Wie oft darf man nach einer krebserkrankung zur reha

Hinweise zu dem Text

Rechtsverbindliche Auskünfte zur onkologischen Rehabilitation oder eine individuelle sozialrechtliche oder medizinische Beratung sind dem Krebsinformationsdienst nicht möglich. Gerne nennen wir Ihnen aber Ansprechpartner, die Ihnen im konkreten Fall weiterhelfen.

Eine Krebsbehandlung kann sehr anstrengend sein. Die Rückkehr in den gewohnten Alltag fällt vielen Betroffenen danach schwer. Eine Rehabilitationsmaßnahme kann dazu beitragen, diesen Übergang leichter zu machen. Die "Reha" soll außerdem den Erfolg der Behandlung sichern sowie etwaigen Spätfolgen und Einschränkungen durch Krankheit oder Behandlung nach Möglichkeit vorbeugen.
Was versteht man unter medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation? Wer hat Anspruch auf solche Maßnahmen? Ist die Teilnahme Pflicht?
Der folgende Text richtet sich an Krebspatienten, ihre Angehörigen und Interessierte, die sich einen ersten Überblick verschaffen möchten.

Überblick: Rehabilitation – zurück in den gewohnten Alltag

Nach der Krebsbehandlung im engeren Sinn schließen sich für viele Patienten Rehabilitationsmaßnahmen an. Zur "Reha" gehören nicht nur medizinische Leistungen: auch der Wiedereinstieg in den Beruf kann gezielt durch  Rehabilitationsmaßnahmen gefördert werden. Die soziale Wiedereingliederung hat zum Ziel, Betroffenen das bisher gewohnte Leben  wieder zu ermöglichen, ohne oder mit so wenigen Einschränkungen wie möglich. Dazu gehören zum Beispiel die Rückkehr in die eigene Wohnung oder die Bewältigung des Alltags ohne fremde Hilfe.

Welche Reha-Maßnahmen man braucht, ergibt sich deshalb auch aus dem individuellen Bedarf.

Medizinische Rehabilitation

Reha, Kur oder Urlaub?

Eine Anschlussrehabilitation für Krebspatienten ist kein Urlaub und keine "Badekur": Sie bietet Behandlung, Unterstützung beim Gesundwerden und Hilfe zur Rückkehr in den Alltag.

Die medizinische Rehabilitation dient dazu, den Erfolgt der Krebstherapie zu sichern. Sie beginnt in der Regel erst dann, wenn die erste Phase der Behandlung abgeschlossen ist, zum Beispiel nach einer Operation oder einer Strahlentherapie. Damit gehört sie im weiteren Sinn auch schon zur Nachsorge.

In der Reha-Phase werden medizinische Behandlungen begonnen oder auch fortgesetzt, die die körperlichen Folgen der Tumorerkrankung beseitigen oder zumindest mildern sollen. Hinzu kommen Maßnahmen, die die Rückkehr zum gewohnten Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapie und Bewegung, eine Ernährungsberatung, die besonders auf Krebspatienten ausgerichtet ist, sowie Unterstützung beim Umgang mit Problemen, die durch Krankheit oder Therapie aufgetreten sind. Psychoonkologische Beratungsangebote helfen in der Rehabilitationsphase dabei, die Krankheit auch seelisch so gut wie möglich zu bewältigen.

Für Krebspatienten lassen sich viele Maßnahmen in einer stationären oder ambulanten "Anschlussheilrehabilitation" bündeln. Darunter versteht das Sozialrecht einen meist etwa dreiwöchigen Aufenthalt in einer spezialisierten Klinik. In Deutschland gibt es inzwischen auch Tageskliniken, in denen alle Reha-Maßnahmen tagsüber durchgeführt werden, Patienten aber abends nach Hause gehen. Während einer solchen Anschluss-"Reha" bleibt man in der Regel weiter krankgeschrieben.

Was kostet die Rehabilitation?

