Alle natürlichen Personen, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel im Wert von 10 000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen den entsprechenden Betrag bei den zuständigen Behörden des EU-Landes anmelden, durch das sie in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen.
Wer in die USA reist oder Geschäftsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten pflegt, muss sich früher oder später mit den US-amerikanischen Zollbestimmungen auseinandersetzen. Nachfolgend schildern wir, welche Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Geldbeträgen und Anlagepapieren gelten.
USA-Reisende können so viel Geld in die Vereinigten Staaten ein- oder ausführen wie sie möchten, d. h. es gibt grundsätzlich keine Beschränkung bezüglich der Höhe der Geldsumme. Allerdings unterliegen Geldbeträge ab einer bestimmten Höhe der Anmeldepflicht, d. h. diese Beträge müssen bei Ein- und Ausreise in die USA deklariert werden.
Bargeld oder Zahlungsmittel bis zu einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar – bzw. dem entsprechendem Gegenwert in ausländischer Währung – dürfen Sie ohne besondere Zollerklärung in die USA einführen, aus den USA ausführen oder deren Beförderung beauftragen (z. B. auf postalischem Weg). Wenn Sie Bargeld über 10.000 US-Dollar mit sich führen oder versenden bzw. verschiffen lassen, muss dies bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP) deklariert werden. Das bedeutet, dass Sie ein spezielles Zollformular "FinCEN Form 105" (= "Report of International Transportation of Currency and Monetary Instruments") ausfüllen müssen.
Monetary Instruments: Was fällt unter Barmittel und Bargeld?
Unter dem Begriff "Geld" verstehen die US-Behörden nicht nur in- und ausländische Geldstücke und -scheine in bar, sondern auch andere Zahlungsmittel wie Wert- und Anlagepapiere:
- Geldscheine und Münzen in US-Dollar oder ausländischer Währung
- Reiseschecks bzw. Travellerschecks
- Begebbare/Übertragbare Handelspapiere ("Negotiable Instruments) bzw. unvollständige Papiere ("Incomplete Instruments") wie Schecks, Schuldscheine und Zahlungsanweisungen ("Money Orders")
- Wert- und Anlagepapiere (z. B. Aktien oder Anleihen)
Schecks oder Zahlungsanweisungen mit ausdrücklichem Haftungsausschluss, Lagerscheine oder Frachtbriefe ("Bills of Lading") fallen jedoch nicht darunter.
Bitte beachten Sie, dass Personen oder Familien, die gemeinsam reisen, mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 US-Dollar ebenfalls verzollen müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eine Person 5.000 US-Dollar und die andere 6.000 US-Dollar mit sich führt, da der Gesamtwert bei 11.000 US-Dollar liegt.
Wer Barmittel und Bargeld ab 10.000 US-Dollar nicht bei der zuständigen US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP schriftlich angemeldet, muss mit hohen Strafen rechnen.
aktualisiert am 14.12.2015
- Allgemeine Informationen
- Meldepflichtige Personen
- Barmittel, die anzumelden sind
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Wenn Reisende mit
- 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
- die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten
besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.
Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.
Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.
Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.
Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.
Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.
Meldepflichtige Personen
Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.
Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.
Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.
Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.
Barmittel, die anzumelden sind
Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:
- Bargeld
- Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
- Übertragbare oder unvollständige Schecks
- Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
- Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
- Gold und andere Edelmetalle
Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.
Zum Formular
Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2
Letzte Aktualisierung: 20. September 2022
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- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Finanzen