Wie bekomme ich die kontogebühren zurück?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war ein Paukenschlag: Die meisten Gebührenerhöhungen der Banken und Sparkassen der vergangenen Jahre waren rechtswidrig. Darum können Sie als Bankkunde die zu Unrecht gezahlten Gelder nun zurückfordern.

Update vom 1. Juli 2021, 13:30 Uhr:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte mögliche Probleme bei der Rückzahlung der von Banken und Sparkassen zu Unrecht erhobenen Gebühren erfragen und hat einen Online-Aufruf gestartet. Stellt sich heraus, dass der Rückzahlungspflicht nicht nachgekommen wird, prüft der vzbv im nächsten Schritt, ob und gegen wen juristische Schritte ergriffen werden können. 

"Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Da sich das BGH-Urteil vom 27. April 2021 zwar auf das Vorgehen der Postbank beziehe, aber die Entscheidung sich auch auf die Kunden anderer Kreditinstitute auswirke, geht der vzbv von vielen Betroffenen aus. 

Hier können Sie sich an der vzbv-Umfrage beteiligen. Der Verband ist auch über Rückmeldungen dankbar, die über bereits erfolgte Erstattungen oder Banken, die keine Gebühren eingeführt haben, berichten. 

Viele Banken und Sparkassen haben gerade in den letzten Jahren die Gebühren für Kontoführung, Geldkarten oder andere Dienstleistungen deutlich angehoben. Dabei nutzten sie in aller Regel eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach der Bankkunde eine Vertragsänderung akzeptiert, wenn er der Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Stillschweigen galt als Zustimmung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 jedoch entschieden: Diese seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln sind unwirksam.

Inzwischen liegt auch die Urteilsbegründung zu dem Schiedsspruch des XI. Zivilsenats (XI ZR 26/20) vor. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergeben sich daraus weitgehende Erstattungsansprüche für Kunden nicht nur der beklagten Postbank, sondern auch anderer Banken und Sparkassen – und das rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Für den einzelnen Bankkunden kommt dabei leicht ein dreistelliger Betrag zusammen.

Was Sie über das Urteil wissen müssen

Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass die bisher üblichen AGB der Banken den Kunden unfair benachteiligen. Schweigen darf nur als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet werden, wenn sie für den Verbraucher neutral oder günstiger ist.

Wenn die Bank aber die Bedingungen verschlechtern will, also zum Beispiel neue Gebühren einführen, muss der Kunde aktiv zustimmen. Unwirksame Erhöhungen müssen die Kreditinstitute zurückerstatten.

Was Sie jetzt tun sollten, um Ihr Geld zurückzuerhalten

Prüfen Sie, ob ihre Bank oder Sparkasse seit der Kontoeröffnung die Gebühren erhöht hat. Wenn Sie einer solchen Gebührenerhöhung nicht aktiv zugestimmt haben, können Sie das zu Unrecht gezahlte Geld zurückfordern, zuzüglich Zinsen. Das geht allerdings wegen der Verjährungsfrist rückwirkend nur für Beträge, die nach dem 1. Januar 2018 angefallen sind.

Eigentlich sollten die Banken das rechtswidrige einbehaltene Geld von sich aus zurückzahlen. Mit einer Erstattungsforderung gehen Sie jedoch auf Nummer sicher. Musterschreiben können auf dieser Internetseite der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.

Das Urteil bindet alle Banken

Gegen die branchenüblichen AGB geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Verband war in erster Instanz vor dem Landgericht Köln im Juni 2018 zunächst gescheitert. Die Berufung des Klägers hatte dann das Oberlandesgericht Köln im Dezember 2019 zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hob das Berufungsurteil auf und verurteilte die vom vzbv verklagte Postbank. Das Urteil ist jedoch für alle Kreditinstitute bindend.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schätzt, dass die Banken und Sparkassen insgesamt bis zu 3 Mrd. Euro an ihre Kunden zurückzahlen müssen.

vzbv-Vorstand Klaus Müller sagt: „Der Ball liegt nun bei den Banken und Sparkassen. Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen.“

Banken – darunter auch die Sparkassen – haben in der Vergangenheit laufende Verträge geändert und Gebühren erhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm sich Ende April 2021 dieser Thematik an. Dabei kam es zu einem Urteil, welches in der Bankenwelt für viel Aufruhr sorgte.

Die Richter:innen des höchsten Zivilgerichts Deutschlands entschieden, dass Gebühren der Banken zurückgefordert werden können. Vorausgesetzt, Sie als Kund:in stimmten der Gebühreneinführung oder -erhöhung vorab nicht ausdrücklich zu (Az. XI ZR 26/20).

Man könnte meinen, dass Kontoinhaber:innen einer Gebührenerhöhung oder -einführung immer ausdrücklich zustimmen müssten. Das war bislang jedoch nicht der Fall. Gängige Praxis war vielmehr, dass die Sparkasse ihre Kund:innen lediglich schriftlich über die Erhöhung der Bankgebühren informierte. Widersprach der/die Angeschriebene nicht, wertete die Sparkasse dies als stillschweigende Zustimmung. Die Gebührenerhöhung galt damit als vereinbart.

Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Schweigen Kund:innen zu Vertragsänderungen oder Gebührenerhöhungen, ist das nicht automatisch als Zustimmung zu werten.

Was muss man machen um das Geld für Kontoführungsgebühren wieder zu bekommen?

Hierfür müssen Sie Ihre Kontoauszüge sichten und die jeweiligen unzulässigen Gebühren, welche Sie gezahlt haben, zusammenzählen. Selbst wenn die Bank diese Gebühren verlangt hat, als Sie Ihr Konto eröffnet und damit den Gebühren zugestimmt haben, können Sie mit einem Musterbrief die Bankgebühren dennoch zurückfordern.

Welche Banken erstatten Gebühren zurück?

Einige Banken wie die Postbank und die Deutsche Bank erstatten diese Gebühren mittlerweile automatisch.

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