Wie viel Geld darf ich auf Tagesgeldkonto haben?

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Bei den Minuszinsen deutet sich eine Strategie­änderung der Banken und Sparkassen an. Die Europäische Zentral­bank (EZB) hat eine Erhöhung des Leitzinses für den Sommer in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund schafft die ING Deutsch­land ihre Negativzinsen für einen Groß­teil ihrer Privatkunden ab. Zum 1. Juli erhöht die Bank die Frei­beträge für Guthaben auf Giro- und Tages­geld­konten, für die kein Verwahr­entgelt fällig wird, von derzeit 50 000 auf 500 000 Euro pro Konto, wie das Institut am 10. Mai 2022 mitteilte. Das wirkt sich laut eigener Angaben auf „99,9 Prozent“ der Kundinnen und Kunden aus. Schon zuvor hatten mehrere kleinere Banken ihre Frei­beträge erhöht, die von den Negativzinsen nicht betroffen sind.

Negativzinsen können Sparer vermeiden. Gerichte halten sie ohnehin für unzu­lässig

Stand heute haben Spare­rinnen und Sparer viele Möglich­keiten, Minuszinsen für Erspartes zu vermeiden. Die im Bank­sprech als Verwahr­entgelt bezeichneten Minuszinsen erheben aber nach wie vor sehr viele Institute. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob solche für Giro-, Tages­geld- und Wert­papier­anlage­konten kassierten Entgelte grund­sätzlich zulässig sind. Bisher urteilte das Land­gericht Leipzig zugunsten des Verwahr­entgelts, während das Land­gericht Berlin die Sparda Bank Berlin verurteilte, gezahlte Entgelte zu erstatten. Auch das Land­gericht Düssel­dorf entschied bei einer Klage Anfang 2022 gegen das Verwahr­entgelt (siehe unten: Land­gericht Berlin untersagt Strafzinsen). Am Ende wird wohl der Bundes­gerichts­hof entscheiden, ob diese Strafzinsen zulässig sind oder nicht.

Banken verweisen auf Zins­politik der EZB

Schuld ist aus Sicht vieler Banken die Zins­politik der europäischen Zentral­bank. Seit die EZB im September 2019 den Einlagenzins für Banken, die Kundengelder bei ihr parken, auf minus 0,5 Prozent gesetzt habe, müsse man diese Kosten an Kunden weitergeben. Während anfangs nur sehr vermögende Kunden von den Geld­instituten zur Kasse gebeten wurden, senkten immer mehr Institute ihre Frei­betrags­grenzen und verlangten Strafzinsen.

So können Kunden Strafzinsen aus dem Weg gehen

Kunden müssen deshalb handeln. Dazu sollten sie ihr Geld entweder auf mehrere Konten verteilen, um unter den Frei­betrags­grenzen zu bleiben, oder einen Teil ihres Geldes woanders parken. Manchmal hilft es auch – sofern Kunden eine gute Bonität haben – mit der Bank über die Höhe der Minuszinsen oder über die Frei­grenzen zu verhandeln. Einige Lese­rinnen und Leser berichten, dass ihre Haus­banken ganz oder mindestens auf einen Teil der Strafzinsen verzichtet haben, um eine Kündigung aller Konten zu vermeiden.

Auslands­banken zahlen ein biss­chen mehr Zins

Für Spare­rinnen und Sparer, die keine Minuszinsen zahlen wollen, gibt es Auswege. Vor allem ausländische Banken bieten Tages­geld­konten an, bei denen Kunden für täglich verfügbare Gelder sogar noch etwas Zinsen bekommen. Viele Angebote sind ausschließ­lich über Zinsportale wie Check24, Welt­sparen oder Zinspilot erreich­bar. Bei Auslands­banken mit Sitz in der Europäischen Union (EU) sind nach einer Richt­linie der EU bis zu maximal 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Die besten Zinsen für Tages­geld können in unserem Zinsvergleich ermittelt werden. Auslands­banken erheben bisher keine Strafzinsen.

Deutsche Banken mit Sicherung über 100 000 Euro

Sparwil­lige, die mehr als 100 000 Euro auf Tages­geld­konten ohne Strafzinsen parken wollen, können auf deutsche Banken mit erweiterter Einlagensicherung ausweichen. Einen Über­blick bietet unser Tagesgeld-Zinsvergleich. Alle genannten Banken gehören dem freiwil­ligen Einlagensicherungs­fonds des Bundes­verbandes Deutscher Banken an. Dort sind Einlagen in Millionenhöhe pro Anleger geschützt.

Strafzinsen schon ab 5 000 Euro

Teil­weise wöchentlich kündigten Banken und Sparkassen zuletzt noch die Einführung von Minuszinsen oder die Senkung der Frei­grenzen auf Konto­guthaben an. Richtig über­sicht­lich sind die von Banken und Sparkassen einge­führten Regeln für ihre Entgelte nicht.

Die Targo­bank etwa rechnet nach einer „Verwahr­entgelt­tabelle“ ab. Dabei steigen die Gebühren mit der Guthabenhöhe. Ab 50 000 Euro Durch­schnitts­guthaben werden 10 Euro pro Monat, ab 100 000 Euro 20 Euro fällig.