Die Kosten für die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern, wie zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung, übernommen. Voraussetzung, besonders bei Privatversicherten: Die jeweiligen vertraglichen Bedingungen müssen erfüllt sein.
Gesetzlich Versicherte müssen lediglich die Eigenbeteiligung selbst aufbringen, wie es auch bei anderen Krankenhausaufenthalte üblich ist, oder zum Beispiel bei der ambulanten Physiotherapie.

Soziale und berufliche Rehabilitation

Was zur sozialen Rehabilitation gehört, hängt von der individuellen Situation ab, in der man sich als Betroffener befindet. Sie hat zum Ziel, einen normalen Alltag und eine möglichst uneingeschränkte Teilnahme am gewohnten Leben zu ermöglichen. Zur Rehabilitation gehört deshalb beispielsweise die Prüfung, ob man durch die Krebserkrankung zuhause und im Alltag eingeschränkt ist, und gegebenenfalls die Suche nach Abhilfe. Das Ziel: Eine dauerhafte Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit sollen nach Möglichkeit verhindert oder zumindest gemildert werden.
Unter der beruflichen Rehabilitation verstehen Fachleute alle Maßnahmen, die Krebspatienten die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und eine ungewollte Verrentung vermeiden. Dazu gibt es verschiedene Modelle. Eines sieht zum Beispiel vor, dass man als berufstätiger Krebspatient beim Wiedereinstieg eine Zeitlang nur stundenweise arbeitet, statt gleich wieder einen vollen Arbeitstag zu stemmen. Bis die volle Stundenzahl wieder erreicht ist, erhält man bei diesem Modell weiter Krankengeld. Auch die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist möglich.

Erste Anlaufstellen: Kliniksozialdienste, Kranken- und Rentenversicherung, Beratungsstellen

Was spricht für eine Reha-Maßnahme, was dagegen? Wie sollte sie aussehen, und wann fängt man im Ablauf der Krebstherapie damit an? Diese Fragen kann man als Krebspatient mit den behandelnden Ärzten besprechen. Im Krankenhaus gibt es eine besondere Anlaufstelle für alle weiteren Fragen zur Reha: den Kliniksozialdienst. Die geschulten Mitarbeiter sind für stationär behandelte Krebspatienten da. In vielen Krebskliniken kann man sich auch bei einer ambulanten Krebstherapie an sie wenden. Sie beraten zu allen Fragen rund um die medizinische Reha. Sie können sich auch gemeinsam mit den Ärzten und den weiteren an der Behandlung Beteiligten um die Frage kümmern, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Außerdem klären sie gegebenenfalls noch vor Abschluss der Behandlung, wann die Rehabilitation beginnen soll, und helfen bei der Antragstellung.

Die Mitarbeiter der Kliniksozialdienste sind in der Regel Sozialarbeiter und dafür ausgebildet, zu allen sozialrechtlichen Fragen zu beraten – also auch zu anderen Themen als der Anschlussrehabilitation direkt nach der ersten Behandlung. Sie sind können auch Ansprechpartner sein, wenn es Fragen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder zur Unterstützung im Alltag gibt. Die Mitarbeiter helfen unter Umständen zum Beispiel auch bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung aufgrund der Erkrankung.

Anlaufstellen für ambulant behandelte Patienten

Wird man nicht im Krankenhaus, sondern durch einen niedergelassenen Arzt behandelt? Dann kann man gemeinsam mit ihm von zu Hause aus einen Antrag auf onkologische Rehabilitation stellen. Die notwendigen Formulare erhält man auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Die ausgefüllten Formulare sendet man an den eigenen Rehabilitationssträger, also die Renten- oder Krankenversicherung oder eine entsprechende Einrichtung wie die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder Sozialhilfe. Der Reha-Träger ist auch für andere sozialrechtliche Fragen zuständig, die die berufliche und soziale Teilhabe betreffen und kann als Ansprechpartner für offene Fragen dienen.

