Wie viel Abzüge habe ich wenn ich mit 63 in Rente gehe?

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Erstellt: 01.04.2022, 15:49 Uhr

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Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen – sogar schon mit 63 Jahren. Aber viele Jahrgänge müssen dafür mit Abzügen bei der Rente rechnen.

Wieso noch länger arbeiten, wenn man auch früher in Rente gehen kann? Das denken sich viele Arbeitnehmer, bei denen das Renteneintrittsalter näher rückt. Es kommt aber auf den eigenen Jahrgang und die Anzahl der Beitragsjahre an, wann man frühestens ohne Abzüge in den Ruhestand gehen darf. Das früheste Renteneintrittsalter ist dabei mit 63.

Es wird zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte unterschieden. Für die Altersrente für langjährig Versicherte brauchen Sie 35 Versicherungsjahre. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es 45 Beitragsjahre. Je nachdem, welchen Jahrgang Sie angehören, gelten andere Regeln für die Rente mit 63.

Altersrente nach 45 Jahren: So gehen Sie mit 63 in Rente

Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren früher in Rente zu gehen. Oft wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch als „Rente mit 63“ bezeichnet, doch das trifft nicht mehr auf alle zu. Nur diejenigen, die vor 1953 geboren sind, können seit dem 1. Juli 2014 mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge früher in den Ruhestand. Da das Rentenalter aber schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr auf einen späteren Zeitpunkt – betroffen sind davon die Jahrgänge 1953 bis 1963. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 können abschlagsfrei erst mit 65 in eine verfrühte Rente gehen – für sie müsste es korrekterweise „Rente mit 65“ heißen.

Auch interessant: Sie wollen früher in Rente? Experten erklären, wie es funktionieren kann.

Altersrente nach 35 Jahren: Rente mit 63 möglich?

Ab 35 Versicherungsjahren gelten Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung als „langjährig versichert“ und können von der „Rente mit 63“ Gebrauch machen. Allerdings wird Ihnen für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Maximal können Ihnen dadurch 14,4 Prozent der Rentenbezüge abgezogen werden. In der Tabelle sehen Sie, wie hoch die Abzüge je Geburtsjahrgang für langjährig Versicherte sind, wenn sie mit 63 in Rente gehen wollen.

Tabelle: Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte

JahrgangRegulärer Rentenbeginnvorgezogener RentenbeginnAbzüge bei Rente mit 63
1947 65 Jahre + 1 Monat 25 Monate 7,5 Prozent
1948 65 Jahre + 2 Monate 26 Monate 7,8 Prozent
1949 65 Jahre + 3 Monate 27 Monate 8,1 Prozent
1950 65 Jahre + 4 Monate 28 Monate 8,4 Prozent
1951 65 Jahre + 5 Monate 29 Monate 8,7 Prozent
1952 65 Jahre + 6 Monate 30 Monate 9 Prozent
1953 65 Jahre + 7 Monate 31 Monate 9,3 Prozent
1954 65 Jahre + 8 Monate 32 Monate 9,6 Prozent
1955 65 Jahre + 9 Monate 33 Monate 9,9 Prozent
1956 65 Jahre + 10 Monate 34 Monate 10,2 Prozent
1957 65 Jahre + 11 Monate 35 Monate 10,5 Prozent
1958 66 Jahre 36 Monate 10,8 Prozent
1959 66 Jahre + 2 Monate 38 Monate 11,4 Prozent
1960 66 Jahre + 4 Monate 40 Monate 12 Prozent
1961 66 Jahre + 6 Monate 42 Monate 12,6 Prozent
1962 66 Jahre + 8 Monate 44 Monate 13,2 Prozent
1963 66 Jahre + 10 Monate 46 Monate 13,8 Prozent
1964 67 Jahre 48 Monate 14,4 Prozent

Lesen Sie auch: Früher in Rente gehen: So viel müssen Sie dafür bezahlen, damit dieser Traum wahr wird.

Rente mit 63: Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten

Eine Beschäftigung kann sich auf bei vorgezogenen Altersrenten auf die Höhe der Rente auswirken. Als Hinzuverdienst zählen unter anderem ein Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (zum Beispiel aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) oder Vorstandsruhegeld. Bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.3000 Euro im Kalenderjahr dazuverdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Wenn Ihr Entgelt höher als der Freibetrag ausfällt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser wird laut der Deutschen Rentenversicherung durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet. Für das Jahr 2022 gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine erhöhte Verdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente von 46.060 Euro im Kalenderjahr. (fk)

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Wer kann mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen?

Wer nur auf 35 Beitragsjahre kommt, kann als sogenannter langjährig Versicherter ebenfalls die Rente mit 63 in Anspruch nehmen – allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, werden ihnen in diesem Fall 0,3 Prozent von ihrer Rente abgezogen.

Was muss ich beachten wenn ich mit 63 in Rente gehen will?

Antrag. Die vorgezogene Rente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Nähe oder in Corona-Zeiten zur Telefon- oder Online-Beratung. Die Rentenversicherung berät auch zum Renteneintritt und prüft ihren Anspruch.

Was bleibt von 1300 Euro Rente übrig?

Von 1300 Euro, die die Renteninformation beispielsweise einem Durchschnittsverdiener in Aussicht stellt, bleiben real gerade einmal 950 Euro übrig“, teilte der Sender mit. Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund nannte die Darstellung „in hohem Maße irreführend und teilweise auch schlicht falsch“.

Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre habe?

Wer vor dem 1. Januar 1964 geboren ist, kann in die abschlagsfreie Rente mit 63 und 45 Jahre Wartezeit gehen, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt. Der Renteneintritt war für Antragsteller glatt mit 63 Jahren für die Geburtsjahrgänge vor 1953 möglich.