Wer ist für die gesetzliche regelung der dualen berufsausbildung zuständig

Die duale Berufsausbildung ist ein Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie verbindet die praktische Ausbildung in einem Betrieb mit der schulischen Bildung in einer berufsbildenden Schule. Die Ausbildung in den Betrieben wird bundeseinheitlich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Duale Berufsausbildung und rechtliche Grundlagen

Für die Gestaltung des Unterrichts an den berufsbildenden Schulen sind die Kultusminister und -senatoren der Länder zuständig. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) erarbeitet Rahmenlehrpläne für die berufsbildenden Schulen. Auf deren Grundlage erlassen die Länder gesondert Lehrpläne bzw. Richtlinien für die berufsbildenden Schulen. Der Bund erstellt einheitliche Ausbildungsordnungen (AO) für die betriebliche Berufsausbildung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.

Den Rahmenplan für die Berufsschule als auch die Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung finden Sie im Internet auf auf einer entsprechenden Themenseite des Bundesinstituts für Berufsbildung:

BIBB Berufe

Für die Regelung der Durchführung der Berufsausbildung sind im kaufmännischen Bereich die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig.

Es besteht Berufsschulpflicht, da die betrieblichen Ausbildungsinhalte und die berufsschulischen Lehrpläne aufeinander abgestimmt sind und auch der berufsbezogene Lehrstoff der Berufsschule Gegenstand der Abschlussprüfung sein muss.

Ausbilden lohnt sich!

Auch kleine Betriebe benötigen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter. Es gibt beispielsweise verschiedene Wege, qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren: Einstellung vom externen Arbeitsmarkt, junge Menschen für den eigenen Bedarf ausbilden usw.       

Der Handel gehört beispielsweise mit ca. 3 Millionen Beschäftigten und 160.000 Auszubildenden zu den beschäftigungs- und ausbildungsintensivsten Branchen in Deutschland. Der überwiegende Teil der Handelsunternehmen sind Klein- und Kleinstbetriebe (95,6%). In den vergangenen Jahren gehörten die Ausbildungsberufe Kaufman/Kauffrau im Einzelhandel und Verkäufer/-in zu den Berufen mit den meisten Auszubildenden.

Nicht nur die Handelsbranche verspricht sich vielfältige Vorteile der Ausbildung.

Ausbildung:

  • ist der beste Weg, künftige Mitarbeiter in die Unternehmenskultur einzuführen und den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern.
  • steigert deutlich den Geschäftswert des Unternehmens durch gut qualifizierte Mitarbeiter.
  • fördert wesentlich die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen und verringert die Fluktuation.
  • macht das Unternehmen vom externen Arbeitsmarkt unabhängiger.
  • wirkt sich positiv auf das Image des Betriebes in der Öffentlichkeit aus.
  • kann das Risiko von Qualifikationsengpässen ausschließen.
  • stärkt entscheidend die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes bewirkt eine systematische Verjüngung der Belegschaft.
  • erhöht das Ansehen des Betriebes bei Kunden und Lieferanten.
  • fördert die Innovationsfähigkeit des Betriebes.
  • gewährleistet die stetige Zufuhr von neuem Wissen und Können in den Betrieb.
  • erhöht die Attraktivität des Betriebes für leistungsfähige Arbeitskräfte.
  • verbessert erheblich die Anpassungsfähigkeit des Betriebs an technische und Marktveränderungen.
  • ist nicht so teuer wie manchmal gedacht, da die Auszubildenden bereits während der Ausbildung produktive Leistungen erbringen, denn der Arbeitsplatz ist ein wichtiger Lernort.

Sicher: Ausbildung kostet Geld. Auch wenn Auszubildende während der Ausbildungszeit produktive Leistungen vollbringen, fallen während des Ausbildungsprozesses Nettokosten an. Diese amortisieren sich aber sehr bald nach Abschluss der Ausbildung, wenn der Ausgebildete im Betrieb als Fachkraft tätig ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass auch die Alternative zur Ausbildung - Rekrutierung Ausgebildeter vom externen Arbeitsmarkt zunächst mit nicht unbeträchtlichen Kosten und mit ungewissen Ertragsaussichten verbunden ist:

  • Der Such- und Auswahlprozess ist aufwändiger und teurer.
  • Es fallen Einarbeitungskosten an.
  • Es muss sich erst noch die richtige Betriebsbindung entwickeln.

Daher gilt, dass Ausbildung als Investition zu betrachten ist - als Investition in die Zukunft des Unternehmens, des jungen Menschen und der Gesellschaft.

Der Ausbildungsbetrieb

Ausbilden darf nur ein Unternehmen, das dafür auch geeignet ist. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) als zuständige Stellen sind laut BBiG dazu verpflichtet, die Eignung festzustellen und zu überwachen. Die Eignung eines Betriebes als Ausbildungsstätte wird mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bestätigt. Diese Eintragung enthält detaillierte Angaben zu den Auszubildenden und zum Ausbildungsbetrieb (BBiG, Teil 2 Berufsbildung, Kapitel 1 Berufsausbildung, Abschnitt 4 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse).

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teil 2 Berufsbildung, Kapitel 1 Berufsausbildung, Abschnitt 3 Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal § 27 Eignung der Ausbildungsstätte (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und 2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.

Geeignete Ausbildungsbetriebe sind eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Berufsausbildung. Deshalb sollte jedes Unternehmen - unabhängig von der IHK - fortlaufend dafür sorgen, dass alle Parameter voll erfüllt werden. Eine gute Ausbildungsqualität ist die beste Imagekampagne, um geeignete und motivierte Auszubildende zu rekrutieren.

BIBB - Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten

Überprüfen Sie die Qualität Ihrer Ausbildung mit Hilfe der Checkliste:
Erfüllt mein Unternehmen alle Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb?

weiter zu Teil 2: Lernförderliche Rahmenbedingungen schaffen

Wer überwacht die Berufsausbildung in Deutschland?

Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle, z.B. der Kammern.

Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln die betriebliche Ausbildung?

Die wichtigsten Regelungen für Betriebe und Auszubildende finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12.04.1976. Im Übrigen gelten auch für Auszubildende die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.

Wie funktioniert das System der dualen Ausbildung?

Die Jugendlichen werden wöchentlich an drei bis vier Tagen im Betrieb und an bis zu zwei Tagen in der Berufsschule ausgebildet. Die Betriebe übernehmen die Kosten der betrieblichen Ausbildung und zahlen dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung.

Welche weiteren Personen und Institutionen sind an der Ausbildung beteiligt?

Als Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung kommen folgende Personen und Institutionen infrage:.
Auszubildender..
Betrieb (Ausbildender).
Ausbilder..
Eltern oder Vormund..
Berufsschule..
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften..
Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung..
Krankenkassen..

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