Beraten lassen können sich Krebspatienten und ihre Angehörigen zudem bei den regionalen Krebsberatungsstellen. Eine Liste der Angebote führt der Krebsinformationsdienst unter "Psychosoziale Krebsberatungsstellen".

Beratung als Muss?

Nicht wenige Patienten möchten nach der Krebstherapie das Thema Krebs für sich so schnell wie möglich abschließen. Andere wollen nach Hause, zum Beispiel, um sich um die Familie kümmern zu können. Gerade dann, wenn man auf eine Rehabilitationsmaßnahme eher verzichten will, ist professionelle Beratung besonders wichtig. Die Mitarbeiter der Kliniksozialdienste oder des Versicherungsträgers klären auch darüber auf, welche Nachteile möglicherweise versicherungsrechtlich entstehen könnten, wenn man als Patient die "Reha" ablehnt. Wichtig ist diese Beratung vor allem für Berufstätige: Für sie gilt die Vorgabe "Reha vor Rente", mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Rechtlicher Hintergrund: Wie ist die Rehabilitation gesetzlich geregelt?

Sie haben einen Anspruch auf Reha!

Der gesetzliche Anspruch auf Hilfe beim Gesundwerden ist im Sozialgesetzbuch festgehalten. Wie die Rechtslage im Einzelfall aussieht, lässt sich im Beratungsgespräch klären. Ansprechpartner finden Sie hier.

Fast alle Krebspatienten haben nach ihrer Erkrankung Anspruch auf Unterstützung beim Gesundwerden. Die Rahmenbedingungen sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch festgelegt. Im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird klargestellt, dass eine Rehabilitation zur Vorbeugung oder Minderung einer Behinderung notwendig sein kann. Das Sozialgesetzbuch V enthält ebenfalls relevante Aussagen, und auch andere Gesetze ergänzen diese Regelungen.

Für Beamte und andere Beihilfeberechtigte gibt es vergleichbare Bestimmungen. Für Privatversicherte gilt der jeweilige Versicherungsvertrag.

Ziele der Rehabilitation: Reha vor Rente oder Pflege

Die medizinische Rehabilitation soll zur körperlichen Erholung beitragen und Nebenwirkungen der Krankheit und der Behandlung lindern. Nach Möglichkeit soll Spätfolgen vorgebeugt werden, die sich langfristig aus einer Tumorerkrankung ergeben können, etwa Behinderungen oder körperliche Einschränkungen.
Rehabilitation zielt weiter darauf, berufstätigen Patienten die Rückkehr  an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Als Patient sollte man zudem in der Lage sein, trotz der Erkrankung die täglichen Anforderungen so gut wie möglich zu bewältigen. Niemand soll aufgrund von Krebs von wichtigen Dingen des Lebens ausgeschlossen sein. Daher sind Rehabilitationsmaßnahmen auch für nicht (mehr) Berufstätige wichtig. Gerade bei älteren Menschen ist es ein wichtiges Ziel: Dauerhafte Pflegebedürftigkeit soll vermieden werden.

Wann kann eine Reha beginnen?

Für viele Reha-Maßnahmen muss man bereits wieder ausreichend belastbar sein und darf keine intensive Pflege mehr benötigen. Eine weitere Voraussetzung: Die durch die Krankheit entstandenen Beeinträchtigungen müssen sich durch die Reha mit einiger Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich bessern lassen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von "Reha-Fähigkeit".

Reha – freiwillig oder verpflichtend?

Rehabilitationsmaßnahmen sind keine Pflicht. Niemand muss daran teilnehmen, man kann eine "Reha" auch ablehnen. Über die Vor- und Nachteile sollte man sich jedoch vorher unbedingt beraten lassen: Man verzichtet auf viele Unterstützungs- und Erholungsmöglichkeiten, die sich zum Beispiel durch einen selbst geplanten Urlaub nicht ersetzen lassen. Die heutige onkologische Rehabilitation ist auch nicht gleichzusetzen mit den früher üblichen "Badekuren".

