Wie breit darf eine Zugmaschine mit Anbaugerät sein?

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Frage 2.6.06-401 (3 Fehlerpunkte) Gültig seit 1/1/2007 L, T

Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?

Antwort: Antwort: 3,0 m m

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Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?


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Das Frühjahr und die damit verbundenen Arbeiten stehen bevor. Für Landmaschinen im Straßenverkehr heißt es, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Mit Zwillingsrädern maximal 3 m Breite und 25 km/h Fahrgeschwindigkeit. © Landwirt-Sonderdruck

Das zentrale Arbeitsgerät des Bauern ist der Traktor. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen die Breite von 2,55 m nicht überschreiten. Bis zu dieser Breite darf je nach Bauart 40 km/h bzw. 50 km/h schnell gefahren werden. Nach § 52 Abs. 6 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) dürfen landwirtschaftliche Traktoren mit ihren im Typenschein eingetragenen Rädern bis zu 3 m breit sein. Dies gilt sowohl für Breitreifen als auch für die Verwendung von Zwillingsrädern. Bis zu dieser Breite gilt für das Ortsgebiet, bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder auf engen als kurvenreich gekennzeichneten Straßen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (§ 58 Abs. 3e zweiter Strich KDV). Sind die Räder breiter als 3 m ist eine Sondergenehmigung nach § 39 Kraftfahrgesetz (KFG) notwendig. Diese durch die Landesregierung ausgestellte „Routengenehmigung“ (gelbe runde Tafel mit schwarzem R) enthält detaillierte Vorschriften über Kennzeichnung, Begleitung und erlaubte Fahrgeschwindigkeiten.

Bei Anhängeraufbaubreiten über 2,55 m ist eine Routengenehmigung erforderlich. © Landwirt-Sonderdruck

Regelungen für Anhänger

Für Anhänger wie zum Beispiel Güllefässer gilt ebenfalls eine Maximalbreite von 2,55 m. Je nach Zulassung darf unterschiedlich schnell gefahren werden. Mit nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern, also ohne Nummerntafel, max. 10 km/h, bei Verwendung einer Druckluftbremse 25 km/h schnell. Mit Zulassung und je nach Ausstattung sind 25 km/h, 40 km/h oder mit ABS-Bremssystem über 40 km/h Fahrgeschwindigkeit möglich. Wird bei landwirtschaftlichen Anhängern mit Nummerntafel die Breite von 2,55 m nur durch die Räder überschritten und ist diese Bereifung im Typenschein eingetragen, darf damit gefahren werden. Aber nur bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Dies gilt auch, wenn die Ausstattung und Zulassung eine höhere Fahrgeschwindigkeit erlauben würde. Wird die Breite von 2,55 m durch Aufbauten wie Schleppschlauchverteiler überschritten, ist eine Sondergenehmigung notwendig. Diese „Routengenehmigung“ ist bei der Landesregierung zu beantragen. Ein Routengenehmigungsbescheid gilt für das gesamte Bundesland und ist meist auf ein bis fünf Jahre befristet. Wird auch in anderen Bundesländern gearbeitet, sind dort ebenfalls Routengenehmigungen zu beantragen. Beim landwirtschaftlichen Traktor dürfen Geräte an den „Dreipunkt“ angekoppelt oder als auswechselbare gezogene Anhängerarbeitsmaschine ohne Typisierung nachgezogen werden.

Bei 3 m Gerätebreite max. 25 km/h Fahrgeschwindigkeit. © Landwirt-Sonderdruck

Dreipunktgeräte

Sind Dreipunktgeräte nicht breiter als der Traktor und beide nicht breiter als 2,55 m, darf mit Bauartgeschwindigkeit gefahren werden. Landwirtschaftliche Geräte dürfen auf öffentlichen Straßen bis 3 m breit sein. Wobei hier eine Kennzeichnung mit zwei reflektierenden Warnmarkierungen (schräg nach außen abfallende rote und weiße Schraffuren), eine Ersatzbeleuchtung und eine Geschwindigkeitsreduktion auf 25 km/h notwendig sind. Bis zu einer Breite von 3,30 m dürfen ebenfalls Geräte auf öffentlichen Straßen transportiert werden, jedoch nur bei Tageslicht und guter Sicht. Auf engen, als kurvenreich gekennzeichneten Straßen ist ein Begleitfahrzeug vorauszuschicken. Als eng gelten Straßen unter 5 m Fahrbahnbreite. Bei Gerätebreiten über 3,30 m ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Die beschriebenen Rahmenbedingungen sind Regelungen für die Landwirtschaft und sollen die Arbeit erleichtern bzw. bei Unfällen vor Ansprüchen durch Unfallgegner schützen.

Wie breit darf ein Fahrzeug einschließlich Ladung sein?

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein.

Bei welcher Breite müssen Warntafeln angebracht werden?

Warntafeln: Angehängte Arbeitsgeräte müssen ab einer Breite von 2,75 m mit Warntafeln ausgerüstet sein. Ist das Arbeitsgerät jedoch nach der Mother Regulation EU-typgenehmigt, sind die Warntafeln schon ab 2,55 m Pflicht. Ähnlich verhält es sich bei Traktoren und Anhängern.

Welche zulässige Gesamtlänge darf ein Fahrzeug oder Zug mit Ladung höchstens haben?

FAQ: LKW-Länge Anhänger dürfen nicht länger als 12 m sein, Gespanne nicht länger als 18,75 m.

Was ist beim Ankuppeln eines Mehrachsanhängers zu beachten?

Was ist beim Ankuppeln eines Mehrachsanhängers richtig?.
- sollte im Sichtbereich des Fahrers stehen und einweisen..
- hält die Zuggabel, bis diese in der Anhängerkupplung eingerastet ist..
- warnt vor Hindernissen und Verkehrsteilnehmern, die der Fahrer nicht sehen kann..

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