Wer ist bio zertifiziert

Notwendigkeit einer Bio-Zertifizierung von Werbeartikel-HändlerInnen, die Bio-Lebensmittel im Sortiment führen

Die Bestimmungen der EU-Bio Verordnung 834/2007 sind einzuhalten, sobald ein Lebensmittel innerhalb der EU als „ökologisch“ oder „biologisch“ bezeichnet wird, und finden entlang der gesamten Kette von Produktion bis hin zum Vertrieb Anwendung. Die einzige Ausnahme von der Bio-Zertifizierung betrifft den stationären Einzelhandel, der Bio-Produkte direkt an den Endverbraucher abgibt. In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde zudem festgestellt, dass eine Pflicht zur Bio-Zertifizierung bzw. der Teilnahme an einem Bio-Kontrollsystem auch für den Online-Handel besteht.

Auswirkung auf WerbeartikelhändlerInnen

Konkret bedeutet dies für die Mitglieder des Werbeartikelhandels, dass jedenfalls eine Bio-Zertifizierung erforderlich ist, sobald mit Bio-Lebensmitteln gehandelt wird. Dies trifft auch dann zu, wenn Sie ausschließlich an Geschäftskunden (B2B), über einen Online-Shop oder vorverpackte Ware verkaufen. Eine Zertifizierung ist auch dann erforderlich, wenn die Ware direkt von ihrem Lieferanten an Ihren KundInnen gesendet wird, ohne dass diese bei Ihnen zwischengelagert wird. Wir empfehlen Ihnen, von Ihren Vorlieferanten der Bio-Lebensmittel, Informationen zu deren Bio-Zertifizierung zu verlangen. Es besteht keine Verpflichtung, Auskünfte über die Bio-Zertifizierung Ihrer AbnehmerIn/KäuferIn einzufordern.

Derzeit wird versucht, eine vereinfachte Form der Zertifizierung mit einer Bio-Zertifizierungsstelle für den Werbeartikel-Handel zu erreichen. Die zugelassenen Bio-Zertifizierungsstellen. 

Detailliertere Informationen rund um den Handel mit Bio-Lebensmittel sowie Zertifizierung finden Sie auf Bio - WKO.at. Die Europäische Kommission stellt auf ihrer Webseite ebenfalls ausführliche Informationen zum Handel mit Bio-Produkten zur Verfügung.

Verkauf von Bio-Produkten im Handel

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Allgemeines
  • Ausnahmen für den stationären Einzelhandel
  • Der Begriff „Aufbereitung“
  • Online-Händler
  • Bio-Zertifiktationsstellen
  • EU-Bio-Logo
  • Verantwortung von Bio-Lebensmittelunternehmen bei Verdacht auf Verstößen
  • Diverse weitere Bio-Informationen

Allgemeines

Will man innerhalb der EU „ökologische“ oder „biologische“ Produkte verkaufen, dann muss man die dafür geltenden Bestimmungen einhalten und dementsprechend zertifiziert sein. Gleiches gilt für die Benutzung von Bezeichnungen, die den Verbraucher oder Nutzer irreführen können, indem sie ihn glauben lassen, dass das Produkt biologisch ist. Die Verordnung 848/2018 gilt seit 1.1.2022 und löst die bisher geltende EU-Verordnung 834/2007 ab.

Prinzipiell findet die Bio-Verordnung auf alle Unternehmen Anwendung, die auf irgendeiner Stufe der Produktion, der Aufbereitung oder des Vertriebs tätig sind. Generell müssen alle Unternehmen entlang der Versorgungskette biozertifiziert sein.

Allerdings gibt es bezüglich der Zertifizierung zwei Ausnahmen für den Einzelhandel:

Ausnahmen für den stationären Einzelhandel

1. Vorverpackte Lebensmittel

Unternehmen, die vorverpackte biologische Lebensmittel unverändert und direkt an Endkonsumenten verkaufen, brauchen keine Bio-Zertifikation, müssen dabei aber folgendes beachten: Sie dürfen keine Bio-Produkte selbst erzeugen, die Produkte nicht verändern (aufbereiten, siehe unten), woanders als in der Verkaufsstelle lagern oder aus einem Nicht-EU-Land importieren. Diese Tätigkeiten darf das Unternehmen auch nicht als Unterauftrag an andere Unternehmen vergeben. (Quelle: Art. 34 Abs. 2)

2. Kleinstmengen unverpackter Lebensmittel

Kleine Lebensmittelhändler dürfen geringe Mengen an unverpackten Bio-Lebensmitteln direkt an Endkonsumenten verkaufen, ohne bio-zertifiziert zu sein. Wie auch bei verpackten Lebensmitteln gilt: Die Unternehmen dürfen keine Bio-Produkte selbst erzeugen, die Produkte nicht verändern (aufbereiten, siehe unten), woanders als in der Verkaufsstelle lagern oder aus einem Nicht-EU-Land importieren. Diese Tätigkeiten darf das Unternehmen auch nicht als Unterauftrag an andere Unternehmen vergeben.

