Wie lange ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gültig bis der Arbeitgeber

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Wie lange ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gültig bis der Arbeitgeber

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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, benötigt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt.

Personen dürfen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die genannten Tätigkeiten gewerbsmäßig erstmalig nur dann ausüben, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachgewiesen ist, dass sie

  1. über die in § 42 Abs. 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den Absätzen 2, 4 und 5 vom Gesundheitsamt belehrt wurden und
  2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 in Textform erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Was kostet eine Belehrung?

Für die Belehrung wird eine Gebühr von 25 € erhoben.

Gibt es eine Gebührenbefreiung für Schülerpraktikanten oder ehrenamtlich tätige Personen?

Sind Sie ehrenamtlich tätig, wird eine verminderte Gebühr von 13 € erhoben.

Schüler und Schülerinnen der kreiseigenen Schulen sind gebührenbefreit.

  • Auflistung der kreiseigenen Schulen

Was kostet eine Zweitschrift?

Für eine Zweitschrift wird grundsätzlich eine Gebühr von 10 € erhoben.

Brauchen minderjährige Teilnehmer eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten?

Minderjährige Teilnehmer müssen durch eine/n Erziehungsberechtigte/n begleitet werden oder deren schriftliche Einwilligung auf einem Vordruck vorlegen. Diesen Vordruck erhalten Sie im Gesundheitsamt oder unter

  • Elternerklaerung (PDF)

Benötigen ehrenamtlich Tätige oder Helfer bei Vereinsfesten eine Belehrung?

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen unterliegen nicht der Belehrungspflicht nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Dem Infektionsschutz der Bevölkerung wird bei solchen Veranstaltungen dadurch Rechnung getragen, dass der Personenkreis - und zwar unabhängig davon ob er vor Ort tätig ist oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereitet und zur Verfügung stellt – sich anhand einer Broschüre über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln informiert. Die Broschüre finden Sie hier:

Hygienisch zubereiten - Feste feiern.pdf

Ehrenamtlich Tätige, die bei karitativen Organisationen oder im Rahmen von Selbsthilfegruppen Tätigkeiten in Küchen ausüben oder in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen, unterliegen weiterhin der Belehrungspflicht.

Wie erhalte ich eine Bescheinigung nach § 43 IfSG?

Der Kreis Unna bietet zwei Formen der Belehrung an:

  • Onlinebelehrung
  • Präsenzschulung (findet derzeit nicht statt)

Welche Folgebelehrungen muss der Arbeitgeber durchführen?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch eine neue Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters und dann jeweils in Abständen von zwei Jahren Folgebelehrungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.

Inhalt der Belehrung sind Hinweise zu den notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Beschäftigungs- und Tätigkeitsverboten unter Berücksichtigung des speziellen Arbeitsplatzes. Die Dokumentation kann auf der Rückseite der Belehrungsbescheinigung erfolgen.

Nach der Lebensmittelhygieneverordnung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter / ihre Mitarbeiterinnen außerdem mindestens einmal jährlich zu Hygienethemen schulen und dies dokumentieren. Hierzu gibt es Muster unter:

Lebensmittelüberwachung

Gültigkeit der Bescheinigung

Die Bescheinigung darf bei erstmaliger Ausübung einer o.a. Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Behalten die Gesundheitszeugnisse gem. §§ 17, 18 BSeuchG Ihre Gültigkeit?

Die bis zum 31.12.00 ausgestellten Gesundheitszeugnisse nach § 18 BSeuchG behalten ihre Gültigkeit und ersetzen die Erstbelehrung. Auch hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Folgebelehrungen jährlich zu wiederholen und darüber Aufzeichnungen zu führen.

Kurzlink

https://www.kreis-unna.de/x/buU-627bc

Auskunft

Wie lange ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gültig bis der Arbeitgeber Nachschulen muss?

Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschsutzgesetz (IfSG) darf am 1. Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein. Danach ist diese Bescheinigung lebenslang gültig.

Wie oft ist lt IfSG die Folgebelehrung durchzuführen?

- Schriftliche Dokumentationen aller Belehrungen der Mitarbeiter nach dem IfSG sind im Betrieb aufzubewahren. Dies betrifft sowohl die Erstbelehrung vom Gesundheitsamt als auch die von Ihnen (oder von einem Hygienebeauftragten o. ä.), alle zwei Jahre, durchzuführende Folgebelehrung.

Was ist eine Erstbelehrung?

Ein Gesundheitszeugnis wird auch als Erstbelehrung bezeichnet. Sie benötigen es immer dann, wenn Sie in der Lebensmittelbranche arbeiten: In der Gastronomie wird von jedem Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis verlangt. Hierzu zählen neben Restaurants auch Imbisse und Cafés.

Wie oft muss man eine hygieneschulung machen?

Einmal jährlich müssen alle Mitarbeiter an einer Hygieneschulung teilnehmen und alle zwei Jahre an einer Infektionsschutzbelehrung. Sofern Du den gesetzlichen Anforderungen nachkommen möchtest, ist es Deine Pflicht als Arbeitgeber für beides regelmäßig zu sorgen.