Booster und 4. Impfung Impfstatus: Gültigkeit – Wie lange gilt man als geboostert?Ab wann gilt man als vollständig geimpft und wann läuft der Impfstatus ab? Wer gilt als geboostert? Alle Infos zur Gültigkeit des Impfstaus, Booster-Impfung und Co. Show
Wann gelten Geimpfte und Genesene als vollständig geimpft oder geboostert? Wie lange hält der Impfstatus? Was gilt für Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden? Alle Infos hier im Text. © Foto: Friedrich Stark/epd Seit dem 20. März gelten in Deutschland weniger Corona-Maßnahmen. Mit dem „Freedom Day“ traten weitreichende Lockerungen in Kraft und das trotz steigender Inzidenzen. Für Ungeimpfte bedeutet das: Mehr Freiheiten. Trotzdem drängen Bund und Länder auf eine Impfung all jener, die noch keine bekommen haben. Auch eine Impfpflicht steht weiter im Raum. 76,1 Prozent aller Deutschen sind bisher doppelt geimpft, rund 59 Prozent sind geboostert (Stand: 19.04.2022). Doch wann gelte ich als vollständig geimpft? Und wie lange ist mein Impfstatus gültig? Deshalb beantworten wir hier folgende Fragen:
Vollständig geimpft oder geboostert: Das gilt nach einer InfektionOben beschrieben sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Immunisierung. Hier ist die Übersicht, wann man als geboostert gilt:
Wie lange sind Impfung und Booster gültig?Seit dem 1. Februar 2022 sind die Impfungen innerhalb der EU neun Monate lang gültig. Das gilt für die Grundimmunisierung. Wer einen Booster bekommen hat, kann frühestens sechs Monate später einen zweiten Booster bekommen. Das ist aber aktuell nicht verpflichtend und wird nur vulnerablen Gruppen empfohlen. Es ist denkbar, dass im Herbst die Empfehlung für einen zweiten Booster ausgeweitet wird auf die gesamte Bevölkerung. In der EU gibt es noch kein Ende der Gültigkeit für die Booster-Impfung. Aktuell sind sie also unbegrenzt gültig. 4. Impfung zur Auffrischung – die neue Stiko EmpfehlungMenschen ab 70, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen können einen zweiten Booster bekommen. Diese soll aus Sicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und der ersten Auffrischimpfung verabreicht werden. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle sie frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach sechs Monaten. Booster-Impfung bei Genesenen: Vorerst keine vierte ImpfungFür Menschen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hätten, werde aber kein weiterer Booster empfohlen, hieß es vonseiten der Stiko. Beim zweiten Booster sei von einer ähnlichen Verträglichkeit auszugehen wie beim ersten. Das Gremium erklärte aber auch, die Datenlage sei noch limitiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb via Twitter: „Die Entscheidung der Stiko zur vierten Impfung bei Älteren und Risikopatienten ist richtig und gibt zusätzliche Sicherheit für diese Menschen. Trotzdem müssen weiterhin Erstimpfungen und Booster unsere Priorität bleiben.“ Booster mit Biontech, Moderna, Johnson & Johnson: Ab wann ist man vollständig geimpft?Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, gilt ab diesem Tag bereits als geboostert. Die 14-Tage-Frist, die zunächst galt, ist aufgehoben.Und hier die Info, wer als vollständig geimpft bzw. grundimmunisiert gilt:
Gerichtsbeschluss: Mit einer Dosis Johnson & Johnson ist man vollständig geimpftFür Menschen, die bei ihrer Erstimpfung Johnson&Johnson erhalten haben, bleibt es kompliziert: Bis zuletzt galten Menschen mit diesem Vakzin nur als vollständig geimpft, wenn sie eine weitere Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten haben. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte nun aber die Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI): Demnach gelten Menschen mit einer Einmalschutzimpfung von Johnson & Johnson auch weiterhin als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das PEI sei rechtswidrig, teilte das Gericht am 18.2.2022 mit. Geboostert sei man jedoch mit nur einer Impfung nicht. Impfung nach einer Corona-Infektion – aktuelle Regeln im ÜberblickDas Robert-Koch-Institut (RKI) gibt regelmäßig ein epidemiologisches Bulletin heraus, in dem die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona bekanntgegeben werden. Das aktuellste Bulletin ist vom 13. Januar 2022. Darin sind folgende Empfehlungen für Genesene, die sich impfen lassen wollen, enthalten:
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