Wie hoch ist das Krankengeld wenn ich arbeitslos bin?

Nach 78 Wochen endet der Anspruch eines Arbeitnehmenden auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung betroffener Arbeitnehmender einiges beachten.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit längstens für 78 Wochen (innerhalb von drei Jahren) Krankengeld. Die Beendigung der Krankengeldzahlung nach 78 Wochen bezeichnet man als "Aussteuerung". Sofern man davon ausgeht, aufgrund der Erkrankung nicht mehr seinen Job ausüben zu können, sollte man eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch manchmal hat der Rentenversicherungsträger zum Zeitpunkt der Aussteuerung noch nicht über den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entschieden. Betroffene drohen dann in eine Lücke in unserem sozialen Netz zu fallen. Ihnen fehlt nicht nur ihr Einkommen, sie können auch ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Nahtlosigkeitsregelung)

Die drohende Lücke kann durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III) geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, welches bis zur nachfolgenden Leistung gezahlt wird, weshalb man auch von einer "Nahtlosigkeitsregelung" spricht. Während des Leistungsbezugs besteht die Krankenversicherung fort. Die Beiträge hierfür werden von der Agentur für Arbeit getragen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Arbeitsverhältnis

Das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis besteht in diesen Fällen weiterhin. Trotzdem muss sich der Arbeitnehmende arbeitslos melden und damit signalisieren, dass er das Direktionsrecht seines Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Obwohl das Arbeitsverhältnis noch besteht, hat der Arbeitnehmende in dieser besonderen Situation einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Krankengeld-Ende: Was der Arbeitgeber zu veranlassen hat

Gemäß der gemeinsamen Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt haben Arbeitgeber zum Ende des Krankengeldbezuges die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für betroffene Arbeitnehmende zu veranlassen (Meldegrund 30 – Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung).

Da Krankengeld für bis zu 78 Wochen bezogen werden kann, werden in dem Kalenderjahr, in dem die Abmeldung erfolgt, bis zum Abmeldetermin meist ausschließlich beitragsfreie Zeiten und damit keine SV-Tage vorliegen. Sind in dem Kalenderjahr bis zum Abmeldedatum keine SV-Tage anzusetzen, ist ein nach Ende des Krankengeldbezugs gewährtes einmalig gezahltes Arbeitsentgelt beitragsfrei.

Märzklausel beachten

Wird eine Einmalzahlung in der Zeit von Januar bis März eines Jahres ausgezahlt, muss die Märzklausel beachtet werden. Die Einmalzahlung ist dann dem Vorjahr zuzuordnen. Wurden im Vorjahr beitragspflichtige Zeiten zurückgelegt, muss die bei Einmalzahlungen übliche Vergleichsberechnung auf der Basis der Vorjahresdaten erfolgen.

Mehr zum Thema Märzklausel erfahren Sie hier.

1. Krankgeschrieben: Was muss ich tun?

Ihr Arzt hat Sie krankgeschrieben? Vergessen Sie nicht, die entsprechenden Informationen und Dokumente fristgerecht an Ihr RAV und Ihre Arbeitslosenkasse weiterzugeben, damit Sie Ihren Taggeldanspruch nicht verlieren.

Innerhalb einer Woche  Ende Monat

1. Melden Sie Ihre ganze oder teilweise Arbeitsunfähigkeit dem RAV.
2. Schicken Sie Ihr Arztzeugnis an Ihre Arbeitslosenkasse.

Vermerken Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit auf dem Formular «Angaben der versicherten Person», das Sie per Post erhalten haben. Schicken Sie das Formular anschliessend an Ihre Arbeitslosenkasse.

2. Wie lange bin ich versichert?

Wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre Arbeitslosenkasse Ihre Taggelder für eine bestimmte Zeit weiter und zwar:

  • während den ersten 30 Kalendertagen der Arbeitsunfähigkeit;
  • oder während 44 Werktagen innerhalb Ihrer Rahmenfrist (=Zeitraum, in dem Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben).

Ab dem 31. Krankheitstag (oder ab dem 45. Tag innerhalb der Rahmenfrist) erhalten Sie keine Arbeitslosenentschädigung mehr.

3. Wie kann ich meine Versicherungsdeckung verbessern?

Mit einer Erwerbsausfallversicherung bleibt Ihr Einkommen über die 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit (bzw. 44 Tage innerhalb der Rahmenfrist) hinaus gesichert. In der Regel beträgt die Leistungsdauer 365 oder 760 Tage.

Um von einer besseren Deckung zu profitieren, können Sie eine Erwerbsausfallversicherung mit einem Versicherer abschliessen.

Wenn Ihr alter Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, können Sie in eine Einzelversicherung übertreten, indem Sie dies dem Krankenversicherer innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses mitteilen.

4. Staatlicher Beitrag: Wie muss ich vorgehen?

Der Staat Freiburg kann Ihnen Beiträge an die Prämien von Erwerbsausfallversicherungen gewähren (Art. 34 des Reglements über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt – BAMR).

Um in den Genuss dieser Beiträge zu kommen, müssen Sie: 

  • Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder einen Lohn im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme beziehen;
  • eine Erwerbsausfallversicherung abgeschlossen haben, deren versicherter Betrag mindestens 50 % des versicherten Verdiensts oder des im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme bezahlten Lohns beträgt;
  • die vom Staatsrat beim Vermögen festgelegten Bedingungen erfüllen.

Vorgehen:

  1. Reichen Sie ein Gesuch bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse ein.
  2. Legen Sie Ihrem Gesuch die folgenden Dokumente bei:
  • Identitätsausweis
  • Wohnsitzbestätigung (von Ihnen und von jedem erwachsenen Familienmitglied, das im gleichen Haushalt wohnt)
  • Versicherungsangebot der Erwerbsausfallversicherung oder Versicherungsvertrag
  • Vertrag nach BAMG (wenn Sie an einer Wiedereingliederungsmassnahme teilnehmen)
  • letzte Steuerveranlagung

Weitere Informationen erhalten Sie im Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMR), das Sie unten herunterladen können, oder bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse.

Dokumente

  • Leitfaden «Arbeitslosigkeit» des SECO
  • Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt

Nützliche Links

  • Öffentliche Arbeitslosenkasse (OALK)
  • Arbeitslosigkeit: häufig gestellte Fragen

Wie wird das Krankengeld berechnet wenn man arbeitslos ist?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts und maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Davon werden allerdings noch Beiträge für die Sozialversicherungen (außer Krankenversicherung) abgezogen. Wenn Sie Krankengeld nach dem Arbeitslosengeld beziehen, ist dieses in der Höhe identisch.

Was ist besser Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld?

In der Regel erhält man bei Bezug von Krankengeld einen höheren Betrag als bei Bezug von Arbeitslosengeld. Dieses beläuft sich in der Regel nur auf 60% des in den 12 Monaten zuvor erzielten, durchschnittlichen Nettoverdienstes.

Wie lange erhalte ich Krankengeld nach Kündigung?

Nach Ablauf der sechs Wochen (oder der Kündigungsfrist) zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen lang das Krankengeld (70% des Brutto). Anspruch auf Krankengeld besteht auch, wenn der Arbeitnehmer erst am letzten Arbeitstag krankgeschrieben wird.

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