15. Juli 2022 Show
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde am 19. März 2002 in Kraft gesetzt und zuletzt im Dezember 2020 geändert. Diese aktuelle Fassung ist seit dem 10. August 2021 in Kraft. Es regelt u.a. die Einspeisevergütung für Strom, der in BHKW erzeugt wird, und ist eine wichtige Grundlage für Anlagenbetreiber, denn die Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage ist eng mit der Einspeisung und / oder Selbstnutzung des Stroms verknüpft. Die Kerninformationen aus dem Gesetzestext sind an dieser Stelle kurz und knapp zusammengefasst. Dieser Artikel wurde von Thorben Frahm für www.Heizungsfinder.de verfasst. KWK Gesetz 2020: Wissenswertes für BHKW-Betreiber im Überblick
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regelt, wie KWK Strom aus KWK Anlagen (z. B. BHKW oder Brennstoffzellenheizungen) vergütet wird. KWK Anlagen sind im Sinne des KWK Gesetzes Anlagen mit
die zusammen mit einem Generator betrieben werden und mit den Brennstoffen Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Nicht vom KWK Gesetz 2020 behandelt werden KWK Anlagen, die nach §19 des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Deren Vergütung findet gesondert auf Basis des EEG statt. Nach Paragraph 3 des KWK -G sind die Netzbetreiber verpflichtet, hocheffiziente KWK-Anlagen unverzüglich mit Vorrang anschließen und den erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen und zu verteilen. KWK Anlagen und ihre Vergütung nach dem Kraft-Wärme-KopplungsgesetzDas KWK Gesetz von 2020 unterscheidet die KWK Anlagen wie bisher nach ihrer elektrischen Leistung (kWel). Die Vergütung nach Paragraph 7 erfolgt in Abhängigkeit der Leistung auf Basis der eingespeisten Kilowattstunden (kWh). Höhe KWK-Zuschlag für KWK-Strom bei Einspeisung in ein Netz der allgemeinen Versorgung
Eine aktuelle Übersicht über alle Vergütungen finden Sie in unserem Artikel zur KWK-Einspeisevergütung. Der gesamte erzeugte Strom gilt als KWK Strom. Der Nutznießer der Zuschläge ist der Betreiber der Anlage, unabhängig davon, wem sie gehört. Für die Einspeisung in ein anderes Netz das allgemeine gelten gesonderte KWK-Zuschlage. Der KWK Zuschlag wird für maximal 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahltDer Zeitraum der KWKG Förderung variiert ebenso wie die Vergütung. Der Zeitraum wird nach Vollbenutzungsstunden (VBH) gestaffelt. Die Vollbenutzungsstunden entsprechen übrigens nicht den Betriebsstunden. Die Vollbenutzungsstunden ergeben sich aus der gelieferten Strommenge geteilt durch die elektrische Leistung einer Anlage. Die Spannbreite reicht von 6.000 bis hin zu 30.000 Vollbenutzungsstunden. Grundlage ist die Art der KWK-Anlage: eine neu in Betrieb genommene KWK-Anlage mit bis zu 50 kW elektrischer Leistung wird für 30.000 Vollbenutzungsstunden gefördert, während beispielsweise eine Anlage, die nach mindestens fünf Jahren Betrieb modernisiert worden ist, für 15.000 weitere Vollbenutzungsstunden gefördert wird. Förderzeitraum nach KWK-G 2020
Seit 2021 gibt es zusätzlich noch einen jährlichen Maximalwert an Vollbenutzungsstunden, der vergütet werden kann (§8 Absatz 4 KWKG).
Alternative Stromvergütung über PauschalzahlungPauschalierte Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen bis 2 kW elektrischer Leistung: Eine Sonderregelung für Zuschlagzahlungen bei neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 kW enthält § 9 im KWK Gesetz. Betreiber können eine pauschalierte Zuschlagzahlung für KWK-Strom beantragen. In solchen Fällen wird eine Vorabzahlung für KWK-Strom in Höhe von 4 Cent je kWh für bis zu 60.000
Vollbenutzungsstunden (siehe obige Tabelle) geleistet. Eine Einzelabrechnung nach den Regelungen in § 7 und § 8 ist bei Inanspruchnahme der pauschalen Zuschlagzahlung allerdings nicht mehr möglich. Zuständigkeiten nach dem KWK-GNach dem KWK Gesetz trägt der Betreiber die Kosten für die Verbindung zwischen KWK Anlage und Netzanschlusspunkt. Der Netzbetreiber ist dann verpflichtet, den Strom abzunehmen. Der Betreiber bekommt Zuschläge für den erzeugten Strom, unabhängig davon, ob er ihn in ein öffentliches Netz einspeist oder selbst verbraucht. Wenn er Strom einspeist, bekommt er zusätzlich eine variable Einspeisevergütung, die mit dem Netzbetreiber vereinbart wird. Wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, den Strom in ein öffentliches Netz einzuspeisen, sieht das KWK Gesetz vor, dass er trotzdem Zuschläge bekommt. KWK Gesetz: Einspeisung von KWK Strom nachweisenDer Betreiber einer KWK Anlage muss nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von 2020 §15 dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Netzbetreiber monatlich Mitteilung über die eingespeiste und die selbstgenutzte Strommenge machen. Dazu müssen geeignete Messeinrichtungen installiert sein. Bis zum 31. März jeden Jahres muss nach KWK Gesetz eine Jahresabrechnung vom Betreiber durchgeführt werden. Dabei schreibt das KWK Gesetz für kleine Anlagen eine einfachere Vorgehensweise vor, als für größeren Anlagen. Detaillierte Informationen zum KWK Gesetz hat die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) in dieser Broschüre herausgegeben, den genauen Wortlaut des KWKG finden Sie hier als Webansicht. Weiterlesen zum Thema "Einspeisevergütung" Wer ist Betreiber eines BHKW?Der Eigentümer der Anlage (Vermieter) verpachtet das BHKW an die Mieter (Letztverbraucher). Der Pachtvertrag zwischen Vermieter und Mieter muss dazu führen, dass dem Mieter das Betriebsrisiko des BHKW auferlegt wird. Feste Anhaltspunkte für die Übernahme des Betriebsrisikos sieht das Gesetz nicht vor.
Wer baut Blockheizkraftwerke?Einige der populärsten Anbieter für Blockheizkraftwerke für private Wohnhäuser, meist sogenannte Anlagen der Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung sind: A-Tron. Baxi Innotec. Brötje.
Wo muss ein BHKW angemeldet werden?Meldung an das Hauptzollamt
Wir empfehlen dennoch dem zuständigen Hauptzollamt in einem Brief mitzuteilen, dass Sie ein BHKW in Betrieb genommen haben und zukünftig die Energiesteuer nach § 53 Energiesteuergesetz erstattet erhalten möchten. Dabei sollten Sie den Typ Ihres BHKW angeben, ein Datenblatt sowie ggf.
Wie viele BHKW gibt es in Deutschland?Die Statistik zeigt die kumulierte Anzahl der durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Deutschland in den Jahren 2009 bis 2020. Im Jahr 2020** wurden in Deutschland insgesamt 5.411 Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gezählt.
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