Wer haftet wenn ein anderer mein Auto fährt?

Nicht jeder kann sich heutzutage ein Auto leisten. In Großstädten ist ein eigenes Fahrzeug zudem nicht unbedingt nötig, fahren hier meist im 5-Minuten-Takt Busse oder Bahnen. Doch nicht immer können Menschen auf ein Auto verzichten. Warum also nicht einfach den PKW des Nachbarn, des Freundes oder der Oma ausleihen? Das geht schnell und Verpflichtungen entfallen. Doch was passiert, wenn es nun zu einem Schadensfall kommt? Wer kommt dann für den Schaden auf? Wir durchleuchten für dich diese Fragen, die durchaus ernst zu nehmen sind.

Wer darf dein Auto fahren?

Möchte jemand Fremdes dein Auto fahren, musst du die Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Wenn du eine Kfz-Versicherung abschließt, gibst du nämlich in den Daten bereits an, wer das Auto in Zukunft fahren darf. In der Regel bist du das selbst sowie der Ehepartner oder der Lebenspartner. Oftmals können auch Kinder oder andere Verwandte eingeschlossen werden.

Somit gilt: Der Personenkreis, der berechtigt ist, dein Auto zu fahren, ist oft sehr klein gehalten. Je mehr Personen dein Auto fahren dürfen, desto höher sind natürlich auch die Versicherungskosten.

Tipp: Möchtest du deine Daten um einen Fahrer ergänzen, so kannst du deinen Versicherer darüber telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Wichtig ist jedoch, dass diese Meldung vor der eigentlichen Fahrzeugnutzung erfolgt.

Wenn du nämlich dein Auto verleihst, musst du mit Zusatzzahlungen an deine Versicherung sowie weiteren Kosten rechnen. Diese können Beitragszahlungen an den Versicherer, aber auch Knöllchen durch Falschparken oder Blitzer betreffen. Die Bußgeldbescheide kommen schließlich immer auf den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin zu und das bist in allen Fällen du.

Unfall mit fremdem Auto: Wer zahlt?

Vermutlich sagst du nicht gerne Nein, wenn du dein Auto an einen Verwandten oder einen Freund verleihen sollst. Auf dich ist schließlich Verlass. Oftmals handelt es sich nur um einen kurzen Zeitraum. Zumeist soll nur kurz etwas mit dem Fahrzeug von A nach B transportiert werden. Was geschieht, wenn jemand Fremdes dein Auto fährt, ohne in der Versicherung eingetragen zu sein, und es kracht?

Das kommt auf die Details des Unfalls an. Ist der Fahrzeugführer nur in den Unfall verwickelt, aber nicht der Schadensverursacher? Dann ist es auch nicht tragisch, dass diese Person nicht in der Versicherungspolice vorkommt. Der Versicherer des Unfallverursachers kommt in der Regel für die Kosten des Schadens auf. Anders sieht es aus, falls es sich nicht um eine einmalige Aktion handelt, und somit eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Wenn jemand Fremdes dein Auto fährt, aber nicht in der Versicherung eingetragen ist, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sofern es sich um eine einmalige Fahrt handelt. Denn bei einmaligen Ausnahmen liegt noch keine Obliegenheitsverletzung, also eine Dauerhaftigkeit, des Versicherungsnehmers vor. Die Beweislast liegt dabei immer beim Versicherer. Generell wäre es gut, wenn du auch einmalige Fahrten deinem Versicherer meldest.

Es spielt keine Rolle, ob du eine Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast. Ist der Fahrzeugführer nicht im Vertrag enthalten, muss der Versicherte die Kosten selbst übernehmen. Hinzu kommen weiterhin zusätzliche Strafgebühren für Nichtanmeldung bei der Versicherung und etwaige Bußgelder.

Tipps für Fahrzeughalter

Wenn du oder andere Personen unversichert ein Auto fahren und einen Unfall verursachen, kann euch dieser Fehler teuer zu stehen kommen. Die Versicherung muss in diesen Fällen nur dann in Leistung gehen, wenn wenn wirklich eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Das muss der Versicherer nachweisen können – was meist schwierig ist. Dann drohen zusätzliche Strafen. Neben Strafzahlungen können die Versicherer sogar den Fahrzeugführer in Regress nehmen. Es ist daher immer sicherer, Vorsorge zu tragen und die Versicherung zu kontaktieren. Diese Maßgabe dauert nur wenige Minuten und kann Nerven, Zeit und Geld einsparen.

Ein selbstverschuldeter Unfall kann somit übel enden. Vor allem der Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter ist in die Pflicht zu nehmen. Denn der Versicherungsschutz gilt nur für diejenigen, die auch im Vertrag namentlich erwähnt werden. Achtung: Einmalige Fahrten sind immer versichert, die Dauerhaftigkeit ist jedoch nur schwierig nachzuweisen. Soll folglich jemand Fremdes dein Auto fahren, informiere in diesem Fall den Versicherer. Dieser aktualisiert die Unterlagen, damit alles rechtlich abgesichert ist.

Solltest du Fragen oder Probleme haben, dann zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten dich gern und stehen dir jederzeit zur Verfügung.

Bin ich versichert wenn jemand anderes mein Auto fährt?

Wenn schon bei der Fahrzeuganmeldung feststeht, dass der Wagen von mehreren Personen genutzt wird, muss der Versicherer darüber informiert werden. Der eingetragene Fahrerkreis, beispielsweise Familienmitglieder oder Freunde, ist dann während der Fahrzeugnutzung in vollem Umfang versichert.

Was passiert wenn jemand anderes mein Auto fährt?

Gemäß Pflichtversicherungsgesetz muss die Haftpflicht in jedem Fall die Schäden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen, wenn es zum Unfall kam. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein fremder Fahrer das Auto geführt hat. Wichtig ist nur, dass der Beitrag regelmäßig bezahlt worden ist.

Welche Versicherung zahlt wenn jemand anderes fährt?

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück.

Wer zahlt den Schäden wenn ich mein Auto verleihe?

Wenn Sie Ihr Auto verleihen, also anderen kostenlos zur Nutzung überlassen, haften Sie für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher mit dem Kfz verursacht. Ein Leihvertrag, den Sie im Vorfeld mit dem anderen Fahrer abschließen, sichert Sie rechtlich ab.

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