Die Degussa Bank hat eine Regelung, die Guthaben auf dem Giro­konto erst ab 100 000 Euro mit Negativzinsen belegt. Wer hier allerdings ein Zweit­konto wie zum Beispiel ein Tages­geld­konto eröffnet, wird seit dem 1. Juli 2021 bereits für Guthaben­anteile ab 5 000 Euro mit Minuszinsen belastet.

DKB hat Frei­grenze in kurzer Zeit zweimal halbiert

Die DKB Bank berechnet seit letztem Sommer 0,5 Prozent Strafzinsen. Keine Strafzinsen zahlen Kunden, die bereits vor dem 3. Dezember 2020 Kunde bei der DKB waren und keine individuelle Vereinbarung über ein Verwahr­entgelt unter­schrieben haben. Kundinnen und Kunden, die nach dem 3. Dezember 2020 bis einschließ­lich 31. August 2021 Konten bei der DKB eröffnet haben, zahlen ab einem Betrag von 100 000 Euro 0,5 Prozent Strafzinsen. Nach dem 31. August 2021 hat die DKB die Frei­grenzen für Konto­guthaben binnen drei Monaten gleich zweimal halbiert. Seit 10. November 2021 beträgt sie für Neukunden nur noch 25 000 Euro.

Die Commerz­bank verlangt seit 10. Mai 2021 von Neukunden schon für Beträge über 50 000 Euro (bisher 100 000 Euro) Negativzinsen.

Die Post­bank und die Deutsche Bank haben ihre Frei­grenzen für Gelder auf Giro- und Anlage­konten zum Wert­papierdepot auf 50 000 Euro gesenkt. Für Tages­geld wird der Strafzins von 0,5 Prozent im Jahr bereits für Betrags­anteile ab 25 000 Euro fällig.

Kunden müssen Negativzinsen zustimmen

Bevor eine Haus­bank Negativzinsen vom Konto eines Kunden abziehen darf, muss sie dafür bei ihren Bestands­kunden eine schriftliche Zustimmung einholen. Erst ab dem Datum der Unter­schrift des Kunden darf sie dann einen Strafzins berechnen. Natürlich können Kunden die Zustimmung auch verweigern. Sie müssen dann aber damit rechnen, dass die Bank ihnen die Geschäfts­beziehung kündigt.

Unser Rat – Tages­geld, Fest­geld, Minuszinsen

Haus­bank.Prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre auf Giro-, Tages­geld- oder Anlage­konten liegenden Geld­beträge so verteilen können, dass sie unter der jeweiligen Frei­betrags­grenze bleiben.Vereinbarung.Sprechen Sie mit Ihrer Bank. Einige Institute verzichten oder senken die Strafzinsen, um Kunden nicht zu verlieren.Wechsel.Verlangt Ihre Bank für höhere Geld­beträge auf dem Giro- oder Tages­geld­konto Strafzinsen, sollten Sie Ihr Geld woanders anlegen. Unsere Spitzenreiter für Tages- und Fest­geld­anlagen finden Sie in den Zins­vergleichen der Stiftung Warentest. Im Vergleich Tagesgeld finden Sie nur Angebote, bei denen bis zu einem Betrag von 100 000 Euro keine Negativzinsen anfallen. In unserem Festgeldvergleich finden Sie die aktuell güns­tigsten Konditionen. Ethisch-ökologische Zins­angebote finden Sie in unserem Vergleich nachhaltige Tages- und Festgeld.Sicherheit.Mithilfe unseres Einlagensicherungs-Checks können Sie prüfen, in welcher Höhe eine Bank Ihr ­Spargeld im Pleitefall schützt.Verteilung.Über den Frei­betrags­grenzen liegende Erspar­nisse sollten Sie bei Banken anlegen, die keine Negativzinsen verlangen. Bei manchen Banken gibt es für Tages­geld­anlagen sogar noch etwas Zins.Auslands­banken.Bei Auslands­banken sollten Sie pro Person nicht mehr als den durch die europäische Einlagensicherung geschützten Betrag von 100 000 Euro anlegen. Über­steigt Ihre Anlage die Grenze, verteilen Sie Ihr Geld auf mehrere Banken. So sind Sie im Pleitefall der Bank abge­sichert – oder suchen sich eine Bank mit weitergehender deutscher Einlagensicherung, die auch höhere Beträge verzinst.Abzo­ckerportale.Unver­froren tauchen immer öfter dubiose Internetportale auf, die hohe Zinsen für angeblich sichere Fest­zins­anlagen bei europäischen Banken mit europäischer Einlagensicherung versprechen. Meist handelt es sich um Betrug. Schauen Sie in unserer Warnliste nach, ob wir vor einem Anbieter warnen.

