Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Nach allgemeiner Rechtsauffassung, ist derjenige Eigentümer eines PKW, der den Fahrzeugbrief besitzt bzw. in diesem eingetragen ist. Dies ist auch in den meisten Fällen zutreffend, allerding gibt es auch hier, wie bei den meisten rechtlichen Problemen, Ausnahmen vom Regelfall. Über eben solch einen Fall hatte nun das Amtsgericht Brandenburg zu entscheiden:

Unstreitig hatte der Kläger im November 2012 seinen PKW Suzuki Swift zusammen mit beiden Schlüsseln an seine Nichte übergeben. Er blieb jedoch im Besitz des Fahrzeugbriefes und weiterhin Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung. Seine Nichte ließ er dort allerdings als weitere Fahrerin eintragen.


Einen schriftlichen Vertrag über die Übergabe des PKW schlossen die Parteien nicht; es gab lediglich ein handschriftliches Dokument, welches als „Ratenzahlungsvereinbarung“ überschrieben war.


Die Beklagte hatte nachweislich mehrere Überweisungen an ihren Onkel getätigt, wovon eine als „letzte Rate Auto“ bezeichnet war. Ferner übernahm sie auch die laufenden Kosten für den Betrieb des PKW.


Der Onkel meinte, er habe das Auto nur an seine Nichte verliehen, nicht aber verkauft oder gar geschenkt. Daher klagte er vor Gericht auf Rückgewähr seines Eigentums.

Die Beklagte macht geltend, es habe sich um eine sogenannte gemischt Schenkung gehandelt. Durch die Zahlung von insgesamt 1200 € sei sie schlussendlich Eigentümerin des PKW geworden. Zwar sei sie davon ausgegangen, dass der Wagen mehr wert war, meinte aber, der restliche Teil sei ein Geschenk ihres Onkels gewesen. Tatsächlich hatte der Mann zuvor das Fahrzeug selbst für nur 1000 Euro erworben.


Das Gericht entschied den Rechtsstreit zugunsten der Beklagten. Es stützte seine Begründung hierbei auf § 1006 BGB. Danach gilt eine widerlegliche Vermutung dahingehend, dass derjenige, der etwas in seinem tatsächlichen Besitz hat, auch rechtlich der Eigentümer ist.

Die beklagte Nichte hatte seit der unstreitigen Übergabe 2012 das Fahrzeug allein für sich genutzt, sie hatte die Kontrolle über alle Autoschlüssel und auch über das Kfz selbst. Damit war sie Besitzerin und nach § 1006 BGB auch vermutete Eigentümerin des Kfz.

Diese Vermutung bleibt aber widerlegbar. Wenn ein Kfz z.B. gestohlen wird, so erlangt der Dieb auch kein Eigentum an dem Fahrzeug, auch wenn er den Besitz, also die tatsächliche Sachherrschaft innehat. Auch wenn feststeht, dass ein Auto nur vorübergehend an jemand anderes überlassen wird (z.B. Leihwagen), ändert sich die Eigentumssituation nicht.


Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden verschiedene Zeugen gehört, aus deren Aussagen sich ergab, dass das Fahrzeug der Beklagten eben nicht nur vorübergehend geliehen wurde, sondern ihr vom Zeitpunkt der Übergabe an dauerhaft gehören sollte. Im Zusammenhang mit den geleisteten Zahlungen führte dies zu der Annahme, dass zwischen den Parteien tatsächlich ein Kaufvertrag und kein Leihvertrag zustande gekommen ist.


Auch durch den Fahrzeugbrief konnte die gesetzliche Eigentumsvermutung nicht widerlegt werden. Dieser ist lediglich ein Hilfspapier und ein Indiz, das im Hinblick auf die Gesamtumstände zu würdigen ist. Außerdem war im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer, sondern lediglich der Halter des Fahrzeugs benannt.


Halter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Kosten in Gebrauch hat und letztlich den wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht. Somit war die Beklagte auch nach dem Willen der Parteien Halterin den Kfz geworden, auch wenn sie nicht im Fahrzeugbrief vermerkt war.

Das Gericht kam so letztlich zu dem Schluss, dass die junge Frau als Besitzerin und Halterin auch Eigentümerin des Suzuki Swift geworden war und diesen nicht an ihren Onkel zurückgeben muss. Vielmehr hat sie nunmehr einen Anspruch gegen diesen auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes.

Der in der Zulassung ist nur Besitzer; der Eigentümer ist der, dem das Auto gehört, also in dem Fall, der es gekauft hat. Zulassungspapiere sind niemals Eigentumsnachweise!

