sich nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds über ein Plus von 181,80 Euro auf dem Lohnzettel freuen, ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind in Steuerklasse 4 mit desselbem Verdienst über 184,34 Euro.

Bei Erwerbstätigen mit einem mittleren Gehalt und dadurch niedrigerem Einkommensteuersatz geht weniger von der 300-Euro-Energiepreispauschale an den Fiskus zurück: 216,33 Euro blieben laut Steuerzahlerbund einem verheirateten Arbeitnehmer bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro davon übrig, wenn er in Steuerklasse 4 eingruppiert und ein Kind bei ihm eingetragen ist. Derselbe Arbeitnehmer bekäme bei einem Jahresverdienst von 15.000 Euro 248,83 Euro von den 300 Euro raus – denn eingetragen in Steuerklasse 3 läge er unter dem Grundfreibetrag und erhielte die Pauschale ohne Abzüge.

Kosten für den Bund Die Ausschüttung der 300 Euro Energiepreispauschale umfasst nach Angaben der Bundesregierung ein Gesamtvolumen von 13,8 Milliarden Euro. Da sie aber steuerpflichtig wäre, lägen die Kosten nach Abzug der dadurch wiederum eingehenden Steuereinnahmen bei rund 10,4 Milliarden Euro.

Mit einer einmaligen Energiepauschale sollen Beschäftigte von den hohen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Doch wann wird die Pauschale ausgezahlt?

Frankfurt – Die Inflation und die steigenden Kosten sind für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland spürbar. Um für eine finanzielle Entlastung zu sorgen, hat die Ampel-Regierung ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Damit soll auf die durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Energie- und Spritpreise reagiert werden. Dazu zählt auch eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto.

Von dieser sollen laut SPD, FDP und Grünen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen profitieren. Nach Kritik hat die Regierung noch einmal nachgebessert und auch eine Pauschale für Renten-Beziehende und Studierende beschlossen. Doch wann ist mit dem Geld eigentlich zu rechnen?

Wer hat nun alles Anspruch auf die Energiepauschale? (Symbolfoto) © McPHOTO/Imago

Erste Energiepauschale wurde im September 2022 ausgezahlt: Wer hat nochmal Anspruch?

Die Energiepauschale wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Diese ist allerdings steuerpflichtig. Wer also einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende dementsprechend weniger raus. Beschäftigte, die unter dem Grundfreibetrag bleiben, profitieren von der vollen Summe.

Erste Energiepauschale 2022Wie hoch ist der Betrag?300 EuroWer hat Anspruch?Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und SelbständigeWann wird sie ausgezahlt?September 2022Wie erfolgt die Auszahlung?Für einkommensteuerpflichtige Beschäftigte automatisch mit der Gehaltsabrechnung. Selbstständige profitieren durch Steuersenkung

Energiepauschale 2022: Wann sollen die 300 Euro ausgezahlt werden?

Im September 2022 konnten sich einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer:innen sowie pauschalbesteuerte Minijobber:innen dann über die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro freuen. Wie die Lohnsteuerhilfe mitteilt, soll das Geld dann zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt werden. „Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab“, so der Hinweis von bayerischen Lohi-Experten. Die Auszahlung könne daher „auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen“, heißt es auf der Website.

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Für Selbstständige läuft es jedoch anders ab: Im Gegensatz zu Erwerbstätigen profitieren diese von der Energiepauschale, indem die Steuer-Vorauszahlung entsprechend gesenkt wird. Rentner:innen waren von dem finanziellen Zuschuss im September 2022 ausgenommen. Doch mit einem Trick konnten sich Menschen in Rente ebenfalls über die 300 Euro freuen. Auch manche Studierende hatten trotz Vollzeitstudium Anspruch auf die erste Energiepauschale, die im September ausgezahlt wird. Für beide Gruppen wurden jedoch ebenfalls Bonuszahlungen beschlossen.

Energiepauschale im Dezember 2022: Wer diesmal Anspruch auf das Geld hat

An der ersten Energiepauschale, mit Auszahlung im September, gab es viel Kritik. Unter anderem deshalb, weil viele Personen in Rente nicht inbegriffen waren. Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde nun nachgebessert. Somit erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Doch wann kommt das Geld? Ein Überblick:

Einmalige EnergiepreispauschaleWie viel Geld gibt's?Einmalig 300 einkommensteuerpflichtige EuroWer bekommt die Energiepreispauschale?Rentner, pensionierte BeamteWann kommt das Geld?Dezember 2022Wer zahlt die Summe aus?Die Deutsche Rentenversicherung

Energiepauschale für Studierende: Studierende bekommen 200 Euro

Auch Personen im Vollzeitstudium gehen danke des dritten Entlastungspakets nicht mehr leer aus. Beim letzten Paket gab es viel Kritik daran, dass Studentinnen und Studenten zu kurz gekommen seien und von der Energiepauschale ausgeschlossen wurden. Das soll sich nun ändern. Die Höhe der Einmalzahlung für Studierende ist mit 200 Euro bereits festgesetzt.

EinmalzahlungFür wen?Studierende sowie Fachschülerinnen und -schülerWie viel?200 EuroWann?Frühestens im Januar 2023

Die Auszahlung soll laut dem Papier der Bundesregierung „schnell und unbürokratisch“ erfolgen. Unklar ist jedoch noch, wie und wann genau die Auszahlung erfolgen soll. Medienberichten zufolge soll die Auszahlung frühestens im Januar 2023 erfolgen. (asc/slo)

Wie bekommt man die 300 € Energiepauschale?

300 Euro Energiegeld: So funktioniert die Auszahlung Die Energiepauschale wurde im September 2022 für die meisten Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung ausgezahlt. Jede Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat und im Jahr 2022 in einem Dienstverhältnis steht, erhält vom Arbeitgeber die 300 Euro.

Wer hat Anrecht auf die Energiepauschale?

Grenzpendler oder Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und im Jahr 2022 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit von einem ausländischen Arbeitgeber beziehen, haben einen Anspruch auf die EPP.

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