Zusätzlich müssen Sie eine dieser beiden Bedingungen erfüllen:

  1. eine Menge von bis zu 5 000 kg pro Jahr oder 
  2. einen Jahresumsatz mit unverpackten biologischen Erzeugnissen von 20 000 € nicht überschreiten.

Überschreitet ein Unternehmen beide dieser Grenzen, muss es sich bio-zertifizieren lassen.

Will man diese Ausnahme für Kleinstmengen unverpackter Lebensmittel in Anspruch nehmen, muss man dies im Vorfeld über das Verbraucher­gesundheits­informationssystem (VIS) melden. Das Benutzerhandbuch erklärt in einer Anleitung wie vorzugehen ist.

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 7 und §8 1bs:1 des österreichischen EU-QuaDG

Der Begriff „Aufbereitung“

Art. 3 Z. 44 der EU-Bio Verordnung 848/2018 definiert „Aufbereitung“ folgendermaßen: Arbeitsgänge zur Haltbarmachung oder Verarbeitung ökologischer/biologischer Erzeugnisse oder von Umstellungserzeugnissen oder jeder andere Arbeitsgang, der an einem unverarbeiteten Erzeugnis durchgeführt wird, ohne das ursprüngliche Erzeugnis zu verändern, etwa Schlachtung, Zerlegung, Säuberung oder Mahlung, sowie Verpackung, Kennzeichnung oder Änderung der Kennzeichnung betreffend die ökologische/biologische Produktionsweise.

Online-Händler

Der Europäische Gerichtshof hat sich per Urteil vom 12.10.2017, Rechtssache C-289/16 mit obengenannter Einzelhandels-Ausnahme im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Lebensmitteln beschäftigt.

Fraglich war, ob das Erfordernis, dass das Erzeugnis „direkt“ an den Endverbraucher verkauft wird im Onlinehandel erfüllt ist – also ob sich ein Onlinehändler von Bio-Lebensmitteln biozertifizieren lassen muss oder sich auf die Ausnahme berufen kann.

Dazu hat der EuGH entschieden, dass Erzeugnisse nur dann „direkt“ an den Endverbraucher verkauft werden, wenn der Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgt.

Im Endergebnis bedeutet dies, dass Onlineverkäufer von Biolebensmitteln sich nicht auf diese Ausnahme berufen können und daher verpflichtend an einem Bio-Kontrollsystem teilnehmen müssen.

Bio-Zertifiktationsstellen

Auf dieser Homepage der Europäischen Kommission findet man eine Liste der zugelassenen Bio-Zertifikationsstellen (Link unten links: „CONTROL BODIES FROM MEMBER STATES”.

EU-Bio-Logo

©

Mit dem Bio-Logo erhalten in der EU biologisch erzeugte Produkte ein einheitliches Erkennungszeichen. 
Dies erleichtert VerbraucherInnen die Auswahl von Bio-Produkten.

Auf der Homepage der EU-Kommission finden sich viele hilfreiche Hinweise zur Verwendung des BIO-Logos: Verwendung BIO-Logo (Druckformate, Vorlagen, etc.)

Verantwortung von Bio-Lebensmittelunternehmen bei Verdacht auf Verstößen:

Wenn Lebensmittelhändler von Bioprodukten den Verdacht haben, dass die einschlägigen Gesetze nicht eingehalten werden ist folgendermaßen vorzugehen:

© BG Agrarhandel

Die Nichteinhaltung der Bio-Anforderungen ist nicht folgenlos und kann sogar den Verlust des Bio-Status nach sich ziehen. Der „Maßnahmenkatalog Bio“ gibt darüber Aufschluss, wann ein Produkt nicht mehr als biologisch bezeichnet werden darf.

Diverse weitere Bio-Informationen

  • EU-Bio Verordnung 848/2018
  • Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit: Bio
  • Auflistung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
  • Publikationen des Kontrollausschusses gem. § 5 EU-QuaDG
  • Vorgangsweise bei der Anmeldung von Bio-Produkten in die Importdatenbank der Europäischen Kommission (EK) TRACES NT (TRAde Control and Expert System New Technology)

Stand: 18.11.2022

Wer zertifiziert Bio?

Für die Zulassung von Öko-Kontrollstellen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Bei der Zulassung erhält die Öko-Kontrollstelle eine Codenummer (DE-ÖKO-XXX).

Wer steckt hinter dem Bio

Bio-Siegel im Überblick: Deutsches Bio-Siegel Das deutsche Siegel wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) vergeben und kennzeichnet Lebensmittel aus kontrolliert ökologischem Anbau.

Wo finde ich Bio Zertifikate?

Hier hilft die Internetdatenbank www.bioC.info: Das Online-Verzeichnis zertifizierter Unternehmen des ökologischen Landbaus bietet aktuelle Informationen zum Ökozertifizierungsstatus von über 70.000 Betrieben und Unternehmen von 36 Kontrollstellen aus aktuell 19 Ländern weltweit.

Ist Bio zertifiziert?

Informationen zum Bio-Siegel Mit dem Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau.

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