Wie lange gilt der genesenen status bayern

Eine vollständige Impfung ist in Deutschland aktuell nur für einzelne Berufsgruppen vorgeschrieben. Auf Reisen in bestimmte Urlaubsländer kann das Impfzertifikat jedoch von Bedeutung sein.

  • Wer als geimpft und wer als genesen gilt

  • So erlangt man einen Impf- oder Genesungsnachweis

  • Das ist bei Reisen ins Ausland zu beachten

Impfzertifikat: Wann gilt man als geimpft

Als vollständig geimpft gilt man aktuell entweder mit zwei Impfdosen oder einer Dosis plus einer überstandenen Infektion. Als Beleg für eine vollständige Impfung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch anerkannt. Eine Übersicht, welche Impfstoffe in Deutschland und im Ausland zugelassen* sind, gibt es beim Paul-Ehrlich-Institut.

Nach welchem Zeitraum ist die vollständige Impfung gültig?

- nach zwei Impfdosen: nach 14 Tagen
- nach Infektion und anschließend einer Dosis: sofort
- nach einer Dosis und anschließender Infektion: ab dem 29. Tag

Zertifikate-Begrenzung ab 1. Oktober

In Deutschland gibt es bis einschließlich 30. September keine Begrenzung für die Anerkennungsdauer von Impfzertifikaten. Eine Auffrischungsimpfung (Booster) hat innerhalb Deutschlands derzeit noch keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Impf-Zertifikats.

Wann gilt man ab 1. Oktober als vollständig geimpft?

- mit drei Impfdosen
- mit zwei Impfdosen plus überstandener Infektion

Wie weisen Geimpfte eine überstandene Infektion nach?

- Infektion vor der ersten Impfung: Antikörpertest
- Infektion vor der zweiten Impfung: PCR-Test
- Infektion nach der zweiten Impfung: PCR-Test (mindestens 28 Tage alt)

Genesenen-Status für Ungeimpfte

Genesenen-Status haben alle Ungeimpften, deren Infektion mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt. Als Beleg für eine Genesung wird ein ärztlicher Testnachweis (z.B. ein PCR-Labortest) auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.

Impfzertifikat bei Reisen ins Ausland

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist derzeit kein Impfnachweis erforderlich. Einige beliebte Urlaubsländer außerhalb Europas wie beispielsweise die USA, Kanada oder Neuseeland verlangen aktuell noch ein Zertifikat über eine vollständige Corona-Impfung: Hierbei reichen in aller Regel zwei Impfdosen aus.

Drei oder sechs Monate: Wie lange gelte ich als genesen? Und was gilt dabei für Ungeimpfte und Geimpfte? Um den Genesenenstatus gibt es viel Verwirrung.

Aktualisiert am Montag, 21. Februar - Zuletzt sorgte das Robert Koch-Institut für viel Wirbel, weil der Genesenenstatus kurzfristig von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Jetzt gab es erneut eine Änderung zum Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion, die die Ungeimpften betrifft - was allerdings nichts an der Gültigkeit ändert.

Entscheidung im Januar: Genesenenstatus nur noch drei Monate gültig

In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer RKI-Vorgaben auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst, Millionen Deutsche waren davon betroffen.

Aktuelle Ergänzung: Verkürzter Genesenenstatus betrifft Ungeimpfte

Nach der vielen Kritik, hat das RKI seine Empfehlung jetzt noch einmal ergänzt: Der verkürzte Genesenenstatus gilt nur für Ungeimpfte. "Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen", heißt es auf der Internetseite des RKI.

Der Genesenenstatus von Ungeimpften endet also nach 90 Tagen. Was allerdings für Verwirrung sorgt: Totz der Verkürzung des Genesenen-Status können Betroffene aus technischen Gründen digitale Zertifikate erhalten, die sechs Monate lang gültig sind. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Bild-Zeitung.

Gilt der Genesenenstatus für Geimpfte dann sechs Monate?

Gelten also geimpfte Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, nun sechs Monate als genesen? Nein, stellt eine Sprecherin der bayerischen Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion klar. Mit der Ergänzung des RKI "ist keine inhaltliche Änderung und damit auch keine Anhebung der Geltungsdauer des Genesenenstatus auf sechs Monate verbunden".*

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Der Status als „Genesener“ betrifft nur Personen, die ungeimpft sind (weder vor noch nach der Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben). Die Sprecherin ergänzt allerdings: "Zur Frage nach der Gültigkeit von Genesenennachweisen mindestens einmal geimpfter Personen äußert sich das RKI nicht."

Geimpft und dann genesen - was gilt?

Was gilt dann also für Personen, die beispielsweise einmal geimpft und dann genesen sind? "Personen, die genesen sind und zusätzlich (mindestens) eine Impfstoffdosis erhalten haben, gelten als vollständig geimpft", heißt es von der Staatsregierung. Die Kombiniation geimpft-genesen bzw. genesen-geimpft wird auch als "grundimmunisiert" bezeichnet.

Und gilt dieser Status auch nur für einen bestimmten Zeitraum? Nein. "Nach den aktuellen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts ist derImpfstatus weder in der Konstellation „geimpft-geimpft“ noch in den Konstellationen „geimpft-genesen“ oder „genesen-geimpft“ derzeit zeitlich befristet", so die Sprecherin.

Wer in Bayern doppelt geimpft und genesen ist, gilt nach überstandener Corona-Infektion sogar als geboostert. Auch der Status "geboostert" ist "derzeit zeitlich nicht befristet", heißt es von der Staatsregierung. Aber: Ob man in der Kombi geimpft-geimpft-genesen als geboostert gilt, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Erneute Änderung sorgt für Kritik

Dass der Genesenenstatus erneut eigenmächtig vom RKI angepasst wurde, sorg wieder für Kritik. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte in einer Pressekonferenz zu Corona-Lockerungen für den Freistaat, dass es da an einer Führung der Bundesregierung fehle. "Das ist kaum darstellbar, wenn eine Behörde einseitig solche Entscheidungen trifft", kritisiert Söder.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das RKI jetzt auch entmachten und wird künftig selbst über den Geimpften und Genesenen-Status entscheiden. "Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden", sagte Lauterbach der Bild. Sonst trage er die politische Verantwortung für das Handeln anderer, so der Gesundheitsminister weiter. So wurde es auch in der Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch beschlossen: Festlegungen zum Genesenenstatus werden nicht mehr an das RKI delegiert.

Gericht in Ansbach und Berlin: Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig

Vergangene Woche hatte bereits ein Gericht in Bayern die RKI-Regelung kassiert: Die Verkürzung des Genesenenstatus war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig.

Und das bestätigte jetzt auch das Verwaltungsgericht Berlin. In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig ist, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Über die Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. (Az.: VG 14 L 24/22)

* Hinweis: In der ersten Version des Textes vom 15.2. stand, dass der Genesenenstatus für Geimpfte nun sechs Monate gilt. Das stimmt nicht, wie die bayerische Staatsregierung korrigiert hat.

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