Bei Konto­eröff­nung Sicherungs­grenze beachten

Bei jeder Konto­eröff­nung sollten Interes­sierte auf die Höhe der Einlagensicherung achten, um im Fall einer Bank­pleite keinen Schaden zu erleiden. Bei 30 inländischen und ausländischen Banken, die in unseren Zins­vergleichen auftauchen, lässt sich deutlich mehr als 100 000 Euro anlegen, obwohl die Einlagensicherung begrenzt ist. So nimmt die Bank of Scot­land Guthaben bis 500 000 Euro an, die zur französischen Einlagensicherung gehörende Opel Bank sogar eine Million Euro. Im Schadens­fall sind bei diesen Anbietern aber nur maximal 100 000 Euro pro Person gesetzlich garan­tiert.

Einlagensicherungs­rechner nutzen

Welche Einlagensicherung für die jeweilige Bank zuständig ist und welche Höhe Finanztest für die Anlage maximal empfiehlt, kann im kostenlosen Rechner Einlagensicherung nachgeschaut werden. Dort sind nur Banken aus Ländern gelistet, deren Sicherungs­system die Stiftung Warentest für stabil hält.

Sind Negativzinsen unzu­lässig?

Ob Verwahr­entgelte grund­sätzlich zulässig sind, lassen Verbraucherzentralen (VZ) und der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) gericht­lich klären. Sie haben an unterschiedlichen Gerichts­stand­orten Klagen gegen Banken einge­reicht, die von Kundinnen und Kunden Strafzinsen für Guthaben auf Giro- und Tages­geld­konten erheben.

Land­gericht Berlin untersagt Strafzinsen

Einen zweiten Erfolg konnte der vzbv im Januar 2022 verbuchen. Die Volks­bank Rhein-Lippe hatte im April 2020 für Neukunden ein Verwahr­entgelt einge­führt. Für Einlagen über 10 000 Euro verlangte die Bank ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr. Das Land­gericht Düssel­dorf schloss sich dem Land­gericht Berlin an. Hier entschieden die Richter gegen die Sparda-Bank Berlin, Verwahr­entgelte für Guthaben sowohl fürs Giro- als auch fürs Tages­geld­konto zu verlangen. Die Bank wollte für Giro-Guthaben über 25 000 Euro und für SpardaCash-Guthaben über 50 000 Euro 0,5 Prozent pro Jahr kassieren. Das sei eine unzu­lässige Einschränkung der Dispositions­freiheit der Kunden, befand das Gericht. Mehr noch: Es verurteilte die Bank dazu, alle Gebühren an Kunden zu erstatten.
Land­gericht Berlin, Urteil vom 28.10.2021, Az. 16 O 43/21 (nicht rechts­kräftig)

Sparda-Bank legt Rechts­mittel ein

Die Sparda-Bank hat bereits Rechts­mittel angekündigt. Vermutlich wird der Fall bis zum Bundes­gerichts­hof gehen. Das Land­gericht Leipzig etwa hatte Verwahr­entgelte der Sparkasse Vogt­land für zulässig gehalten und die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen dagegen abge­wiesen.

VZ Hamburg klagt gegen Commerz­bank

In einem weiteren Verfahren klagt die Verbraucherzentrale Hamburg in Frank­furt am Main gegen die Commerz­bank, weil sie – anders als die meisten Banken – auch für Guthaben auf Sparbüchern ein Verwahr­entgelt verlangt. Das ist aus Sicht der Hamburger Verbraucherschützer rechts­widrig. Bei Guthaben auf Sparbüchern handele es sich recht­lich um ein Darlehen der Kunden an die Bank. Wer dafür keine Zinsen zahle, sondern Strafzinsen verlange, würde das Sparmodell ad absurdum führen, heißt es bei der VZ Hamburg. Wie die Richter am Frank­furter Land­gericht das sehen, bleibt abzu­warten.

Wie viel Geld darf auf dem Tagesgeldkonto haben?

Dank dieser Gesetzeslage ist die Sicherheit von Tagesgeldkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro sehr hoch. Bei der Frage, wie viel Geld auf ein Tagesgeldkonto angelegt werden sollte, empfiehlt es sich, Beträge über 100.000 Euro bei verschiedenen Instituten anzulegen.

Wie viel Geld sollte man auf dem Tagesgeldkonto haben?

Aufs Tagesgeldkonto wandert Ihre „eiserne Reserve“, die Sie ständig flüssig haben müssen – zum Beispiel für den Fall, dass kostspielige Reparaturen an Haus oder Auto anstehen. Als Faustregel gilt: Drei Netto-Monatsgehälter sind die perfekte Anlagesumme fürs Tagesgeld. Auch hier lohnt sich der Anbietervergleich.

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben ohne Zinsen zu zahlen?

Für diesen wird kein Verwahrentgelt erhoben. Der Freibetrag beträgt für ein Girokonto 50.000 Euro, für ein Tagesgeldkonto 25.000 Euro. “ Somit würden also bei einem Kontostand von 40.000 Euro keine Strafzinsen fällig.

Wie viel Geld darf ich auf mein Konto haben ohne zu versteuern?

Gilt für jeden Privatanleger. Singles zahlen auf Kapitalerträge bis 801 Euro keine Steuern. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare sind 1.602 Euro steuerfrei.

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