Eine Besonderheit besteht, wenn man als gesetzlich Versicherter von der Kasse gemäß § 51 SGB V zum Stellen eines Reha-Antrags aufgefordert wird.

Was ist der Hintergrund?
Dabei folgen die Versicherer dem gesetzlich vorgegebenen Grundsatz "Reha vor Rente". Ist man bereits seit längerem krank, soll durch eine Rehabilitation der Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht werden.
Für die Antragsstellung sieht der Gesetzgeber eine Frist von zehn Wochen nach Aufforderung vor.

Und was passiert, wenn man als Versicherter dieser Aufforderung nicht nachkommt?
Achtung - dann kann die Krankenversicherung nach dieser Frist die Zahlung von Krankengeld einstellen.
Umgekehrt kann es aber auch passieren, dass die Rentenversicherung den Reha-Antrag ablehnt, weil sie keinen Erfolg der Reha-Maßnahmen erwartet.
Dies kann dann dazu führen, dass der Reha-Antrag direkt in einen Rentenantrag umgewandelt wird.

  • Erhält man die Aufforderung, eine Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme zu stellen, sollte sich daher unbedingt zu den möglichen Folgen beraten lassen.

Wer bezahlt die Reha-Leistungen?

Die Kosten tragen, je nach der individuellen Versicherungssituation und abhängig davon, welchen Hintergrund die Reha-Maßnahmen haben,

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • Bund und Länder für Beamte, Soldaten und andere beihilfeberechtigte Berufsgruppen,
  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • eventuell auch die gesetzliche Unfallversicherung (wenn die Tumorerkrankung als beruflich bedingt anerkannt wurde) oder die privaten Krankenversicherungen.

Wichtig zu wissen: Um die Zuständigkeit der Kostenübernahme muss man sich als Patient meist nicht selbst kümmern. Die Träger klären untereinander, wer für die Rehabilitations-Maßnahme finanziell aufkommt und leiten den Antrag an die richtige Stelle weiter.

Auf Patienten kann jedoch ein gewisser Eigenanteil als Zuzahlung zukommen, falls man nicht davon befreit ist, oder falls man durch die vorherige Krebsbehandlung die Höchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft hat. Details klärt man am besten mit den Kostenträgern ab.

Wie geht es finanziell während der Reha weiter? Berufstätige bleiben während der wichtigsten Maßnahmen in der Regel weiter krankgeschrieben. Bei Bedarf sollte man sich danach erkundigen, ob es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt. Dazu gehört zum Beispiel das sogenannte "Übergangsgeld", das die gesetzliche Rentenversicherung anstelle des Krankengeldes auszahlt. Welche Ansprüche hier bestehen und welche Voraussetzungen man erfüllen muss, sollte man in jedem Fall rechtzeitig klären.

Inhalte und Ablauf: Was gehört zur "Reha" nach Krebs dazu?

Rehabilitation – wie oft?

Ob eine stationäre Reha wiederholt werden kann, hängt vom persönlichen Zustand ab. Arzt und Versicherung klären, wie die Leistungsansprüche aussehen.

Welche Maßnahmen beim Gesundwerden und bei der Rückkehr in den Alltag helfen können, hängt von der individuellen Situation ab. Für Krebspatienten lässt sich alles Wichtige in einer sogenannten Anschlussrehabilitation bündeln. Viele Betroffene entscheiden sich heute für diese auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannte Maßnahme.
Die Anschlussrehabilitation schließt sich direkt oder mit nur wenigen Tagen Unterbrechung an die eigentliche Krebsbehandlung an. Man kann dazu stationär in eine besonders qualifizierte Rehabilitationsklinik gehen. Der Aufenthalt dauert meist drei Wochen und ist bei besonderem Bedarf auch verlängerbar. Ist eine Anschlussrehabilitation direkt nach der ersten Behandlung nicht möglich, kann die stationäre Reha-Maßnahme auch später innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss der Erstbehandlung begonnen werden.

