Wie lange sollte man bei einer erkältung zuhause bleiben

Eigentlich sind Arbeitnehmer oft mit Schnupfen zur Arbeit. Doch seit Corona steht die Frage im Raum: Darf ich das überhaupt noch? Foto: unsplash.com

Normalerweise sind Halskratzen oder Schnupfen kein Grund, um sich auf der Arbeit krank zu melden. Doch wie ist das in Zeiten des Coronavirus? Leichte Erkältungserscheinungen können bereits Symptome einer Corona-Erkrankung sein. Darf ich jetzt überhaupt mit einem Schnupfen zur Arbeit gehen? Wir klären auf.

Das Problem dabei: Wer weiß schon, ob es sich nur um eine harmlose Erkältung oder nicht doch um erste Symptome des gefährlichen Coronavirus handelt? Ist es momentan erlaubt, zur Arbeit zu gehen, wenn man Schnupfen hat? 

Schnupfen in Corona-Zeiten: Zuhause bleiben oder ab ins Büro?

Die Antwort ist sehr klar: Wer an Erkrankungen der oberen Atemwege (Husten, Schnupfen, Halskratzen) leidet, der muss Zuhause bleiben. Das trifft auch zu, wenn Sie nur leichte Beschwerden haben.

Zwar sind die Coronavirus-Fallzahlen in Deutschland aktuell relativ niedrig, allerdings ist das Ansteckungsrisiko nach wie vor hoch: Sie können andere mit dem Coronavirus anstecken, selbst wenn Sie nur leichte Symptome haben.

Bleiben Sie also in jedem Fall Zuhause, wenn Sie die genannten Erkältungssymptome bei sich feststellen.

Erkältung in der Corona-Krise: Das sagen die Behörden

Mit Schnupfen oder Husten zur Arbeit? Die Behörden sind sich bei der Beantwortung dieser Frage einig:

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sagt: "Treten bei einer Arbeitskraft Krankheitszeichen auf, die auf COVID-19 hindeuten (Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche), muss sie zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich abgeklärt ist." Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber im Verdachtsfall sofort informieren
  • Laut dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen sich "Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z. B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber [...] generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten." Wenn Sie also Symptome haben, dürfen Sie nicht eher wieder zur Arbeit gehen, bis Sie mit einem Arzt abgeklärt haben, dass es sich nicht um das Coronavirus handelt.

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Sie haben leichte Erkältungssymptome, fühlen sich aber durchaus im Stande zu arbeiten? Ins Büro dürfen Sie nicht gehen, solange Sie keine Bestätigung von Ihrem Arzt haben, dass es sich bei Ihren Beschwerden nicht um Corona-Symptome handelt. Was also tun? Das sollten Sie zum Anspruch auf Home Office wissen:

Besteht Anspruch auf Home Office?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wendet sich mit einem Appell an alle Unternehmen und Organisationen: "Ermöglichen Sie das Arbeiten von zu Hause aus, wo und wann immer möglich." Die Behörden sind sich einig: Arbeitgeber sollten Ihren Mitarbeitern unter allen Umständen das Home Office ermöglichen. Dadurch werden Infektionsrisiken vermieden. Die Krankenkasse DAK fand kürzlich in einer Studie heraus, dass das Arbeiten im Home Office produktiver und stressfreier für die Arbeitnehmer sei. Allerdings sei auch die Trennung von Arbeit und Privatem wesentlich schwerer, so berichtet die Tagesschau. Übrigens: Viele Unternehmen sprechen anstatt von "Home Office" lieber von "Mobile Office", also ganz allgemein von mobilem Arbeiten. Ein echter Home-Office-Arbeitsplatz muss nämlich einige Bedingungen erfüllen, um als solcher anerkannt zu werden.

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Zwar sind sich die Behörden einig, dass das Home Office eine der effektivsten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist - daher fordern Sie die deutschen Unternehmen auch einstimmig dazu auf, ihren Arbeitnehmern das Arbeiten von Zuhause zu ermöglichen. Allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch aufs Home Office.  Dennoch kommen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern entgegen. Hier verraten wir Ihnen, wie Sie im Home Office genau so gut arbeiten können wie im Büro.

Zuhause bleiben ohne Attest?

Was also tun, wenn Ihr Arbeitgeber das Home Office abgelehnt hat? Einfach zuhause bleiben geht nicht, denn dann riskieren Sie eine Kündigung. Da gibt es auch in Zeiten des Coronavirus keine Ausnahme, denn die reine Angst, an dem Virus zu erkranken, stellt rechtlich noch keinen Grund dar, der Arbeit fernzubleiben. Hier bleibt Ihnen also nur der Weg über eine ärztliche Krankschreibung.

Eine ärztliche Krankmeldung muss in der Regel ab dem dritten Krankheitstag eingereicht werden. Ob diese bei leichten Erkältungserscheinungen ausgestellt wird, ist Ermessenssache des Arztes. In Zeiten von Corona ist dies aber nicht unwahrscheinlich. Haben Sie verdächtige Symptome, sollten Sie Ihren Arzt telefonisch kontaktieren, bevor Sie die Praxis aufsuchen.

Übrigens: Zwar ist die Krankmeldung per Telefon seit dem 1. Juni nicht mehr erlaubt, allerdings sind Krankmeldungen per Videoanruf weiterhin möglich. Dies ist allerdings an folgende Bedingungen geknüpft: Der Versicherte muss der Arztpraxis bekannt sein und die Praxis muss eine Krankschreibung per Videosprechstunde anbieten.

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Wann sollte man mit einer Erkältung zuhause bleiben?

Wenn Sie krank sind, bleiben Sie zu Hause. Wenn Sie Anzeichen für eine COVID-19-Erkrankung haben, dann rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an. Anzeichen sind zum Beispiel Fieber, Husten oder Schnupfen.

Wie lange wird man krank geschrieben bei Erkältung?

Drei mal drei Tage - eine normale Erkältung Es gibt den bekannten Merksatz zur Erkältung: "Drei Tage kommt sie, drei Tage bleibt sie, drei Tage geht sie." Das trifft zwar nicht immer zu, eine Erkältung kann auch mal länger oder kürzer dauern, aber im Kern gibt es den üblichen Verlauf ganz gut wieder.

Sollte man mit einer Erkältung zur Arbeit?

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt der Sicherheit am Arbeitsplatz oberste Priorität zu und rät Arbeitnehmern mit Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben.

Wird man bei einer Erkältung krankgeschrieben?

Das klingt für viele Arbeitnehmer übertrieben, ist in manchen Fällen jedoch nicht abwegig. Um zu verhindern, dass eine Erkältung fast weg und dann doch wieder da ist, musst Du sie vollständig auskurieren. Bei starkem Krankheitsgefühl und ausgeprägten Symptomen solltest Du Dich also entsprechend krankschreiben lassen.

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