2 Kommentare 2

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Blas4me 

Fragesteller

 15.03.2016, 17:51

in dem Fall bin ich also Besitzer und Eigentümer

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Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

darkhouse 16.03.2016, 08:37

@Blas4me

Wenn du das Fahrzeug nutzt, ja. Dein Vater ist wohl Halter wegen Versicherungsprozenten? Auch das muss nicht unbedingt so sein.

Wenn du das Fahrzeug erworben hast, wenn es dir also gehört und du es nutzt, bist du beides. Wie gesagt, Zulassungseintragung ist niemals Besitz- oder Eigentumsnachweis. Wird oft falsch kommuniziert.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

ich313313

15.03.2016, 16:35

Eigentümer ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Der Besitzer ist derjenige, der das Auto gerade fährt bzw. hat.

8 Kommentare 8

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Blas4me 

Fragesteller

 15.03.2016, 16:42

Hat der Begriff "Besitz" keine rechtlichen Grundlagen?

Ich werde also beim Diebstahl eines Autos sofort als Besitzer bezeichnet?

-------------------------------------------------

Wenn ich ein Haus vermiete, bin ich der Eigentümer.
Der Mieter ist der Besitzer.

Da gibt es doch auch rechtliche Grundlagen, wie z.B. einen Mietvertrag?

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Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

ich313313 15.03.2016, 16:45

@Blas4me

Ja, so ist es.

§854 (1) BGB:

Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Antitroll1234 15.03.2016, 16:45

Eigentümer ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Im Fahrzeugschein und Brief (neu ZB Teil I+II) steht derjenige drin auf dem die Zulassung läuft, dies kann zwar der Eigentümer sein, muss es aber nicht.

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Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

ich313313 15.03.2016, 16:47

@Antitroll1234

Okay, mein Fehler. Der Eigentümer hat ja die rechtliche Herrschaft über die Sache, dann ist das beim Auto wohl nicht so.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Blas4me 

Fragesteller

 15.03.2016, 16:48

@Antitroll1234

@Antitroll1234 Durch was wird der eindeutige Eigentümer dann gekennzeichnet?

EDIT: Hat sich durch deine Antwort geklärt, danke.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Antitroll1234 15.03.2016, 16:51

@Blas4me

Durch eine Willenserklärung des vorherigen Eigentümers, dass das Eigentum an den neuen Eigentümer abgetreten wird, z.B. durch einen Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, etc.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Antitroll1234 15.03.2016, 16:55

@ich313313

Der Eigentümer hat ja die rechtliche Herrschaft über die Sache, dann ist das beim Auto wohl nicht so

Doch dies ist auch bei einem Auto so, aber ein Eintrag in die ZB Teil I+II ist kein Nachweis über das Eigentum sondern lediglich auf wem die Zulassung läuft.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

ich313313 15.03.2016, 16:56

@Antitroll1234

Wieder was gelernt. Danke für die Verbesserung. ;)

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Antitroll1234

Topnutzer im Thema Auto

15.03.2016, 16:47

Besitzer ist der derjenige der die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, dies kann z.B. ein Dieb sein der das Fahrzeug geklaut hat, in diesem Moment wäre der Dieb der Besitzer des Fahrzeuges, aber nicht der Eigentümer.

Eigentümer ist derjenige der die rechtmäßige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug kann diese rechtmäßige Verfügungsgewalt bescheinigen.

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Marylou1983

15.03.2016, 16:34

Entscheidend ist (soweit ich weiß) wer im Fahrzeugbrief steht. Das ist das große Dokument, was du wie den Schein auch auf der Zulassungsstelle bekommst.


5 Kommentare 5

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

siola55 15.03.2016, 16:48

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief) wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen! Der in dieser Zul.bescheinigung Genannte ist weder Eigentümer noch Besitzer, sondern Halter des Fahrzeuges!

Im Kaufvertrag ist der Eigentümer genannt. Während der Besitz das tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache bezeichnet (z.B. als Fahrer des Fahrzeuges), bezeichnet das Eigentum das rechtliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache!

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Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Marylou1983 15.03.2016, 16:54

@siola55

Dann will ich nichts gesagt haben, und habe was  dazu gelernt :-)

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Antitroll1234 15.03.2016, 16:48

Entscheidend ist (soweit ich weiß) wer im Fahrzeugbrief steht.

Nein, da weißt Du soweit falsch.

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Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

siola55 15.03.2016, 16:54

@Antitroll1234

Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil! Schau einfach mal in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 selbst nach...

Wer ist eigentümer eines fahrzeuges

Antitroll1234 15.03.2016, 16:56

@siola55

...meinst Du mich ?

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