Wie oft kann man als Patient zur stationären Rehabilitation gehen, wie oft werden Reha-Maßnahmen bewilligt? Das hängt vom Gesundheitszustand ab, eine pauschale Aussage ist daher kaum möglich. Wenn gesundheitliche Einschränkungen weiterhin bestehen, kann dies ein Anlass für eine erneute Reha-Maßnahme sein. Je nach Leistungsträger können dafür jedoch zeitliche Fristen gelten. Darüber hinaus kann ein Krankheitsrückfall oder eine Krankheitsverschlechterung Anlass für eine erneute Maßnahme sein.

Qualität der Einrichtung

Die als Rehabilitationseinrichtung für Krebspatienten zugelassenen Kliniken müssen eine Reihe von Auflagen erfüllen, was ihre Angebote angeht.
Dazu gehören viel Erfahrung in der medizinischen Behandlung, psychologische Betreuung und Beratung, Physiotherapie und weitere unterstützende Therapieangebote sowie Ernährungsberatung. Hinzu kommen je nach Spezialisierung der Klinik Angebote, die auf die besonderen Probleme bei den verschiedenen Krebsarten ausgerichtet sind. So werden beispielsweise Patienten mit einem künstlichen Darmausgang im Umgang mit einem solchen Stoma geschult; Patienten nach Lungenkrebs trainieren durch Atemgymnastik die verbliebene Lungenfunktion; Patientinnen, denen wegen einer Brustkrebserkrankung Lymphknoten in der Achsel entfernt wurden, lernen, wie sie das Risiko eines Lymphödems vermeiden.
Für Patienten wird bei der Aufnahme ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes Programm zusammengestellt, in dem sich Therapie, Schulung, Beratung und Information mit Entspannung und Erholung abwechseln.

Klinikwahl

Die freie Klinikwahl ist wegen der individuellen Anforderungen begrenzt: Für Krebspatienten kommen nur Häuser infrage, die von ihrem Versicherungsträger auch als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs anerkannt wurden. Muss die Reha zeitnah beginnen, ist es nicht immer möglich, sich selbst eine Wunschadresse auszusuchen.

Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor (§ 9 SGB IX): Demnach soll "berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat.

Reha auch ambulant möglich

Ansprechpartner

Informationen zur Rehabilitation? Fragen Sie Ihre Ärzte, den Kliniksozialdienst und Ihre Versicherung.

Eine Alternative sind ambulante Reha-Einrichtungen. Sie arbeiten meist als Tagesklinik, in die man morgens zur Behandlung kommt und bis in den späten Nachmittag umfassend betreut wird. In anderen medizinischen Fachbereichen gibt es die ambulante Reha schon länger, vor allem für Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparates. Einrichtungen mit einem auf Krebs ausgerichteten Angebot stehen jedoch noch nicht überall in Deutschland zur Verfügung.
Über diese Anschlussheilmaßnahmen im engeren Sinn hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten der Rehabilitation. Sie werden in der Regel ambulant durchgeführt, wenn man als Krebspatient wieder zu Hause ist, aber im Alltag noch Probleme auftauchen. Ansprechpartner für die Klärung des Bedarfs ist der Arzt, der die Nachsorge durchführt. Er verordnet auch die benötigten Maßnahmen oder stellt die notwendigen Überweisungen aus.
Je nach Situation kommt zum Beispiel eine Physiotherapie infrage. Sie ist wichtig bei Bewegungseinschränkungen oder anderen körperlichen Problemen durch die Erkrankung; möglich ist auch die Teilnahme an Reha-Sportgruppen. Viele Krebspatienten wünschen sich zudem eine Ernährungsberatung.
Ebenfalls ambulant angeboten werden psychoonkologische Beratung und Betreuung. Sie kann Krebspatienten bei der Krankheitsverarbeitung unterstützen. Eine Liste psychosozialer Krebsberatungsstellen vor Ort bietet der Krebsinformationsdienst unter " Psychosoziale Krebsberatungsstellen: Unterstützung, Beratung, Information". Patienten, die sehr stark unter der seelischen Belastung leiden, können unter Umständen von einer längerfristigen Psychotherapie profitieren. Eine List niedergelassener Psychoonkologen bietet der Krebsinformationsdienst unter  "Praxen ambulant psychotherapeutischer Psychoonkologen".
Darüber hinaus existieren weitere individuell angepasste Rehabilitationsangebote und auch Hilfsmittel, die nach einer Krebserkrankung die Rückkehr in den Alltag und den Beruf erleichtern können.

Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise


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Geeignete Ansprechpartner

Rehabilitation ja oder nein? Nur eine von vielen Fragen, die auf Krebspatienten nach der Behandlung zukommen. Was man noch vor der Entlassung aus der Klinik alles beachten und organisieren kann, erläutert der Text "Aus der Klinik entlassen – wie geht es danach weiter?".

  • Für Patienten, die stationär in einer onkologischen Fachklinik oder einer spezialisierten Krankenhausambulanz behandelt werden, sind die Kliniksozialdienste die wichtigsten Ansprechpartner. Dort kann jeder Patient direkt Termine vereinbaren. Wenn man nicht weiß, wohin man sich wenden soll, helfen die behandelnden Ärzte und die Stationsleitung weiter. Sie informieren über die Antragstellung und weitere organisatorische Fragen, zum Beispiel Hilfsmöglichkeiten für Zuhause, Zuzahlungen oder andere sozialrechtliche Fragen.
  • Für Patienten, die die stationäre Therapie schon beendet haben oder von vornherein außerhalb einer Klinik von niedergelassenen Ärzten betreut werden, steht der eigene Rehabilitations-Träger als Ansprechpartner zur Verfügung, also die Krankenkasse oder Rentenversicherung. Alle Krankenversicherungen bieten auf ihren Internetseiten, über ihre Servicetelefone und durch Broschüren weitere Auskünfte zur Rehabilitation. Und natürlich sind die Geschäftsstellen vor Ort die Ansprechpartner, wenn es um die Klärung individueller Fragen geht.
  • Krebsberatungsstellen können in der Regel ebenfalls zur Antragstellung und zu Hintergründen beraten. Eine Suche nach Adressen der regionalen Beratungsstellen bietet eine Datenbank des Krebsinformationsdienstes.

Weitere Informationen

  • Das Bundesministerium für Gesundheit bietet allgemeine Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/leistungen/rehabilitation.html.
  • Auch die Deutsche Rentenversicherung informiert Krebspatienten unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/03_reha_nach_krebs/reha_nach_krebs_node.html.
  • Rechtliche Hintergründe und Richtlinien für gesetzlich Versicherte finden sich beim GKV-Spitzenverband, unter www.gkv-spitzenverband.de/Rehabilitation.gkvnet. Über die Suchfunktion der Seite kann man Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Rehabilitation finden, aber auch zu verwandten Fragen, wie zum Beispiel zum Thema Zuzahlungen.
  • Für privat Versicherte gibt es Informationen beim Verband der privaten Krankenversicherungen e.V., unter www.pkv.de und unter www.derprivatpatient.de.
  • Falls eine Tumorerkrankung als beruflich bedingt anerkannt ist, ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zuständig, als Hauptverband der Berufsgenossenschaften und weiterer Unfallversicherungsträger, unter www.dguv.de/de/reha_leistung/index.jsp.
  • Das Beihilferecht unterliegt bei Bund und Ländern unterschiedlichen Verordnungen. Beihilfeberechtigte sollten sich bei ihrem Arbeitgeber nach Vorgaben und Ansprechpartnern erkundigen.
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Ratsuchenden im gesetzlichen Auftrag Beratung zum Umgang mit einer Erkrankung und ihren Folgen. Im Internet ist die UPD unter www.patientenberatung.de zu finden. Telefonisch kann man sich auf deutsch, türkisch, russisch und arabisch beraten lassen, sowie per E-Mail oder über eine Online-Plattform. Mehr über die Angebote der UPD finden Interessierte unter www.patientenberatung.de/de/uber-uns/angebot.
  • Die Internetseite www.krankheitserfahrungen.de ist ein Projekt der Universitäten Freiburg und Göttingen in Kooperation mit dem Institut für Public Health der Charité. Patienten und Interessierte finden dort Erfahrungsberichte von anderen Menschen und ihrem Umgang mit der jeweiligen Erkrankung. Auch das Thema "Medizinische Reha" bietet die Seite an.

