Kein Eintrag zu "Frage: 2.6.06-401" gefunden [Frage aus-/einblenden]
Frage senden
Möchtest du die Frage wirklich versenden?
Fahrlehrer
Betreuer
Frage 2.6.06-401 (3 Fehlerpunkte) Gültig seit 1/1/2007 L, T
Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?
Antwort: Antwort: 3,0 m m
x
Klasse: , L , T
Fehlerpunkte: 3
Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?
|
<< Zurück zur Fragenauswahl
Testberichte
"Es wurden 6 Führerscheinlernportale getestet, davon 2 mit dem Ergebnis gut."
Kostenlos testen
Kein Abo oder versteckte Kosten!
Sie können das Lernsystem kostenlos und unverbindlich testen.
Der Testzugang bietet Ihnen eine Auswahl von Führerscheinfragen. Im Premiumzugang stehen Ihnen alle Führerscheinfragen in der entsprechenden
Klasse zur Verfügung und Sie können sich mit dem Online Führerschein Fragebogen auf die Prüfung vorbereiten. Für die gesamte Laufzeit gibt es keine Begrenzung der Lerneinheiten.
Führerschein Klasse
Führerschein Klasse A
Führerschein Klasse A1
Führerschein Klasse M
Führerschein Klasse Mofa
Führerschein Klasse B
Führerschein Klasse B17
Führerschein Klasse BE
Führerschein Klasse S
Führerschein Klasse C1
Führerschein Klasse C1E
Führerschein Klasse C
Führerschein Klasse CE
Führerschein Klasse D1
Führerschein Klasse D1E
Führerschein Klasse D
Führerschein Klasse DE
Führerschein Klasse L
Führerschein Klasse T
Externe Links
302 Found
Found
The document has moved here.
Apache/2.4.38 (Debian) Server at data.mylinkstate.com Port 80Fahrbögen
Das Online Lernsystem für den Führerschein ist auf die Bedürfnisse des Fahrschülers abgestimmt. Die Übungsbögen sind übersichtlich aufgebaut. Machen Sie Ihren Führerscheintest und Ihre Fahrschulfragebögen in Ihrer Führerscheinklasse online.
Sie lernen alle Fragen nach dem amtlichen Fragenkatalog.
Kein Fahrschulbogen ist gleich und wird immer aktuell erstellt.
Der Fahrschultest mit der
optimalen Vorbereitung für Ihre Fahrschulprüfung.
Fragenkatalog
Sehen Sie sich hier den aktuellen Führerschein Fragenkatalog an.
Das Frühjahr und die damit verbundenen Arbeiten stehen bevor. Für Landmaschinen im Straßenverkehr heißt es, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Das zentrale Arbeitsgerät des Bauern ist der Traktor. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen die Breite von 2,55 m nicht überschreiten. Bis zu dieser Breite darf je nach Bauart 40 km/h bzw. 50 km/h schnell gefahren werden. Nach § 52 Abs. 6 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) dürfen landwirtschaftliche Traktoren mit ihren im Typenschein eingetragenen Rädern bis zu 3 m breit sein. Dies gilt sowohl für Breitreifen als auch für die Verwendung von Zwillingsrädern. Bis zu dieser Breite gilt für das Ortsgebiet, bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder auf engen als kurvenreich gekennzeichneten Straßen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (§ 58 Abs. 3e zweiter Strich KDV). Sind die Räder breiter als 3 m ist eine Sondergenehmigung nach § 39 Kraftfahrgesetz (KFG) notwendig. Diese durch die Landesregierung ausgestellte „Routengenehmigung“ (gelbe runde Tafel mit schwarzem R) enthält detaillierte Vorschriften über Kennzeichnung, Begleitung und erlaubte Fahrgeschwindigkeiten.
Regelungen für Anhänger
Für Anhänger wie zum Beispiel Güllefässer gilt ebenfalls eine Maximalbreite von 2,55 m. Je nach Zulassung darf unterschiedlich schnell gefahren werden. Mit nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern, also ohne Nummerntafel, max. 10 km/h, bei Verwendung einer Druckluftbremse 25 km/h schnell. Mit Zulassung und je nach Ausstattung sind 25 km/h, 40 km/h oder mit ABS-Bremssystem über 40 km/h Fahrgeschwindigkeit möglich. Wird bei landwirtschaftlichen Anhängern mit Nummerntafel die Breite von 2,55 m nur durch die Räder überschritten und ist diese Bereifung im Typenschein eingetragen, darf damit gefahren werden. Aber nur bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Dies gilt auch, wenn die Ausstattung und Zulassung eine höhere Fahrgeschwindigkeit erlauben würde. Wird die Breite von 2,55 m durch Aufbauten wie Schleppschlauchverteiler überschritten, ist eine Sondergenehmigung notwendig. Diese „Routengenehmigung“ ist bei der Landesregierung zu beantragen. Ein Routengenehmigungsbescheid gilt für das gesamte Bundesland und ist meist auf ein bis fünf Jahre befristet. Wird auch in anderen Bundesländern gearbeitet, sind dort ebenfalls Routengenehmigungen zu beantragen. Beim landwirtschaftlichen Traktor dürfen Geräte an den „Dreipunkt“ angekoppelt oder als auswechselbare gezogene Anhängerarbeitsmaschine ohne Typisierung nachgezogen werden.
Dreipunktgeräte
Sind Dreipunktgeräte nicht breiter als der Traktor und beide nicht breiter als 2,55 m, darf mit Bauartgeschwindigkeit gefahren werden. Landwirtschaftliche Geräte dürfen auf öffentlichen Straßen bis 3 m breit sein. Wobei hier eine Kennzeichnung mit zwei reflektierenden Warnmarkierungen (schräg nach außen abfallende rote und weiße Schraffuren), eine Ersatzbeleuchtung und eine Geschwindigkeitsreduktion auf 25 km/h notwendig sind. Bis zu einer Breite von 3,30 m dürfen ebenfalls Geräte auf öffentlichen Straßen transportiert werden, jedoch nur bei Tageslicht und guter Sicht. Auf engen, als kurvenreich gekennzeichneten Straßen ist ein Begleitfahrzeug vorauszuschicken. Als eng gelten Straßen unter 5 m Fahrbahnbreite. Bei Gerätebreiten über 3,30 m ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Die beschriebenen Rahmenbedingungen sind Regelungen für die Landwirtschaft und sollen die Arbeit erleichtern bzw. bei Unfällen vor Ansprüchen durch Unfallgegner schützen.