Leitlinien

Welche Maßnahmen bei den einzelnen Tumorerkrankungen besonders wichtig sind, haben Fachleute in wissenschaftlich fundierten Empfehlungen festgelegt, sogenannten Leitlinien (hier eine Erläuterung des Begriffs). Diese Leitlinien geben einen Rahmen auf der Basis des jeweils besten Wissens vor. Sie sind jedoch keine starre Vorgabe, sondern lassen auch Spielraum für individuelle Anpassungen und Wünsche.

Unter www.awmf.org/leitlinien/ bietet die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) eine Datenbank mit aktuellen Texten, geordnet nach medizinischen Fachgebieten und weiter auch nach Tumorarten.

Viele Hintergründe bietet die Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft (ASORS), unter www.onkosupport.de.

Organisationen

Die Deutsche Rentenversicherung bietet umfassende Informationen zum Thema, unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Ein Beispiel sind etwa die jährlichen Reha-Berichte, aktuelle Tipps, aber auch Hintergründe zum rechtlichen Rahmen.
Für Interessierte und Fachkreise bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) umfassende Informationen, Materialien wie etwa Rahmenempfehlungen oder Arbeitshilfen sowie Links, im Internet unter www.bar-frankfurt.de.

Gesetzlicher Hintergrund

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rehabilitation sind im Wesentlichen im neunten Sozialgesetzbuch (SGB 9) verankert. Es enthält die Bestimmungen zu den Leistungsträgern von Rehabilitationsmaßnahmen (Rehabilitationsträgern) und zu den Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Der Gesetzestext des SGB IX ist einsehbar unter //www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html.

Weitere Gesetzesbücher ergänzen diese Regelungen, so sind etwa die Leistungen der Krankenversicherungen für gesetzlich Versicherte im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) dargelegt. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind in §40 Abs. 1-7 SGB V aufgeführt, einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__40.html.

Details sind zum Teil außerdem durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Dazu gehört beispielsweise die "Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation". Alle Richtlinien sind abrufbar unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien.

Wie oft kann man in die Reha?

Wenn Sie bereits eine Reha gemacht haben, stellt sich die Frage, wann und wie oft Sie erneut Anspruch auf eine Rehabilitation haben. In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden.

Was ist die onkologische Nachsorge?

Die Krebsnachsorge (onkologische Nachsorge) ist ein wesentlicher Bestandteil der onkologischen Versorgung. Sie schließt sich an die Therapie beziehungsweise die Rehabilitation an und umfasst neben den Nachsorgeuntersuchungen beim Fach- und Hausarzt auch soziale Aspekte wie beispielsweise Selbsthilfegruppen.

Wie oft kann man in Österreich auf Kur gehen?

Wie oft kann eine Kur, Erholung oder Genesung in Anspruch genommen werden? Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen, können diese Leistungen innerhalb von fünf Jahren zweimal in Anspruch genommen werden. Zwischen zwei Aufenthalten muss mindestens ein Jahr liegen.

Wie lange krank nach Chemo?

Wie lange bekommt man Gehalt oder Krankengeld? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in der Regel zunächst 6 Wochen lang ihren Lohn weiterbezahlt, wenn der Arzt sie krankschreibt. Anschließend erhalten sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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